Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Objekte in Baden-Württemberg still vorvermarkten, bevor sie auf ein Portal gehen

Ihre Objekte sehen zuerst nur geprüfte Käufer, mit Lage und Zahlen. Adresse und Unterlagen geben Sie frei.

Professional

199 €netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar
für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €

  • Bis zu zehn Objekte zu einem Beitrag
  • Adresse nur für Käufer, die Sie wählen
  • Passende Suchaufträge sehen und einladen
  • Gebote mit Frist, Beträge sehen nur Sie

Konto, Entwürfe und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie Professional wählen.

Verlängert sich jeden Monat automatisch, keine Mindestlaufzeit. Der Preis der ersten hundert Anbieter gilt zwölf Monate, solange der Beitrag läuft.

Erst die Resonanz für ein Objekt prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Am Ende kauft er direkt beim Eigentümer
Vor Ihrer Freigabe kennt kein Mitglied Adresse, Eigentümer oder Ansprechpartner. Unterhand nimmt keine Provision; Ihren Anspruch sichert Ihr Maklervertrag.
Ohne Alleinauftrag keine Vorvermarktung
Die Resonanz zeigt ohne Konto, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben, jede Zahl ab drei. Mit dieser Zahl gehen Sie ins Gespräch um den Alleinauftrag.
Die Unterlagen gehen herum
Adresse und Unterlagen öffnen Sie je Käufer. Jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer, jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Anfragen ohne Bonität
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ob ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis bestätigt ist, sehen Sie bei jeder Anfrage.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ins Eigentümergespräch mit einer Zahl statt mit einem Versprechen.

Eigentumswohnung in Baden-WürttembergBeispielansicht

Baden-Württemberg, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Etage
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Objekt, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, weder Ihr Name noch der des Eigentümers.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, etwa Ihre eigenen Suchkunden. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Objekt im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Objekt ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal. In der Praxis setzt das einen Alleinauftrag voraus.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und Ihren Maklerauftrag als Nachweis. Mitglieder sehen den Auftrag nie, nur dass er bestätigt ist. Unterhand bewertet nicht.

Für Büros in Baden-Württemberg mit eigener Suchkundenkartei, die Objekte vor dem Portal zeigen, ohne Exklusivität und Provision aus der Hand zu geben.

Stille Vorvermarktung in Baden-Württemberg heißt bei Unterhand: Resonanz vor dem Auftrag, ab drei als Zahl; Objekte zuerst als Lageplan mit Zahlen für geprüfte Käufer; Adresse und Unterlagen je Person. 53,8 % der Wohnungen liegen hier in Mehrfamilienhäusern, die Eigentümerquote beträgt 51,6 %.

Akquise in Baden-Württemberg: der Bestand

Baden-Württemberg zählt 11.238.761 Einwohner in 1.101 Gemeinden, darunter Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe. Die Tabelle stellt das Land neben den Bund; die Seiten der Großstädte nennen deren eigene Werte.

Karte: Baden-Württemberg und die Nachbarländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Baden-Württemberg und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Unter dem Bundeswert liegt in Baden-Württemberg der Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (53,8 %, im Bund 55,8 %). Das Einfamilienhaus macht einen großen Teil Ihrer Aufträge aus; Textform und hälftige Provision bei Verbrauchern sind dann der Regelfall (§§ 656a, 656c BGB).

Die Eigentümerquote liegt in Baden-Württemberg bei 51,6 %, bundesweit bei 44,3 %. Selbstnutzer verkaufen ihr Zuhause selten gern öffentlich; das spricht für eine stille Phase.

8,13 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus, bundesweit 7,28 €, Leerstand 4,2 %: Vermietete Objekte in Baden-Württemberg sprechen auch Anleger an. Halten Sie Mieterliste und Betriebskostenabrechnungen für Stufe 2 bereit.

17,1 % der Gebäude mit Wohnraum sind ab 2000 gebaut, bundesweit 16,5 %. Jüngere Objekte bringen Bauträgerunterlagen, Abnahme und Gewährleistung mit; legen Sie diese Unterlagen in Stufe 2.

Bestand in Baden-Württemberg

KennzahlBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)11.238.76183.467.117
Einwohner je km²314233
Wohnungen5.461.92143.106.589
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen53,8 %55,8 %
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum80,4 %81,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen13,7 %14,4 %
Eigentümerquote51,6 %44,3 %
Leerstand4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,13 €7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197939,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200017,1 %16,5 %
Heizung mit Gas39,6 %53,9 %
Fernwärme5,1 %6,6 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Vier Funktionen für die stille Phase

Resonanz vor dem Termin

Die Resonanz zählt ohne Konto, wie viele geprüfte Mitglieder ein Mandat hinterlegt haben, zu dem ein Objekt nach Art, Ort und Preis passt, und wie viele davon einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis bestätigt haben. Unterhand nennt jede Zahl ab drei.

Wer was sieht

Mitglieder sehen ein Objekt auf Stufe 1 als Lageplan mit Preisband und Kennzahlen, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie selbst. Jede Datei trägt beim Abruf die Mitgliedsnummer als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Angebotsrunde

Gebote kommen verdeckt bis zu einer Frist; Sie sehen jeden Betrag mit Mitgliedsnummer, die Bieter sehen nur Frist und Zahl. Kein Überbieten, keine Zählung der Tage am Markt.

Die Zusage beim Einreichen

Ihre Erklärung per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Unterhand kontrolliert keine Portale; halten lässt sich die Zusage nur, wenn kein anderer das Objekt zeigt, also mit Alleinauftrag.

Ihr Auftrag bleibt Ihr Auftrag, Ihre Provision Ihre Provision. Unterhand nimmt keine Vermittlungsprovision und schließt keinen Vertrag über das Objekt; Ihre Provisionsbedingungen teilen Sie dem Mitglied vor der Freigabe oder spätestens auf Stufe 2 mit.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die eine Vorvermarktung berühren

Nur die Grunderwerbsteuer ist Landesrecht in Baden-Württemberg; alle weiteren Zeilen gelten bundesweit. Was am Ort davon abweicht, bestimmen Landesverordnungen; der Kasten darunter nennt sie mit Fundstelle.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Form des Maklervertragsbedarf der Textform, wenn der Käufer Verbraucher ist§§ 656a, 656b BGB
Provision bei Tätigkeit für beide Seitenin gleicher Höhe; Weitergabe an den Käufer höchstens zur Hälfte§§ 656c, 656d BGB
Pflichtangaben in Medienin kommerziellen Medien, auch für den Makler§ 87 Abs. 1 GModG
Wer ins Grundbuch siehtnur mit berechtigtem Interesse§ 12 GBO
Sperrfrist für Eigenbedarf nach Aufteilungdrei Jahre; mit Landesverordnung bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Umwandlungsschutzbraucht eine Genehmigung in Gebieten einer Landesverordnung§ 250 BauGB
Identifizierung der VertragsparteienPflicht des Maklers, unabhängig von Unterhand§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG
Erlaubnis und WeiterbildungErlaubnis nach Gewerberecht und Pflicht zur Weiterbildung§ 34c GewO

Mietrecht und Baurecht in Baden-Württemberg

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Baden-Württemberg in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Baden-Württemberg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 88 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 88 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Konstanz, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Waiblingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Leonberg (Böblingen), Singen (Hohentwiel), Fellbach, Filderstadt, Weinheim, Bietigheim-Bissingen, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Kehl, Backnang, Ettlingen, Rheinfelden (Baden), Kornwestheim, Weil am Rhein, Radolfzell am Bodensee, Bretten, Winnenden, Emmendingen, Weinstadt, Neckarsulm, Remseck am Neckar sowie 48 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Ihre Kartei und die Mandate anderer

Für Ihre Kartei gibt es die Einladung: E-Mail-Adresse eintragen, und nur Eingeladene erfahren im Modus „Privat, mit Einladung“ vom Objekt. Sehen können sie es als geprüfte Mitglieder; der Beitrag beträgt 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar.

Zu jedem Objekt zeigt Ihnen die Verwaltung die passenden Mandate anderer Mitglieder in einer Zeile mit Nummer, Stufe und Nachweis-Stand, und Sie laden gezielt ein. So erreicht ein Objekt Käufer außerhalb Ihrer Kartei, ohne dass es öffentlich wird.

Vom Eigentümergespräch bis zur Angebotsrunde

Vom Termin beim Eigentümer bis zum Ende des Vorlaufs, in acht Schritten.

  1. Zahl vor dem Termin. Noch vor dem Eigentümertermin geben Sie Objektart, Ort und Preis ein, ohne Konto; ab drei passenden Mandaten erscheint die Zahl.
  2. Professional wählen. Professional kostet 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €, monatlich kündbar; bis zu zehn aktive Objekte, keine Zahlung je Objekt.
  3. Ausweis zeigen. Unterhand prüft Ihren Ausweis von Hand und löscht die Bilder nach der Entscheidung; Mitglieder sehen nur, dass Sie geprüft sind.
  4. Objekt in vier Blättern anlegen. Vier Blätter: Stufe 1, Stufe 2, Freigabe mit Mindeststufe und Nachweispflicht, Vorlauf-Zusage mit dem Maklerauftrag als Nachweis. Gespeichert wird beim Tippen.
  5. Freischaltung. Unterhand bestätigt den Maklerauftrag. Erst mit Nachweis und Zusage geht das Objekt ins Netzwerk; der Vorlauf läuft ab der Freischaltung mindestens 30 Tage und lässt sich verlängern, nie verkürzen.
  6. Einladen und freigeben. Jede Anfrage kommt als Karte mit Nummer, Stufe und Nachweis; Sie geben frei oder lehnen ab und laden zusätzlich ein, wen Sie aus Kartei und Mandaten wählen.
  7. Gebote einholen. Mit einer Frist für alle bitten Sie um Gebote. Nach Ablauf sehen Sie Spanne, Median und Zahl und sprechen mit denen weiter, die Sie und der Eigentümer wählen.
  8. Wenn der Vorlauf endet. Ob das Objekt danach auf ein Portal geht, entscheiden Sie mit Ihrem Auftraggeber. In Unterhand läuft keine Zählung der Tage am Markt mit.

Was in die Akte gehört

Für Unterhand selbst brauchen Sie nur den Maklerauftrag. Alles andere ist für die Käufer, die Sie freigeben, und liegt in Stufe 2 mit Wasserzeichen.

Für Prüfung und Käufer

  • Maklerauftrag für die Prüfung durch Unterhand, für Mitglieder unsichtbar
  • Grundbuchauszug über den Eigentümer oder mit dessen Vollmacht
  • Energieausweis mit Art, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse
  • Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung
  • Flurkarte als Grundlage des Lageplans

Bei Eigentumswohnungen und Vermietung

  • Teilungserklärung samt Plänen und Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
  • Mietvertrag und Mieterliste mit Mietbeginn und Zeitpunkt der Aufteilung
  • Auskunft zu Erhaltungsgebiet und Sanierungsgebiet

Kosten als Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Objekt zu 650.000 € in Baden-Württemberg. Den Preis setzen wir an; er sagt nichts über ein bestimmtes Objekt. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind hier 1.175 €, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)32.500 €Käufer
Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.2.350 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Auflassungsvormerkunghalbe Gebühr nach GNotKG KV 14150587,50 €Käufer
Grundbucheintrag des Käufersvolle Gebühr nach GNotKG KV 141101.175 €Käufer
Professional bei UnterhandBeitrag im Monat für bis zu zehn aktive Objekte; keine Zahlung je Objekt, keine Provision199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbarMakler

Mindestens 36.025 € oder 5,5 % des Preises zahlt der Käufer im Beispiel für Steuer, Beurkundung und Eintragung. Vollzug, Grundschuld und die Provision nach Ihrem Vertrag kommen dazu.

Lassen Sie sich die Provision von beiden Seiten versprechen, verpflichten sich Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe (§ 656c BGB). Hat nur der Verkäufer einen Maklervertrag und gibt er die Provision weiter, trägt der Käufer höchstens die Hälfte (§ 656d BGB).

Ein Eigentümer, der selbst anbietet, zahlt 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage für ein Einzelobjekt, monatlich kündbar.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
400.000 €20.000 €2.355 €22.355 €5,6 %
650.000 €32.500 €3.525 €36.025 €5,5 %
1.000.000 €50.000 €5.205 €55.205 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was Makler zögern lässt

„Für mein Objekt gibt es dort noch keine Käufer.“

Das kann sein, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei. Die Resonanz prüfen Sie für Ihr Objekt ohne Konto und ohne Zahlung, bevor Sie Professional wählen; Entwürfe kosten nichts, der Beitrag ist monatlich kündbar.

„Der Eigentümer will Reichweite.“

Reichweite ist kein Gebot. Die stille Phase bringt geprüfte Käufer mit passendem Mandat in eine Angebotsrunde mit Frist; danach entscheiden Sie mit dem Eigentümer, ob das Portal noch nötig ist.

„Meine Kartei reicht mir.“

Gut, dann laden Sie nur sie ein. Protokoll, Wasserzeichen und Angebotsrunde gibt es trotzdem, und wenn Ihre Kartei nicht reicht, stehen passende Mandate anderer daneben.

„Unterlagen tauchen trotzdem irgendwo auf.“

Ausschließen lässt sich das nicht, nachverfolgen schon: Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer, Protokoll jedes Abrufs, und nach einem Widerruf öffnet sich die Datei nicht mehr.

Was die Resonanz zählt

Gezählt werden geprüfte Mandate, die nach Art, Ort und Preis passen. Unter drei bleibt die Zahl ungenannt, damit niemand auf ein einzelnes Mandat schließen kann.

Für Objekte ab 1,5 Mio. € gibt es Vier Augen: kuratiert, auf Einladung, jede Freigabe einzeln.

Mandate in Baden-Württemberg

Geprüfte Mandate in Baden-Württemberg
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen

Unter drei bleibt das Feld für Baden-Württemberg leer; die Resonanz zu Ihrem Objekt prüfen Sie ohne Konto.

Erst die Resonanz für ein Objekt prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Baden-Württemberg

Die Nachbarländer nach dem Zensus 2022. Mandate nennen oft mehrere davon, und Ihre Objekte dort erreichen dieselben Käufer.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Baden-Württemberg–11.238.76151,6 %8,13 € je m²
Bayern181,6 km13.245.50349,3 %8,74 € je m²
Rheinland-Pfalz191,3 km4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Hessen227,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²

Fragen zur Vorvermarktung in Baden-Württemberg

Wie läuft eine stille Vorvermarktung in Baden-Württemberg ab?

Zuerst sehen es nur geprüfte Käufer, kein Portal. 53,8 % der Wohnungen in Baden-Württemberg liegen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen (Zensus 2022); oft ist es eine Eigentumswohnung, die still vorvermarktet wird.

Welche Regeln gelten für vermietete Wohnungen, die ich vorvermarkte?

Die Mietpreisbremse gilt in Baden-Württemberg in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, befristet bis zum 31. Dezember 2026 (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt in Baden-Württemberg in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, befristet bis zum 31. Dezember 2026 (Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1). Die verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung gilt in Baden-Württemberg in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, befristet bis zum 31. Dezember 2026 (Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2). Nennen Sie Mietbeginn, letzte Erhöhung und Aufteilung in Stufe 2.

Kommt der Käufer am Ende an mir vorbei?

Mitglieder kennen vor der Freigabe weder Adresse noch Ansprechpartner, und über das Grundbuch kommen sie nicht weiter: Wer nur den Namen des Eigentümers erfahren will, hat kein berechtigtes Interesse (§ 12 GBO). Ihren Anspruch auf Provision sichert Ihr Maklervertrag.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg 5,0 %, seit dem 5. November 2011; im Beispiel 32.500 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), getragen wird sie nach dem Vertrag meistens vom Käufer.

Entbindet mich die Prüfung durch Unterhand von der Identifizierung?

Nein. Makler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG Verpflichtete; was Unterhand für das Netzwerk prüft, ersetzt Ihre Identifizierung nicht.

Aus welchen Jahren stammen die Gebäude in Baden-Württemberg?

Ab 2000 gebaut sind in Baden-Württemberg 17,1 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %; zwischen 1950 und 1979 39,6 %. Für Bestandsobjekte zählen Belege über Modernisierungen, für die Werbung der Energieausweis (§ 87 Abs. 1 GModG).

Ist der Bestand in Baden-Württemberg eher ein Haus- oder ein Wohnungsmarkt?

80,4 % der Gebäude mit Wohnraum in Baden-Württemberg sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, aber 53,8 % der Wohnungen liegen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen (Zensus 2022). Gemessen an Gebäuden ist es oft ein Hausmarkt, gemessen an Wohnungen ein Wohnungsmarkt.

Prüft Unterhand meine Gewerbeerlaubnis?

Die Erlaubnis nach § 34c GewO ist Ihre Pflicht gegenüber der Behörde, nicht gegenüber Unterhand. Geprüft werden bei Unterhand Identität und Maklerauftrag.

Was passiert nach den 30 Tagen?

Nach dem Vorlauf sind Sie frei, mit dem Eigentümer neu zu entscheiden. Unterhand zeigt keine Tage am Markt; ein späteres Portal erfährt nicht, dass es eine stille Phase gab.

Wer sieht die Gebote der Angebotsrunde?

Nur Sie, als Anbieter des Objekts, mit Mitgliedsnummer. Bieter sehen Frist, Zahl der Gebote und ihren eigenen Stand. Ihrem Auftraggeber legen Sie die Gebote vor.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst zeigen, wer kaufen will, dann den Auftrag holen.

Vor dem Termin prüfen Sie die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung. Mit dem Auftrag geht das Objekt zuerst an geprüfte Käufer; wer was gesehen hat, zeigt Ihr Protokoll, auch dem Eigentümer.

  1. 1HeuteKostenlos registrieren, Objekte als Entwurf anlegen, die Resonanz prüfen. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Mit dem Auftrag des EigentümersProfessional wählen, Identität prüfen lassen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Objekt nur über Unterhand anbieten, Maklerauftrag hochladen, „Zur Prüfung geben“.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail, Ihre eigenen Suchkunden laden Sie ein. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

199 €Professional, netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar
für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €

Konto, Entwürfe und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie Professional wählen.

Verlängert sich jeden Monat automatisch, keine Mindestlaufzeit. Der Preis der ersten hundert Anbieter gilt zwölf Monate, solange der Beitrag läuft.

Erst die Resonanz für ein Objekt prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Nur ein Objekt: Einzelobjekt ohne Beitrag, 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, monatlich kündbar.

Was kostet es?
199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, zwölf Monate garantiert, sonst 249 €; monatlich kündbar. Darin sind bis zu zehn aktive Objekte. Konto, Entwürfe, Resonanz und das Stille Register kosten nichts.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie Professional wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Welcher Beitrag für Sie gilt, zeigt der Zahlungsvorgang vor der ersten Zahlung.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende des laufenden Monats: im Konto, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.