Unterhand

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Eigentumswohnung in Baden-Württemberg verkaufen, ohne Adresse im Internet

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Ihre Wohnung sehen nur geprüfte Mitglieder
  • Adresse und Unterlagen bekommt nur, wen Sie wählen
  • Gebote mit Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Foto vom Wohnzimmer meines Mieters
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Die Nachbarn im Haus
Auf Stufe 1 ist die Wohnung nicht zu finden: Lageplan ohne Straßennamen, Preisband, Fläche, Zimmer.
Ernsthafte Käufer, keine Neugier
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Protokolle gehören nicht ins Netz
Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Seite mit Wasserzeichen.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Erst die Käufer kennen, dann die Etage nennen.

Wohnung in Baden-WürttembergBeispielansicht

Baden-Württemberg, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerruf jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Baden-Württemberg eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.

Eine Eigentumswohnung verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über.

Baden-Württemberg: Wohnungen, Mieten, Eigentümer

Der Zensus zählt in Baden-Württemberg 5.461.921 Wohnungen, 2.941.015 davon in Mehrfamilienhäusern, also 53,8 %. In ganz Deutschland sind es 55,8 %.

Karte: Baden-Württemberg und die Nachbarländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Baden-Württemberg und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

51,6 % der bewohnten Wohnungen in Baden-Württemberg bewohnen ihre Eigentümer, bundesweit 44,3 %. Ein oder zwei Räume haben 13,7 % der Wohnungen, im Bund 14,4 %.

Mit 8,13 € je m² lag die Nettokaltmiete in Baden-Württemberg beim Zensus über dem Bund (7,28 €). Wer eine vermietete Wohnung kauft, rechnet mit dieser Miete; wer selbst einzieht, vergleicht sie mit seiner eigenen.

Gebaut wurde in Baden-Württemberg vor allem in den Jahren 1950 bis 1979: 39,6 % der Gebäude mit Wohnraum, im Bund 36,3 %. Für eine Wohnung in einem solchen Haus zählen Erhaltungsrücklage und beschlossene Maßnahmen oft mehr als die Wohnung selbst.

39,6 % der Gebäude in Baden-Württemberg heizen mit Gas, 33,3 % mit Öl. Ob in Ihrem Haus ein Austausch der Anlage ansteht und wie er bezahlt wird, entscheidet die Gemeinschaft; Käufer fragen danach, bevor sie bieten.

Der Leerstand lag in Baden-Württemberg beim Zensus bei 4,2 %, im Bund bei 4,3 %. Ein Mieter, der auszieht, findet nicht leicht etwas Neues; bedenken Sie das, bevor Sie über eine freie Übergabe verhandeln.

Zu den 3 Nachbarländern mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst Bayern; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.

Wohnungen in Baden-Württemberg

KennzahlBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)11.238.76183.467.117
Wohnungen5.461.92143.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen502.6453.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen53,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen13,7 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191910,5 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197939,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199923,5 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200017,1 %16,5 %
Fernwärme5,1 %6,6 %
Heizung mit Gas39,6 %53,9 %
Eigentümerquote51,6 %44,3 %
Leerstand4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Die Eigentümergemeinschaft verkauft mit

Wer zustimmen muss

Ob Sie eine Zustimmung brauchen, steht im Wohnungsgrundbuch und in der Teilungserklärung (§ 12 WEG). Wenn ja, erteilt sie in der Regel der Verwalter, und ohne sie wird der Kaufvertrag nicht wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Rechnen Sie dafür Zeit ein; der Notar fordert sie nach der Beurkundung an.

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Geld der Gemeinschaft

Ihr Anteil an der Erhaltungsrücklage wird nicht ausgezahlt: Die Rücklage ist Vermögen der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für Käufer ist sie trotzdem ein Argument, denn sie zeigt im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG), wofür schon angespart ist.

Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschluss-Sammlung

Sammeln Sie die Protokolle der letzten Jahre und einen Auszug der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 und 7 WEG). Ist eine Sonderumlage beschlossen, nennen Sie sie selbst; im Vertrag regeln Sie, wer sie trägt. Als Eigentümer können Sie alle Verwaltungsunterlagen einsehen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vermietet oder frei verkaufen

Ein Mieter in der Wohnung ändert den Käuferkreis, nicht den Verkauf. Die Regeln dazu, mit Fundstelle (§§ 566, 573, 577, 577a BGB).

Mit laufendem Mietvertrag

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).

Leer oder bald leer

Frei verkauft sich an Selbstnutzer, und die bieten anders als Anleger. Eine Kündigung allein zu diesem Zweck trägt das Mietrecht selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); möglich ist ein Aufhebungsvertrag mit dem Mieter, freiwillig und schriftlich.

Der Mieter als Käufer

Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).

Umgewandelte Wohnung

Für Selbstnutzer ist die Umwandlung eine entscheidende Angabe: Lag sie nach dem Einzug des Mieters, ist Eigenbedarf erst nach drei Jahren möglich, länger, wo das Land es bestimmt (§ 577a Abs. 1 und 2 BGB). Das Datum steht im Wohnungsgrundbuch.

Rechenbeispiel für eine Wohnung in Baden-Württemberg

Für das Rechenbeispiel nehmen wir 280.000 € an. Daraus ergibt sich nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) eine volle Gebühr von 585 €; in Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Eine Bewertung Ihrer Wohnung ist das nicht.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 15.755 € an Nebenkosten, 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzug und Umsatzsteuer. Diese Summe steht in jeder Rechnung eines Käufers vor dem Kaufpreis selbst.

Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.000 €1.224 €10.224 €5,7 %
280.000 €14.000 €1.755 €15.755 €5,6 %
420.000 €21.000 €2.505 €23.505 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Gewinn und Zehnjahresfrist

Die Frist von zehn Jahren läuft von Kaufvertrag zu Kaufvertrag (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Vermieter ist sie die entscheidende Zahl: Eine vermietete Wohnung, die kürzer gehalten wurde, bringt einen steuerpflichtigen Gewinn, eine selbst bewohnte nicht.

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn die Bank noch im Grundbuch steht

Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Verkaufsjahr

Im Jahr des Verkaufs bleibt der Grundsteuerbescheid bei Ihnen (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Vertrag regelt die Erstattung ab Übergabe. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 %, bei 280.000 € also 14.000 €; Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Zuerst das Landesrecht, dann Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Kaufvertragwirksam nur notariell beurkundet§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkungsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Gemeinschaftjeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnunggeht mit Kaution auf den Käufer über§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mietersnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenbei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelkein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht in Baden-Württemberg

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Baden-Württemberg in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Baden-Württemberg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 88 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 88 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Konstanz, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Waiblingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Leonberg (Böblingen), Singen (Hohentwiel), Fellbach, Filderstadt, Weinheim, Bietigheim-Bissingen, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Kehl, Backnang, Ettlingen, Rheinfelden (Baden), Kornwestheim, Weil am Rhein, Radolfzell am Bodensee, Bretten, Winnenden, Emmendingen, Weinstadt, Neckarsulm, Remseck am Neckar sowie 48 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wohnungsverkauf in neun Schritten

So verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, ohne dass das Treppenhaus mitliest.

  1. Vermietet oder frei?. Vermietet oder frei, Anleger oder Selbstnutzer, bald oder später: Diese drei Fragen bestimmen alles Weitere. Wer noch abwägt, sieht im Stillen Register die Nachfrage, ohne die Wohnung zu zeigen und ohne zu zahlen.
  2. Den Ordner der Gemeinschaft holen. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
  3. Den Preis finden. Für Wohnungen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht Vergleichswerte je m², oft nach Baujahr und Lage. Eine belastbare Zahl gibt ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Unterhand bewertet nicht; das Preisband legen Sie fest.
  4. Wer sucht so eine Wohnung. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Stufe 1 und Stufe 2. Ein Entwurf ist schnell angelegt und bleibt unsichtbar, bis Sie ihn zur Prüfung geben. Was auf Stufe 1 steht, findet niemand auf der Straße; was auf Stufe 2 steht, sieht nur, wen Sie auswählen.
  6. Zur Prüfung geben. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung mit Nachweis und Vorlauf-Zusage. Fällig werden 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage. Nach der Prüfung von Identität und Wohnungsgrundbuch ist die Wohnung im Netzwerk; bis mindestens 30 Tage danach steht sie auf keinem Portal.
  7. Freigeben. Passende Mandate erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis und Mandat, nie einen Namen; Sie geben frei oder lehnen ab. Termine in einer vermieteten Wohnung stimmen Sie mit dem Mieter ab, bündeln Sie sie, und legen Sie den Energieausweis spätestens dabei vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Frist und Gebote. Die Angebotsrunde hat eine Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Jedes Mitglied sieht nur sein eigenes Gebot; Sie sehen alle, mit Nummer und Stufe. Ist die Frist um, wählen Sie, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Notar, Verwalter, Übergabe. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung, Verwalterzustimmung und Löschung. Erst wenn sie vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Mit der Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen, und der Verwalter erfährt, wer ab wann Hausgeld zahlt.

Welche Unterlagen Sie für eine Wohnung brauchen

Die Unterlagen der Gemeinschaft erhalten Sie beim Verwalter; sichtbar werden sie bei Unterhand nur mit Ihrer Freigabe.

Wohnung und Grundbuch

  • aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Niederschriften der letzten drei Versammlungen
  • Beschluss-Sammlung mit allen Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt sind
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Bei Vermietung

  • Mietvertrag und Nachträge
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Vier Einwände von Wohnungseigentümern

„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“

Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Ohne Portal kauft niemand eine Wohnung.“

Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.

„Das Protokoll liest sich schlecht.“

Eine beschlossene Sonderumlage gehört in die Unterlagen und in den Vertrag. Wer kauft, weiß dann, worauf er bietet; gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist, im Vertrag verteilen Sie die Last.

„Der Makler kennt das Haus.“

Er kann Ihre Wohnung als Professional über Unterhand anbieten. Sein Auftrag bleibt, neu ist nur, dass Adresse und Fotos ausschließlich Freigegebene sehen.

Eine Wohnung verkaufen, ohne dass das Haus es merkt

Im Netzwerk ist niemand anonym: Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen. Ihre Wohnung erscheint ihm als Lageplan ohne Straßennamen mit Preisband und Fläche, ohne Fotos aus der Wohnung.

Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft öffnen Sie selbst: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt beim Abruf die Mitgliedsnummer des Lesenden, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Am Ende steht eine Liste von Geboten, die nur Sie lesen, und keine öffentliche Zahl, wie lange es gedauert hat. Bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung bieten Sie die Wohnung nur hier an; das erklären Sie beim Anlegen.

Käufer für Wohnungen in Baden-Württemberg

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen in Baden-Württemberg
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl in Baden-Württemberg. Ihre eigene Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Baden-Württemberg

Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Ortsgrenzen. Die Tabelle stellt die Nachbarländer nebeneinander.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Baden-Württemberg–11.238.76151,6 %8,13 € je m²
Bayern181,6 km13.245.50349,3 %8,74 € je m²
Rheinland-Pfalz191,3 km4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Hessen227,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf in Baden-Württemberg

Kann ich meine Wohnung verkaufen, ohne dass Mieter und Nachbarn es online lesen?

Indem Sie die Wohnung nur geprüften Mitgliedern zeigen und zuerst ohne alles, woran man sie erkennt. Ein Mieter erfährt es vom Eigentümer, nicht von einem Foto seines Wohnzimmers im Netz.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Alles, was zeigt, wie es um das Haus steht: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen, Energieausweis. Bei Unterhand sehen sie nur Freigegebene.

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Der Kauf allein ist kein Grund. Will der Käufer selbst einziehen, braucht er Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), nach einer Umwandlung während der Mietzeit frühestens nach drei Jahren (§ 577a BGB). Anleger behalten den Mieter; die Nettokaltmiete lag in Baden-Württemberg bei 8,13 € je m².

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?

Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.

Welchen Energieausweis brauche ich für eine Wohnung?

Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).

Was ist meine Wohnung in Baden-Württemberg wert?

Unterhand bewertet nicht. Vergleichswerte für Wohnungseigentum veröffentlicht der Gutachterausschuss, der in Baden-Württemberg zuständig ist, im Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Einordnen hilft auch der Bestand: 13,7 % der Wohnungen in Baden-Württemberg haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend. Wer doch einen beauftragt: Bei Wohnungen zahlen Verkäufer und Käufer, der Verbraucher ist, gleich viel (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.