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Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung kaufen in Baden-Württemberg und die Unterlagen lesen, bevor Sie bieten

Sie sehen Lage und Zahlen passender Objekte. Adresse und Fotos gibt der Anbieter Ihnen persönlich frei.

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49 €netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Wohnungen, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Lage, Fläche und Preisband, bevor Sie hinfahren
  • Jede passende Wohnung per E-Mail
  • Der Eigentümer sieht nie Ihren Namen

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Gute Wohnungen gehen unter der Hand weg
Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihre Wohnung. Passt sie zu Ihrem Mandat, kommt sie per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Keine Massenbesichtigung im Treppenhaus
Vor jedem Termin sehen Sie Lageplan, Fläche und Preisband. Den Termin gibt es erst nach der Freigabe, und zwar für Sie allein.
Sanierungsstau steht in keiner Beschreibung
Mit der Freigabe kommen die Unterlagen des Eigentümers, jede Seite mit Ihrer Mitgliedsnummer. Lesen Sie Protokolle und Rücklage, bevor Sie einen Betrag nennen.
Wir wollen nicht gegen andere hochbieten
Geboten wird einmal, bis zu einer Frist. Sie sehen die Frist und die Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht allein der Eigentümer.

Was Sie von einer Wohnung wissen, bevor Sie klingeln.

Zuerst sehen, was passt. Besichtigen, wenn der Eigentümer freigibt. Bieten, wenn die Zahlen stimmen.

Eigentumswohnung in Baden-WürttembergBeispielansicht

Baden-Württemberg, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Fakten, etwa Etage, Baujahr, Hausgeld
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied eine Wohnung, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange eine Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellt sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Wohnungen sehen; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet keine Wohnung.

Für Käuferinnen und Käufer, die in Baden-Württemberg einziehen wollen, nicht vermieten: Paare, Alleinstehende, Erstkäufer und Paare ab 55 auf dem Weg vom Haus in die Wohnung.

Zum Kaufpreis einer Eigentumswohnung kommen 5,0 % Grunderwerbsteuer, die Beurkundung beim Notar und die Eintragung ins Grundbuch; bei 350.000 € sind das mindestens 19.555 €. Vor dem Gebot lesen Sie Teilungserklärung, Protokolle der Versammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage.

Wohnungen in Baden-Württemberg: Bestand, Eigentum, Miete

Baden-Württemberg zählt 11.238.761 Einwohner in 1.101 Gemeinden. Von den 5.461.921 Wohnungen im Land liegen 53,8 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %. Ein großer Teil davon steht in den großen Städten, allen voran Stuttgart mit 609.365 Einwohnern, dann Mannheim und Karlsruhe.

Karte: Baden-Württemberg und die Nachbarländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Baden-Württemberg und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 51,6 % wohnen in Baden-Württemberg mehr Haushalte im Eigentum als im Bund (44,3 %). In vielen Gemeinschaften sitzen deshalb Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Das zeigt sich in den Protokollen: Lesen Sie, wer was beantragt und was die Versammlung beschlossen hat.

Über dem Bundesschnitt von 7,28 € je m² lag in Baden-Württemberg die Nettokaltmiete beim Zensus 2022: 8,13 € je m². Ein Kauf ersetzt die Miete durch Zins und Tilgung, dazu kommen Hausgeld und Rücklage. Legen Sie beides nebeneinander, bevor Sie Ihr Mandat mit einem Kaufpreis bis füllen.

Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen in Baden-Württemberg 13,7 % aus, bundesweit 14,4 %, also ähnlich viel. Für Ihren Kauf zählt deshalb weniger der Bestand als Ihre Vorgabe im Mandat: Wohnfläche ab, Zimmer, Etage, Balkon.

39,6 % der Gebäude mit Wohnraum in Baden-Württemberg stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %; ab 2000 gebaut sind 17,1 %. In Häusern dieser Jahrzehnte stehen Dach, Fassade, Fenster, Steigleitungen und Heizung oft zur Erneuerung an. Ob die Gemeinschaft dafür vorgesorgt hat, zeigt der Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage.

39,6 % der Gebäude in Baden-Württemberg heizen mit Gas, bundesweit 53,9 %; Fernwärme haben 5,1 %. In einem Haus mit zentraler Gasheizung entscheidet die Gemeinschaft über den Austausch der Anlage, bezahlt aus der Rücklage oder über eine Sonderumlage. Fragen Sie nach dem Alter des Kessels.

Leer standen beim Zensus 4,2 % der Wohnungen in Baden-Württemberg, bundesweit 4,3 %. Freie Wohnungen sind hier knapp; viele Verkäufe sind vorher mit Mietern belegt oder gehen an Käufer aus dem Bekanntenkreis.

Benachbarte Bundesländer sind unter anderem Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je Land; die Tabelle unten nennt Eigentümerquote und Miete daneben.

Unterhand bewertet nicht. Amtliche Kaufpreise für Wohnungseigentum veröffentlicht der örtlich zuständige Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht; er wertet dafür die Kaufpreissammlung aus (§ 195 BauGB).

Wohnungen in Baden-Württemberg

KennzahlBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)11.238.76183.467.117
Einwohner je km²314233
Wohnungen5.461.92143.106.589
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen53,8 %55,8 %
Eigentümerquote51,6 %44,3 %
Leerstand4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,13 €7,28 €
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen13,7 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194919,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197939,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200017,1 %16,5 %
Heizung mit Gas39,6 %53,9 %
Fernwärme5,1 %6,6 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wohnung und Gemeinschaft: was zum Kauf gehört

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Eine Eigentumswohnung ist Sondereigentum an Räumen, verbunden mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Die Grenze zieht die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan (§§ 5, 8 WEG). Fenster, Balkonplatte, Dach und Leitungen bis zur Abzweigung sind in der Regel gemeinschaftlich; ein Kellerraum oder Stellplatz ist oft ein Sondernutzungsrecht, das im Grundbuch stehen sollte.

Die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen die Eigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen, wenn nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Vereinbarungen gelten für Sie als Käufer nur, wenn sie im Grundbuch stehen; Beschlüsse der Versammlung gelten auch ohne Eintragung (§ 10 Abs. 3 WEG). Was die Gemeinschaft vor Ihrem Kauf beschlossen hat, bindet also auch Sie.

Fundstellen: §§ 1, 5, 8, 10, 16 WEG. Stand 3. November 2026.

Was die Gemeinschaft jedes Jahr vorlegt

Das Hausgeld sind die Vorschüsse, die die Versammlung nach dem Wirtschaftsplan beschließt; über Nachzahlungen entscheidet sie nach der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 und 2 WEG). Ein Teil fließt in die Erhaltungsrücklage, die das Gesetz als angemessen verlangt, ohne einen Betrag zu nennen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wie hoch sie steht, zeigt der jährliche Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG).

Über jede Versammlung gibt es eine Niederschrift, und die Verwaltung führt eine Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 bis 8 WEG). Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann jeder Eigentümer verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG), als Kaufinteressent also über den Verkäufer. Fragen Sie nach den Protokollen der letzten drei Jahre, dem aktuellen Wirtschaftsplan, der letzten Jahresabrechnung und dem Vermögensbericht.

Fundstellen: §§ 19, 24, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Zustimmung zum Verkauf

Die Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass der Verkauf der Zustimmung des Verwalters oder anderer Eigentümer bedarf; verweigert werden darf sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 1 und 2 WEG). Ohne die Zustimmung ist der Verkauf nicht wirksam. Der Notar holt sie ein; ob sie nötig ist, steht im Grundbuch und in der Teilungserklärung.

Fundstellen: § 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Diese Unterlagen sind bei Unterhand Teil von Stufe 2: Der Eigentümer lädt sie hoch und gibt sie mit der Freigabe frei, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. So lesen Sie, bevor Sie bieten.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Ablauf beim Wohnungskauf in Baden-Württemberg

Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Sie vorher eine Wohnung mit fremden Interessenten besichtigen.

  1. Mandat beschreiben. Ohne Konto in der Resonanz: Ort, Objektart Eigentumswohnung, Kaufpreis bis und in Ihren Worten, worauf es ankommt, etwa Zimmer, Etage, Aufzug, Balkon oder bezugsfrei. Die Resonanz zählt sofort, wie viele Objekte im Netzwerk passen.
  2. Konto, Beitrag, Identität. Konto anlegen, im Zugang Mitglied wählen, den Ausweis als Foto oder PDF hochladen. Unterhand prüft von Hand und löscht das Bild nach der Entscheidung. Ihr Mandat übernimmt das Konto.
  3. Finanzierung klären. Eine Finanzierungsbestätigung vor dem ersten Treffer spart Zeit. Hinterlegen Sie sie als Nachweis im Konto: Der Eigentümer sieht die Betragsklasse, nicht das Dokument, und manche Wohnungen bleiben ohne Nachweis verschlossen.
  4. Treffer per E-Mail. Jeder Treffer kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen auf Stufe 1. Mit „Nicht passend“ verschwindet die Wohnung aus Ihrer Übersicht, Ihr Mandat bleibt unverändert.
  5. Anfrage und Freigabe. Mit der Freigabe öffnen sich Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer. Fehlen Protokolle oder Vermögensbericht, fragen Sie danach; jeder Eigentümer kann sie von der Verwaltung verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).
  6. Besichtigen. Einzeln, nach Absprache mit dem Eigentümer. Achten Sie neben der Wohnung auf das Haus: Treppenhaus, Keller, Fenster, Feuchtigkeit. Spätestens bei der Besichtigung bekommen Sie den Energieausweis zu sehen (§ 80 Abs. 4 GModG).
  7. Gebot. Startet der Eigentümer eine Angebotsrunde, geben Sie bis zur Frist ein Gebot ab. Sie sehen die Frist und die Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Das Gebot ist unverbindlich; danach erfahren Sie, ob Sie im Gespräch sind.
  8. Notar. Der Notar schickt Ihnen als Verbraucher den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Prüfen Sie darin Übergabetag, Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen und den Anteil an der Rücklage. Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), holt sie der Notar ein.
  9. Grundbuch und Übergabe. Nach der Beurkundung trägt das Grundbuchamt eine Vormerkung ein. Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest; nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuch Sie nicht als Eigentümer einträgt (§ 22 Abs. 1 GrEStG). Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht beim Kauf von Wohnungseigentum nicht (§ 24 Abs. 2 BauGB).

Welche Unterlagen Sie brauchen und lesen

Was Sie bereithalten

  • Personalausweis oder Pass, für die Prüfung bei Unterhand und für den Notar
  • Nachweis, wie Sie zahlen: Bestätigung der Bank oder Beleg über das Eigenkapital
  • die Steuer-Identifikationsnummer aller Käufer; der Notar meldet den Kauf damit dem Finanzamt
  • was die Bank sehen will: Gehaltsnachweise, Belege zum Eigenkapital, bei Selbstständigen Steuerbescheide mehrerer Jahre
  • eine Rechnung, die Sie vor dem Gebot kennen: wie viel Kaufpreis, wie viel Nebenkosten, welche Last im Monat mit Hausgeld

Von der Eigentümergemeinschaft

  • die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung mit Plan, einschließlich späterer Änderungen
  • die Protokolle der Eigentümerversammlungen aus wenigstens drei Jahren und die Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan des laufenden Jahres mit dem Anteil der Wohnung am Hausgeld
  • Jahresabrechnung des Vorjahres samt Heizkostenabrechnung
  • Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage
  • schriftliche Auskunft des Verwalters: Sonderumlagen beschlossen, Hausgeld offen?
  • der Energieausweis für das ganze Gebäude

Zur Wohnung

  • ein aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, mit Eigentümer, Lasten in Abteilung II und Grundschulden in Abteilung III
  • Wohnflächenberechnung mit dem passenden Grundriss
  • Belege für Sondernutzungsrechte an Garten, Stellplatz oder Keller, mit der Stelle in der Teilungserklärung
  • ist die Wohnung vermietet: Vertrag, Miete, Kaution, Einzugsdatum und ob die Umwandlung vor oder nach dem Einzug lag
  • Belege, was in der Wohnung erneuert wurde, etwa Bad, Elektrik oder Fußboden

Was der Kauf zusätzlich kostet

Beispiel: eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg zum Preis von 350.000 €, finanziert mit einer Grundschuld über 250.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 685 €; die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)17.500 €Käufer
Notar: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.370 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Notar: Vollzug, etwa Zustimmung des Verwalters einholen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.342,50 €Käufer
Notar: Betreuung und Fälligkeit des Kaufpreises0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.342,50 €Käufer
Grundbuch: Auflassungsvormerkung0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150342,50 €Käufer
Grundbuch: Eintragung als Eigentümer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110685 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbuch: Löschung der VormerkungFestgebühr, GNotKG KV 1415225 €Käufer
Notar: Grundschuld über 250.000 €1,0 Gebühr aus 250.000 €, GNotKG KV 21200, zzgl. USt.535 €Käufer
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld1,0 Gebühr aus 250.000 €, GNotKG KV 14121535 €Käufer
Mitglied bei UnterhandBeitrag im Monat, ab dem Beitritt; pausiert nach 30 Tagen ohne Treffer49 € netto zzgl. USt. im Monat (58,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarKäufer

Ohne Finanzierung und ohne Vollzug kommen im Beispiel mindestens 19.555 € zum Kaufpreis, 5,6 %; die Grundschuld, die Umsatzsteuer auf die Notargebühren und die Auslagen kommen hinzu. Diesen Betrag legen Sie in der Regel aus eigenen Mitteln an.

Nicht abziehen lässt sich für die Grunderwerbsteuer der Anteil an der Erhaltungsrücklage (BFH, Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17). Ein angemessener Preis für eine mitverkaufte Einbauküche gehört dagegen nicht zur Gegenleistung für das Grundstück (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG); lassen Sie ihn im Vertrag gesondert ausweisen.

Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist; dann zahlen Sie als Verbraucher höchstens die Hälfte (§§ 656c, 656d BGB). Bei Unterhand gibt es keine Provision.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
200.000 €10.000 €1.305 €11.305 €5,7 %
350.000 €17.500 €2.055 €19.555 €5,6 %
550.000 €27.500 €3.045 €30.545 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Kauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Entwurf des Kaufvertragsin der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung beim Verbraucher§ 17 Abs. 2a BeurkG
Zustimmung zum Verkaufnur, wenn die Gemeinschaftsordnung sie verlangt; Verweigerung nur aus wichtigem Grund§ 12 WEG
Beschlüsse vor Ihrem Kaufgelten für Sie auch ohne Eintragung im Grundbuch§ 10 Abs. 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Verwaltungsteht jedem Wohnungseigentümer zu§ 18 Abs. 4 WEG
Mietvertrag beim Kaufgeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlung in Eigentumfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, wo die Landesregierung es bestimmt bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
MaklerprovisionKäufer als Verbraucher zahlen höchstens die Hälfte§§ 656c, 656d BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Baden-Württemberg

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Baden-Württemberg in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 130 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Baden-Württemberg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 88 von 1.101 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 130 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Göppingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Böblingen, Leonberg (Böblingen), Fellbach, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Ostfildern, Backnang, Kornwestheim, Weil am Rhein, Emmendingen, Wiesloch, Achern, Mühlacker, Weingarten, Metzingen, Eislingen/Fils, Waldkirch, Bad Krozingen, Korntal-Münchingen, Stockach, Kernen im Remstal, Edingen-Neckarhausen sowie 90 weitere Gemeinden.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 88 von 1.101 Gemeinden

Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Tübingen, Konstanz, Offenburg, Friedrichshafen, Sindelfingen, Waiblingen, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Leonberg (Böblingen), Singen (Hohentwiel), Fellbach, Filderstadt, Weinheim, Bietigheim-Bissingen, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Kehl, Backnang, Ettlingen, Rheinfelden (Baden), Kornwestheim, Weil am Rhein, Radolfzell am Bodensee, Bretten, Winnenden, Emmendingen, Weinstadt, Neckarsulm, Remseck am Neckar sowie 48 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wer welche Wohnung sucht

Paar, Single, Erstkauf oder der Wechsel aus dem Haus: Jeder dieser Wege hat seine eigenen Fragen an eine Wohnung.

Zu zweit

Nennen Sie im Mandat Zimmer und Wohnfläche ab, damit nur Wohnungen mit Platz für zwei Arbeitsplätze oder ein späteres Kinderzimmer kommen. Kaufen Sie gemeinsam, legen Sie im Kaufvertrag die Anteile fest, etwa je zur Hälfte; beide brauchen ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Als Single

Eine Entscheidung, eine Finanzierung, klare Kosten. Prüfen Sie bei kleinen Wohnungen das Hausgeld je m² besonders genau. Ihr Mandat können Sie mit einer Wohnfläche ab und einem Kaufpreis bis eng fassen.

Erstkauf

Klären Sie mit der Bank, welcher Kaufpreis bis passt, und setzen Sie genau diesen Wert ins Mandat. Fragen, die beim ersten Kauf oft offen bleiben, beantworten die Protokolle der Gemeinschaft besser als jede Besichtigung.

Vom Haus in die Wohnung, ab 55

Erst die Wohnung finden, dann das Haus verkaufen, oder umgekehrt: Das Register zeigt Ihnen die Nachfrage für Ihr Haus, das Mandat meldet passende Wohnungen. Achten Sie auf Aufzug, Etage und Bad; Maßnahmen für Barrierefreiheit kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).

Vier Einwände von Käufern

„Ohne Makler sehen wir doch nichts.“

Bei Unterhand zeigen Eigentümer ihre Wohnung geprüften Mitgliedern, ohne Portal und ohne Schild. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail. Ist der Anbieter selbst Makler, nennt er seine Bedingungen vor der Freigabe oder spätestens auf Stufe 2.

„Wir zahlen, bevor wir eine einzige Wohnung gesehen haben.“

Die Resonanz kostet nichts, und Ihr Mandat beschreiben Sie ohne Konto. Treffer und Stufe 1 gibt es mit dem Beitrag. Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert er von selbst; wann Sie beitreten, entscheiden Sie.

„Niemand soll wissen, dass wir suchen.“

Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.

„Bei einer Wohnung weiß man nie, was die Gemeinschaft vorhat.“

Was beschlossen ist, steht in Niederschrift und Beschluss-Sammlung. Nach der Freigabe lesen Sie die Unterlagen, die der Eigentümer hochlädt, bevor Sie bieten; das Gebot ist unverbindlich, und den Vertrag prüfen Sie zwei Wochen vor dem Notartermin.

Wie Unterhand die Suche nach einer Wohnung verändert

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, zeigen ihre Wohnung dort auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.

Im Stillen Register halten Eigentümer ihre Verkaufsbereitschaft fest, bevor sie ein Objekt einstellen. Sie sehen als Zahl, wie viele geprüfte Mandate zu Ort, Art und Preis passen; Ihr Mandat zählt dabei mit, Ihr Name nie.

Der Eigentümer erklärt per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Unterhand zählt keine Tage am Markt. Als Mitglied sehen Sie alle Objekte bis 1,5 Mio. €; darüber liegt Vier Augen, nur auf Einladung.

Im Netzwerk in Baden-Württemberg

Eigentumswohnungen im Netzwerk in Baden-Württemberg
nicht ausgewiesen
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Baden-Württemberg steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Was zu Ihrem Satz passt, zählt die Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Baden-Württemberg

Die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Baden-Württemberg–11.238.76151,6 %8,13 € je m²
Bayern181,6 km13.245.50349,3 %8,74 € je m²
Rheinland-Pfalz191,3 km4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Hessen227,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²

Fragen von Wohnungskäufern in Baden-Württemberg

Was kostet der Kauf einer Eigentumswohnung in Baden-Württemberg zusätzlich zum Kaufpreis?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 %. Dazu kommen Beurkundung, Vollzug und Betreuung beim Notar sowie Vormerkung und Eintragung im Grundbuch. Bei 350.000 € ergeben allein Steuer, Beurkundung und Eintragung 19.555 €, also 5,6 %; mit Grundschuld und Umsatzsteuer wird es mehr.

Was ist das Hausgeld, und ab wann zahle ich es?

Ein monatlicher Vorschuss an die Gemeinschaft nach dem Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Einen Teil davon können Mieter über die Betriebskosten tragen, bei Selbstnutzung zahlen Sie alles. Ab wann es auf Sie übergeht, regelt der Kaufvertrag mit dem Übergang von Nutzen und Lasten.

Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters?

Wenn es eine Veräußerungsbeschränkung gibt, ja (§ 12 WEG). Sie steht im Wohnungsgrundbuch und in der Teilungserklärung. Der Verwalter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen; die Zustimmung besorgt der Notar.

Was ist der erste Schritt beim ersten Wohnungskauf?

Zuerst mit der Finanzierung, dann mit dem Mandat. Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % und die Gebühren für Notar und Grundbuch zahlen Sie in der Regel aus Eigenkapital. In der Resonanz sehen Sie ohne Konto, ob Objekte zu Ihrem Satz passen.

Zu zweit kaufen ohne Trauschein: worauf achten?

Sie kaufen in der Regel als Miteigentümer nach Bruchteilen, etwa je zur Hälfte, und lassen die Anteile ins Grundbuch eintragen (§§ 741, 1008 BGB). Über die Wohnung als Ganzes können Sie dann nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Was bei einer Trennung gilt, regelt ein Vertrag zwischen Ihnen besser als das Gesetz; lassen Sie sich dazu beraten.

Erfährt der Eigentümer meinen Namen?

Nicht über Unterhand. Er sieht Mitgliedsnummer, Stufe, Stand des Nachweises und Ihr Mandat; beim Notar stehen später natürlich beide Namen im Vertrag.

Zahle ich auch, wenn nichts passt?

Bringt Ihr Mandat 30 Tage lang keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Objekt passt; Beginn und Ende der Pause erfahren Sie per E-Mail. Konto und Mandat bleiben bestehen. Ein weiter gefasstes Mandat, etwa mit Nachbarländern, bringt mehr Treffer.

Worauf achte ich bei der Heizung?

Fragen Sie nach Energieträger, Alter der Anlage und den Heizkosten der letzten Abrechnung. Den Energieausweis legt der Eigentümer spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Mit Gas heizen in Baden-Württemberg 39,6 % der Gebäude, mit Öl 33,3 %, mit Fernwärme 5,1 %.

Gehören Balkon und Fenster mir?

Das legt die Teilungserklärung fest, im Rahmen des Gesetzes (§ 5 WEG). Räume und Einbauten in der Wohnung sind in der Regel Sondereigentum; Dach, Fassade, Fenster, Balkonplatte und tragende Wände sind gemeinschaftlich. Keller und Stellplatz gehören oft über ein Sondernutzungsrecht dazu, das im Grundbuch stehen sollte.

Wo finde ich amtliche Preise für Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg?

Amtliche Werte veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht, auf Grundlage der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB). Zum Vergleich: Die Nettokaltmiete lag in Baden-Württemberg bei 8,13 € je m², bundesweit bei 7,28 € je m². Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Eine Wohnung finden, bevor sie öffentlich wird.

Sie beschreiben einmal, was Sie suchen: Baden-Württemberg oder die Nachbarländer, Eigentumswohnung, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Zimmer, Etage, Aufzug oder bezugsfrei. Jede passende Wohnung kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; die Unterlagen der Gemeinschaft lesen Sie nach der Freigabe.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
  2. 2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft von Hand. Ihr Mandat nennt Ort, Eigentumswohnung und Kaufpreis bis.
  3. 3Nach der PrüfungJede passende Wohnung kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.

49 €Mitglied, netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis eine Wohnung passt; Beginn und Ende der Pause erfahren Sie per E-Mail.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.