Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Scheidung in Rheinland-Pfalz: das Haus verkaufen, bevor ein Gericht versteigert

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Wir sind uns über den Preis nicht einig
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu dem, der das Haus führt: eine Zahl, die Sie beide sehen und über die Sie gemeinsam entscheiden.
Eine Teilungsversteigerung soll es nicht werden
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Fremde sollen nicht durch das Haus laufen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie beide.

Getrennt leben, gemeinsam verkaufen, und niemand in der Straße schaut zu.

Haus in Rheinland-PfalzBeispielansicht

Rheinland-Pfalz, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Sie beide, wenn das Haus in Rheinland-Pfalz nach der Trennung verkauft werden soll oder einer den anderen auszahlen will, mit oder ohne Kinder im Haus.

Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB); gehört es einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Übernimmt einer von Ihnen das Haus, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte beträgt sie 5,0 %.

Rheinland-Pfalz in Zahlen, gelesen bei einer Trennung

Das Land hat 4.123.022 Einwohner und 1.069.361 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 86,8 % aller Gebäude mit Wohnraum, im Bundesdurchschnitt 81,8 %. Einwohnerstark sind vor allem Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Koblenz.

Karte: Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 54,4 % ist die Eigentümerquote in Rheinland-Pfalz ein Zeichen für viele Selbstnutzer, im Bund liegt sie bei 44,3 %. Käufer kommen hier oft aus der Umgebung. Ein Verkauf ohne Schild und ohne Portal schützt Sie beide vor Fragen, bevor Sie sie beantworten wollen.

Mieten liegen in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesschnitt: 6,75 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus 2022, im Bund 7,28 € je m². Für den, der das Haus verlässt, ist eine Mietwohnung hier eine bezahlbare Übergangslösung.

Der Leerstand lag in Rheinland-Pfalz bei 4,8 %, im Bund bei 4,3 %; zugleich gelten in Rheinland-Pfalz Verordnungen für angespannte Wohnungsmärkte. Planen Sie für den, der auszieht, einige Wochen Suche ein und schreiben Sie den Auszug in die Einigung.

30,7 % der Gebäude in Rheinland-Pfalz heizen mit Öl, 50,7 % mit Gas. Käufer fragen nach Kessel und Energieausweis; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).

37,7 % der Gebäude mit Wohnraum in Rheinland-Pfalz stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Häuser sind also Bestandsbauten mit Fragen zu Dach, Fenstern und Heizung. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen zusammen bereit, damit keiner von Ihnen allein Auskunft geben muss.

Benachbarte Bundesländer sind das Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Tabelle unten nennt Eigentümerquote und Miete daneben.

Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.

Häuser und Wohnungen in Rheinland-Pfalz

KennzahlRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)4.123.02283.467.117
Einwohner je km²208233
Eigentümerquote54,4 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²6,75 €7,28 €
Leerstand4,8 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen10,9 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen1.069.36116.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum86,8 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197937,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194924,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,7 %16,5 %
Heizung mit Gas50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl30,7 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern

Miteigentum endet auf einem von vier Wegen. Gemeinsam verfügen Sie nur zusammen (§ 747 Satz 2 BGB); die Aufhebung der Gemeinschaft kann jeder jederzeit verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Gemeinsam verkaufen

Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.

Einer übernimmt und zahlt aus

Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).

Behalten und vermieten

Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.

Teilungsversteigerung

Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).

Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.

Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt

Zustimmung zum Verkauf

Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinn

Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Die Ehewohnung im Trennungsjahr

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Grundschuld und Darlehen

Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer und Gewinn

Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Rheinland-Pfalz 5,0 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Von der Einigung bis zum Notar: der Ablauf

Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
  4. Einigung aufschreiben. Schriftlich und von beiden unterschrieben: Preisuntergrenze, wer das Objekt bei Unterhand führt, wer Termine gibt, wer auszieht und wann, wie der Erlös nach Ablösung der Bank verteilt wird. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann das mit regeln.
  5. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“: Identität nachweisen, Haus beschreiben, Entwurf speichern, ohne Zahlung. Wenn Sie beide einverstanden sind, die Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen geben, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“; erst dann wird bezahlt.
  7. Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
  8. Angebotsrunde. Eine Frist für alle, kein Überbieten. Die Gebote liegen Ihnen beiden als Zahlen vor, ein gemeinsamer Blick genügt. Ein Gebot bindet niemanden; verbindlich wird erst der Notar.
  9. Beim Notar unterschreiben. Beide Eigentümer unterschreiben, persönlich oder mit notarieller Vollmacht. Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis löst zuerst die Grundschuld ab; was übrig bleibt, geht so an Sie, wie Sie es vereinbart haben.

Die Fristen bei Trennung und Verkauf

WasFristFundstelle
Scheidung im Einvernehmenein Jahr Trennung§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderendrei Jahre Trennung§ 1566 Abs. 2 BGB
Nach dem Auszug ernsthaft die Rückkehr ankündigenbinnen sechs Monaten§ 1361b Abs. 4 BGB
Stichtag des Endvermögens für den ZugewinnZustellung des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Teilungsversteigerung einstweilen einstellenbis zu sechs Monate, einmal wiederholbar§ 180 Abs. 2 ZVG
Aufschub, wenn ein gemeinsames Kind sonst Schaden nimmtauf Antrag, auch mehrmals§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensfünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Antrag auf Einstellung nach der Belehrungzwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichwenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung für die AusnahmeVerkaufsjahr und die beiden Jahre davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis vorlegenbei der Besichtigung, nicht später§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käuferin der Regel zwei Wochen vorher§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Ihre Einigung

  • aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
  • Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
  • Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
  • Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
  • Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
  • schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses

Für den Verkauf

  • Energieausweis und Baujahr des Heizkessels
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
  • Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
  • für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen beiden
  • notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
  • Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung

Kosten in Euro, für Sie beide und für den Käufer

Beispiel: ein gemeinsames Haus in Rheinland-Pfalz zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)22.500 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 € an Steuer und Gebühren, 5,6 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.

Bei einer Übernahme entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); Notar und Grundbuch rechnen aus dem Wert der Hälfte. Die Kosten einer Teilungsversteigerung, darunter Gerichtsgebühren und Gutachten, entnimmt das Gericht vorab dem Erlös (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest; alle anderen Regeln gelten bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Rheinland-Pfalz

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Rheinland-Pfalz in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 99 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 29 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 616 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 99 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Worms, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Alzey, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Osthofen, Römerberg, Wörrstadt, Saulheim, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Beindersheim, Westhofen, Otterstadt, Harthausen, Flörsheim-Dalsheim, Birkenheide, Gimbsheim, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Alsheim, Flonheim, Hanhofen, Fußgönheim, Armsheim sowie 59 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 29 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 616 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Worms, Bad Kreuznach, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Ingelheim am Rhein, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bingen am Rhein, Germersheim, Schifferstadt, Haßloch, Alzey, Bad Dürkheim, Wörth am Rhein, Konz, Remagen, Sinzig, Grünstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Herxheim bei Landau/ Pfalz, Grafschaft, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Nieder-Olm, Bad Breisig, Osthofen, Römerberg, Kandel, Bellheim, Bad Bergzabern, Kirn, Wörrstadt, Rülzheim, Nierstein, Budenheim sowie 576 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Kinder im Haus wohnen

Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.

Den Übergabetag wählen

Im Kaufvertrag steht, wann der Käufer einzieht. Legen Sie den Tag in die Ferien oder ans Ende des Schuljahres und nennen Sie ihn in der Angebotsrunde, damit Gebote dazu passen.

Kein Schild am Zaun

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Wenn es vor Gericht geht

Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.

Vier Einwände bei einer Trennung

„Der andere hält das Haus für mehr wert.“

Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.

„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“

Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.

Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.

Adresse, Fotos und Unterlagen gibt frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll, das Sie beide lesen können.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Rheinland-Pfalz

Geprüfte Mandate für Häuser in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Rheinland-Pfalz steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer

Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rheinland-Pfalz–4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Saarland68,8 km1.007.34259,4 %6,12 € je m²
Hessen134,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²
Nordrhein-Westfalen174,4 km17.986.21440,6 %6,82 € je m²
Baden-Württemberg191,3 km11.238.76151,6 %8,13 € je m²

Fragen von Paaren in Trennung in Rheinland-Pfalz

Das Haus gehört nur einem von uns. Braucht er die Zustimmung des anderen?

In der Zugewinngemeinschaft dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB); ohne Zustimmung ist der Vertrag nicht wirksam. Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung braucht es keine Zustimmung. Der Zugewinnausgleich bleibt davon unberührt.

Wer bekommt wie viel vom Kaufpreis?

Nach Ablösung der Grundschuld nach den Anteilen im Grundbuch, sofern Sie nichts anderes vereinbaren; der Notar zahlt auf Ihre Anweisung aus. Unabhängig davon wird im Zugewinnausgleich das ganze Vermögen verglichen; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Grunderwerbsteuer von 5,0 % und Gebühren trägt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer, nicht Ihr Erlös.

Ist die Übernahme durch einen von uns steuerfrei?

Die Grunderwerbsteuer entfällt bei der Übertragung zwischen Ehegatten und bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), in Rheinland-Pfalz sparen Sie so 5,0 % auf den Wert der Hälfte. Für die Einkommensteuer gilt § 23 EStG: Wer ausgezogen ist, bewohnt das Haus nicht mehr selbst (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).

Wie finden wir einen Preis, dem wir beide trauen?

Zwei Meinungen werden zu einer Zahl, wenn ein neutraler Gutachter rechnet (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) und Käufer bieten. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses geben einen ersten Anhalt; in Rheinland-Pfalz stammen 37,7 % der Gebäude aus den Jahren 1950 bis 1979, das Baujahr Ihres Hauses zählt mit.

Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn erfahren. Geht das?

Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft. Als Eigentümer wohnen in Rheinland-Pfalz 54,4 % der Haushalte; Käufer aus der Nachbarschaft erfahren vom Haus erst mit Ihrer Freigabe.

Wir wollen das Haus behalten und vermieten. Was müssen wir bedenken?

Sie bleiben Miteigentümer und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB); der Kredit bleibt gemeinsam, Entscheidungen auch. Die Nettokaltmiete lag in Rheinland-Pfalz beim Zensus 2022 im Schnitt bei 6,75 € je m². Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 BGB); halten Sie fest, wann und wie Sie verkaufen, wenn einer aussteigen will.

Was kostet eine Wohnung für den, der auszieht?

Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Rheinland-Pfalz beim Zensus 2022 bei 6,75 € je m², 10,9 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume, leer standen 4,8 %. Dazu kommen Nebenkosten und Kaution. Wer übernimmt, rechnet die Auszahlung, wer geht, rechnet die Miete; legen Sie beides nebeneinander.

Wer trägt Notar und Grunderwerbsteuer?

Der Käufer: Beurkundung, Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach Vertrag die Grunderwerbsteuer, in Rheinland-Pfalz 5,0 %. Sie beide: Löschung der Grundschuld, Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung, Energieausweis und Unterhand. Im Rechenbeispiel oben stehen die Beträge in Euro.

Welche Unterlagen wollen Käufer für ein älteres Haus sehen?

24,1 % der Gebäude in Rheinland-Pfalz sind bis 1949 gebaut, 37,7 % zwischen 1950 und 1979, 15,7 % ab 2000. Für ältere Häuser wollen Käufer Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen und Angaben zum Kessel sehen; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Was, wenn wir uns während des Verkaufs anders entscheiden?

Dann ändern Sie den Weg: Bis zum Notartermin geht das jederzeit, ein Gebot bindet weder Sie noch den Käufer. Ziehen Sie das Haus zurück, verschwindet es sofort aus dem Netzwerk, und das Einzelobjekt endet mit dem laufenden Zeitraum von 30 Tagen. Erteilte Freigaben widerrufen Sie mit einem Klick; das Protokoll bleibt erhalten.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ein Preis, den Sie beide sehen.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.