Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Das gemeinsame Haus in Trier nach der Trennung verkaufen, neutral und diskret

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Einer will mehr, der andere will schnell
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Eine Teilungsversteigerung soll es nicht werden
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Fremde sollen nicht durch das Haus laufen
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.

Getrennt leben, gemeinsam verkaufen, und niemand in der Straße schaut zu.

Haus in TrierBeispielansicht

Trier, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die sich trennen und denen ein Haus in Trier gemeinsam gehört oder einem von beiden.

Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB). Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Wer freihändig verkauft, bestimmt Preis und Käufer selbst; in Trier trägt der Käufer dann 5,0 % Grunderwerbsteuer, bei einer Übernahme durch einen von Ihnen fällt sie nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).

Ihre Lage in Trier

Auf 117,06 km² leben in Trier 105.054 Menschen, und 13.942 Gebäude sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 65,5 % aller Gebäude mit Wohnraum. Wer sich trennt und ein solches Haus besitzt, verkauft in einer Nachbarschaft, in der man sich kennt; umso mehr zählt, wer vorher davon erfährt.

Karte: Trier und die Nachbargemeinden Aach (Trier-Saarburg), Mertesdorf, Kasel, Korlingen, Newel, Trierweiler, Kenn, Hockweiler, Franzenheim, Gusterath, Waldrach, Kordel, Longuich, Morscheid, Igel, Konz, Schweich, Wasserliesch, Zemmer; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Trier und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 30,4 % Eigentümerquote in Trier, im Bund 44,3 %: Ein Haus, das nach einer Trennung öffentlich steht, spricht sich schnell herum. Bei Unterhand sieht vor Ihrer Freigabe niemand die Adresse.

Die Nettokaltmiete lag in Trier bei 7,92 € je m², über dem Bundeswert von 7,28 € je m². Wer auszieht, braucht eine Wohnung und in der Regel eine Kaution; beides gehört in die Rechnung, bevor einer von Ihnen den anderen auszahlt.

Der Leerstand lag in Trier bei 5,7 %, im Bund bei 4,3 %; zugleich gelten in Trier Verordnungen für angespannte Wohnungsmärkte. Planen Sie für den, der auszieht, einige Wochen Suche ein und schreiben Sie den Auszug in die Einigung.

Mit Öl heizen in Trier 26,8 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %. Für den Verkauf zählt der Energieausweis: Er liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen als Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG). Wer von Ihnen ihn bestellt, klären Sie in der Einigung.

40,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Trier stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Häuser sind also Bestandsbauten mit Fragen zu Dach, Fenstern und Heizung. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen zusammen bereit, damit keiner von Ihnen allein Auskunft geben muss.

Rund um Trier liegen 19 Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, darunter Aach (Trier-Saarburg) und Mertesdorf. Mitglieder mit einem Mandat für mehrere Orte sehen Ihr Haus auch, wenn sie dort suchen.

Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.

Trier im Vergleich

KennzahlTrierRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)105.0544.123.02283.467.117
Einwohner je km²897208233
Eigentümerquote30,4 %54,4 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²7,92 €6,75 €7,28 €
Leerstand5,7 %4,8 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen21,4 %10,9 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen13.9421.069.36116.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum65,5 %86,8 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197940,5 %37,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194929,1 %24,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200013,0 %15,7 %16,5 %
Heizung mit Gas52,0 %50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl26,8 %30,7 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern

Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.

Freihändig an Dritte

Sie beide unterschreiben den Kaufvertrag. Aus dem Kaufpreis löst der Notar zuerst die Bank ab, der Rest geht nach Ihren Anteilen oder nach Ihrer Vereinbarung an Sie. Käufer, Preis und Übergabetag bestimmen Sie selbst.

Einer übernimmt und zahlt aus

Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab und übernimmt den Kredit. Die Bank muss zustimmen, damit der andere aus der Haftung entlassen wird (§ 415 BGB). Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); für den, der abgibt, kann § 23 EStG gelten, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).

Behalten und vermieten

Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.

Wenn keine Einigung gelingt

Ohne Einigung bleibt der Antrag beim Amtsgericht auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Bieter sehen das Haus oft nur von außen, die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG), und den Zuschlag bekommt das Meistgebot. Einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt einer von Ihnen das Objekt in seinem Konto; was dort an Anfragen, Geboten und Ansichten steht, kann er dem anderen jederzeit zeigen. Entscheiden und unterschreiben tun Sie gemeinsam, beim Notar.

Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt

Zustimmung zum Verkauf

Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinnausgleich und Stichtag

Ausgeglichen wird der Zugewinn, das ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB); der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte des Überschusses (§ 1378 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Ein Verkauf vor diesem Tag macht aus einem geschätzten Hauswert einen belegten Kaufpreis.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Wer im Haus wohnen bleibt

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Grundschuld und Darlehen

Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Steuern

Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Rheinland-Pfalz 5,0 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Von der Einigung bis zum Notar: der Ablauf

Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Wer steht zu welchem Anteil im Grundbuch, welche Grundschulden sind eingetragen, wie hoch ist die Restschuld? Fragen Sie die Bank nach der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verkauf (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
  4. Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
  5. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
  8. Angebotsrunde. Eine Frist für alle, kein Überbieten. Die Gebote liegen Ihnen beiden als Zahlen vor, ein gemeinsamer Blick genügt. Ein Gebot bindet niemanden; verbindlich wird erst der Notar.
  9. Beim Notar unterschreiben. Beide Eigentümer unterschreiben, persönlich oder mit notarieller Vollmacht. Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis löst zuerst die Grundschuld ab; was übrig bleibt, geht so an Sie, wie Sie es vereinbart haben.

Fristen auf einen Blick

WasFristFundstelle
Scheidung im Einvernehmennach einem Trennungsjahr§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderennach drei Jahren Getrenntleben§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassenbinnen sechs Monaten§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zähltZustellung des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhaltenbis zu sechs Monate, einmal wiederholbar§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindesauf Antrag, mehrfach wiederholbar§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensnicht länger als fünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Antrag auf Einstellung nach der Belehrungzwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtigbis zehn Jahre nach dem Kauf§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreitim Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Entwurf des Kaufvertrags an den Käufer als Verbraucherals Regel zwei Wochen vor dem Notartermin§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Ihre Einigung

  • aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
  • Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
  • Kreditverträge mit Restschuld und der Rechnung der Bank für eine vorzeitige Ablösung
  • Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
  • Belege zum Anfangsvermögen, etwa Eigenkapital beim Kauf oder Schenkungen der Eltern
  • Datum der Trennung und, falls schon gestellt, des Scheidungsantrags
  • schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses

Für den Verkauf

  • Energieausweis und Baujahr des Heizkessels
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
  • letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
  • bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • die Steuer-ID jedes Eigentümers
  • notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
  • Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung

Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus in Trier zu 450.000 €, je zur Hälfte im Eigentum von Ihnen beiden, belastet mit einer Grundschuld über 200.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)22.500 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 € an Steuer und Gebühren, 5,6 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.

Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung

Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Trier

Eine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Trier. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Trier nicht: Die Verordnung des Landes nennt Trier nicht.Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Trier nicht: Die Verordnung des Landes nennt Trier nicht.Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Trier nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Trier nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Trier, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Kinder im Haus wohnen

Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.

Den Übergabetag wählen

Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.

Was die Nachbarn sehen

Bei Unterhand steht kein Schild am Zaun, und vor Ihrer Freigabe kennt niemand die Adresse. Was Sie den Kindern sagen und wann, entscheiden Sie, nicht die Straße.

Wenn es vor Gericht geht

Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.

Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten

„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“

Jedes Gebot steht im Konto mit Betrag, Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, und das Protokoll zeigt jede Ansicht. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen dieselbe Seite. Ein Gutachten und die Gebote zusammen sind eine Grundlage, über die man reden kann.

„Wir wollen nicht, dass Fremde unser Leben sehen.“

Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide so weit sind.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Tage am Markt zählt Unterhand nicht, und kein Mitglied sieht, seit wann ein Objekt im Netzwerk steht. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt mit dem laufenden Zeitraum.

Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft

Im geschlossenen Netzwerk sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, was Sie zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Flächen. Weder Adresse noch Fotos noch Ihre Namen.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Trier

Geprüfte Mandate für Häuser in Trier
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Trier
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Trier steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Trier und die Nachbarorte

Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Trier–105.05430,4 %7,92 € je m²
Aach (Trier-Saarburg)5,1 km1.03463,6 %6,65 € je m²
Mertesdorf5,1 km1.75163,9 %7,05 € je m²
Kasel5,7 km1.28566,6 %6,66 € je m²
Korlingen6,2 km74762,6 %6,93 € je m²
Newel6,4 km2.62769,5 %6,42 € je m²
Trierweiler6,5 km3.72562,7 %7,29 € je m²
Kenn6,7 km2.92454,9 %7,03 € je m²
Hockweiler7,1 km28181,5 %6,27 € je m²
Franzenheim7,5 km35876,8 %5,03 € je m²
Gusterath7,5 km1.90171,5 %6,31 € je m²
Waldrach7,6 km2.11462,3 %6,43 € je m²
Kordel8,1 km2.00460,8 %6,19 € je m²

Fragen von Paaren in Trennung in Trier

Dürfen wir das Haus schon im Trennungsjahr verkaufen?

Ja. Kein Gesetz verlangt, mit dem Verkauf bis zur Scheidung zu warten. Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, unterschreiben Sie beide (§ 747 Satz 2 BGB). Ob ein Verkauf vor oder nach dem Scheidungsantrag für den Zugewinn günstiger ist, hängt vom Stichtag ab (§ 1384 BGB); lassen Sie das von Ihren Anwälten klären.

Einer von uns will nicht verkaufen. Was dann?

Gemeinsames Eigentum verkaufen Sie nur gemeinsam. Jeder kann aber die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB) und am Ende die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Davor lohnen ein gemeinsames Gutachten, eine Mediation oder der Vorschlag, dass einer übernimmt und auszahlt.

Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?

Grundsätzlich beide. Einer kann verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl der Kinder zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Dem, der geht, kann dafür eine Vergütung zustehen (§ 1361b Abs. 3 BGB). Wer auszieht und sechs Monate keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, verliert das Nutzungsrecht (§ 1361b Abs. 4 BGB). Eine Mietwohnung kostete in Trier beim Zensus 2022 im Schnitt 7,92 € je m² kalt.

Wer bekommt wie viel vom Kaufpreis?

Nach Ablösung der Grundschuld nach den Anteilen im Grundbuch, sofern Sie nichts anderes vereinbaren; der Notar zahlt auf Ihre Anweisung aus. Unabhängig davon wird im Zugewinnausgleich das ganze Vermögen verglichen; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Grunderwerbsteuer von 5,0 % und Gebühren trägt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer, nicht Ihr Erlös.

Fällt Steuer an, wenn einer den anderen auszahlt?

Grunderwerbsteuer nicht: Die Übertragung an den Ehegatten ist frei (§ 3 Nr. 4 GrEStG), nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ebenso (§ 3 Nr. 5 GrEStG); sonst wären in Rheinland-Pfalz 5,0 % fällig. Einkommensteuer kann für den anfallen, der abgibt, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 EStG; BFH, IX R 11/21).

Müssen wir den Gewinn versteuern?

Einkommensteuer auf den Gewinn droht nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst im Haus gewohnt hat, bleibt außen vor; wer früh ausgezogen ist, womöglich nicht. Der Zeitpunkt des Verkaufs kann deshalb für Sie beide unterschiedlich wirken; ein Steuerberater rechnet es aus.

Können wir verkaufen, ohne dass es jemand merkt?

Ja, soweit Sie es steuern: kein Schild, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe, jede Ansicht im Protokoll, jede Datei mit der Nummer des Lesenden. Die Eigentümerquote liegt in Trier bei 30,4 %; wer Ihr Haus sieht, entscheiden Sie einzeln, ob der Käufer aus der Nachbarschaft kommt oder von weiter her.

Können wir das Objekt zu zweit führen?

Ein Konto, ein Objekt: Einer von Ihnen führt das Haus, und Sie einigen sich vorher schriftlich, wer. Im Konto stehen Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll; zeigen Sie sie dem anderen, wann immer er fragt. Wer freigegeben wird, wann die Angebotsrunde startet und wem Sie verkaufen, entscheiden Sie zu zweit.

Was kostet eine Wohnung für den, der auszieht?

Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Trier beim Zensus 2022 bei 7,92 € je m², 21,4 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume, leer standen 5,7 %. Dazu kommen Nebenkosten und Kaution. Wer übernimmt, rechnet die Auszahlung, wer geht, rechnet die Miete; legen Sie beides nebeneinander.

Können wir den Verkauf abbrechen?

Ja. Bis zur Beurkundung bindet Sie nichts, auch kein Gebot. Ziehen Sie das Haus zurück, sehen Mitglieder es sofort nicht mehr, und das Einzelobjekt endet zum Ende des laufenden Zeitraums von 30 Tagen. Freigaben lassen sich jederzeit widerrufen; das Protokoll bleibt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Gemeinsam verkaufen, auch wenn sonst wenig gemeinsam ist.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.