Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu dem, der das Haus führt: eine Zahl, die Sie beide sehen und über die Sie gemeinsam entscheiden.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn hören
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.
Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.
Haus in MainzBeispielansicht
Mainz, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.
Für Paare in Trennung oder Scheidung mit einem Haus in Mainz: im Trennungsjahr, im Verfahren oder danach.
Verkaufen können Sie, wenn beide unterschreiben, die im Grundbuch stehen; gehört das Haus einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Grunderwerbsteuer von 5,0 % zahlt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer; übernimmt einer von Ihnen das Haus, ist sie frei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Was die Zahlen in Mainz für Ihren Verkauf heißen
Mainz hat 223.888 Einwohner auf 97,73 km². 69,4 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 23.140; bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %. Ein Haus ist hier kein seltenes Objekt, aber eines, das in der Straße jeder kennt.
30,7 % der bewohnten Wohnungen in Mainz bewohnen ihre Eigentümer, bundesweit 44,3 %. Käufer für ein Haus kommen oft aus der Umgebung, und genau dort soll vor Ihrer Entscheidung niemand von der Trennung wissen.
9,73 € je m² Nettokaltmiete in Mainz, 7,28 € je m² im Bund: Eine eigene Wohnung nach der Trennung kostet hier mehr als im Durchschnitt. Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen 31,0 % des Bestands aus.
Leer standen beim Zensus nur 2,9 % der Wohnungen in Mainz, bundesweit 4,3 %. Eine Wohnung für den, der auszieht, ist hier nicht von heute auf morgen gefunden; planen Sie den Auszugstermin im Kaufvertrag mit Luft.
71,2 % der Gebäude in Mainz heizen mit Gas, 10,5 % mit Fernwärme, 12,5 % mit Öl. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG); bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).
Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Mainz 42,8 % der Gebäude mit Wohnraum, mehr als im Bund (36,3 %). Für Käufer zählen Heizung, Dach und Fenster. Rechnungen über Arbeiten am Haus liegen oft bei dem, der zuletzt dort gewohnt hat; sammeln Sie sie gemeinsam.
Rund um Mainz liegen zwölf Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, darunter Klein-Winternheim und Ober-Olm. Mitglieder mit einem Mandat für mehrere Orte sehen Ihr Haus auch, wenn sie dort suchen.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.
Mainz im Vergleich
Kennzahl
Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
223.888
4.123.022
83.467.117
Einwohner je km²
2.291
208
233
Eigentümerquote
30,7 %
54,4 %
44,3 %
Nettokaltmiete je m²
9,73 €
6,75 €
7,28 €
Leerstand
2,9 %
4,8 %
4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
31,0 %
10,9 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
23.140
1.069.361
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
69,4 %
86,8 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
42,8 %
37,7 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
20,6 %
24,1 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
16,4 %
15,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
71,2 %
50,7 %
53,9 %
Heizung mit Öl
12,5 %
30,7 %
24,7 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Vier Wege für das gemeinsame Haus
Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.
Freihändig an Dritte
Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.
Einer übernimmt und zahlt aus
Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab und übernimmt den Kredit. Die Bank muss zustimmen, damit der andere aus der Haftung entlassen wird (§ 415 BGB). Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); für den, der abgibt, kann § 23 EStG gelten, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).
Behalten und vermieten
Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.
Wenn keine Einigung gelingt
Ohne Einigung bleibt der Antrag beim Amtsgericht auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Bieter sehen das Haus oft nur von außen, die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG), und den Zuschlag bekommt das Meistgebot. Einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt einer von Ihnen das Objekt in seinem Konto; was dort an Anfragen, Geboten und Ansichten steht, kann er dem anderen jederzeit zeigen. Entscheiden und unterschreiben tun Sie gemeinsam, beim Notar.
Zustimmung, Zugewinn, Wohnung, Kredit, Steuer
Zustimmung zum Verkauf
Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.
Zugewinnausgleich und Stichtag
Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.
Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.
Wer im Haus wohnen bleibt
Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.
Der Kredit
Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.
Steuern
Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Rheinland-Pfalz 5,0 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.
Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.
Unterhand vertritt keinen von Ihnen und berät nicht. Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einen Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG), für den Kaufvertrag einen Notar, der beide Seiten belehrt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Ablauf in Mainz, Schritt für Schritt
Erst die Fragen zwischen Ihnen, dann die Fragen des Käufers. So bleibt der Verkauf eine gemeinsame Entscheidung.
Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
Einigung aufschreiben. Schriftlich und von beiden unterschrieben: Preisuntergrenze, wer das Objekt bei Unterhand führt, wer Termine gibt, wer auszieht und wann, wie der Erlös nach Ablösung der Bank verteilt wird. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann das mit regeln.
Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Haus bei Unterhand anlegen. Mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“: Identität nachweisen, Haus beschreiben, Entwurf speichern, ohne Zahlung. Wenn Sie beide einverstanden sind, die Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen geben, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“; erst dann wird bezahlt.
Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Scheidung im Einvernehmen
ein Jahr Trennung
§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung ohne Zustimmung
nach drei Jahren Getrenntleben
§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassen
binnen sechs Monaten
§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zählt
Zustellung des Scheidungsantrags
§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhalten
höchstens sechs Monate, ein zweites Mal möglich
§ 180 Abs. 2 ZVG
Aufschub, wenn ein gemeinsames Kind sonst Schaden nimmt
auf Antrag, mehrfach wiederholbar
§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstens
nicht länger als fünf Jahre
§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrung
innerhalb von zwei Wochen
§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung für die Ausnahme
im Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigen
spätestens bei der Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Entwurf des Kaufvertrags an den Käufer als Verbraucher
in der Regel zwei Wochen vorher
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für Ihre Einigung
Grundbuchauszug neuen Datums, der zeigt, wem welcher Anteil gehört
Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
Belege zum Anfangsvermögen, etwa Eigenkapital beim Kauf oder Schenkungen der Eltern
Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses
Für den Verkauf
Energieausweis und Baujahr des Heizkessels
Lageplan, Grundrisse und die Berechnung der Wohnfläche
Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung
Für den Notar
Personalausweis oder Pass von Ihnen beiden
die Steuer-ID jedes Eigentümers
Vollmacht beim Notar, falls einer nicht selbst erscheint
die Konten, auf die der Notar Ihre Anteile am Erlös überweist
Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel
Beispiel: ein gemeinsames Haus in Mainz zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
217,50 €
Sie beide
Verkauf an Dritte: Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
22.500 €
Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte
2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
970 €
nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch
1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110
485 €
nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuer
frei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)
0 €
entfällt
Beim Verkauf an Dritte trägt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 €, das sind 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Sie beide tragen die Löschung der Grundschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Unterhand; eine Provision gibt es nicht.
Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
15.000 €
1.905 €
16.905 €
5,6 %
450.000 €
22.500 €
2.655 €
25.155 €
5,6 %
700.000 €
35.000 €
3.765 €
38.765 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung
Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Verkauf eines gemeinsamen Hauses
nur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen
§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten allein
in der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist
§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegatten
frei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung
§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehen
jeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung
§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinder
auf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre
§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Mietrecht und Baurecht in Mainz
Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Mainz. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Mainz, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Mainz, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Mainz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Mainz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Mainz, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Kinder, Schule, Nachbarn
Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.
Der Zeitpunkt
Im Kaufvertrag steht, wann der Käufer einzieht. Legen Sie den Tag in die Ferien oder ans Ende des Schuljahres und nennen Sie ihn in der Angebotsrunde, damit Gebote dazu passen.
Kein Schild am Zaun
Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.
Kindeswohl in der Versteigerung
Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.
Vier Einwände bei einer Trennung
„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“
Jedes Gebot steht im Konto mit Betrag, Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, und das Protokoll zeigt jede Ansicht. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen dieselbe Seite. Ein Gutachten und die Gebote zusammen sind eine Grundlage, über die man reden kann.
„Wir wollen nicht, dass Fremde unser Leben sehen.“
Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.
„Wir sind noch im Trennungsjahr.“
Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.
So verkaufen Sie das gemeinsame Haus über Unterhand
Im geschlossenen Netzwerk sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, was Sie zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Flächen. Weder Adresse noch Fotos noch Ihre Namen.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.
Nachfrage in Mainz
Geprüfte Mandate für Häuser in Mainz
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Mainz
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Mainz steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.
Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Mainz
–
223.888
30,7 %
9,73 € je m²
Klein-Winternheim
3,8 km
3.565
60,5 %
8,62 € je m²
Ober-Olm
5,3 km
4.532
57,1 %
8,21 € je m²
Ginsheim-Gustavsburg
6,6 km
16.452
38,4 %
7,54 € je m²
Bodenheim
6,9 km
7.605
59,4 %
8,52 € je m²
Budenheim
7,1 km
8.077
47,5 %
7,97 € je m²
Essenheim
7,6 km
3.413
59,0 %
8,17 € je m²
Harxheim
7,7 km
2.228
64,3 %
8,30 € je m²
Nieder-Olm
8,3 km
9.755
58,8 %
8,49 € je m²
Zornheim
9,7 km
3.577
62,4 %
7,97 € je m²
Mommenheim
10,3 km
3.162
67,3 %
7,53 € je m²
Ingelheim am Rhein
11,6 km
34.903
51,6 %
8,16 € je m²
Wiesbaden
11,8 km
288.584
27,3 %
9,21 € je m²
Was Paare bei einer Scheidung in Mainz fragen
Was, wenn mein Partner den Verkauf blockiert?
Dann bleibt zunächst das Gespräch, mit Zahlen: ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), eine Auszahlung, eine Frist. Rechtlich kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), die für beide in der Regel teurer ist als ein freihändiger Verkauf.
Kann einer allein verkaufen, wenn er allein im Grundbuch steht?
Steht einer allein im Grundbuch, verkauft er allein, mit einer Ausnahme: In der Zugewinngemeinschaft braucht er die Einwilligung des anderen, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ausmacht (§ 1365 Abs. 1 BGB). Das Familiengericht kann eine grundlose Weigerung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Haben Sie Gütertrennung vereinbart, entfällt die Regel; der Ausgleich zwischen Ihnen bleibt eine eigene Frage.
Wie wird der Erlös geteilt?
Zuerst löst der Notar aus dem Kaufpreis die Bank ab. Der Rest steht Ihnen nach Ihren Anteilen im Grundbuch zu, in der Regel je zur Hälfte, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Der Zugewinnausgleich ist eine eigene Rechnung über das ganze Vermögen (§§ 1373, 1378 BGB) und kann die Teilung im Ergebnis verschieben. Im Rechenbeispiel mit 450.000 € bleiben die Steuer und die Gebühren von mindestens 25.155 € beim Käufer.
Fällt Steuer an, wenn einer den anderen auszahlt?
Grunderwerbsteuer nicht: Die Übertragung an den Ehegatten ist frei (§ 3 Nr. 4 GrEStG), nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ebenso (§ 3 Nr. 5 GrEStG); sonst wären in Rheinland-Pfalz 5,0 % fällig. Einkommensteuer kann für den anfallen, der abgibt, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 EStG; BFH, IX R 11/21).
Fällt Steuer an, wenn wir an Dritte verkaufen?
Nur, wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und keine Ausnahme greift. Ausgenommen ist, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat; nach einem Auszug kann das für einen von Ihnen nicht mehr gelten, für den anderen schon. Klären Sie das mit einem Steuerberater, bevor Sie den Verkaufstermin festlegen.
Wie finden wir einen Preis, dem wir beide trauen?
Zwei Meinungen werden zu einer Zahl, wenn ein neutraler Gutachter rechnet (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) und Käufer bieten. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses geben einen ersten Anhalt; in Mainz stammen 42,8 % der Gebäude aus den Jahren 1950 bis 1979, das Baujahr Ihres Hauses zählt mit.
Wer vertritt uns beim Verkauf?
Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt und beide belehrt; dafür braucht es keinen Anwalt. Anders die Scheidung: Den Antrag stellt ein Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG). Geht es um Zugewinn, Unterhalt oder die Höhe einer Auszahlung, ist für jeden von Ihnen ein eigener Rat sinnvoll. Unterhand berät keinen von Ihnen.
Behalten und vermieten statt verkaufen?
Möglich, wenn Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden können. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), bei durchschnittlich 9,73 € je m² Nettokaltmiete in Mainz. Vereinbaren Sie schriftlich, wer verwaltet und was gilt, wenn einer verkaufen will, denn verlangen kann er die Aufhebung jederzeit (§ 749 BGB).
Was zahlen wir, was zahlt der Käufer?
Nach dem Gesetz trägt der Käufer Beurkundung und Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB); die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Rheinland-Pfalz übernimmt er in der Regel im Vertrag. Sie beide zahlen die Löschung alter Grundschulden, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und das Einzelobjekt bei Unterhand. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.
Können wir den Verkauf abbrechen?
Ja. Bis zur Beurkundung bindet Sie nichts, auch kein Gebot. Ziehen Sie das Haus zurück, sehen Mitglieder es sofort nicht mehr, und das Einzelobjekt endet zum Ende des laufenden Zeitraums von 30 Tagen. Freigaben lassen sich jederzeit widerrufen; das Protokoll bleibt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst einigen, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.