Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Mehrfamilienhaus in Rheinland-Pfalz verkaufen, während die Mieten weiterlaufen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Käufer sehen das Haus
  • Adresse und Mieterliste bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die Mieter sollen es nicht im Internet lesen
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter.
Die Mieterliste ist vertraulich
Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Datei mit dessen Mitgliedsnummer. Jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Keine Anfragen ohne Geld dahinter
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur Käufern mit geprüftem Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Die Erbengemeinschaft ist sich noch nicht einig
Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und bis zur Prüfung sieht ihn niemand. Die Resonanz prüft jeder Miteigentümer selbst, ohne Konto.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Mietshaus verkauft man an Leute, die rechnen, nicht an Leute, die schauen.

Mehrfamilienhaus in Rheinland-PfalzBeispielansicht

Rheinland-Pfalz, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Einheiten
—
Faktor
—
Grundstück
—
Mindeststufe
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Mieterliste nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, keine Mieterliste, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Rheinland-Pfalz ein Haus mit drei und mehr Wohnungen verkaufen wollen, allein, als Ehepaar oder als Erbengemeinschaft.

162.741 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen zählt der Zensus 2022 in Rheinland-Pfalz. Wer eines davon verkauft, verkauft an Käufer, die rechnen: Jahresnettomiete, Faktor, Zustand. Die Mietverträge bleiben bestehen (§ 566 BGB), Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB).

Ihr Haus im Bestand in Rheinland-Pfalz

Im ganzen Land zählt der Zensus 2022 162.741 Mehrfamilienhäuser. Allein Mainz hat 223.888 Einwohner; für Ihr Haus zählen die Werte der Stadt oder des Kreises, in dem es steht.

Karte: Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 54,4 % wohnen in Rheinland-Pfalz mehr Haushalte im Eigentum als im Bund (44,3 %). Mehrfamilienhäuser stehen vor allem in Mainz, Ludwigshafen am Rhein und den übrigen Städten.

Der Bestand ist älter als im Bund. 14,2 % der Gebäude mit Wohnraum stammen von vor 1919, bundesweit 13,1 %; ab 2000 entstanden 15,7 %. Käufer fragen darum früh nach Energieausweis, Heizung, Dach und Leitungen.

Mit 30,7 % Ölheizungen liegt der Anteil in Rheinland-Pfalz über dem Bundeswert von 24,7 %. Käufer eines Mietshauses mit Ölkessel rechnen mit einem Tausch; Wartungsbelege zeigen, wann er ansteht.

Mit 6,75 € je m² liegt die Nettokaltmiete in Rheinland-Pfalz unter dem Bundeswert (7,28 €). Käufer rechnen hier mit niedrigeren Mieten und erwarten dafür einen entsprechenden Faktor; Ihre Ist-Miete entscheidet.

Die Nachbarn das Saarland und Hessen stehen unten mit ihren Zensus-Werten. Für ein einzelnes Haus zählt am Ende die Stadt, in der es steht.

Rheinland-Pfalz im Vergleich

KennzahlRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)4.123.02283.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen162.7413.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen41,7 %55,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191914,2 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194924,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197937,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,7 %16,5 %
Heizung mit Gas50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl30,7 %24,7 %
Fernwärme2,8 %6,6 %
Eigentümerquote54,4 %44,3 %
Leerstand4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was ein Mehrfamilienhaus wert ist

Wer ein Mietshaus kauft, beginnt mit dem Faktor, also dem Kaufpreis im Verhältnis zur Jahresnettokaltmiete. Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Ihre Gemeinde nennt Faktoren und Liegenschaftszinssätze; der Verkehrswert selbst richtet sich nach § 194 BauGB und berücksichtigt Zustand und Lage.

Belastbar wird der Wert mit einem Gutachten: beim Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Unterhand bewertet nicht; was Käufer tatsächlich bieten, zeigt die Angebotsrunde.

Fundstellen: § 193 BauGB; § 194 BauGB. Stand 3. November 2026.

Der Ablauf in neun Schritten

Was zuerst kommt, ist fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden Sie. Öffentlich wird dabei nichts.

  1. Mieterliste zuerst. Bevor ein Käufer das Haus sieht, will er die Zahlen sehen: Mieterliste, Verträge, Abrechnungen der letzten Jahre, Grundbuch. Ordnen Sie das zuerst, dann beantworten Sie Fragen einmal statt immer wieder.
  2. Den Wert einordnen. Mit Ist-Miete und dem Faktor aus dem Marktbericht ordnen Sie Ihr Haus ein. Sollen Miteigentümer oder Erben einer Zahl zustimmen, lohnt ein Gutachten.
  3. Nachfrage sehen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele Mitglieder ein passendes Mandat hinterlegt haben, und wie viele davon einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Ohne Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  4. Zwei Stufen anlegen. Auf Stufe 1 kommt, was jedes geprüfte Mitglied sehen darf; auf Stufe 2, was nur Freigegebene sehen, vor allem die Mieterliste. Für ein Mietshaus wählen viele die Mindeststufe Investor und verlangen einen Kapitalnachweis.
  5. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Sie erklären per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie Ihr Eigentum nach. Beim „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand das Objekt frei.
  6. Freigeben oder ablehnen. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab; jede Freigabe lässt sich widerrufen, und jede Ansicht steht im Protokoll.
  7. Gebote bis zur Frist. Für Gebote setzen Sie eine Frist, in der Regel zwei Wochen und nie über das Ende des Vorlaufs hinaus, auf Wunsch mit Mindestgebot. Bieten können Mitglieder mit Freigabe, unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie. Danach sprechen Sie mit dem Mitglied Ihrer Wahl.
  8. Notar und Gemeinde. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, beantragt die Auflassungsvormerkung und holt das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein (§ 28 BauGB). Den Kaufpreis zahlt der Käufer, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt.
  9. Übergabe an den Käufer. Am Stichtag des Vertrags wechseln Mieten, Lasten und Kautionen zum Käufer; geben Sie die Kautionen nachweisbar weiter. Schreiben Sie den Mietern, dass der Eigentümer wechselt, sonst haften Sie für die Pflichten des Käufers weiter (§ 566 Abs. 2 BGB).

Regeln, die beim Verkauf gelten

Nur die Grunderwerbsteuer ist Landesrecht in Rheinland-Pfalz; die anderen Zeilen gelten bundesweit. Die Mietpreisbremse gilt in Rheinland-Pfalz in 99 von 2.300 Gemeinden des Landes, darunter Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Worms, befristet bis zum 31. Dezember 2029 (Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1).

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Mietverträge gehen überDer Käufer tritt mit der Eintragung in alle Mietverhältnisse ein, auch für die Kautionen; der Verkauf ist kein Kündigungsgrund§§ 566, 566a, 573 BGB
Begrenzung neuer Mietennur, wo eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst§ 556d BGB
Erhöhung bis zur Vergleichsmietehöchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Orten der Landesverordnung 15 Prozent§ 558 Abs. 3 BGB
Mieter als Vorkäuferentsteht beim Verkauf im Ganzen ohne Aufteilung in der Regel nicht§ 577 Abs. 1 BGB
Gemeindliches Vorkaufsrechtetwa im Sanierungsgebiet oder unter einer Vorkaufssatzung; drei Monate Frist§§ 24, 25, 28 BauGB
Kündigungssperrfrist nach Umwandlungmindestens drei Jahre, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisbei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag aushändigen§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Teilung der Maklerprovisionnur bei Wohnungen und Einfamilienhäusern§ 656c BGB

Mietrecht und Baurecht in Rheinland-Pfalz

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Rheinland-Pfalz in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 99 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 29 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 616 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 99 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Worms, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Alzey, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Osthofen, Römerberg, Wörrstadt, Saulheim, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Beindersheim, Westhofen, Otterstadt, Harthausen, Flörsheim-Dalsheim, Birkenheide, Gimbsheim, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Alsheim, Flonheim, Hanhofen, Fußgönheim, Armsheim sowie 59 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 29 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 616 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Worms, Bad Kreuznach, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Ingelheim am Rhein, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bingen am Rhein, Germersheim, Schifferstadt, Haßloch, Alzey, Bad Dürkheim, Wörth am Rhein, Konz, Remagen, Sinzig, Grünstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Herxheim bei Landau/ Pfalz, Grafschaft, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Nieder-Olm, Bad Breisig, Osthofen, Römerberg, Kandel, Bellheim, Bad Bergzabern, Kirn, Wörrstadt, Rülzheim, Nierstein, Budenheim sowie 576 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Aufteilen oder nicht

Der Weg zur Eigentumswohnung

Die Aufteilung erklärt der Eigentümer selbst beim Grundbuchamt (§ 8 WEG). Dazu braucht er einen Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde (§ 7 Abs. 4 WEG); in Gebieten einer Landesverordnung zusätzlich eine Genehmigung (§ 250 BauGB).

Fundstellen: §§ 7, 8 WEG. Stand 3. November 2026.

Mieter und Aufteilung

Nach einer Aufteilung hat der Mieter beim ersten Verkauf seiner Wohnung ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für mindestens drei Jahre gesperrt (§ 577a BGB). Beim Verkauf des ganzen Hauses bleibt es in der Regel bei den bisherigen Rechten.

Fundstellen: §§ 577, 577a BGB. Stand 3. November 2026.

Was Aufteiler erwarten

In Rheinland-Pfalz bewohnen 54,4 % der Haushalte ihre Wohnung selbst, mehr als im Bund. Käufer, die aufteilen wollen, rechnen hier mit Nachfrage nach einzelnen Wohnungen, aber auch mit Aufwand und Zeit.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kosten als Rechenbeispiel

Beispiel: ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Rheinland-Pfalz zum Preis von 1.000.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 1.735 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Grundschuld (300.000 €) löschen lassen0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140317,50 €Verkäufer
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarVerkäufer
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)50.000 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.3.470 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Fälligkeitsmitteilungzweimal eine halbe Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.735 €Käufer
Auflassungsvormerkunghalbe Gebühr nach GNotKG KV 14150867,50 €Käufer
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers1,0 Gebühr, GNotKG KV 141101.735 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 55.205 € kommen im Beispiel auf den Käufer zu, 5,5 % des Kaufpreises, für Steuer, Beurkundung und Eintragung; Vollzug, Vormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer kommen dazu. Je höher diese Summe, desto weniger bleibt für den Kaufpreis.

Ihre Kosten: Löschung der Grundschulden und ein Makler, wenn Sie einen wollen. Unterhand berechnet keine Provision, nur das Einzelobjekt.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
600.000 €30.000 €3.285 €33.285 €5,5 %
1.000.000 €50.000 €5.205 €55.205 €5,5 %
1.800.000 €90.000 €9.045 €99.045 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Unterlagen für den Verkauf eines Mietshauses

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
  • Liegenschaftskarte und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft zu Altlasten
  • Aufstellung der Grundschulden und Löschungsbewilligung der Bank
  • steht das Haus unter Denkmalschutz: der Eintrag

Mieter und Mieten

  • Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete, Vorauszahlung, Beginn, Kaution und letzter Erhöhung
  • Mietverträge und jeder Nachtrag
  • Betriebskostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre
  • Kautionsnachweise und laufende Verfahren mit Mietern
  • Leerstand: welche Wohnung, warum, wie lange

Gebäude

  • ein gültiger Energieausweis
  • Grundrisse und Schnitte, Flächen je Wohnung
  • Baugenehmigungen, auch für Ausbau von Dach oder Keller
  • Belege der Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektro, Leitungen
  • Feuerstättenbescheid, Versicherungsschein

Mehrere Eigentümer

  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung (§ 35 GBO)
  • Vollmacht für jeden, der beim Notartermin fehlt
  • Einigung aller Miterben über Verkauf und Mindestpreis (§ 2040 BGB)

Was Eigentümer uns sagen

„Ein Mietshaus braucht Reichweite.“

Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie für mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.

„Meine Mieter sollen nichts davon merken.“

Auf Stufe 1 ist das Haus nicht zu finden, und Wohnungen sehen nur Mitglieder, die Sie freigegeben haben. Ganz verborgen bleibt ein Verkauf nicht: Für Besichtigungen in bewohnten Wohnungen brauchen Sie Termine mit den Mietern. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Ich habe keine Ahnung vom Preis.“

Eine erste Zahl liefern Jahresnettomiete und Ertragsfaktor, eine belastbare das Gutachten. Was Käufer wirklich bieten, zeigt die Angebotsrunde; gebunden sind Sie an kein Gebot.

„Das macht doch ein Makler für mich.“

Gern auch mit Makler: Ihr Auftrag bleibt sein Auftrag, er kann das Haus als Professional einstellen. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.

Unterhand für Vermieter

Ein Mehrfamilienhaus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Ihre Mieter und Nachbarn, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt, wie lange es schon steht. Unterhand dreht die Reihenfolge um.

Stufe 1 zeigt geprüften Mitgliedern genug zum Rechnen: Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und Lageplan. Adresse, Fotos und Ihr Name fehlen; Mitglied ist nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis gezeigt hat.

Die Mieterliste öffnen Sie je Mitglied, auf Wunsch nur für Investoren mit geprüftem Kapitalnachweis. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Nachfrage in Rheinland-Pfalz

Geprüfte Mandate für Mehrfamilienhäuser in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Rheinland-Pfalz steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Rheinland-Pfalz

Anleger vergleichen über Grenzen hinweg. Die Tabelle nennt für jeden Nachbarland Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rheinland-Pfalz–4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Saarland68,8 km1.007.34259,4 %6,12 € je m²
Hessen134,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²
Nordrhein-Westfalen174,4 km17.986.21440,6 %6,82 € je m²
Baden-Württemberg191,3 km11.238.76151,6 %8,13 € je m²

Was Eigentümer in Rheinland-Pfalz fragen

Wie finde ich den Preis für mein Mietshaus in Rheinland-Pfalz?

Eine erste Zahl liefert die Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor aus dem Marktbericht des Gutachterausschusses, ein Gutachten die belastbare (§ 193 Abs. 1 BauGB). Beim Zensus 2022 lag die Nettokaltmiete in Rheinland-Pfalz bei 6,75 € je m²; zählen wird Ihre Ist-Miete. Unterhand bewertet nicht.

Haben meine Mieter ein Vorkaufsrecht?

Beim Verkauf des ganzen Hauses in der Regel nicht. Das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB entsteht, wenn an der Wohnung nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet ist oder begründet werden soll.

Wer zahlt Notar und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Grunderwerbsteuer schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); in Rheinland-Pfalz beträgt sie 5,0 %, im Beispiel 50.000 €. Sie tragen die Löschung Ihrer Grundschulden.

Muss ich auf den Gewinn Steuern zahlen?

Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer Erbschaft zählt die Anschaffung durch den Erblasser (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ob bei mehreren Verkäufen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Ein Miterbe blockiert den Verkauf. Was nun?

Verkaufen können nur alle zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Bleibt es beim Nein, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Eine Übernahme durch einen Miterben ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Welchen Energieausweis braucht ein Mietshaus?

Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung zeigen und nach dem Vertrag übergeben (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG). Ab fünf Wohnungen dürfen Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Fernwärme heizt in Rheinland-Pfalz 2,8 % der Gebäude, Gas 50,7 %.

Mit welchen Fristen muss ich rechnen?

Unterlagen, Nachfrage und Ihre Entscheidung bestimmen das Tempo. Fest sind nur drei Fristen: die Angebotsrunde, in der Regel zwei Wochen; der Vorlauf, mindestens 30 Tage ab Freischaltung; das Vorkaufsrecht der Gemeinde, bis zu drei Monate nach Mitteilung (§ 28 BauGB).

Soll ich das Haus vor dem Verkauf aufteilen?

Das entscheiden Aufwand, Mieter und Zeit. Sie brauchen Teilungserklärung, Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung (§§ 7, 8 WEG), und Ihre Mieter erhalten beim ersten Verkauf ihrer Wohnung ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Selbst bewohnt sind in Rheinland-Pfalz 54,4 % der Wohnungen.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Stadt und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan mit Grundstück und Gebäudegrundfläche. Keine Adresse, kein Foto, keinen Namen, kein Einstelldatum.

Aus welchen Jahren stammt der Bestand in Rheinland-Pfalz?

Vor 1919 gebaut sind in Rheinland-Pfalz 14,2 % der Gebäude, bis 1949 zusammen 24,1 %, zwischen 1950 und 1979 37,7 %. Für ein Mietshaus dieser Jahrgänge zählen Belege über Dach, Leitungen und Heizung mehr als jede Beschreibung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Verkaufen, ohne dass das Haus es merkt.

Ihre Mieter wohnen weiter, ihre Verträge gelten unverändert, und bis Sie freigeben, sieht niemand Adresse oder Mieterliste. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an; zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben: Wohnfläche, Wohnungen, Miete. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindMieterliste und Unterlagen hochladen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Häuser: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.