Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein geerbtes Haus in Rheinland-Pfalz verkaufen, in Ruhe und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Der Erbschein fehlt noch
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.

Haus in Rheinland-PfalzBeispielansicht

Rheinland-Pfalz, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Rheinland-Pfalz ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.

Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.

Das Erbhaus im Bestand in Rheinland-Pfalz

Auf 19.857,87 km² verteilen sich in Rheinland-Pfalz 2.300 Gemeinden. Die Zahlen auf dieser Seite gelten für das ganze Land; für ein bestimmtes Haus zählen die Werte des Kreises und der Gemeinde, die Unterhand auf eigenen Seiten zeigt.

Karte: Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

37,7 % der Gebäude in Rheinland-Pfalz stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer rechnen bei Häusern dieser Jahre mit Arbeiten an Dach, Fenstern und Heizung; was davon schon erledigt ist, belegen Rechnungen besser als jede Beschreibung.

30,7 % der Gebäude in Rheinland-Pfalz heizen mit Öl, 50,7 % mit Gas, 2,8 % mit Fernwärme. Für ein geerbtes Haus mit altem Kessel zählt der Energieausweis: Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).

Die Eigentümerquote in Rheinland-Pfalz beträgt 54,4 %, im Bund 44,3 %; die Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen lag beim Zensus bei 6,75 € je m², bundesweit bei 7,28 €.

Für den Wert ist der Gutachterausschuss zuständig, der Rheinland-Pfalz betreut, nicht Unterhand. Er veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag ein Verkehrswertgutachten, auch für Erben und Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Gebäude und Wohnungen in Rheinland-Pfalz

KennzahlRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)4.123.02283.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen1.069.36116.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum86,8 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197937,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194924,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,7 %16,5 %
Heizung mit Gas50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl30,7 %24,7 %
Eigentümerquote54,4 %44,3 %
Leerstand4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Der Ablauf in Rheinland-Pfalz, Schritt für Schritt

Neun Schritte, deren Reihenfolge das Gesetz vorgibt. Das Tempo bestimmen Sie, und keiner verlangt, dass das Haus öffentlich gezeigt wird.

  1. Testament abliefern. Erster Schritt ist das Nachlassgericht. Wer ein Testament in Händen hält, liefert es unverzüglich ab (§ 2259 Abs. 1 BGB), beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 Abs. 1 FamFG). Beizulegen sind Sterbeurkunde und die Anschriften der Erben; die Eröffnung kostet 109 € (GNotKG KV 12101).
  2. Erbe annehmen oder ausschlagen. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  3. Erbschein beantragen. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Drei Monate haben Sie, um dem Finanzamt den Erwerb schriftlich zu melden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eröffnete Testamente gilt nicht, wenn ein Grundstück im Inland zum Nachlass gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG); beim Erbhaus melden Sie also immer. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt nach Wert und Freibetrag.
  5. Grundbuch berichtigen. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht trägt Sie als Eigentümer ein. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung nichts (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für die Übertragung an den Käufer verlangt das Grundbuch Ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Als Eigentumsnachweis bei Unterhand dient der Grundbuchauszug.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten hilft, wenn Miterben sich über den Preis nicht einig sind, und kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Unterlagen sammeln. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Wer das Haus sehen darf. Statt eines Schilds am Zaun ein geschlossener Kreis: Bei Unterhand sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis das Haus, zunächst ohne Adresse. Wer mehr will, fragt an; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Beim Notar wird aus der Einigung ein Vertrag. Unterschreiben müssen alle Erben oder ihre Vertreter (§ 2040 Abs. 1 BGB), die Kosten der Beurkundung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös landet zunächst im Nachlass (§ 2041 BGB); nach Begleichung der Schulden teilen die Erben ihn nach ihren Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Die Fristen für Erben

WasFristFundstelle
Testament beim Nachlassgericht abliefernunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immerdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigenbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vorzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblasserszehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamtein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Was in den Ordner gehört

Für Erbschein und Grundbuchamt

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aller in Betracht kommenden Erben, im Original oder beglaubigt
  • Anschriftenliste der Erbengemeinschaft
  • Zustimmungen oder Vollmachten der übrigen Erben zum Antrag
  • Aufstellung des Nachlasses mit Wert des Hauses und den Schulden des Erblassers

Für den Verkauf

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
  • Energieausweis, Protokoll des Schornsteinfegers, Daten der Heizung
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
  • steht das Haus auf fremdem Grund: Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins

Für die Erbengemeinschaft

  • die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
  • eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
  • Vollmacht beim Notar für jeden, der beim Termin fehlt

Rechenbeispiel für ein Erbhaus in Rheinland-Pfalz

Beispiel: ein gebrauchtes Haus in Rheinland-Pfalz zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erbschein: Verfahrenvolle Gebühr nach GNotKG KV 12210885 €Erben
eidesstattliche Versicherung beim Antrageine Gebühr (1,0) nach KV 23300 GNotKG885 €Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegtfeste Gebühr nach GNotKG KV 12101109 €Erben
Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahrengebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragtvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Erben
Grundschuld über 100.000 € löschen lassenhalbe Gebühr nach GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)22.500 €Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung des Vertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 25.155 € oder 5,6 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.

Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Erbschaftsteuer, Gewinn und Grunderwerbsteuer

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Achtung beim Familienheim: Zieht ein Kind unverzüglich selbst in das Haus, in dem der Erblasser bis zuletzt wohnte, kann der Erwerb bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei sein; unverzüglich heißt in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Verkauft oder vermietet es innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Die Zehnjahresfrist

Die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) beginnt beim Erbhaus nicht neu: Sie treten in die Frist des Erblassers ein. Hat er das Haus selbst gebaut oder vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Gewinn aus Ihrem Verkauf nicht zu versteuern.

Vorsicht bei der Auszahlung: Übernimmt ein Miterbe das Haus gegen Geld, erwirbt er die Anteile der anderen entgeltlich, und für sie startet eine eigene Frist (§ 23 Abs. 1 EStG). Frei bleibt ein Gewinn dagegen, wenn das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt war (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer beim Erbe

Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). In Rheinland-Pfalz beträgt sie 5,0 % vom Kaufpreis, im Beispiel 22.500 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Nur die erste Zeile ist Landesrecht in Rheinland-Pfalz; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Wer verkaufen darfdie Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker§§ 2040, 2205 BGB
Was das Grundbuch als Nachweis nimmtErbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertraggeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Begrenzung der Miete bei Neuvermietunggilt, wenn eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisbei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Grundsteuer, Versicherung, Reparaturentragen die Miterben nach ihren Anteilen§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht in Rheinland-Pfalz

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Rheinland-Pfalz in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 99 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 29 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 616 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 99 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Worms, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Alzey, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Osthofen, Römerberg, Wörrstadt, Saulheim, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Beindersheim, Westhofen, Otterstadt, Harthausen, Flörsheim-Dalsheim, Birkenheide, Gimbsheim, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Alsheim, Flonheim, Hanhofen, Fußgönheim, Armsheim sowie 59 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 29 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 616 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Worms, Bad Kreuznach, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Ingelheim am Rhein, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bingen am Rhein, Germersheim, Schifferstadt, Haßloch, Alzey, Bad Dürkheim, Wörth am Rhein, Konz, Remagen, Sinzig, Grünstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Herxheim bei Landau/ Pfalz, Grafschaft, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Nieder-Olm, Bad Breisig, Osthofen, Römerberg, Kandel, Bellheim, Bad Bergzabern, Kirn, Wörrstadt, Rülzheim, Nierstein, Budenheim sowie 576 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Erbengemeinschaft: vier Wege

In der Erbengemeinschaft gehört jedem alles, aber keinem allein. Verkaufen können die Erben nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB); notwendige Erhaltung, etwa ein geplatztes Rohr, darf jeder ohne die anderen veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Verkauf mit allen Unterschriften

Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.

Übernahme durch einen Erben

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.

Den eigenen Erbteil verkaufen

Wer nicht warten will, verkauft seinen Erbteil, den Anteil am gesamten Nachlass (§ 2033 BGB), beim Notar. Die Miterben dürfen binnen zwei Monaten selbst eintreten (§ 2034 BGB); ein Bruchteil des Hauses allein lässt sich so nicht verkaufen.

Wenn keine Einigung gelingt

Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.

Was Erben uns sagen, und was wir antworten

„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“

Ohne Ihre Freigabe kennt niemand Adresse oder Fotos. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Nachweis, und einen Termin im Haus vergeben nur Sie.

„Jeder in der Familie hat eine andere Zahl im Kopf.“

Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.

„Der Erbschein ist noch nicht da.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.

So verkaufen Sie ein geerbtes Haus über Unterhand

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vorher prüft Unterhand Ihren Nachweis; steht noch der Erblasser im Grundbuch, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage in Rheinland-Pfalz

Geprüfte Mandate für Häuser in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt für Rheinland-Pfalz erst eine Zahl, wenn sie mindestens drei beträgt. Wie viele Mandate zu Ihrem Haus passen, zeigt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Rheinland-Pfalz

Zum Vergleich die Nachbarländer: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rheinland-Pfalz–4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Saarland68,8 km1.007.34259,4 %6,12 € je m²
Hessen134,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²
Nordrhein-Westfalen174,4 km17.986.21440,6 %6,82 € je m²
Baden-Württemberg191,3 km11.238.76151,6 %8,13 € je m²

Was Erben in Rheinland-Pfalz fragen

Muss ich mich vor dem Verkauf ins Grundbuch eintragen lassen?

Für die Übertragung an den Käufer nicht (§ 40 Abs. 1 GBO). Die Berichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall kostet nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1), danach im Beispiel 885 €. Der berichtigte Grundbuchauszug dient bei Unterhand zudem als Eigentumsnachweis.

Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?

Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.

Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?

Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht mit dem Verkauf. Kinder haben je 400.000 € Freibetrag, Ehegatten 500.000 € (§ 16 ErbStG). Teuer werden kann der Verkauf nur, wenn ein Kind oder der Ehegatte das Haus als Familienheim steuerfrei geerbt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?

Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Rheinland-Pfalz schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.

Was wird aus dem Mieter im Erbhaus?

Der Mietvertrag geht mit dem Haus auf den Käufer über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution ebenfalls (§ 566a BGB). Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist ein vermietetes Haus deshalb ein anderer Kauf. Vermietete Wohnungen kosteten in Rheinland-Pfalz beim Zensus 6,75 € Nettokaltmiete je m².

Was hat der Pflichtteil mit dem Verkauf zu tun?

Wer pflichtteilsberechtigt ist, bekommt Geld, kein Stück vom Haus: die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), gerechnet nach dem Wert am Todestag (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein späterer Verkaufspreis kann diesen Wert belegen; ein Gutachten dürfen beide Seiten beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Aus welchen Jahren stammt der Bestand in Rheinland-Pfalz?

Bis 1949 gebaut sind in Rheinland-Pfalz 24,1 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 37,7 %, zwischen 1980 und 1999 22,5 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.

Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?

Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen in Rheinland-Pfalz 4,8 % der Wohnungen leer.

Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?

Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zu denen auch die Kosten der Beerdigung gehören (§ 1968 BGB). Aus dem Erlös werden zuerst diese Schulden beglichen, dann teilen die Erben den Rest nach Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?

Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.