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Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Eigentumswohnung in Rheinland-Pfalz kaufen, bevor sie auf einem Portal steht

Sie sehen Lage und Zahlen passender Objekte. Adresse und Fotos gibt der Anbieter Ihnen persönlich frei.

Mitglied

49 €netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Wohnungen, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Lage, Fläche und Preisband, bevor Sie hinfahren
  • Jede passende Wohnung per E-Mail
  • Der Eigentümer sieht nie Ihren Namen

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die passende Wohnung ist weg, bevor sie online steht
Eigentümer, die kein Portal wollen, zeigen ihre Wohnung hier nur geprüften Mitgliedern. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail.
Keine Massenbesichtigung im Treppenhaus
Vor jedem Termin sehen Sie Lageplan, Fläche und Preisband. Den Termin gibt es erst nach der Freigabe, und zwar für Sie allein.
Sanierungsstau steht in keiner Beschreibung
Mit der Freigabe kommen die Unterlagen des Eigentümers, jede Seite mit Ihrer Mitgliedsnummer. Lesen Sie Protokolle und Rücklage, bevor Sie einen Betrag nennen.
Wir wollen nicht gegen andere hochbieten
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.

Was Sie sehen, bevor Sie hinfahren.

Erst Lage, Fläche und Preisband, dann die Protokolle der Gemeinschaft, dann das Gebot.

Eigentumswohnung in Rheinland-PfalzBeispielansicht

Rheinland-Pfalz, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Fakten, etwa Etage, Baujahr, Hausgeld
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied eine Wohnung, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange eine Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellt sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Wohnungen sehen; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet keine Wohnung.

Für Käuferinnen und Käufer, die in Rheinland-Pfalz einziehen wollen, nicht vermieten: Paare, Alleinstehende, Erstkäufer und Paare ab 55 auf dem Weg vom Haus in die Wohnung.

Zum Kaufpreis einer Eigentumswohnung kommen 5,0 % Grunderwerbsteuer, die Beurkundung beim Notar und die Eintragung ins Grundbuch; bei 350.000 € sind das mindestens 19.555 €. Vor dem Gebot lesen Sie Teilungserklärung, Protokolle der Versammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage.

Der Wohnungsbestand in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zählt 4.123.022 Einwohner in 2.300 Gemeinden. Von den 2.125.493 Wohnungen im Land liegen 41,7 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, bundesweit 55,8 %. Ein großer Teil davon steht in den großen Städten, allen voran Mainz mit 223.888 Einwohnern, dann Ludwigshafen am Rhein und Koblenz.

Karte: Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 54,4 % wohnen in Rheinland-Pfalz mehr Haushalte im Eigentum als im Bund (44,3 %). In vielen Gemeinschaften sitzen deshalb Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Das zeigt sich in den Protokollen: Lesen Sie, wer was beantragt und was die Versammlung beschlossen hat.

Beim Zensus 2022 lag die Nettokaltmiete in Rheinland-Pfalz bei 6,75 € je m², im Bund bei 7,28 € je m². Wer sein Mandat beschreibt, kann mit dem Kaufpreis bis auch festlegen, was er im Monat insgesamt tragen will.

10,9 % der Wohnungen in Rheinland-Pfalz haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %. Größere Wohnungen sind hier verbreitet; für Paare und Familien, die drei oder vier Zimmer suchen, ist der Bestand breiter als in Städten mit vielen Kleinwohnungen.

37,7 % Nachkriegsbau, 36,3 % im Bund, 15,7 % ab 2000: in Rheinland-Pfalz ist der Bestand an Wohngebäuden zu einem guten Teil zwischen 1950 und 1979 entstanden. Fragen Sie nach Strangsanierung, Fenstern und Dach, und nach einer Sonderumlage, falls die Rücklage nicht reicht.

50,7 % Gas, 30,7 % Öl, 2,8 % Fernwärme: So heizen die Gebäude in Rheinland-Pfalz. Die Heizung einer Eigentumswohnung ist meistens Gemeinschaftseigentum; ihr Zustand gehört deshalb zu den Fragen an Verkäufer und Verwaltung, bevor Sie bieten.

Der Leerstand lag in Rheinland-Pfalz bei 4,8 %, im Bund bei 4,3 %. Fragen Sie bei jedem Haus, wie viele Wohnungen dort leer stehen und ob Hausgeld im Rückstand ist; die Jahresabrechnung zeigt es.

Benachbarte Bundesländer sind das Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je Land; die Tabelle unten nennt Eigentümerquote und Miete daneben.

Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Wer amtliche Zahlen sucht, findet sie im Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses; Grundlage ist die Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB.

Rheinland-Pfalz im Vergleich

KennzahlRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)4.123.02283.467.117
Einwohner je km²208233
Wohnungen2.125.49343.106.589
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen41,7 %55,8 %
Eigentümerquote54,4 %44,3 %
Leerstand4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,75 €7,28 €
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen10,9 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194924,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197937,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,7 %16,5 %
Heizung mit Gas50,7 %53,9 %
Fernwärme2,8 %6,6 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Sie mit einer Eigentumswohnung mitkaufen

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Mit der Wohnung erwerben Sie Sondereigentum an den Räumen und einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Was zum Sondereigentum gehört und was gemeinschaftlich bleibt, regeln Gesetz und Teilungserklärung (§§ 5, 8 WEG); Dach, Fassade, tragende Wände und Fenster sind in der Regel gemeinschaftlich. Keller, Stellplatz oder Garten gehören oft nur über ein Sondernutzungsrecht dazu.

Nach § 16 Abs. 2 WEG verteilt die Gemeinschaft ihre Kosten nach Miteigentumsanteilen, soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist. Für Käufer zählt § 10 Abs. 3 WEG: Vereinbarungen wirken nur mit Eintragung im Grundbuch, Beschlüsse auch ohne. Eine Sanierung, die vor Ihrem Kauf beschlossen wurde, zahlen Sie mit.

Fundstellen: §§ 1, 5, 8, 10, 16 WEG. Stand 3. November 2026.

Hausgeld, Rücklage, Wirtschaftsplan

Das Hausgeld sind die Vorschüsse, die die Versammlung nach dem Wirtschaftsplan beschließt; über Nachzahlungen entscheidet sie nach der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 und 2 WEG). Ein Teil fließt in die Erhaltungsrücklage, die das Gesetz als angemessen verlangt, ohne einen Betrag zu nennen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wie hoch sie steht, zeigt der jährliche Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG).

Beschlüsse stehen in der Niederschrift jeder Versammlung und in der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 bis 8 WEG). Das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hat jeder Eigentümer (§ 18 Abs. 4 WEG); bitten Sie den Verkäufer, Ihnen nach der Freigabe Protokolle, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Abrechnung und Vermögensbericht hochzuladen.

Fundstellen: §§ 19, 24, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Wenn der Verwalter zustimmen muss

Steht im Grundbuch eine Veräußerungsbeschränkung, braucht der Kauf die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümer, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf (§ 12 Abs. 1 und 2 WEG); bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam. Die Beglaubigung der Zustimmung organisiert der Notar und verlängert den Ablauf in der Regel um einige Wochen.

Fundstellen: § 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Bei Unterhand gehören Protokolle, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht zu Stufe 2. Sie sehen sie nach der Freigabe des Eigentümers, mit Ihrer Mitgliedsnummer auf jeder Seite, und können vor dem Gebot in Ruhe lesen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vom Mandat bis zum Grundbuch: der Ablauf

So geht der Kauf einer Eigentumswohnung über Unterhand, Schritt für Schritt. Bezahlt wird der Beitrag erst ab dem zweiten Schritt.

  1. Mandat beschreiben. Ein Satz genügt: Ort, Eigentumswohnung, Kaufpreis bis und was Ihnen wichtig ist, zum Beispiel Aufzug, zwei Schlafzimmer, bezugsfrei. Die Resonanz zählt ohne Konto, wie viele Objekte dazu passen; weitere Orte ergänzen Sie später im Konto.
  2. Konto, Beitrag, Identität. Konto anlegen, im Zugang Mitglied wählen, den Ausweis als Foto oder PDF hochladen. Unterhand prüft von Hand und löscht das Bild nach der Entscheidung. Ihr Mandat übernimmt das Konto.
  3. Finanzierung klären. Holen Sie früh eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank. Im Konto hinterlegen Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis; Eigentümer sehen davon nur die Betragsklasse, nie das Dokument. Manche Eigentümer geben nur mit Nachweis frei.
  4. Treffer per E-Mail. Passt eine Wohnung zu Ihrem Mandat, kommt eine E-Mail. Sie sehen sie auf Stufe 1 mit Lageplan, Wohnfläche, Zimmern, Preisband und Fakten, ohne Adresse und ohne Fotos. Passt sie nicht, antworten Sie mit „Nicht passend“; das Mandat bleibt.
  5. Anfrage und Freigabe. Sie fragen an, der Eigentümer gibt frei: automatisch, auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen. Lesen Sie Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht, bevor Sie einen Termin ausmachen.
  6. Besichtigen. Einzeln, nach Absprache mit dem Eigentümer. Achten Sie neben der Wohnung auf das Haus: Treppenhaus, Keller, Fenster, Feuchtigkeit. Spätestens bei der Besichtigung bekommen Sie den Energieausweis zu sehen (§ 80 Abs. 4 GModG).
  7. Gebot. In der Angebotsrunde bieten Sie einmal, bis zu einer festen Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag kennt nur der Eigentümer. Verbindlich wird nichts davon; der Eigentümer entscheidet, mit wem er weiterspricht.
  8. Notar. Der Notar schickt Ihnen als Verbraucher den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Prüfen Sie darin Übergabetag, Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen und den Anteil an der Rücklage. Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), holt sie der Notar ein.
  9. Grundbuch und Übergabe. Vormerkung, Steuerbescheid, Zahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 Abs. 1 GrEStG), dann die Umschreibung. Anders als beim Haus hat die Gemeinde beim Kauf von Wohnungseigentum kein Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 2 BauGB). Melden Sie sich mit der Übergabe bei der Verwaltung als neuer Eigentümer.

Welche Unterlagen Sie brauchen und lesen

Was Sie bereithalten

  • Ausweis jedes Käufers, erst für die Identitätsprüfung bei Unterhand, später für die Beurkundung
  • Finanzierungsbestätigung der Bank oder Nachweis des Eigenkapitals
  • die Steuer-Identifikationsnummer aller Käufer; der Notar meldet den Kauf damit dem Finanzamt
  • Unterlagen zur Finanzierung: Einkommen, Eigenkapital auf dem Konto, für Selbstständige die letzten Steuerbescheide
  • eine Rechnung, die Sie vor dem Gebot kennen: wie viel Kaufpreis, wie viel Nebenkosten, welche Last im Monat mit Hausgeld

Von der Eigentümergemeinschaft

  • die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung mit Plan, einschließlich späterer Änderungen
  • Beschluss-Sammlung und Versammlungsprotokolle, nicht nur das letzte, sondern mindestens drei Jahre zurück
  • aktueller Wirtschaftsplan mit dem Hausgeld der Wohnung
  • letzte Jahresabrechnung mit Heizkosten
  • Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage
  • Auskunft der Verwaltung zu beschlossenen Sonderumlagen und offenen Rückständen
  • der Energieausweis für das ganze Gebäude

Zur Wohnung

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch: Eigentümer, Abteilung II mit Rechten Dritter, Abteilung III mit Grundschulden
  • Wohnflächenberechnung mit dem passenden Grundriss
  • Sondernutzungsrechte, etwa Keller, Stellplatz oder Garten, mit Fundstelle in der Teilungserklärung
  • für eine vermietete Wohnung den Mietvertrag mit Miete und Kaution, dazu das Datum des Einzugs und das der Umwandlung in Wohnungseigentum
  • Nachweise über Arbeiten in der Wohnung, etwa Bad, Elektrik, Böden

Was der Kauf zusätzlich kostet

Gerechnet für eine Wohnung zu 350.000 € in Rheinland-Pfalz, davon 250.000 € über eine Grundschuld finanziert. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert einer bestimmten Wohnung. Alle Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 685 €, die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)17.500 €Käufer
Notar: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.370 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Notar: Vollzug, etwa Zustimmung des Verwalters einholen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.342,50 €Käufer
Notar: Betreuung und Fälligkeit des Kaufpreises0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.342,50 €Käufer
Grundbuch: Auflassungsvormerkung0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150342,50 €Käufer
Grundbuch: Eintragung als Eigentümer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110685 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbuch: Löschung der VormerkungFestgebühr, GNotKG KV 1415225 €Käufer
Notar: Grundschuld über 250.000 €1,0 Gebühr aus 250.000 €, GNotKG KV 21200, zzgl. USt.535 €Käufer
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld1,0 Gebühr aus 250.000 €, GNotKG KV 14121535 €Käufer
Mitglied bei UnterhandBeitrag im Monat, ab dem Beitritt; pausiert nach 30 Tagen ohne Treffer49 € netto zzgl. USt. im Monat (58,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarKäufer

Ohne Finanzierung und ohne Vollzug kommen im Beispiel mindestens 19.555 € zum Kaufpreis, 5,6 %; die Grundschuld, die Umsatzsteuer auf die Notargebühren und die Auslagen kommen hinzu. Diesen Betrag legen Sie in der Regel aus eigenen Mitteln an.

Den Anteil an der Erhaltungsrücklage können Sie nicht aus dem Preis für die Grunderwerbsteuer herausrechnen; sie bleibt Vermögen der Gemeinschaft (BFH, Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17). Mitverkaufte bewegliche Sachen wie eine Einbauküche gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn der Preis dafür angemessen ist (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).

Bietet ein Makler die Wohnung an, tragen Sie als Verbraucher höchstens die Hälfte der Provision (§§ 656c, 656d BGB). Unterhand berechnet keine Provision, nur den Beitrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
200.000 €10.000 €1.305 €11.305 €5,7 %
350.000 €17.500 €2.055 €19.555 €5,6 %
550.000 €27.500 €3.045 €30.545 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Kauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Entwurf des Kaufvertragsin der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung beim Verbraucher§ 17 Abs. 2a BeurkG
Zustimmung zum Verkaufnur, wenn die Gemeinschaftsordnung sie verlangt; Verweigerung nur aus wichtigem Grund§ 12 WEG
Beschlüsse vor Ihrem Kaufgelten für Sie auch ohne Eintragung im Grundbuch§ 10 Abs. 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Verwaltungsteht jedem Wohnungseigentümer zu§ 18 Abs. 4 WEG
Mietvertrag beim Kaufgeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlung in Eigentumfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, wo die Landesregierung es bestimmt bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
MaklerprovisionKäufer als Verbraucher zahlen höchstens die Hälfte§§ 656c, 656d BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Rheinland-Pfalz

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Rheinland-Pfalz in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 99 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 29 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Rheinland-Pfalz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 616 von 2.300 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 99 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Worms, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Alzey, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Osthofen, Römerberg, Wörrstadt, Saulheim, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Beindersheim, Westhofen, Otterstadt, Harthausen, Flörsheim-Dalsheim, Birkenheide, Gimbsheim, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Alsheim, Flonheim, Hanhofen, Fußgönheim, Armsheim sowie 59 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 29 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landau in der Pfalz, Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Neuhofen, Lambsheim, Dudenhofen, Waldsee, Beindersheim, Otterstadt, Harthausen, Birkenheide, Heßheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau, Hanhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 616 von 2.300 Gemeinden

Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Worms, Bad Kreuznach, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Ingelheim am Rhein, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bingen am Rhein, Germersheim, Schifferstadt, Haßloch, Alzey, Bad Dürkheim, Wörth am Rhein, Konz, Remagen, Sinzig, Grünstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Herxheim bei Landau/ Pfalz, Grafschaft, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Nieder-Olm, Bad Breisig, Osthofen, Römerberg, Kandel, Bellheim, Bad Bergzabern, Kirn, Wörrstadt, Rülzheim, Nierstein, Budenheim sowie 576 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vier Wege zur eigenen Wohnung

Wer eine Wohnung kauft, kauft aus einem Grund. Je nach Grund zählen andere Felder im Mandat und andere Unterlagen.

Zu zweit

Nennen Sie im Mandat Zimmer und Wohnfläche ab, damit nur Wohnungen mit Platz für zwei Arbeitsplätze oder ein späteres Kinderzimmer kommen. Kaufen Sie gemeinsam, legen Sie im Kaufvertrag die Anteile fest, etwa je zur Hälfte; beide brauchen ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Als Single

Wer allein kauft, trägt jede Sonderumlage allein. Lesen Sie die Protokolle deshalb mit Blick auf die nächsten Jahre und halten Sie eine Reserve vor. Im Mandat genügen Ort, Kaufpreis bis und die Fläche, die Sie brauchen.

Erstkauf

Klären Sie mit der Bank, welcher Kaufpreis bis passt, und setzen Sie genau diesen Wert ins Mandat. Fragen, die beim ersten Kauf oft offen bleiben, beantworten die Protokolle der Gemeinschaft besser als jede Besichtigung.

Paare ab 55

Mandat für die Wohnung und Stilles Register für Ihr Haus in einem Netzwerk: Sie sehen, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Haus passen, ohne es zu zeigen, und entscheiden selbst, was zuerst kommt. Fragen Sie nach Aufzug und Schwellen; bauliche Veränderungen für Barrierefreiheit kann jeder Eigentümer verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).

Vier Einwände von Käufern

„Ohne Makler sehen wir doch nichts.“

Bei Unterhand zeigen Eigentümer ihre Wohnung geprüften Mitgliedern, ohne Portal und ohne Schild. Jeder Treffer Ihres Mandats kommt per E-Mail. Ist der Anbieter selbst Makler, nennt er seine Bedingungen vor der Freigabe oder spätestens auf Stufe 2.

„Erst zahlen, dann sehen?“

Die Resonanz kostet nichts, und Ihr Mandat beschreiben Sie ohne Konto. Treffer und Stufe 1 gibt es mit dem Beitrag. Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert er von selbst; wann Sie beitreten, entscheiden Sie.

„Unser Name soll nirgends stehen.“

Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.

„Bei einer Wohnung weiß man nie, was die Gemeinschaft vorhat.“

Was beschlossen ist, steht in Niederschrift und Beschluss-Sammlung. Nach der Freigabe lesen Sie die Unterlagen, die der Eigentümer hochlädt, bevor Sie bieten; das Gebot ist unverbindlich, und den Vertrag prüfen Sie zwei Wochen vor dem Notartermin.

Eine Wohnung finden, bevor sie öffentlich wird

Im geschlossenen Netzwerk sehen nur geprüfte Mitglieder, was Eigentümer zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Wohnfläche. Adresse, Fotos und der Name des Eigentümers bleiben verborgen.

Eigentümer, die noch nicht verkaufen, tragen sich im Stillen Register ein und sehen, wie viele geprüfte Mandate zu ihrer Wohnung passen, ohne Namen. Als Mitglied zählt Ihr Mandat dort mit, auch für Wohnungen, die noch nicht im Netzwerk stehen.

Der Eigentümer erklärt per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Wie lange eine Wohnung schon im Netzwerk steht, zeigt Unterhand nicht. Als Mitglied sehen Sie alle Objekte bis 1,5 Mio. €; darüber liegt Vier Augen, nur auf Einladung.

Im Netzwerk in Rheinland-Pfalz

Eigentumswohnungen im Netzwerk in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen in Rheinland-Pfalz
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Rheinland-Pfalz steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Was zu Ihrem Satz passt, zählt die Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rheinland-Pfalz und die Nachbarländer

Wer eine Wohnung in Rheinland-Pfalz sucht, schaut oft über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rheinland-Pfalz–4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Saarland68,8 km1.007.34259,4 %6,12 € je m²
Hessen134,9 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²
Nordrhein-Westfalen174,4 km17.986.21440,6 %6,82 € je m²
Baden-Württemberg191,3 km11.238.76151,6 %8,13 € je m²

Fragen von Wohnungskäufern in Rheinland-Pfalz

Was kostet der Kauf einer Eigentumswohnung in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Kaufpreis?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz 5,0 %. Dazu kommen Beurkundung, Vollzug und Betreuung beim Notar sowie Vormerkung und Eintragung im Grundbuch. Bei 350.000 € ergeben allein Steuer, Beurkundung und Eintragung 19.555 €, also 5,6 %; mit Grundschuld und Umsatzsteuer wird es mehr.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft sollte ich vor dem Gebot lesen?

Die Niederschriften der Versammlungen und die Beschluss-Sammlung zeigen, was beschlossen ist; Wirtschaftsplan und Abrechnung, was die Wohnung im Jahr kostet; der Vermögensbericht, wie viel Rücklage da ist (§§ 24, 28 WEG). Dazu die Teilungserklärung, die festlegt, was zu Ihrer Wohnung gehört.

Was passiert mit einer Sonderumlage, die vor meinem Kauf beschlossen wurde?

Sie bindet Sie, denn Beschlüsse wirken gegen den Käufer ohne Grundbucheintrag (§ 10 Abs. 3 WEG). Ob der Verkäufer sie intern übernimmt oder der Preis sie berücksichtigt, gehört in den Vertrag. Die Beschluss-Sammlung zeigt, was beschlossen ist.

Kann ich eine vermietete Wohnung kaufen und selbst bewohnen?

Kaufen Sie vermietet, werden Sie Vermieter (§ 566 Abs. 1 BGB). Für den Eigenbedarf brauchen Sie eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB; nach einer Umwandlung in Eigentum gilt eine Sperrfrist von drei Jahren ab dem Kauf, wo die Landesregierung es bestimmt bis zu zehn (§ 577a BGB). Bei einer Eigentümerquote von 54,4 % in Rheinland-Pfalz lohnt es, im Mandat bezugsfrei zu schreiben.

Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters?

Wenn es eine Veräußerungsbeschränkung gibt, ja (§ 12 WEG). Sie steht im Wohnungsgrundbuch und in der Teilungserklärung. Der Verwalter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen; die Zustimmung besorgt der Notar.

Wie viele Wohnungen gibt es in Rheinland-Pfalz, und wie viele bewohnen ihre Eigentümer?

Der Zensus 2022 zählt in Rheinland-Pfalz 2.125.493 Wohnungen, davon 41,7 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Ihre Eigentümer bewohnen 54,4 % der bewohnten Wohnungen, bundesweit 44,3 %. Leer standen 4,8 %.

Kaufen oder weiter mieten?

Eine Antwort für alle gibt es nicht. Legen Sie nebeneinander, was Sie heute warm zahlen, und was Zins, Tilgung und Hausgeld kosten würden; die Nebenkosten des Kaufs zählen dazu. Die Nettokaltmiete lag in Rheinland-Pfalz beim Zensus 2022 bei 6,75 € je m². Unterhand berät nicht und bewertet nicht.

Wir sind über 55 und wollen vom Haus in eine Wohnung. Was kommt zuerst?

Das entscheiden Sie, und bei Unterhand geht beides in einem Netzwerk: ein Mandat für die Wohnung, ein Eintrag im Stillen Register für Ihr Haus. Das Register zeigt Ihnen ohne Namen, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Haus passen. Für Aufzug, Rampe oder breitere Türen kann jeder Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).

Gehören Balkon und Fenster mir?

Das legt die Teilungserklärung fest, im Rahmen des Gesetzes (§ 5 WEG). Räume und Einbauten in der Wohnung sind in der Regel Sondereigentum; Dach, Fassade, Fenster, Balkonplatte und tragende Wände sind gemeinschaftlich. Keller und Stellplatz gehören oft über ein Sondernutzungsrecht dazu, das im Grundbuch stehen sollte.

Wo finde ich amtliche Preise für Eigentumswohnungen in Rheinland-Pfalz?

Im Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses, auf Grundlage der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB). Unterhand bewertet nicht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst hinfahren, wenn die Wohnung passt.

Ein Satz genügt: Ort, Eigentumswohnung, Kaufpreis bis und was Ihnen wichtig ist. Passt eine Wohnung, kommt sie per E-Mail. Hingefahren wird nach der Freigabe, geboten nach den Unterlagen.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
  2. 2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft von Hand. Ihr Mandat nennt Ort, Eigentumswohnung und Kaufpreis bis.
  3. 3Nach der PrüfungJede passende Wohnung kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.

49 €Mitglied, netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Ohne Treffer in 30 Tagen ruht die Abbuchung, bis ein Objekt passt.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis eine Wohnung passt; Beginn und Ende der Pause erfahren Sie per E-Mail.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.