Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Eine Teilungsversteigerung soll es nicht werden
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.
Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.
Haus in KoblenzBeispielansicht
Koblenz, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.
Für Paare in Trennung oder Scheidung mit einem Haus in Koblenz: im Trennungsjahr, im Verfahren oder danach.
Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB). Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Wer freihändig verkauft, bestimmt Preis und Käufer selbst; in Koblenz trägt der Käufer dann 5,0 % Grunderwerbsteuer, bei einer Übernahme durch einen von Ihnen fällt sie nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Koblenz in Zahlen, gelesen bei einer Trennung
In einer Stadt mit 1.074 Einwohnern je km² sind Häuser seltener als im Bund: 64,3 % der Gebäude mit Wohnraum in Koblenz haben eine oder zwei Wohnungen, 14.038 Gebäude, im Bund 81,8 %. Für ein Familienhaus, das nach einer Trennung frei wird, gibt es viele Suchende in der Stadt.
Die Eigentümerquote in Koblenz beträgt 30,6 %, im Bundesdurchschnitt 44,3 %. Ein Verkauf ohne Schild und ohne Portal schützt Sie beide vor Fragen, bevor Sie sie beantworten wollen.
Wer auszieht, sucht eine Wohnung. Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Koblenz beim Zensus 2022 bei 7,45 € je m², bundesweit bei 7,28 € je m²; 17,2 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume. Rechnen Sie diese Miete mit ein, wenn Sie entscheiden, ob einer das Haus übernimmt oder Sie verkaufen.
Leer standen beim Zensus 4,2 % der Wohnungen in Koblenz, bundesweit 4,3 %; keine der Landesverordnungen für angespannte Wohnungsmärkte gilt hier. Wer auszieht, plant die Suche trotzdem vor dem Übergabetag ein.
82,7 % der Gebäude in Koblenz heizen mit Gas, 2,4 % mit Fernwärme, 7,2 % mit Öl. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG); bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).
Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Koblenz 47,1 % der Gebäude mit Wohnraum, mehr als im Bund (36,3 %). Für Käufer zählen Heizung, Dach und Fenster. Rechnungen über Arbeiten am Haus liegen oft bei dem, der zuletzt dort gewohnt hat; sammeln Sie sie gemeinsam.
Koblenz grenzt an 16 Nachbarorte, der nächste ist Urbar (Mayen-Koblenz) in 5,2 km Luftlinie. Käufer für ein Haus in Koblenz kommen oft aus dem Umkreis; die Tabelle unten stellt die Nachbarn nebeneinander.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.
Koblenz im Vergleich
Kennzahl
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
113.020
4.123.022
83.467.117
Einwohner je km²
1.074
208
233
Eigentümerquote
30,6 %
54,4 %
44,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,45 €
6,75 €
7,28 €
Leerstand
4,2 %
4,8 %
4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
17,2 %
10,9 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
14.038
1.069.361
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
64,3 %
86,8 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
47,1 %
37,7 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
24,1 %
24,1 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
11,2 %
15,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
82,7 %
50,7 %
53,9 %
Heizung mit Öl
7,2 %
30,7 %
24,7 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern
Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.
Freihändig an Dritte
Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.
Einer übernimmt und zahlt aus
Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab und übernimmt den Kredit. Die Bank muss zustimmen, damit der andere aus der Haftung entlassen wird (§ 415 BGB). Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); für den, der abgibt, kann § 23 EStG gelten, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).
Behalten und vermieten
Sie bleiben beide Eigentümer, vermieten das Haus und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB). Das verlangt, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden; der Kredit bleibt eine gemeinsame Schuld. Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).
Wenn keine Einigung gelingt
Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).
Bei Unterhand führt einer von Ihnen das Objekt in seinem Konto; was dort an Anfragen, Geboten und Ansichten steht, kann er dem anderen jederzeit zeigen. Entscheiden und unterschreiben tun Sie gemeinsam, beim Notar.
Zustimmung, Zugewinn, Wohnung, Kredit, Steuer
Wer zustimmen muss
Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.
Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.
Zugewinn
Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.
Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.
Wer im Haus wohnen bleibt
Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.
Grundschuld und Darlehen
Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer und Gewinn
Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Rheinland-Pfalz 5,0 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.
Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.
Unterhand vertritt keinen von Ihnen und berät nicht. Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einen Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG), für den Kaufvertrag einen Notar, der beide Seiten belehrt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
In dieser Reihenfolge verkaufen Sie gemeinsam
Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
Grundbuch und Kredit prüfen. Wer steht zu welchem Anteil im Grundbuch, welche Grundschulden sind eingetragen, wie hoch ist die Restschuld? Fragen Sie die Bank nach der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verkauf (§ 490 Abs. 2 BGB).
Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
Unterlagen sammeln. Sammeln Sie gemeinsam, was Käufer und Notar sehen wollen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnfläche, Baujahr, Rechnungen über Arbeiten am Haus, Darlehensverträge. Der Energieausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Haus bei Unterhand anlegen. Mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“: Identität nachweisen, Haus beschreiben, Entwurf speichern, ohne Zahlung. Wenn Sie beide einverstanden sind, die Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen geben, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“; erst dann wird bezahlt.
Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
Angebotsrunde. Eine Frist für alle, kein Überbieten. Die Gebote liegen Ihnen beiden als Zahlen vor, ein gemeinsamer Blick genügt. Ein Gebot bindet niemanden; verbindlich wird erst der Notar.
Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Scheidung im Einvernehmen
ein Jahr Trennung
§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderen
nach drei Jahren Getrenntleben
§ 1566 Abs. 2 BGB
Nach dem Auszug ernsthaft die Rückkehr ankündigen
sechs Monate
§ 1361b Abs. 4 BGB
Stichtag des Endvermögens für den Zugewinn
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags
§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhalten
höchstens sechs Monate, ein zweites Mal möglich
§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindes
auf Antrag, mehrfach wiederholbar
§ 180 Abs. 3 ZVG
Alle Einstellungen zusammengerechnet
nicht länger als fünf Jahre
§ 180 Abs. 4 ZVG
Antrag auf Einstellung nach der Belehrung
innerhalb von zwei Wochen
§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
bis zehn Jahre nach dem Kauf
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreit
Verkaufsjahr und die beiden Jahre davor
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigen
spätestens bei der Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käufer
als Regel zwei Wochen vor dem Notartermin
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Unterlagen für Einigung und Verkauf
Für Ihre Einigung
aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
Kreditverträge mit Restschuld und der Rechnung der Bank für eine vorzeitige Ablösung
Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
Belege zum Anfangsvermögen, etwa Eigenkapital beim Kauf oder Schenkungen der Eltern
Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös
Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Baugenehmigung, bei Anbauten auch deren Genehmigung
letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
Für den Notar
Personalausweis oder Pass von Ihnen beiden
Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen beiden
notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung
Kosten in Euro, für Sie beide und für den Käufer
Beispiel: ein gemeinsames Haus in Koblenz zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
217,50 €
Sie beide
Verkauf an Dritte: Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
22.500 €
Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte
2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
970 €
nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch
1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110
485 €
nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuer
frei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)
0 €
entfällt
Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 € an Steuer und Gebühren, 5,6 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.
Bei einer Übernahme entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); Notar und Grundbuch rechnen aus dem Wert der Hälfte. Die Kosten einer Teilungsversteigerung, darunter Gerichtsgebühren und Gutachten, entnimmt das Gericht vorab dem Erlös (§ 109 ZVG).
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
15.000 €
1.905 €
16.905 €
5,6 %
450.000 €
22.500 €
2.655 €
25.155 €
5,6 %
700.000 €
35.000 €
3.765 €
38.765 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung
Die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest; alle anderen Regeln gelten bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Verkauf eines gemeinsamen Hauses
nur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen
§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten allein
in der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist
§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegatten
frei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung
§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehen
jeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung
§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinder
auf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre
§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Mietrecht und Baurecht in Koblenz
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Koblenz. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht.
Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Koblenz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Koblenz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht.
Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Kinder, Schule, Nachbarn
Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.
Der Zeitpunkt
Im Kaufvertrag steht, wann der Käufer einzieht. Legen Sie den Tag in die Ferien oder ans Ende des Schuljahres und nennen Sie ihn in der Angebotsrunde, damit Gebote dazu passen.
Kein Schild am Zaun
Bei Unterhand steht kein Schild am Zaun, und vor Ihrer Freigabe kennt niemand die Adresse. Was Sie den Kindern sagen und wann, entscheiden Sie, nicht die Straße.
Wenn es vor Gericht geht
Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.
Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten
„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“
Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.
„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“
Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.
„Wir sind noch im Trennungsjahr.“
Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.
So verkaufen Sie das gemeinsame Haus über Unterhand
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.
Adresse, Fotos und Unterlagen gibt frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll, das Sie beide lesen können.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.
Nachfrage in Koblenz
Geprüfte Mandate für Häuser in Koblenz
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Koblenz
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Koblenz steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.
Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022; die Miete zählt für den, der auszieht.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Koblenz
–
113.020
30,6 %
7,45 € je m²
Urbar (Mayen-Koblenz)
5,2 km
3.189
51,6 %
6,79 € je m²
Niederwerth
5,6 km
1.256
49,2 %
6,34 € je m²
Winningen
5,6 km
2.371
54,9 %
5,95 € je m²
Miellen
6,4 km
361
68,2 %
4,71 € je m²
Fachbach
6,7 km
1.293
60,9 %
5,35 € je m²
Sankt Sebastian
6,7 km
2.641
37,8 %
5,88 € je m²
Kaltenengers
7,4 km
2.227
48,1 %
5,63 € je m²
Mülheim-Kärlich
7,4 km
11.071
54,6 %
6,19 € je m²
Lahnstein
7,8 km
18.887
42,7 %
6,15 € je m²
Rhens
8,1 km
2.928
58,4 %
5,70 € je m²
Simmern
8,2 km
1.507
62,6 %
6,74 € je m²
Waldesch
8,3 km
2.266
67,0 %
6,05 € je m²
Fragen von Paaren in Trennung in Koblenz
Was, wenn mein Partner den Verkauf blockiert?
Dann bleibt zunächst das Gespräch, mit Zahlen: ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), eine Auszahlung, eine Frist. Rechtlich kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), die für beide in der Regel teurer ist als ein freihändiger Verkauf.
Muss ich ausziehen, wenn wir uns trennen?
Niemand muss sofort ausziehen. Das Gericht kann die Ehewohnung einem allein zuweisen, wenn sonst eine unbillige Härte droht, etwa für die Kinder (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wichtig für den, der geht: Wer binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, hat das Nutzungsrecht nach dem Gesetz überlassen (§ 1361b Abs. 4 BGB). Für eine eigene Wohnung rechnen Sie in Koblenz mit durchschnittlich 7,45 € je m² Nettokaltmiete.
Wer bekommt wie viel vom Kaufpreis?
Nach Ablösung der Grundschuld nach den Anteilen im Grundbuch, sofern Sie nichts anderes vereinbaren; der Notar zahlt auf Ihre Anweisung aus. Unabhängig davon wird im Zugewinnausgleich das ganze Vermögen verglichen; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Grunderwerbsteuer von 5,0 % und Gebühren trägt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer, nicht Ihr Erlös.
Fällt Steuer an, wenn einer den anderen auszahlt?
Grunderwerbsteuer nicht: Die Übertragung an den Ehegatten ist frei (§ 3 Nr. 4 GrEStG), nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ebenso (§ 3 Nr. 5 GrEStG); sonst wären in Rheinland-Pfalz 5,0 % fällig. Einkommensteuer kann für den anfallen, der abgibt, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 EStG; BFH, IX R 11/21).
Was passiert mit dem Kredit?
Haben Sie beide unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB), untereinander im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst; bei fester Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Übernimmt einer, wird der andere nur mit Zustimmung der Bank frei (§ 415 BGB).
Ist eine Teilungsversteigerung schlimm?
Sie ist der Weg, wenn nichts anderes geht (§ 180 ZVG). Bieter kennen das Haus oft nur von außen, der Zeitpunkt liegt beim Gericht, und die Kosten des Verfahrens werden vorab dem Erlös entnommen (§ 109 ZVG). Schutz bieten nur die Grenzen im ersten Termin (§§ 74a, 85a ZVG). Der Ersteher zahlt in Rheinland-Pfalz 5,0 % Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), was Gebote eher drückt.
Kann ich eine Teilungsversteigerung stoppen?
Mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung, binnen zwei Wochen nach der Belehrung (§ 30b ZVG). Das Gericht kann bis zu sechs Monate einstellen, einmal wiederholt (§ 180 Abs. 2 ZVG); geht es um das Wohl eines gemeinsamen Kindes, auch öfter (§ 180 Abs. 3 ZVG), insgesamt nicht länger als fünf Jahre (§ 180 Abs. 4 ZVG). Nutzen Sie die Zeit für eine Einigung oder einen Verkauf ohne Gericht.
Behalten und vermieten statt verkaufen?
Möglich, wenn Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden können. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), bei durchschnittlich 7,45 € je m² Nettokaltmiete in Koblenz. Vereinbaren Sie schriftlich, wer verwaltet und was gilt, wenn einer verkaufen will, denn verlangen kann er die Aufhebung jederzeit (§ 749 BGB).
Wer trägt Notar und Grunderwerbsteuer?
Der Käufer: Beurkundung, Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach Vertrag die Grunderwerbsteuer, in Rheinland-Pfalz 5,0 %. Sie beide: Löschung der Grundschuld, Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung, Energieausweis und Unterhand. Im Rechenbeispiel oben stehen die Beträge in Euro.
Was, wenn wir uns während des Verkaufs anders entscheiden?
Dann ändern Sie den Weg: Bis zum Notartermin geht das jederzeit, ein Gebot bindet weder Sie noch den Käufer. Ziehen Sie das Haus zurück, verschwindet es sofort aus dem Netzwerk, und das Einzelobjekt endet mit dem laufenden Zeitraum von 30 Tagen. Erteilte Freigaben widerrufen Sie mit einem Klick; das Protokoll bleibt erhalten.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst einigen, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Den Entwurf legt einer von Ihnen ohne Zahlung an, der andere kann ihn vorher lesen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide zugestimmt haben; bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.