Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus verkaufen bei Scheidung in Nordrhein-Westfalen, ohne Versteigerung und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Einer will mehr, der andere will schnell
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu dem, der das Haus führt: eine Zahl, die Sie beide sehen und über die Sie gemeinsam entscheiden.
Eine Teilungsversteigerung soll es nicht werden
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.

Getrennt leben, gemeinsam verkaufen, und niemand in der Straße schaut zu.

Haus in Nordrhein-WestfalenBeispielansicht

Nordrhein-Westfalen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die sich trennen und denen ein Haus in Nordrhein-Westfalen gemeinsam gehört oder einem von beiden.

Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB); gehört es einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Übernimmt einer von Ihnen das Haus, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte beträgt sie 6,5 %.

Nordrhein-Westfalen in Zahlen, gelesen bei einer Trennung

Das Land hat 17.986.214 Einwohner und 3.140.492 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 77,7 % aller Gebäude mit Wohnraum, im Bundesdurchschnitt 81,8 %. Einwohnerstark sind vor allem Köln, Düsseldorf und Dortmund.

Karte: Nordrhein-Westfalen und die Nachbarländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Nordrhein-Westfalen und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

40,6 % der bewohnten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen bewohnen ihre Eigentümer, bundesweit 44,3 %. Käufer für ein Haus kommen oft aus der Umgebung, und genau dort soll vor Ihrer Entscheidung niemand von der Trennung wissen.

Die Nettokaltmiete lag in Nordrhein-Westfalen bei 6,82 € je m², im Bund bei 7,28 € je m². Wer auszieht, rechnet Miete und Kaution gegen das, was ihm Verkauf oder Auszahlung bringen.

Leer standen beim Zensus 3,3 % der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, bundesweit 4,3 %. Zugleich gelten in Nordrhein-Westfalen Regeln für angespannte Wohnungsmärkte; der Kasten zu Mietrecht und Baurecht nennt sie. Wer auszieht, sucht deshalb besser früh, und den Übergabetag des Hauses legen Sie gemeinsam fest.

17,7 % der Gebäude in Nordrhein-Westfalen heizen mit Öl, 66,2 % mit Gas. Käufer fragen nach Kessel und Energieausweis; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).

42,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Nordrhein-Westfalen stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Häuser sind also Bestandsbauten mit Fragen zu Dach, Fenstern und Heizung. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen zusammen bereit, damit keiner von Ihnen allein Auskunft geben muss.

Nordrhein-Westfalen grenzt an drei Bundesländer, darunter Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Grunderwerbsteuer beim Verkauf an Dritte richtet sich nach dem Land, in dem das Haus liegt.

Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.

Häuser und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen

KennzahlNordrhein-WestfalenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)17.986.21483.467.117
Einwohner je km²527233
Eigentümerquote40,6 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²6,82 €7,28 €
Leerstand3,3 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen14,1 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen3.140.49216.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum77,7 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197942,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194921,6 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,0 %16,5 %
Heizung mit Gas66,2 %53,9 %
Heizung mit Öl17,7 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was mit dem Haus geschehen kann

Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.

Freihändig an Dritte

Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.

Übernahme durch einen von Ihnen

Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).

Behalten und vermieten

Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.

Wenn keine Einigung gelingt

Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).

Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.

Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt

Wer zustimmen muss

Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinn

Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Die Ehewohnung im Trennungsjahr

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Der Kredit

Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer und Gewinn

Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Unterhand vertritt keinen von Ihnen und berät nicht. Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einen Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG), für den Kaufvertrag einen Notar, der beide Seiten belehrt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

In dieser Reihenfolge verkaufen Sie gemeinsam

Erst die Fragen zwischen Ihnen, dann die Fragen des Käufers. So bleibt der Verkauf eine gemeinsame Entscheidung.

  1. Ziel klären. Wollen Sie beide verkaufen, oder will einer bleiben? Diese Frage steht vor jeder Zahl. Eine Mediation oder ein Gespräch mit Ihren Anwälten klärt sie oft schneller als ein Brief.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
  4. Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
  5. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“: Identität nachweisen, Haus beschreiben, Entwurf speichern, ohne Zahlung. Wenn Sie beide einverstanden sind, die Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen geben, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“; erst dann wird bezahlt.
  7. Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
  8. Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
  9. Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.

Fristen auf einen Blick

WasFristFundstelle
Scheidung, wenn beide sie beantragen oder einer zustimmtnach einem Trennungsjahr§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderennach drei Jahren Getrenntleben§ 1566 Abs. 2 BGB
Nach dem Auszug ernsthaft die Rückkehr ankündigensechs Monate§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zähltRechtshängigkeit des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Teilungsversteigerung einstweilen einstellenbis zu sechs Monate, einmal wiederholbar§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindesauf Antrag, auch mehrmals§ 180 Abs. 3 ZVG
Alle Einstellungen zusammengerechnetnicht länger als fünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Antrag auf Einstellung nach der Belehrungzwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtigwenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreitVerkaufsjahr und die beiden Jahre davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Entwurf des Kaufvertrags an den Käufer als Verbraucherin der Regel zwei Wochen vorher§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Ihre Einigung

  • aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
  • Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
  • Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
  • Belege zum Anfangsvermögen, etwa Eigenkapital beim Kauf oder Schenkungen der Eltern
  • Datum der Trennung und, falls schon gestellt, des Scheidungsantrags
  • schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses

Für den Verkauf

  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Lageplan, Grundrisse und die Berechnung der Wohnfläche
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • Baugenehmigung, bei Anbauten auch deren Genehmigung
  • letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
  • für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • die Steuer-ID jedes Eigentümers
  • Vollmacht beim Notar, falls einer nicht selbst erscheint
  • die Konten, auf die der Notar Ihre Anteile am Erlös überweist

Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus in Nordrhein-Westfalen zu 450.000 €, je zur Hälfte im Eigentum von Ihnen beiden, belastet mit einer Grundschuld über 200.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen 6,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)29.250 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 31.905 € an Steuer und Gebühren, 7,1 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.

Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €19.500 €1.905 €21.405 €7,1 %
450.000 €29.250 €2.655 €31.905 €7,1 %
700.000 €45.500 €3.765 €49.265 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest; alle anderen Regeln gelten bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Nordrhein-Westfalen

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Nordrhein-Westfalen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 57 von 396 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 57 von 396 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 28. Februar 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 57 von 396 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Nordrhein-Westfalen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 95 von 396 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).BaulandmobilisierungsVO NRW (§ 201a BauGB): Verordnung vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. 2023 S. 2), § 1 und Anlage 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 57 von 396 Gemeinden

Köln, Düsseldorf, Dortmund, Bielefeld, Bonn, Münster (Nordrhein-Westfalen), Aachen, Krefeld, Leverkusen, Paderborn, Neuss, Bergisch Gladbach, Düren, Ratingen, Troisdorf, Kerpen, Grevenbroich, Dormagen, Bergheim (Rhein-Erft), Hürth, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Sankt Augustin, Pulheim, Hilden, Frechen, Erftstadt, Hennef (Sieg), Bornheim (Rhein-Sieg), Brühl (Rhein-Erft), Monheim am Rhein, Erkrath, Kaarst, Siegburg, Königswinter, Niederkassel, Greven (Steinfurt), Wesseling, Korschenbroich, Kempen sowie 17 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 57 von 396 Gemeinden

Köln, Düsseldorf, Dortmund, Bielefeld, Bonn, Münster (Nordrhein-Westfalen), Aachen, Krefeld, Leverkusen, Paderborn, Neuss, Bergisch Gladbach, Düren, Ratingen, Troisdorf, Kerpen, Grevenbroich, Dormagen, Bergheim (Rhein-Erft), Hürth, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Sankt Augustin, Pulheim, Hilden, Frechen, Erftstadt, Hennef (Sieg), Bornheim (Rhein-Sieg), Brühl (Rhein-Erft), Monheim am Rhein, Erkrath, Kaarst, Siegburg, Königswinter, Niederkassel, Greven (Steinfurt), Wesseling, Korschenbroich, Kempen sowie 17 weitere Gemeinden.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 57 von 396 Gemeinden

Köln, Düsseldorf, Dortmund, Bielefeld, Bonn, Münster (Nordrhein-Westfalen), Aachen, Krefeld, Leverkusen, Paderborn, Neuss, Bergisch Gladbach, Düren, Ratingen, Troisdorf, Kerpen, Grevenbroich, Dormagen, Bergheim (Rhein-Erft), Hürth, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Sankt Augustin, Pulheim, Hilden, Frechen, Erftstadt, Hennef (Sieg), Bornheim (Rhein-Sieg), Brühl (Rhein-Erft), Monheim am Rhein, Erkrath, Kaarst, Siegburg, Königswinter, Niederkassel, Greven (Steinfurt), Wesseling, Korschenbroich, Kempen sowie 17 weitere Gemeinden.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 95 von 396 Gemeinden

Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster (Nordrhein-Westfalen), Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Leverkusen, Solingen, Paderborn, Neuss, Bergisch Gladbach, Gütersloh, Düren, Ratingen, Marl (Recklinghausen), Velbert, Rheine, Troisdorf, Bocholt, Kerpen, Grevenbroich, Dormagen, Bergheim (Rhein-Erft), Hürth, Langenfeld (Rheinland), Eschweiler, Meerbusch, Sankt Augustin, Pulheim, Hilden, Frechen, Gronau (Westfalen), Willich sowie 55 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Kinder, Schule, Nachbarn

Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.

Der Zeitpunkt

Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.

Kein Schild am Zaun

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Wenn es vor Gericht geht

Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.

Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten

„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“

Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.

„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“

Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide so weit sind.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.

Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft

Im geschlossenen Netzwerk sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, was Sie zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Flächen. Weder Adresse noch Fotos noch Ihre Namen.

Adresse, Fotos und Unterlagen gibt frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll, das Sie beide lesen können.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Nordrhein-Westfalen

Geprüfte Mandate für Häuser in Nordrhein-Westfalen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Nordrhein-Westfalen
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Nordrhein-Westfalen steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Nordrhein-Westfalen und die Nachbarländer

Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Nordrhein-Westfalen–17.986.21440,6 %6,82 € je m²
Hessen142,4 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²
Rheinland-Pfalz174,4 km4.123.02254,4 %6,75 € je m²
Niedersachsen181,3 km8.000.82651,1 %6,56 € je m²

Fragen von Paaren in Trennung in Nordrhein-Westfalen

Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?

Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.

Muss ich ausziehen, wenn wir uns trennen?

Niemand muss sofort ausziehen. Das Gericht kann die Ehewohnung einem allein zuweisen, wenn sonst eine unbillige Härte droht, etwa für die Kinder (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wichtig für den, der geht: Wer binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, hat das Nutzungsrecht nach dem Gesetz überlassen (§ 1361b Abs. 4 BGB). Für eine eigene Wohnung rechnen Sie in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 6,82 € je m² Nettokaltmiete.

Wer bekommt wie viel vom Kaufpreis?

Nach Ablösung der Grundschuld nach den Anteilen im Grundbuch, sofern Sie nichts anderes vereinbaren; der Notar zahlt auf Ihre Anweisung aus. Unabhängig davon wird im Zugewinnausgleich das ganze Vermögen verglichen; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Grunderwerbsteuer von 6,5 % und Gebühren trägt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer, nicht Ihr Erlös.

Was passiert mit dem Kredit?

Haben Sie beide unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB), untereinander im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst; bei fester Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Übernimmt einer, wird der andere nur mit Zustimmung der Bank frei (§ 415 BGB).

Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn erfahren. Geht das?

Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft. Als Eigentümer wohnen in Nordrhein-Westfalen 40,6 % der Haushalte; Käufer aus der Nachbarschaft erfahren vom Haus erst mit Ihrer Freigabe.

Können wir das Objekt zu zweit führen?

Ein Konto, ein Objekt: Einer von Ihnen führt das Haus, und Sie einigen sich vorher schriftlich, wer. Im Konto stehen Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll; zeigen Sie sie dem anderen, wann immer er fragt. Wer freigegeben wird, wann die Angebotsrunde startet und wem Sie verkaufen, entscheiden Sie zu zweit.

Behalten und vermieten statt verkaufen?

Möglich, wenn Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden können. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), bei durchschnittlich 6,82 € je m² Nettokaltmiete in Nordrhein-Westfalen. Vereinbaren Sie schriftlich, wer verwaltet und was gilt, wenn einer verkaufen will, denn verlangen kann er die Aufhebung jederzeit (§ 749 BGB).

Wer trägt Notar und Grunderwerbsteuer?

Der Käufer: Beurkundung, Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach Vertrag die Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 %. Sie beide: Löschung der Grundschuld, Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung, Energieausweis und Unterhand. Im Rechenbeispiel oben stehen die Beträge in Euro.

Welche Unterlagen wollen Käufer für ein älteres Haus sehen?

21,6 % der Gebäude in Nordrhein-Westfalen sind bis 1949 gebaut, 42,5 % zwischen 1950 und 1979, 15,0 % ab 2000. Für ältere Häuser wollen Käufer Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen und Angaben zum Kessel sehen; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Können wir den Verkauf abbrechen?

Ja. Bis zur Beurkundung bindet Sie nichts, auch kein Gebot. Ziehen Sie das Haus zurück, sehen Mitglieder es sofort nicht mehr, und das Einzelobjekt endet zum Ende des laufenden Zeitraums von 30 Tagen. Freigaben lassen sich jederzeit widerrufen; das Protokoll bleibt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954). Nordrhein-Westfalen; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Nordrhein-Westfalen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Gemeinsam verkaufen, auch wenn sonst wenig gemeinsam ist.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.