Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein Mehrfamilienhaus in Koblenz verkaufen, still und an geprüfte Käufer

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Käufer sehen das Haus
  • Adresse und Mieterliste bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand im Haus soll es vorher erfahren
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter.
Die Mieterliste ist vertraulich
Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Datei mit dessen Mitgliedsnummer. Jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Keine Anfragen ohne Geld dahinter
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur Käufern mit geprüftem Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Die Erbengemeinschaft ist sich noch nicht einig
Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und bis zur Prüfung sieht ihn niemand. Die Resonanz prüft jeder Miteigentümer selbst, ohne Konto.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Mietshaus verkauft man an Leute, die rechnen, nicht an Leute, die schauen.

Mehrfamilienhaus in KoblenzBeispielansicht

Koblenz, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Einheiten
—
Faktor
—
Grundstück
—
Mindeststufe
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Mieterliste nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, keine Mieterliste, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Vermieter in Koblenz, die ihr Mietshaus abgeben wollen, weil die Verwaltung zu viel wird, das Alter kommt oder ein Erbe geteilt werden muss.

Ein Mietshaus in Koblenz verkaufen heißt: Mieterliste und Verträge ordnen, den Wert über Miete und Ertragsfaktor einordnen, geprüfte Käufer auswählen, beim Notar unterschreiben. Die Mieter bleiben, ihre Verträge gehen auf den Käufer über (§ 566 BGB); die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 5,0 % trägt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer.

Koblenz als Markt für Mehrfamilienhäuser

Auf 105,25 km² stehen in Koblenz 7.799 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, bei 113.020 Einwohnern. Die Tabelle unten stellt den Bestand neben den des Landes und des Bundes.

Karte: Koblenz und die Nachbargemeinden Urbar (Mayen-Koblenz), Niederwerth, Winningen, Miellen, Fachbach, Sankt Sebastian, Kaltenengers, Mülheim-Kärlich, Lahnstein, Rhens, Simmern, Waldesch, Dieblich, Bassenheim, Eitelborn, Kobern-Gondorf; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Koblenz und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Koblenz ist ein Ort der Mietshäuser. 73,3 % aller Wohnungen liegen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen, in Rheinland-Pfalz sind es 41,7 %. Für Sie heißt das: Ihr Haus ist ein typisches Anlageobjekt, und seine Käufer rechnen mit der Miete.

30,6 % der bewohnten Wohnungen in Koblenz bewohnen ihre Eigentümer, in Rheinland-Pfalz 54,4 %. Mehr Haushalte als im Land wohnen zur Miete; ein vermietetes Haus findet hier Käufer, die vermieten wollen, nicht einziehen.

Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Koblenz 47,1 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 entstanden 11,2 %, vor 1919 12,9 %. Für Häuser dieser Jahrgänge zählen Dämmung, Fenster und Haustechnik.

Gas heizt in Koblenz 82,7 % der Gebäude, bundesweit 53,9 %. Für Ihr Haus zählen Alter und Art der Anlage, zentral oder je Wohnung, und die letzten Abrechnungen.

Über dem Landeswert von 6,75 € lag die Nettokaltmiete in Koblenz beim Zensus, bei 7,45 € je m². Eine Mieterliste mit Kaltmiete, Fläche und letzter Erhöhung je Wohnung beantwortet die ersten Fragen der Käufer.

Mehr kleine Wohnungen als im Land: 17,2 % mit einem oder zwei Räumen, in Rheinland-Pfalz 10,9 %. Käufer schauen bei solchen Häusern auf die Fluktuation und die Miete je m² bei der letzten Neuvermietung.

16 Orte grenzen an Koblenz, darunter Urbar (Mayen-Koblenz) und Niederwerth. Die Tabelle unten nennt ihre Mieten und Eigentümerquoten; Käufer ziehen diesen Vergleich ohnehin.

Gebäude und Wohnungen in Koblenz

KennzahlKoblenzRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)113.0204.123.02283.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen7.799162.7413.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen73,3 %41,7 %55,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191912,9 %14,2 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194924,1 %24,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197947,1 %37,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200011,2 %15,7 %16,5 %
Heizung mit Gas82,7 %50,7 %53,9 %
Heizung mit Öl7,2 %30,7 %24,7 %
Fernwärme2,4 %2,8 %6,6 %
Eigentümerquote30,6 %54,4 %44,3 %
Leerstand4,2 %4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,45 €6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wie Käufer den Preis rechnen

Die erste Zahl jedes Käufers ist der Ertragsfaktor: Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettomiete ohne Betriebskosten. Gutachterausschüsse veröffentlichen Faktoren je Baujahresgruppe im Grundstücksmarktbericht; Ihre Ist-Miete mal Faktor ergibt eine erste Einordnung, kein Verkehrswert (§ 194 BauGB).

Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss, der für Koblenz zuständig ist, auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Unterhand bewertet nicht. Ob Käufer Ihren Preis zahlen, zeigt die Angebotsrunde, und Sie sind an kein Gebot gebunden.

Fundstellen: § 193 BauGB; § 194 BauGB. Stand 3. November 2026.

Der Ablauf in neun Schritten

Was zuerst kommt, ist fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden Sie. Öffentlich wird dabei nichts.

  1. Unterlagen ordnen. Bevor ein Käufer das Haus sieht, will er die Zahlen sehen: Mieterliste, Verträge, Abrechnungen der letzten Jahre, Grundbuch. Ordnen Sie das zuerst, dann beantworten Sie Fragen einmal statt immer wieder.
  2. Den Wert einordnen. Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor ist die erste Zahl; den Faktor Ihrer Baujahresgruppe nennt der Grundstücksmarktbericht. Belastbar wird der Wert mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen.
  3. Nachfrage sehen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele Mitglieder ein passendes Mandat hinterlegt haben, und wie viele davon einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Ohne Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  4. Zwei Stufen anlegen. Auf Stufe 1 kommt, was jedes geprüfte Mitglied sehen darf; auf Stufe 2, was nur Freigegebene sehen, vor allem die Mieterliste. Für ein Mietshaus wählen viele die Mindeststufe Investor und verlangen einen Kapitalnachweis.
  5. Vorlauf-Zusage und Prüfung. Zusage per Kontrollkästchen, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“: Dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, und Unterhand schaltet frei, sobald Identität und Eigentum geprüft sind.
  6. Anfragen entscheiden. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis-Stand und das Mandat, nie einen Namen. Sie geben frei oder lehnen ab; jede Freigabe lässt sich widerrufen, und jede Ansicht steht im Protokoll.
  7. Gebote bis zur Frist. Sie setzen eine Frist, in der Regel zwei Wochen, höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen sehen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  8. Beurkundung und Vorkaufsrecht. Beurkundung, Vormerkung, Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht (§ 28 BauGB): Das erledigt der Notar. Fällig wird der Kaufpreis, wenn er es mitteilt.
  9. Übergabe an den Käufer. Mit dem Stichtag übernimmt der Käufer Mieten, Lasten und Kautionen (§ 566a BGB). Die Mieter erfahren den Wechsel von Ihnen schriftlich; erst dann endet Ihre Haftung für die Pflichten des Käufers (§ 566 Abs. 2 BGB).

Was beim Verkauf eines Mietshauses gilt

Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit. Ob die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze in Koblenz gilt, zeigt der Kasten darunter mit der Fundstelle der Landesverordnung.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Mietverträge gehen überbleiben bestehen, der Käufer wird Vermieter und übernimmt die Kautionen§§ 566, 566a, 573 BGB
Mietpreisbremse bei Neuvermietungnur, wo eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst§ 556d BGB
Kappungsgrenze bei Mieterhöhungenhöchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Orten der Landesverordnung 15 Prozent§ 558 Abs. 3 BGB
Vorkaufsrecht der Mieterentsteht beim Verkauf im Ganzen ohne Aufteilung in der Regel nicht§ 577 Abs. 1 BGB
Gemeindliches Vorkaufsrechtetwa im Sanierungsgebiet oder unter einer Vorkaufssatzung; drei Monate Frist§§ 24, 25, 28 BauGB
Eigenbedarf nach Aufteilungdrei Jahre, in Orten der Landesverordnung bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisvorlegen zur Besichtigung, übergeben nach dem Kaufvertrag§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Hälftige Teilung der Provisionnicht beim Mehrfamilienhaus; die Provision ist frei vereinbart§ 656c BGB

Mietrecht und Baurecht in Koblenz

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Koblenz. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht.Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht.Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Koblenz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Koblenz nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht.Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Aufteilen oder nicht

Der Weg zur Eigentumswohnung

Aufteilen können Sie selbst: mit einer Teilungserklärung (§ 8 WEG), einem Aufteilungsplan und der Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Die Wohnungsgrundbücher legt das Grundbuchamt an.

Fundstellen: §§ 7, 8 WEG. Stand 3. November 2026.

Was sich für die Mieter ändert

Mit der Aufteilung ändern sich die Rechte der Mieter: Beim ersten Verkauf einer aufgeteilten, vermieteten Wohnung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und ihr Käufer kann sich auf Eigenbedarf erst nach drei Jahren berufen (§ 577a BGB). Verkaufen Sie das Haus im Ganzen, entsteht das Vorkaufsrecht in der Regel nicht.

Fundstellen: §§ 577, 577a BGB. Stand 3. November 2026.

Was Aufteiler erwarten

Bei 30,6 % Eigentümerquote, weniger als in Rheinland-Pfalz, kaufen einzelne Wohnungen hier oft Anleger, nicht Selbstnutzer. Ein Käufer, der aufteilt, rechnet deshalb vorsichtig.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Verkauf in Euro kostet

Angenommen, Ihr Mietshaus in Koblenz wird für 1.000.000 € verkauft und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld. Die Zahl dient nur der Rechnung. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind 1.735 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz liegt bei 5,0 %, gültig seit dem 1. März 2012.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Grundschuld (300.000 €) löschen lassen0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140317,50 €Verkäufer
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage bis zum Verkauf149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarVerkäufer
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)50.000 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.3.470 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Fälligkeitsmitteilungje 0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.735 €Käufer
Eintragung der Vormerkung0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150867,50 €Käufer
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers1,0 Gebühr, GNotKG KV 141101.735 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 55.205 € kommen im Beispiel auf den Käufer zu, 5,5 % des Kaufpreises, für Steuer, Beurkundung und Eintragung; Vollzug, Vormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer kommen dazu. Je höher diese Summe, desto weniger bleibt für den Kaufpreis.

Ihre Kosten: Löschung der Grundschulden und ein Makler, wenn Sie einen wollen. Unterhand berechnet keine Provision, nur das Einzelobjekt.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
600.000 €30.000 €3.285 €33.285 €5,5 %
1.000.000 €50.000 €5.205 €55.205 €5,5 %
1.800.000 €90.000 €9.045 €99.045 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Unterlagen für den Verkauf eines Mietshauses

Grundbuch und Grundstück

  • Grundbuchauszug neuen Datums
  • Liegenschaftskarte, Baulastenverzeichnis
  • Auskunft zu Altlasten
  • Bescheinigung über eingetragene Grundschulden und die Zusage Ihrer Bank zur Löschung
  • steht das Haus unter Denkmalschutz: der Eintrag

Vermietung

  • Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete, Vorauszahlung, Beginn, Kaution und letzter Erhöhung
  • Mietverträge mit allen Nachträgen
  • Betriebskostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre
  • Nachweis der Kautionen und laufende Streitigkeiten mit Mietern
  • Leerstand mit Grund und Dauer

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Pläne und Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigungen für Haus und spätere Ausbauten
  • Modernisierungen mit Jahr und Beleg
  • Feuerstättenbescheid, Versicherungsschein

Erbengemeinschaft

  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung (§ 35 GBO)
  • beglaubigte Vollmachten abwesender Miterben
  • schriftliche Einigung über Verkauf und Preisuntergrenze (§ 2040 BGB)

Einwände

„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“

Reichweite ist nicht Nachfrage. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; nach den 30 Tagen der Zusage können Sie neu entscheiden, ohne dass ein Portal die Tage mitgezählt hat.

„Meine Mieter sollen nichts davon merken.“

Bis zur Besichtigung merken sie nichts: Stufe 1 zeigt keine Adresse, die Mieterliste sieht nur, wen Sie freigeben. Für Termine in bewohnten Wohnungen sprechen Sie mit den Mietern; ihre Verträge bleiben unverändert (§ 566 BGB).

„Ich habe keine Ahnung vom Preis.“

Dafür gibt es den Marktbericht mit Ertragsfaktoren und, wenn nötig, ein Gutachten. Was Käufer bieten, sehen Sie in der Angebotsrunde, ohne sich zu binden.

„Das macht doch ein Makler für mich.“

Dann stellt er das Haus bei Unterhand ein, als Professional. Sein Auftrag und seine Provision bleiben; Unterhand ändert nur, wer zuerst sieht.

Verkaufen, ohne dass es jemand merkt

Öffentlich verkauft, ist ein Mietshaus für jeden zu sehen, auch für die eigenen Mieter. Bei Unterhand kommt zuerst die Rechnung, dann, nach Ihrer Freigabe, die Adresse.

Auf Stufe 1 sehen geprüfte Mitglieder einen Lageplan mit Preisband, Wohnfläche, Wohnungen und Kennzahlen, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen. Mitglied wird nur, wer zahlt und seine Identität nachweist.

Was über Stufe 1 hinausgeht, geben Sie frei; bei einem Mehrfamilienhaus oft nur für Investoren mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll.

Nachfrage in Koblenz

Geprüfte Mandate für Mehrfamilienhäuser in Koblenz
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen

Für Koblenz nennt Unterhand erst ab drei eine Zahl. Wie viele Mandate zu Ihrem Haus passen, zeigt die Resonanz, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze

Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Koblenz–113.02030,6 %7,45 € je m²
Urbar (Mayen-Koblenz)5,2 km3.18951,6 %6,79 € je m²
Niederwerth5,6 km1.25649,2 %6,34 € je m²
Winningen5,6 km2.37154,9 %5,95 € je m²
Miellen6,4 km36168,2 %4,71 € je m²
Fachbach6,7 km1.29360,9 %5,35 € je m²
Sankt Sebastian6,7 km2.64137,8 %5,88 € je m²
Kaltenengers7,4 km2.22748,1 %5,63 € je m²
Mülheim-Kärlich7,4 km11.07154,6 %6,19 € je m²
Lahnstein7,8 km18.88742,7 %6,15 € je m²
Rhens8,1 km2.92858,4 %5,70 € je m²
Simmern8,2 km1.50762,6 %6,74 € je m²
Waldesch8,3 km2.26667,0 %6,05 € je m²

Was Eigentümer in Koblenz fragen

Gilt in Koblenz die Mietpreisbremse?

Nein, die Mietpreisbremse gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht (Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1). Wo sie gilt, begrenzt sie neue Mieten bei Wiedervermietung (§ 556d BGB). Die Kappungsgrenze für Erhöhungen im Bestand ist eine eigene Regel: Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt in Koblenz nicht: Die Verordnung des Landes nennt Koblenz nicht (Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1). Für Käufer, die vermieten wollen, sind das die ersten Fragen.

Kann die Gemeinde mein Haus vorkaufen?

Nur in bestimmten Fällen, etwa im Sanierungsgebiet oder unter einer Vorkaufssatzung (§§ 24, 25 BauGB). Der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate (§ 28 BauGB), und erst danach trägt das Grundbuchamt den Käufer ein.

Wer zahlt Notar und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Grunderwerbsteuer schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); in Rheinland-Pfalz beträgt sie 5,0 %, im Beispiel 50.000 €. Sie tragen die Löschung Ihrer Grundschulden.

Ein Miterbe blockiert den Verkauf. Was nun?

Verkaufen können nur alle zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Bleibt es beim Nein, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Eine Übernahme durch einen Miterben ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Welchen Energieausweis braucht ein Mietshaus?

Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung zeigen und nach dem Vertrag übergeben (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG). Ab fünf Wohnungen dürfen Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Fernwärme heizt in Koblenz 2,4 % der Gebäude, Gas 82,7 %.

Wie bleibt der Verkauf vertraulich?

Mit Stufe 1 ohne Adresse und Fotos, Freigaben nur an ausgewählte Mitglieder und Wasserzeichen samt Protokoll für jede Datei. Ein Schild oder eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht.

Wie lange dauert der Verkauf?

Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es an drei Stellen: die Angebotsrunde, in der Regel zwei Wochen; die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab Freischaltung; das Vorkaufsrecht der Gemeinde, längstens drei Monate ab Mitteilung des Vertrags (§ 28 BauGB).

Wie hoch ist der Leerstand in Koblenz?

4,2 % der Wohnungen in Koblenz standen beim Zensus leer, in Rheinland-Pfalz 4,8 %. Käufer rechnen mit einem Mietausfallwagnis; ein voll vermietetes Haus mit stabilen Verträgen senkt es.

Wie groß ist der Bestand an Mietshäusern in Koblenz?

7.799 Mehrfamilienhäuser mit 73,3 % aller Wohnungen zählt der Zensus 2022 in Koblenz. Verkaufszahlen und Ertragsfaktoren veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht.

Kann ich mit Mietern verkaufen, die in Streit mit mir sind?

Ja, aber sagen Sie es offen. Der Käufer tritt in die Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB) und übernimmt damit auch den Streit um künftige Rechte; offene Forderungen bis zum Stichtag regelt der Kaufvertrag. Verschwiegene Streitfälle können Ihnen später teuer werden (§ 444 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, während die Mieten weiterlaufen.

Ihre Mieter wohnen weiter, ihre Verträge gelten unverändert, und bis Sie freigeben, sieht niemand Adresse oder Mieterliste. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an; zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben: Wohnfläche, Wohnungen, Miete. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindMieterliste und Unterlagen hochladen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Häuser: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.