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Haus verkaufen bei Scheidung in Bayern, ohne Versteigerung und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Wir sind uns über den Preis nicht einig
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Eine Teilungsversteigerung soll es nicht werden
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.

Wer was sieht, entscheiden Sie beide.

Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.

Haus in BayernBeispielansicht

Bayern, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Sie beide, wenn das Haus in Bayern nach der Trennung verkauft werden soll oder einer den anderen auszahlen will, mit oder ohne Kinder im Haus.

Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB); gehört es einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Übernimmt einer von Ihnen das Haus, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte beträgt sie 3,5 %.

Was die Zahlen in Bayern für Ihren Verkauf heißen

Das Land hat 13.245.503 Einwohner und 2.716.278 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 84,2 % aller Gebäude mit Wohnraum, im Bundesdurchschnitt 81,8 %. Einwohnerstark sind vor allem München, Nürnberg und Augsburg.

Karte: Bayern und die Nachbarländer Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen, Sachsen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Bayern und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 49,3 % ist die Eigentümerquote in Bayern ein Zeichen für viele Selbstnutzer, im Bund liegt sie bei 44,3 %. Käufer kommen hier oft aus der Umgebung. Ein Verkauf ohne Schild und ohne Portal schützt Sie beide vor Fragen, bevor Sie sie beantworten wollen.

8,74 € je m² Nettokaltmiete in Bayern, 7,28 € je m² im Bund: Eine eigene Wohnung nach der Trennung kostet hier mehr als im Durchschnitt. Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen 15,8 % des Bestands aus.

Der Leerstand lag in Bayern bei 4,2 %, im Bund bei 4,3 %; zugleich gelten in Bayern Verordnungen für angespannte Wohnungsmärkte. Planen Sie für den, der auszieht, einige Wochen Suche ein und schreiben Sie den Auszug in die Einigung.

36,7 % der Gebäude in Bayern heizen mit Öl, 34,4 % mit Gas. Käufer fragen nach Kessel und Energieausweis; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).

38,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Bayern stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Häuser sind also Bestandsbauten mit Fragen zu Dach, Fenstern und Heizung. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen zusammen bereit, damit keiner von Ihnen allein Auskunft geben muss.

Benachbarte Bundesländer sind unter anderem Baden-Württemberg, Thüringen und Hessen. Die Tabelle unten nennt Eigentümerquote und Miete daneben.

Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.

Bayern im Vergleich

KennzahlBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)13.245.50383.467.117
Einwohner je km²188233
Eigentümerquote49,3 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²8,74 €7,28 €
Leerstand4,2 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen15,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen2.716.27816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum84,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197938,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194915,9 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200019,8 %16,5 %
Heizung mit Gas34,4 %53,9 %
Heizung mit Öl36,7 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was mit dem Haus geschehen kann

Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.

Gemeinsam verkaufen

Sie beide unterschreiben den Kaufvertrag. Aus dem Kaufpreis löst der Notar zuerst die Bank ab, der Rest geht nach Ihren Anteilen oder nach Ihrer Vereinbarung an Sie. Käufer, Preis und Übergabetag bestimmen Sie selbst.

Übernahme durch einen von Ihnen

Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).

Behalten und vermieten

Sie bleiben beide Eigentümer, vermieten das Haus und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB). Das verlangt, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden; der Kredit bleibt eine gemeinsame Schuld. Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Wenn keine Einigung gelingt

Ohne Einigung bleibt der Antrag beim Amtsgericht auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Bieter sehen das Haus oft nur von außen, die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG), und den Zuschlag bekommt das Meistgebot. Einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.

Zustimmung, Zugewinn, Wohnung, Kredit, Steuer

Wer zustimmen muss

Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinnausgleich und Stichtag

Ausgeglichen wird der Zugewinn, das ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB); der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte des Überschusses (§ 1378 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Ein Verkauf vor diesem Tag macht aus einem geschätzten Hauswert einen belegten Kaufpreis.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Die Ehewohnung im Trennungsjahr

Leben Sie getrennt, kann einer verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl von Kindern im Haushalt zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wer bleibt, kann zu einer Vergütung verpflichtet sein (§ 1361b Abs. 3 BGB). Zieht einer aus und erklärt binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht, wird vermutet, dass er dem anderen das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat (§ 1361b Abs. 4 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Der Kredit

Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Steuern

Ein Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Frei bleibt, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat. Wer nach der Trennung ausgezogen ist, nutzt das Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn die Kinder dort wohnen (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21). Klären Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Von der Einigung bis zum Notar: der Ablauf

Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Ziel klären. Wollen Sie beide verkaufen, oder will einer bleiben? Diese Frage steht vor jeder Zahl. Eine Mediation oder ein Gespräch mit Ihren Anwälten klärt sie oft schneller als ein Brief.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
  4. Einigung aufschreiben. Schriftlich und von beiden unterschrieben: Preisuntergrenze, wer das Objekt bei Unterhand führt, wer Termine gibt, wer auszieht und wann, wie der Erlös nach Ablösung der Bank verteilt wird. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann das mit regeln.
  5. Unterlagen sammeln. Sammeln Sie gemeinsam, was Käufer und Notar sehen wollen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnfläche, Baujahr, Rechnungen über Arbeiten am Haus, Darlehensverträge. Der Energieausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
  8. Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
  9. Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.

Die Fristen bei Trennung und Verkauf

WasFristFundstelle
Scheidung, wenn beide sie beantragen oder einer zustimmtein Jahr Trennung§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderendrei Jahre Trennung§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassensechs Monate§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zähltZustellung des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Teilungsversteigerung einstweilen einstellenhöchstens sechs Monate, ein zweites Mal möglich§ 180 Abs. 2 ZVG
Aufschub, wenn ein gemeinsames Kind sonst Schaden nimmtauf Antrag, auch mehrmals§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensnicht länger als fünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrunginnerhalb von zwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichwenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung für die Ausnahmeim Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis vorlegenbei der Besichtigung, nicht später§ 80 Abs. 4 GModG
Entwurf des Kaufvertrags an den Käufer als Verbraucherin der Regel zwei Wochen vorher§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Einigung und Verkauf

Für Ihre Einigung

  • Grundbuchauszug neuen Datums, der zeigt, wem welcher Anteil gehört
  • Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
  • Kreditverträge mit Restschuld und der Rechnung der Bank für eine vorzeitige Ablösung
  • Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
  • Belege zum Anfangsvermögen, etwa Eigenkapital beim Kauf oder Schenkungen der Eltern
  • Datum der Trennung und, falls schon gestellt, des Scheidungsantrags
  • Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös

Für den Verkauf

  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Lageplan, Grundrisse und die Berechnung der Wohnfläche
  • Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
  • letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
  • bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • die Steuer-ID jedes Eigentümers
  • notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
  • Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung

Kosten in Euro, für Sie beide und für den Käufer

Gerechnet für ein Haus in Bayern zu 450.000 €, je zur Hälfte im Eigentum von Ihnen beiden, belastet mit einer Grundschuld über 200.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)15.750 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Beim Verkauf an Dritte trägt der Käufer im Beispiel mindestens 18.405 €, das sind 4,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Sie beide tragen die Löschung der Grundschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Unterhand; eine Provision gibt es nicht.

Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €10.500 €1.905 €12.405 €4,1 %
450.000 €15.750 €2.655 €18.405 €4,1 %
700.000 €24.500 €3.765 €28.265 €4,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Bayern

Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Bayern in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 284 von 2.056 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 284 von 2.056 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 284 von 2.056 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in 50 von 2.056 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 208 von 2.056 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 284 von 2.056 Gemeinden

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth (Bayern), Erlangen, Bamberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Landshut, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Freising, Dachau, Memmingen, Neumarkt in der Oberpfalz, Germering, Schwabach, Fürstenfeldbruck, Erding, Neuburg an der Donau, Friedberg, Landsberg am Lech, Unterschleißheim, Garmisch-Partenkirchen, Königsbrunn, Olching, Pfaffenhofen an der Ilm, Unterhaching, Zirndorf, Geretsried, Lindau (Bodensee), Vaterstetten, Starnberg, Herzogenaurach, Senden (Neu-Ulm), Weilheim in Oberbayern sowie 244 weitere Gemeinden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 284 von 2.056 Gemeinden

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth (Bayern), Erlangen, Bamberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Landshut, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Freising, Dachau, Memmingen, Neumarkt in der Oberpfalz, Germering, Schwabach, Fürstenfeldbruck, Erding, Neuburg an der Donau, Friedberg, Landsberg am Lech, Unterschleißheim, Garmisch-Partenkirchen, Königsbrunn, Olching, Pfaffenhofen an der Ilm, Unterhaching, Zirndorf, Geretsried, Lindau (Bodensee), Vaterstetten, Starnberg, Herzogenaurach, Senden (Neu-Ulm), Weilheim in Oberbayern sowie 244 weitere Gemeinden.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 284 von 2.056 Gemeinden

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth (Bayern), Erlangen, Bamberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Landshut, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Freising, Dachau, Memmingen, Neumarkt in der Oberpfalz, Germering, Schwabach, Fürstenfeldbruck, Erding, Neuburg an der Donau, Friedberg, Landsberg am Lech, Unterschleißheim, Garmisch-Partenkirchen, Königsbrunn, Olching, Pfaffenhofen an der Ilm, Unterhaching, Zirndorf, Geretsried, Lindau (Bodensee), Vaterstetten, Starnberg, Herzogenaurach, Senden (Neu-Ulm), Weilheim in Oberbayern sowie 244 weitere Gemeinden.

Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 50 von 2.056 Gemeinden

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth (Bayern), Erlangen, Bamberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Landshut, Rosenheim, Passau, Dachau, Germering, Fürstenfeldbruck, Neuburg an der Donau, Landsberg am Lech, Unterhaching, Lindau (Bodensee), Haar, Sonthofen, Traunstein, Puchheim, Moosburg an der Isar, Bad Aibling, Bad Reichenhall, Poing, Eching (Freising), Grafing bei München, Markt Schwaben, Röthenbach an der Pegnitz, Wasserburg am Inn, Unterföhring, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Stephanskirchen, Kirchseeon, Tutzing, Bernau am Chiemsee sowie 10 weitere Gemeinden.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 208 von 2.056 Gemeinden

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth (Bayern), Erlangen, Bamberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Landshut, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Passau, Freising, Dachau, Memmingen, Neumarkt in der Oberpfalz, Germering, Schwabach, Fürstenfeldbruck, Erding, Forchheim (Forchheim), Neuburg an der Donau, Friedberg, Landsberg am Lech, Unterschleißheim, Königsbrunn, Olching, Pfaffenhofen an der Ilm, Unterhaching, Geretsried, Lauf an der Pegnitz, Lindau (Bodensee), Vaterstetten, Starnberg, Herzogenaurach, Senden (Neu-Ulm) sowie 168 weitere Gemeinden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Kinder, Schule, Nachbarn

Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.

Der Zeitpunkt

Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.

Was die Nachbarn sehen

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Wenn es vor Gericht geht

Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.

Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten

„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“

Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.

„Wir wollen nicht, dass Fremde unser Leben sehen.“

Vor der Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos gibt es nur für die, die Sie auswählen, mit deren Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Kein Foto steht öffentlich.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.

Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Bayern

Geprüfte Mandate für Häuser in Bayern
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Bayern
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Bayern steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Bayern und die Nachbarländer

Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Bayern–13.245.50349,3 %8,74 € je m²
Baden-Württemberg181,6 km11.238.76151,6 %8,13 € je m²
Thüringen221,6 km2.078.94646,2 %5,65 € je m²
Hessen254,2 km6.278.59446,6 %8,21 € je m²
Sachsen273,0 km4.026.59934,3 %5,72 € je m²

Was Paare bei einer Scheidung in Bayern fragen

Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?

Ja. Kein Gesetz verlangt, mit dem Verkauf bis zur Scheidung zu warten. Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, unterschreiben Sie beide (§ 747 Satz 2 BGB). Ob ein Verkauf vor oder nach dem Scheidungsantrag für den Zugewinn günstiger ist, hängt vom Stichtag ab (§ 1384 BGB); lassen Sie das von Ihren Anwälten klären.

Einer von uns will nicht verkaufen. Was dann?

Dann bleibt zunächst das Gespräch, mit Zahlen: ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), eine Auszahlung, eine Frist. Rechtlich kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), die für beide in der Regel teurer ist als ein freihändiger Verkauf.

Wie wird der Erlös geteilt?

Nach Ablösung der Grundschuld nach den Anteilen im Grundbuch, sofern Sie nichts anderes vereinbaren; der Notar zahlt auf Ihre Anweisung aus. Unabhängig davon wird im Zugewinnausgleich das ganze Vermögen verglichen; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Grunderwerbsteuer von 3,5 % und Gebühren trägt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer, nicht Ihr Erlös.

Fällt Steuer an, wenn einer den anderen auszahlt?

Die Grunderwerbsteuer entfällt bei der Übertragung zwischen Ehegatten und bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), in Bayern sparen Sie so 3,5 % auf den Wert der Hälfte. Für die Einkommensteuer gilt § 23 EStG: Wer ausgezogen ist, bewohnt das Haus nicht mehr selbst (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).

Fällt Steuer an, wenn wir an Dritte verkaufen?

Nur, wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und keine Ausnahme greift. Ausgenommen ist, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat; nach einem Auszug kann das für einen von Ihnen nicht mehr gelten, für den anderen schon. Klären Sie das mit einem Steuerberater, bevor Sie den Verkaufstermin festlegen.

Was passiert mit dem Kredit?

Gegenüber der Bank bleiben Sie beide Schuldner, jeder für alles (§ 421 BGB). Wer im Trennungsjahr allein zahlt, kann vom anderen im Zweifel die Hälfte verlangen (§ 426 Abs. 1 BGB). Mit dem Verkauf endet der Kredit, gegen Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB); mit einer Übernahme nur, wenn die Bank zustimmt (§ 415 BGB).

Kann ich eine Teilungsversteigerung stoppen?

Mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung, binnen zwei Wochen nach der Belehrung (§ 30b ZVG). Das Gericht kann bis zu sechs Monate einstellen, einmal wiederholt (§ 180 Abs. 2 ZVG); geht es um das Wohl eines gemeinsamen Kindes, auch öfter (§ 180 Abs. 3 ZVG), insgesamt nicht länger als fünf Jahre (§ 180 Abs. 4 ZVG). Nutzen Sie die Zeit für eine Einigung oder einen Verkauf ohne Gericht.

Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn erfahren. Geht das?

Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft. Als Eigentümer wohnen in Bayern 49,3 % der Haushalte; Käufer aus der Nachbarschaft erfahren vom Haus erst mit Ihrer Freigabe.

Behalten und vermieten statt verkaufen?

Möglich, wenn Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden können. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), bei durchschnittlich 8,74 € je m² Nettokaltmiete in Bayern. Vereinbaren Sie schriftlich, wer verwaltet und was gilt, wenn einer verkaufen will, denn verlangen kann er die Aufhebung jederzeit (§ 749 BGB).

Wie alt sind die Häuser in Bayern, und was heißt das für den Verkauf?

15,9 % der Gebäude in Bayern sind bis 1949 gebaut, 38,5 % zwischen 1950 und 1979, 19,8 % ab 2000. Für ältere Häuser wollen Käufer Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen und Angaben zum Kessel sehen; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ein Preis, den Sie beide sehen.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.