Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus verkaufen bei Scheidung in Sachsen, ohne Versteigerung und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Einer will mehr, der andere will schnell
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu dem, der das Haus führt: eine Zahl, die Sie beide sehen und über die Sie gemeinsam entscheiden.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn hören
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Fremde sollen nicht durch das Haus laufen
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.

Wer was sieht, entscheiden Sie beide.

Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.

Haus in SachsenBeispielansicht

Sachsen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Sie beide, wenn das Haus in Sachsen nach der Trennung verkauft werden soll oder einer den anderen auszahlen will, mit oder ohne Kinder im Haus.

Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB); gehört es einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Übernimmt einer von Ihnen das Haus, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte beträgt sie 5,5 %.

Ihre Lage in Sachsen

In den 418 Gemeinden in Sachsen leben 4.026.599 Menschen, in Leipzig allein 615.932. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen 76,2 % der Gebäude mit Wohnraum aus, im Bund 81,8 %; zusammen sind es 656.282.

Karte: Sachsen und die Nachbarländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Bayern; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Sachsen und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Die Eigentümerquote in Sachsen beträgt 34,3 %, im Bundesdurchschnitt 44,3 %. Wo viele im Eigentum wohnen, spricht sich ein Verkauf schnell herum. Bei Unterhand sieht vor Ihrer Freigabe niemand die Adresse.

Die Nettokaltmiete lag in Sachsen bei 5,72 € je m², im Bund bei 7,28 € je m². Wer auszieht, rechnet Miete und Kaution gegen das, was ihm Verkauf oder Auszahlung bringen.

Der Leerstand lag in Sachsen bei 8,5 %, im Bund bei 4,3 %; zugleich gelten in Sachsen Verordnungen für angespannte Wohnungsmärkte. Planen Sie für den, der auszieht, einige Wochen Suche ein und schreiben Sie den Auszug in die Einigung.

Mit Öl heizen in Sachsen 18,9 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %. Für den Verkauf zählt der Energieausweis: Er liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen als Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG). Wer von Ihnen ihn bestellt, klären Sie in der Einigung.

Der Bestand in Sachsen ist gemischt: 51,6 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit bis 1949, 13,9 % aus den Jahren 1950 bis 1979, 13,5 % sind ab 2000 gebaut. Legen Sie Pläne, Baujahr und Rechnungen über Arbeiten am Haus gemeinsam bereit.

Sachsen grenzt an 4 Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Grunderwerbsteuer beim Verkauf an Dritte richtet sich nach dem Land, in dem das Haus liegt.

Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.

Häuser und Wohnungen in Sachsen

KennzahlSachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)4.026.59983.467.117
Einwohner je km²218233
Eigentümerquote34,3 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²5,72 €7,28 €
Leerstand8,5 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen16,3 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen656.28216.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum76,2 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197913,9 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194951,6 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200013,5 %16,5 %
Heizung mit Gas54,4 %53,9 %
Heizung mit Öl18,9 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Vier Wege für das gemeinsame Haus

Miteigentum endet auf einem von vier Wegen. Gemeinsam verfügen Sie nur zusammen (§ 747 Satz 2 BGB); die Aufhebung der Gemeinschaft kann jeder jederzeit verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Gemeinsam verkaufen

Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.

Übernahme durch einen von Ihnen

Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).

Gemeinsam behalten

Sie bleiben beide Eigentümer, vermieten das Haus und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB). Das verlangt, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden; der Kredit bleibt eine gemeinsame Schuld. Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Teilungsversteigerung

Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).

Bei Unterhand führt einer von Ihnen das Objekt in seinem Konto. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen. Entscheiden und unterschreiben tun Sie gemeinsam, beim Notar.

Zustimmung, Zugewinn, Wohnung, Kredit, Steuer

Zustimmung zum Verkauf

Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinn

Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Wer im Haus wohnen bleibt

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Der Kredit

Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Steuern

Ein Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Frei bleibt, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat. Wer nach der Trennung ausgezogen ist, nutzt das Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn die Kinder dort wohnen (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21). Klären Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Unterhand vertritt keinen von Ihnen und berät nicht. Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einen Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG), für den Kaufvertrag einen Notar, der beide Seiten belehrt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Ablauf in Sachsen, Schritt für Schritt

Erst die Fragen zwischen Ihnen, dann die Fragen des Käufers. So bleibt der Verkauf eine gemeinsame Entscheidung.

  1. Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
  4. Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
  5. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“: Identität nachweisen, Haus beschreiben, Entwurf speichern, ohne Zahlung. Wenn Sie beide einverstanden sind, die Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen geben, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“; erst dann wird bezahlt.
  7. Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
  8. Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
  9. Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.

Die Fristen bei Trennung und Verkauf

WasFristFundstelle
Scheidung im Einvernehmennach einem Trennungsjahr§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung ohne Zustimmungnach drei Jahren Getrenntleben§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassensechs Monate§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zähltRechtshängigkeit des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhaltenhöchstens sechs Monate, ein zweites Mal möglich§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindesauf Antrag, mehrfach wiederholbar§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensfünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrungzwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichwenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreitim Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis vorlegenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käuferin der Regel zwei Wochen vorher§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Ihre Einigung

  • Grundbuchauszug neuen Datums, der zeigt, wem welcher Anteil gehört
  • Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
  • Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
  • Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
  • Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
  • Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös

Für den Verkauf

  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
  • Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
  • bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen beiden
  • Vollmacht beim Notar, falls einer nicht selbst erscheint
  • Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung

Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel

Beispiel: ein gemeinsames Haus in Sachsen zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Sachsen beträgt 5,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)24.750 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 27.405 € an Steuer und Gebühren, 6,1 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.

Bei einer Übernahme entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); Notar und Grundbuch rechnen aus dem Wert der Hälfte. Die Kosten einer Teilungsversteigerung, darunter Gerichtsgebühren und Gutachten, entnimmt das Gericht vorab dem Erlös (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €16.500 €1.905 €18.405 €6,1 %
450.000 €24.750 €2.655 €27.405 €6,1 %
700.000 €38.500 €3.765 €42.265 €6,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest; alle anderen Regeln gelten bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Sachsen5,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2023§ 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Sachsen

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Sachsen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 2 von 418 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. Juni 2027. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO): Verordnung der Staatsregierung vom 2. Dezember 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 454), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 2 von 418 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. Juni 2027. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung: Verordnung der Staatsregierung vom 10. Juni 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 230), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Sachsen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Sachsen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Sachsen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 2 von 418 Gemeinden

Leipzig, Dresden.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 2 von 418 Gemeinden

Leipzig, Dresden.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Kinder im Haus wohnen

Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.

Den Übergabetag wählen

Im Kaufvertrag steht, wann der Käufer einzieht. Legen Sie den Tag in die Ferien oder ans Ende des Schuljahres und nennen Sie ihn in der Angebotsrunde, damit Gebote dazu passen.

Was die Nachbarn sehen

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Kindeswohl in der Versteigerung

Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.

Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten

„Der andere hält das Haus für mehr wert.“

Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.

„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“

Vor der Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos gibt es nur für die, die Sie auswählen, mit deren Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Kein Foto steht öffentlich.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide so weit sind.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.

Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft

Im geschlossenen Netzwerk sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, was Sie zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Flächen. Weder Adresse noch Fotos noch Ihre Namen.

Adresse, Fotos und Unterlagen gibt frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll, das Sie beide lesen können.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Sachsen

Geprüfte Mandate für Häuser in Sachsen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Sachsen
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Sachsen steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Sachsen und die Nachbarländer

Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Sachsen–4.026.59934,3 %5,72 € je m²
Sachsen-Anhalt155,9 km2.120.25243,0 %5,38 € je m²
Thüringen163,7 km2.078.94646,2 %5,65 € je m²
Brandenburg166,9 km2.551.88945,5 %6,21 € je m²
Bayern273,0 km13.245.50349,3 %8,74 € je m²

Fragen von Paaren in Trennung in Sachsen

Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?

Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.

Fällt Steuer an, wenn wir an Dritte verkaufen?

Einkommensteuer auf den Gewinn droht nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst im Haus gewohnt hat, bleibt außen vor; wer früh ausgezogen ist, womöglich nicht. Der Zeitpunkt des Verkaufs kann deshalb für Sie beide unterschiedlich wirken; ein Steuerberater rechnet es aus.

Was bringt eine Teilungsversteigerung, und was kostet sie?

Sie ist der Weg, wenn nichts anderes geht (§ 180 ZVG). Bieter kennen das Haus oft nur von außen, der Zeitpunkt liegt beim Gericht, und die Kosten des Verfahrens werden vorab dem Erlös entnommen (§ 109 ZVG). Schutz bieten nur die Grenzen im ersten Termin: die Hälfte des festgesetzten Werts (§ 85a ZVG), auf Antrag sieben Zehntel (§ 74a ZVG). Der Ersteher zahlt in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), was Gebote eher drückt.

Kann ich eine Teilungsversteigerung stoppen?

Auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen und die Einstellung einmal wiederholen (§ 180 Abs. 2 ZVG); zum Wohl eines gemeinsamen Kindes auch mehrfach (§ 180 Abs. 3 ZVG), zusammen höchstens fünf Jahre (§ 180 Abs. 4 ZVG). Den Antrag stellen Sie binnen zwei Wochen nach der Belehrung (§ 30b ZVG). Die Zeit lässt sich für einen freihändigen Verkauf nutzen.

Was ist das Haus wert, wenn wir uns nicht einig sind?

Ein Gutachten des Gutachterausschusses, das Sie gemeinsam beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und die Gebote einer Angebotsrunde ergeben zusammen eine Zahl, die keiner von Ihnen allein gesetzt hat. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen sind in Sachsen 76,2 % der Gebäude mit Wohnraum; der Grundstücksmarktbericht nennt Vergleichswerte. Unterhand bewertet nicht.

Wer von uns führt das Haus bei Unterhand?

Einer von Ihnen legt das Konto an und führt das Objekt; darauf einigen Sie sich vorher schriftlich. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen in diesem Konto und lassen sich dem anderen vollständig zeigen. Freigaben, die Angebotsrunde und den Verkauf entscheiden Sie gemeinsam; unterschrieben wird beim Notar von beiden.

Wer vertritt uns beim Verkauf?

Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt und beide belehrt; dafür braucht es keinen Anwalt. Anders die Scheidung: Den Antrag stellt ein Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG). Geht es um Zugewinn, Unterhalt oder die Höhe einer Auszahlung, ist für jeden von Ihnen ein eigener Rat sinnvoll. Unterhand berät keinen von Ihnen.

Wo wohnt, wer auszieht?

5,72 € je m² Nettokaltmiete im Durchschnitt in Sachsen, Leerstand 8,5 %, kleine Wohnungen 16,3 %: So sah es beim Zensus 2022 aus. Planen Sie den Auszugstermin im Kaufvertrag so, dass der, der geht, eine Wohnung gefunden hat; die Tabelle der Nachbarländer nennt deren Mieten.

Was zahlen wir, was zahlt der Käufer?

Nach dem Gesetz trägt der Käufer Beurkundung und Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB); die Grunderwerbsteuer von 5,5 % in Sachsen übernimmt er in der Regel im Vertrag. Sie beide zahlen die Löschung alter Grundschulden, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und das Einzelobjekt bei Unterhand. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.

Wie alt sind die Häuser in Sachsen, und was heißt das für den Verkauf?

Der Zensus 2022 zählt in Sachsen 13,9 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 51,6 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 13,5 %. Käufer fragen deshalb nach Heizung, Dach und Fenstern. Sammeln Sie Rechnungen gemeinsam, damit keiner allein Auskunft geben muss.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705, 715). Sachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2023. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Sachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ein Preis, den Sie beide sehen.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.