Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu dem, der das Haus führt: eine Zahl, die Sie beide sehen und über die Sie gemeinsam entscheiden.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie beide.
Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.
Haus in ThüringenBeispielansicht
Thüringen, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.
Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die sich trennen und denen ein Haus in Thüringen gemeinsam gehört oder einem von beiden.
Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB); gehört es einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Übernimmt einer von Ihnen das Haus, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte beträgt sie 5,0 %.
Ihre Lage in Thüringen
In den 601 Gemeinden in Thüringen leben 2.078.946 Menschen, in Erfurt allein 217.159. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen 84,1 % der Gebäude mit Wohnraum aus, im Bund 81,8 %; zusammen sind es 477.237.
Die Eigentümerquote in Thüringen beträgt 46,2 %, im Bundesdurchschnitt 44,3 %. Ein Verkauf ohne Schild und ohne Portal schützt Sie beide vor Fragen, bevor Sie sie beantworten wollen.
Mieten liegen in Thüringen unter dem Bundesschnitt: 5,65 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus 2022, im Bund 7,28 € je m². Für den, der das Haus verlässt, ist eine Mietwohnung hier eine bezahlbare Übergangslösung.
Leer standen beim Zensus 7,8 % der Wohnungen in Thüringen, bundesweit 4,3 %. Zugleich gelten in Thüringen Regeln für angespannte Wohnungsmärkte; der Kasten zu Mietrecht und Baurecht nennt sie. Wer auszieht, sucht deshalb besser früh, und den Übergabetag des Hauses legen Sie gemeinsam fest.
21,7 % der Gebäude in Thüringen heizen mit Öl, 52,6 % mit Gas. Käufer fragen nach Kessel und Energieausweis; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).
Der Bestand in Thüringen ist gemischt: 49,8 % der Gebäude mit Wohnraum stammen aus der Zeit bis 1949, 17,3 % aus den Jahren 1950 bis 1979, 12,1 % sind ab 2000 gebaut. Legen Sie Pläne, Baujahr und Rechnungen über Arbeiten am Haus gemeinsam bereit.
Benachbarte Bundesländer sind Sachsen-Anhalt, Hessen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen. Die Tabelle unten nennt Eigentümerquote und Miete daneben.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.
Thüringen im Vergleich
Kennzahl
Thüringen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
2.078.946
83.467.117
Einwohner je km²
128
233
Eigentümerquote
46,2 %
44,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,65 €
7,28 €
Leerstand
7,8 %
4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
15,7 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
477.237
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
84,1 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
17,3 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
49,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
12,1 %
16,5 %
Heizung mit Gas
52,6 %
53,9 %
Heizung mit Öl
21,7 %
24,7 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern
Miteigentum endet auf einem von vier Wegen. Gemeinsam verfügen Sie nur zusammen (§ 747 Satz 2 BGB); die Aufhebung der Gemeinschaft kann jeder jederzeit verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).
Freihändig an Dritte
Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).
Behalten und vermieten
Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.
Teilungsversteigerung
Ohne Einigung bleibt der Antrag beim Amtsgericht auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Bieter sehen das Haus oft nur von außen, die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG), und den Zuschlag bekommt das Meistgebot. Einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt einer von Ihnen das Objekt in seinem Konto; was dort an Anfragen, Geboten und Ansichten steht, kann er dem anderen jederzeit zeigen. Entscheiden und unterschreiben tun Sie gemeinsam, beim Notar.
Zustimmung, Zugewinn, Wohnung, Kredit, Steuer
Wer zustimmen muss
Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.
Zugewinn
Ausgeglichen wird der Zugewinn, das ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB); der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte des Überschusses (§ 1378 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Ein Verkauf vor diesem Tag macht aus einem geschätzten Hauswert einen belegten Kaufpreis.
Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.
Die Ehewohnung im Trennungsjahr
Leben Sie getrennt, kann einer verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl von Kindern im Haushalt zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wer bleibt, kann zu einer Vergütung verpflichtet sein (§ 1361b Abs. 3 BGB). Zieht einer aus und erklärt binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht, wird vermutet, dass er dem anderen das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat (§ 1361b Abs. 4 BGB).
Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.
Der Kredit
Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.
Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.
Steuern
Ein Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Frei bleibt, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat. Wer nach der Trennung ausgezogen ist, nutzt das Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn die Kinder dort wohnen (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21). Klären Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater.
Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Ablauf in Thüringen, Schritt für Schritt
Neun Schritte, von der ersten Einigung bis zur Teilung des Erlöses. Bis zur Prüfung zahlen Sie nichts, und niemand sieht das Haus.
Ziel klären. Wollen Sie beide verkaufen, oder will einer bleiben? Diese Frage steht vor jeder Zahl. Eine Mediation oder ein Gespräch mit Ihren Anwälten klärt sie oft schneller als ein Brief.
Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.
Die Fristen bei Trennung und Verkauf
Was
Frist
Fundstelle
Scheidung im Einvernehmen
nach einem Trennungsjahr
§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderen
nach drei Jahren Getrenntleben
§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassen
sechs Monate
§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zählt
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags
§ 1384 BGB
Teilungsversteigerung einstweilen einstellen
bis zu sechs Monate, einmal wiederholbar
§ 180 Abs. 2 ZVG
Aufschub, wenn ein gemeinsames Kind sonst Schaden nimmt
auf Antrag, auch mehrmals
§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstens
fünf Jahre
§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrung
zwei Wochen
§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig
bis zehn Jahre nach dem Kauf
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreit
im Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigen
bei der Besichtigung, nicht später
§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käufer
als Regel zwei Wochen vor dem Notartermin
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für Ihre Einigung
Grundbuchauszug neuen Datums, der zeigt, wem welcher Anteil gehört
Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
Kreditverträge mit Restschuld und der Rechnung der Bank für eine vorzeitige Ablösung
Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses
Für den Verkauf
Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung
Für den Notar
Personalausweis oder Pass von Ihnen beiden
Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen beiden
Vollmacht beim Notar, falls einer nicht selbst erscheint
Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung
Kosten in Euro, für Sie beide und für den Käufer
Gerechnet für ein Haus in Thüringen zu 450.000 €, je zur Hälfte im Eigentum von Ihnen beiden, belastet mit einer Grundschuld über 200.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Thüringen 5,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
217,50 €
Sie beide
Verkauf an Dritte: Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
22.500 €
Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte
2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
970 €
nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch
1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110
485 €
nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuer
frei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)
0 €
entfällt
Beim Verkauf an Dritte trägt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 €, das sind 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Sie beide tragen die Löschung der Grundschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Unterhand; eine Provision gibt es nicht.
Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
15.000 €
1.905 €
16.905 €
5,6 %
450.000 €
22.500 €
2.655 €
25.155 €
5,6 %
700.000 €
35.000 €
3.765 €
38.765 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung
Die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest; alle anderen Regeln gelten bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Thüringen
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2024
§ 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 29. März 2011 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2023 (GVBl. S. 271)
Verkauf eines gemeinsamen Hauses
nur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen
§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten allein
in der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist
§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegatten
frei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung
§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehen
jeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung
§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinder
auf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre
§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Mietrecht und Baurecht in Thüringen
Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Thüringen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 2 von 601 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2027. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (ThürMietBegrVO): Verordnung vom 14. Januar 2021 (GVBl. 2021 S. 13), geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2025 (GVBl. S. 300), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 2 von 601 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Thüringer Kappungsgrenzenverordnung (ThürKappGrVO): Verordnung vom 31. August 2019 (GVBl. 2019 S. 366), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 2024 (GVBl. S. 612), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Thüringen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Thüringen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Thüringen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 2 von 601 Gemeinden
Erfurt, Jena.
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 2 von 601 Gemeinden
Erfurt, Jena.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Kinder, Schule, Nachbarn
Die Kinder sollen den Verkauf nicht von anderen erfahren und nicht mitten im Schuljahr umziehen müssen. Das lässt sich planen.
Der Zeitpunkt
Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.
Was die Nachbarn sehen
Bei Unterhand steht kein Schild am Zaun, und vor Ihrer Freigabe kennt niemand die Adresse. Was Sie den Kindern sagen und wann, entscheiden Sie, nicht die Straße.
Kindeswohl in der Versteigerung
Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.
Vier Einwände bei einer Trennung
„Der andere hält das Haus für mehr wert.“
Jedes Gebot steht im Konto mit Betrag, Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, und das Protokoll zeigt jede Ansicht. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen dieselbe Seite. Ein Gutachten und die Gebote zusammen sind eine Grundlage, über die man reden kann.
„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“
Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.
„Wir sind noch im Trennungsjahr.“
Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide so weit sind.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Tage am Markt zählt Unterhand nicht, und kein Mitglied sieht, seit wann ein Objekt im Netzwerk steht. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt mit dem laufenden Zeitraum.
Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.
Nachfrage in Thüringen
Geprüfte Mandate für Häuser in Thüringen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Thüringen
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Thüringen steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.
Die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022; die Miete zählt für den, der auszieht.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Thüringen
–
2.078.946
46,2 %
5,65 € je m²
Sachsen-Anhalt
131,7 km
2.120.252
43,0 %
5,38 € je m²
Hessen
146,0 km
6.278.594
46,6 %
8,21 € je m²
Sachsen
163,7 km
4.026.599
34,3 %
5,72 € je m²
Bayern
221,6 km
13.245.503
49,3 %
8,74 € je m²
Niedersachsen
246,5 km
8.000.826
51,1 %
6,56 € je m²
Was Paare bei einer Scheidung in Thüringen fragen
Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?
Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.
Was, wenn mein Partner den Verkauf blockiert?
Dann bleibt zunächst das Gespräch, mit Zahlen: ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), eine Auszahlung, eine Frist. Rechtlich kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), die für beide in der Regel teurer ist als ein freihändiger Verkauf.
Wie wird der Erlös geteilt?
Zuerst löst der Notar aus dem Kaufpreis die Bank ab. Der Rest steht Ihnen nach Ihren Anteilen im Grundbuch zu, in der Regel je zur Hälfte, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Der Zugewinnausgleich ist eine eigene Rechnung über das ganze Vermögen (§§ 1373, 1378 BGB) und kann die Teilung im Ergebnis verschieben. Im Rechenbeispiel mit 450.000 € bleiben die Steuer und die Gebühren von mindestens 25.155 € beim Käufer.
Ist die Übernahme durch einen von uns steuerfrei?
Die Grunderwerbsteuer entfällt bei der Übertragung zwischen Ehegatten und bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), in Thüringen sparen Sie so 5,0 % auf den Wert der Hälfte. Für die Einkommensteuer gilt § 23 EStG: Wer ausgezogen ist, bewohnt das Haus nicht mehr selbst (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).
Was passiert mit dem Kredit?
Haben Sie beide unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB), untereinander im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst; bei fester Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Übernimmt einer, wird der andere nur mit Zustimmung der Bank frei (§ 415 BGB).
Was bringt eine Teilungsversteigerung, und was kostet sie?
Sie beendet die Gemeinschaft, aber auf eine Weise, die keiner von Ihnen steuert. Das Gericht setzt den Wert fest, und nach dem ersten Termin gilt das Meistgebot; die Grenzen im ersten Termin nennt der Abschnitt zur Teilungsversteigerung (§§ 74a, 85a ZVG). Gerichtsgebühren und Gutachten gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG). Grunderwerbsteuer zahlt auch der Ersteher, in Thüringen 5,0 % auf das Meistgebot (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG).
Kann ich eine Teilungsversteigerung stoppen?
Mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung, binnen zwei Wochen nach der Belehrung (§ 30b ZVG). Das Gericht kann bis zu sechs Monate einstellen, einmal wiederholt (§ 180 Abs. 2 ZVG); geht es um das Wohl eines gemeinsamen Kindes, auch öfter (§ 180 Abs. 3 ZVG), insgesamt nicht länger als fünf Jahre (§ 180 Abs. 4 ZVG). Nutzen Sie die Zeit für eine Einigung oder einen Verkauf ohne Gericht.
Wie finden wir einen Preis, dem wir beide trauen?
Zwei Meinungen werden zu einer Zahl, wenn ein neutraler Gutachter rechnet (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) und Käufer bieten. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses geben einen ersten Anhalt; in Thüringen stammen 17,3 % der Gebäude aus den Jahren 1950 bis 1979, das Baujahr Ihres Hauses zählt mit.
Was kostet eine Wohnung für den, der auszieht?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Thüringen beim Zensus 2022 bei 5,65 € je m², 15,7 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume, leer standen 7,8 %. Dazu kommen Nebenkosten und Kaution. Wer übernimmt, rechnet die Auszahlung, wer geht, rechnet die Miete; legen Sie beides nebeneinander.
Wie alt sind die Häuser in Thüringen, und was heißt das für den Verkauf?
Der Zensus 2022 zählt in Thüringen 17,3 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 49,8 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 12,1 %. Käufer fragen deshalb nach Heizung, Dach und Fenstern. Sammeln Sie Rechnungen gemeinsam, damit keiner allein Auskunft geben muss.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 29. März 2011 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2023 (GVBl. S. 271). Thüringen; Steuersatz seit 1. Januar 2024. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Thüringen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst einigen, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.