Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Eine Teilungsversteigerung soll es nicht werden
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn hören
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.
Wer was sieht, entscheiden Sie beide.
Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.
Haus in MoersBeispielansicht
Moers, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.
Für Paare in Trennung oder Scheidung mit einem Haus in Moers: im Trennungsjahr, im Verfahren oder danach.
Verkaufen können Sie, wenn beide unterschreiben, die im Grundbuch stehen; gehört das Haus einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Grunderwerbsteuer von 6,5 % zahlt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer; übernimmt einer von Ihnen das Haus, ist sie frei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Moers in Zahlen, gelesen bei einer Trennung
Moers zählt 101.298 Einwohner. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen 78,8 % der Gebäude mit Wohnraum aus, insgesamt 19.092. Ein Haus nach der Trennung zu verkaufen heißt hier: an Käufer, die oft aus der Nähe kommen und vielleicht die Kinder aus der Schule kennen.
Mit 41,0 % ist die Eigentümerquote in Moers ein Zeichen für viele Selbstnutzer, im Bund liegt sie bei 44,3 %. Käufer kommen hier oft aus der Umgebung. Ein Verkauf ohne Schild und ohne Portal schützt Sie beide vor Fragen, bevor Sie sie beantworten wollen.
Die Nettokaltmiete lag in Moers bei 6,26 € je m², im Bund bei 7,28 € je m². Wer auszieht, rechnet Miete und Kaution gegen das, was ihm Verkauf oder Auszahlung bringen.
Der Leerstand lag in Moers bei 3,3 %, im Bund bei 4,3 %, und keine der Landesverordnungen für angespannte Wohnungsmärkte gilt hier. Wer auszieht, findet hier eher eine Wohnung als in den angespannten Städten; den Übergabetag des Hauses legen Sie trotzdem gemeinsam fest.
Mit Öl heizen in Moers 19,7 % der Gebäude, bundesweit 24,7 %. Für den Verkauf zählt der Energieausweis: Er liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen als Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG). Wer von Ihnen ihn bestellt, klären Sie in der Einigung.
Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen in Moers 47,5 % der Gebäude mit Wohnraum, mehr als im Bund (36,3 %). Für Käufer zählen Heizung, Dach und Fenster. Rechnungen über Arbeiten am Haus liegen oft bei dem, der zuletzt dort gewohnt hat; sammeln Sie sie gemeinsam.
Moers grenzt an 5 Nachbarorte, der nächste ist Neukirchen-Vluyn in 5,0 km Luftlinie. Käufer für ein Haus in Moers kommen oft aus dem Umkreis; die Tabelle unten stellt die Nachbarn nebeneinander.
Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.
Moers im Vergleich
Kennzahl
Moers
Kreis Wesel
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
101.298
457.020
17.986.214
83.467.117
Einwohner je km²
1.498
438
527
233
Eigentümerquote
41,0 %
47,4 %
40,6 %
44,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,26 €
6,16 €
6,82 €
7,28 €
Leerstand
3,3 %
2,9 %
3,3 %
4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
11,3 %
10,4 %
14,1 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
19.092
98.136
3.140.492
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
78,8 %
82,8 %
77,7 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
47,5 %
42,6 %
42,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
17,3 %
17,1 %
21,6 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
13,3 %
15,7 %
15,0 %
16,5 %
Heizung mit Gas
48,0 %
56,0 %
66,2 %
53,9 %
Heizung mit Öl
19,7 %
19,4 %
17,7 %
24,7 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Was mit dem Haus geschehen kann
Miteigentum endet auf einem von vier Wegen. Gemeinsam verfügen Sie nur zusammen (§ 747 Satz 2 BGB); die Aufhebung der Gemeinschaft kann jeder jederzeit verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).
Gemeinsam verkaufen
Sie beide unterschreiben den Kaufvertrag. Aus dem Kaufpreis löst der Notar zuerst die Bank ab, der Rest geht nach Ihren Anteilen oder nach Ihrer Vereinbarung an Sie. Käufer, Preis und Übergabetag bestimmen Sie selbst.
Einer übernimmt und zahlt aus
Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab und übernimmt den Kredit. Die Bank muss zustimmen, damit der andere aus der Haftung entlassen wird (§ 415 BGB). Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); für den, der abgibt, kann § 23 EStG gelten, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).
Gemeinsam behalten
Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.
Wenn keine Einigung gelingt
Ohne Einigung bleibt der Antrag beim Amtsgericht auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Bieter sehen das Haus oft nur von außen, die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG), und den Zuschlag bekommt das Meistgebot. Einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.
Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt
Zustimmung zum Verkauf
Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.
Zugewinn
Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.
Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.
Die Ehewohnung im Trennungsjahr
Leben Sie getrennt, kann einer verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl von Kindern im Haushalt zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wer bleibt, kann zu einer Vergütung verpflichtet sein (§ 1361b Abs. 3 BGB). Zieht einer aus und erklärt binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht, wird vermutet, dass er dem anderen das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat (§ 1361b Abs. 4 BGB).
Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.
Grundschuld und Darlehen
Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.
Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.
Steuern
Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.
Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Ablauf in Moers, Schritt für Schritt
Erst die Fragen zwischen Ihnen, dann die Fragen des Käufers. So bleibt der Verkauf eine gemeinsame Entscheidung.
Ziel klären. Wollen Sie beide verkaufen, oder will einer bleiben? Diese Frage steht vor jeder Zahl. Eine Mediation oder ein Gespräch mit Ihren Anwälten klärt sie oft schneller als ein Brief.
Grundbuch und Kredit prüfen. Wer steht zu welchem Anteil im Grundbuch, welche Grundschulden sind eingetragen, wie hoch ist die Restschuld? Fragen Sie die Bank nach der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verkauf (§ 490 Abs. 2 BGB).
Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
Unterlagen sammeln. Sammeln Sie gemeinsam, was Käufer und Notar sehen wollen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnfläche, Baujahr, Rechnungen über Arbeiten am Haus, Darlehensverträge. Der Energieausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
Angebotsrunde. Eine Frist für alle, kein Überbieten. Die Gebote liegen Ihnen beiden als Zahlen vor, ein gemeinsamer Blick genügt. Ein Gebot bindet niemanden; verbindlich wird erst der Notar.
Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Scheidung, wenn beide sie beantragen oder einer zustimmt
ein Jahr Trennung
§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung ohne Zustimmung
nach drei Jahren Getrenntleben
§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassen
sechs Monate
§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zählt
Zustellung des Scheidungsantrags
§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhalten
bis zu sechs Monate, einmal wiederholbar
§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindes
auf Antrag, auch mehrmals
§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstens
fünf Jahre
§ 180 Abs. 4 ZVG
Antrag auf Einstellung nach der Belehrung
zwei Wochen
§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig
wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreit
Verkaufsjahr und die beiden Jahre davor
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigen
spätestens bei der Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käufer
als Regel zwei Wochen vor dem Notartermin
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für Ihre Einigung
aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses
Für den Verkauf
Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
letzter Grundsteuerbescheid, Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung
bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
Für den Notar
Personalausweis oder Pass von Ihnen beiden
Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen beiden
notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung
Kosten in Euro, für Sie beide und für den Käufer
Beispiel: ein gemeinsames Haus in Moers zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
217,50 €
Sie beide
Verkauf an Dritte: Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
29.250 €
Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte
2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
970 €
nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch
1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110
485 €
nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuer
frei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)
0 €
entfällt
Beim Verkauf an Dritte trägt der Käufer im Beispiel mindestens 31.905 €, das sind 7,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Sie beide tragen die Löschung der Grundschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Unterhand; eine Provision gibt es nicht.
Bei einer Übernahme entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); Notar und Grundbuch rechnen aus dem Wert der Hälfte. Die Kosten einer Teilungsversteigerung, darunter Gerichtsgebühren und Gutachten, entnimmt das Gericht vorab dem Erlös (§ 109 ZVG).
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
19.500 €
1.905 €
21.405 €
7,1 %
450.000 €
29.250 €
2.655 €
31.905 €
7,1 %
700.000 €
45.500 €
3.765 €
49.265 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Regeln, die für Ihren Verkauf gelten
Die erste Zeile gilt nur in Nordrhein-Westfalen, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015
§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954)
Verkauf eines gemeinsamen Hauses
nur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen
§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten allein
in der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist
§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegatten
frei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung
§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehen
jeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung
§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinder
auf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre
§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Mietrecht und Baurecht in Moers
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Moers. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Moers nicht: Die Verordnung des Landes nennt Moers nicht.
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Moers nicht: Die Verordnung des Landes nennt Moers nicht.
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Moers nicht: Die Verordnung des Landes nennt Moers nicht.
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Moers nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Nordrhein-Westfalen dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Moers nicht: Die Verordnung des Landes nennt Moers nicht.
BaulandmobilisierungsVO NRW (§ 201a BauGB): Verordnung vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. 2023 S. 2), § 1 und Anlage 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Kinder, Schule, Nachbarn
Für viele Paare ist das Haus vor allem das Zuhause der Kinder. Drei Dinge helfen, den Verkauf so zu legen, dass er sie wenig trifft.
Der Zeitpunkt
Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.
Kein Schild am Zaun
Bei Unterhand steht kein Schild am Zaun, und vor Ihrer Freigabe kennt niemand die Adresse. Was Sie den Kindern sagen und wann, entscheiden Sie, nicht die Straße.
Wenn es vor Gericht geht
Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.
Vier Einwände bei einer Trennung
„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“
Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.
„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“
Vor der Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos gibt es nur für die, die Sie auswählen, mit deren Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Kein Foto steht öffentlich.
„Wir sind noch im Trennungsjahr.“
Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Tage am Markt zählt Unterhand nicht, und kein Mitglied sieht, seit wann ein Objekt im Netzwerk steht. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt mit dem laufenden Zeitraum.
Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.
Nachfrage in Moers
Geprüfte Mandate für Häuser in Moers
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Moers
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Moers steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.
Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Moers
–
101.298
41,0 %
6,26 € je m²
Neukirchen-Vluyn
5,0 km
27.410
50,7 %
6,39 € je m²
Duisburg
8,1 km
500.810
26,6 %
5,84 € je m²
Kamp-Lintfort
9,8 km
38.150
42,6 %
6,05 € je m²
Rheinberg
11,5 km
30.951
55,5 %
6,00 € je m²
Krefeld
12,3 km
230.738
36,0 %
6,66 € je m²
Fragen von Paaren in Trennung in Moers
Dürfen wir das Haus schon im Trennungsjahr verkaufen?
Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.
Das Haus gehört nur einem von uns. Braucht er die Zustimmung des anderen?
Steht einer allein im Grundbuch, verkauft er allein, mit einer Ausnahme: In der Zugewinngemeinschaft braucht er die Einwilligung des anderen, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ausmacht (§ 1365 Abs. 1 BGB). Das Familiengericht kann eine grundlose Weigerung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Haben Sie Gütertrennung vereinbart, entfällt die Regel; der Ausgleich zwischen Ihnen bleibt eine eigene Frage.
Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?
Niemand muss sofort ausziehen. Das Gericht kann die Ehewohnung einem allein zuweisen, wenn sonst eine unbillige Härte droht, etwa für die Kinder (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wichtig für den, der geht: Wer binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, hat das Nutzungsrecht nach dem Gesetz überlassen (§ 1361b Abs. 4 BGB). Für eine eigene Wohnung rechnen Sie in Moers mit durchschnittlich 6,26 € je m² Nettokaltmiete.
Müssen wir den Gewinn versteuern?
Nur, wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und keine Ausnahme greift. Ausgenommen ist, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat; nach einem Auszug kann das für einen von Ihnen nicht mehr gelten, für den anderen schon. Klären Sie das mit einem Steuerberater, bevor Sie den Verkaufstermin festlegen.
Was passiert mit dem Kredit?
Haben Sie beide unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB), untereinander im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst; bei fester Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Übernimmt einer, wird der andere nur mit Zustimmung der Bank frei (§ 415 BGB).
Was bringt eine Teilungsversteigerung, und was kostet sie?
Sie ist der Weg, wenn nichts anderes geht (§ 180 ZVG). Bieter kennen das Haus oft nur von außen, der Zeitpunkt liegt beim Gericht, und die Kosten des Verfahrens werden vorab dem Erlös entnommen (§ 109 ZVG). Schutz bieten nur die Grenzen im ersten Termin: die Hälfte des festgesetzten Werts (§ 85a ZVG), auf Antrag sieben Zehntel (§ 74a ZVG). Der Ersteher zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), was Gebote eher drückt.
Wer von uns führt das Haus bei Unterhand?
Einer von Ihnen legt das Konto an und führt das Objekt; darauf einigen Sie sich vorher schriftlich. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen in diesem Konto und lassen sich dem anderen vollständig zeigen. Freigaben, die Angebotsrunde und den Verkauf entscheiden Sie gemeinsam; unterschrieben wird beim Notar von beiden.
Brauchen wir für den Verkauf einen Anwalt?
Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt und beide belehrt; dafür braucht es keinen Anwalt. Anders die Scheidung: Den Antrag stellt ein Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG). Geht es um Zugewinn, Unterhalt oder die Höhe einer Auszahlung, ist für jeden von Ihnen ein eigener Rat sinnvoll. Unterhand berät keinen von Ihnen.
Wir wollen das Haus behalten und vermieten. Was müssen wir bedenken?
Möglich, wenn Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden können. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), bei durchschnittlich 6,26 € je m² Nettokaltmiete in Moers. Vereinbaren Sie schriftlich, wer verwaltet und was gilt, wenn einer verkaufen will, denn verlangen kann er die Aufhebung jederzeit (§ 749 BGB).
Was kostet eine Wohnung für den, der auszieht?
6,26 € je m² Nettokaltmiete im Durchschnitt in Moers, Leerstand 3,3 %, kleine Wohnungen 11,3 %: So sah es beim Zensus 2022 aus. Planen Sie den Auszugstermin im Kaufvertrag so, dass der, der geht, eine Wohnung gefunden hat; die Tabelle der Nachbarorte nennt deren Mieten.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954). Nordrhein-Westfalen; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Nordrhein-Westfalen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst einigen, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.