Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter.
Die Mieterliste ist vertraulich
Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Datei mit dessen Mitgliedsnummer. Jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Nur Käufer, die den Preis aufbringen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur Käufern mit geprüftem Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Nicht alle Eigentümer sind so weit
Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und bis zur Prüfung sieht ihn niemand. Die Resonanz prüft jeder Miteigentümer selbst, ohne Konto.
Erst Zahlen, dann Adresse.
Die Mieterliste ist kein Aushang. Sie geben sie frei, wem Sie wollen.
Mehrfamilienhaus in Offenbach am MainBeispielansicht
Offenbach am Main, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Einheiten
—
Faktor
—
Grundstück
—
Mindeststufe
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Mieterliste nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, keine Mieterliste, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümer eines Zinshauses in Offenbach am Main, die verkaufen, ohne dass Mieter, Nachbarn oder Mitbewerber es im Internet finden.
Käufer eines Mehrfamilienhauses rechnen mit der Miete: Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor ist ihre erste Zahl, Mieterliste und Mietverträge sind ihre ersten Unterlagen. In Offenbach am Main liegen 85,7 % der Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 bei 8,76 € je m². Die Mietverträge gehen mit dem Verkauf auf den Käufer über (§ 566 BGB).
Offenbach am Main als Markt für Mehrfamilienhäuser
Auf 44,88 km² stehen in Offenbach am Main 6.710 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, bei 133.195 Einwohnern. Die Tabelle unten stellt den Bestand neben den des Landes und des Bundes.
Offenbach am Main ist ein Ort der Mietshäuser. 85,7 % aller Wohnungen liegen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen, in Hessen sind es 54,4 %. Für Sie heißt das: Ihr Haus ist ein typisches Anlageobjekt, und seine Käufer rechnen mit der Miete.
Die Eigentümerquote liegt in Offenbach am Main bei 22,4 %, in Hessen bei 46,6 %. Viele Haushalte mieten; für Anleger ist das ein Grund, hier zu kaufen.
Mehr Altbau als im Land: 14,8 % der Gebäude stammen von vor 1919, über dem Landeswert von 13,2 %. Für ein Haus dieses Alters sind Belege über Dach, Leitungen und Feuchtigkeitsschutz die Unterlagen, nach denen Käufer zuerst fragen; steht es unter Denkmalschutz, gehört der Eintrag dazu.
Fernwärme versorgt in Offenbach am Main 17,5 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %. Hängt Ihr Haus am Netz, legen Sie Liefervertrag und Abrechnungen der letzten Jahre bei; Käufer prüfen die umlegbaren Kosten.
Über dem Landeswert von 8,21 € lag die Nettokaltmiete in Offenbach am Main beim Zensus, bei 8,76 € je m². Eine Mieterliste mit Kaltmiete, Fläche und letzter Erhöhung je Wohnung beantwortet die ersten Fragen der Käufer.
20,3 % der Wohnungen in Offenbach am Main haben einen oder zwei Räume, mehr als in Hessen (14,1 %). Häuser mit kleinen Einheiten bringen häufigere Mieterwechsel; eine Mieterliste mit Mietbeginn zeigt Käufern, wie stabil Ihr Haus vermietet ist.
Offenbach am Main grenzt an sieben Nachbarorte, der nächste ist Mühlheim am Main. Wer ein Mietshaus sucht, vergleicht über die Grenze; die Zahlen der Nachbarorte stehen unten.
Gebäude und Wohnungen in Offenbach am Main
Kennzahl
Offenbach am Main
Hessen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
133.195
6.278.594
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen
6.710
272.696
3.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen
85,7 %
54,4 %
55,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
14,8 %
13,2 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
32,0 %
23,0 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
42,0 %
43,4 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
13,0 %
13,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
64,8 %
51,0 %
53,9 %
Heizung mit Öl
12,3 %
32,0 %
24,7 %
Fernwärme
17,5 %
4,1 %
6,6 %
Eigentümerquote
22,4 %
46,6 %
44,3 %
Leerstand
3,7 %
3,8 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
8,76 €
8,21 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wie Käufer den Preis rechnen
Wer ein Mietshaus kauft, beginnt mit dem Faktor, also dem Kaufpreis im Verhältnis zur Jahresnettokaltmiete. Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Offenbach am Main nennt Faktoren und Liegenschaftszinssätze; der Verkehrswert selbst richtet sich nach § 194 BauGB und berücksichtigt Zustand und Lage.
Belastbar wird der Wert mit einem Gutachten: beim Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Unterhand bewertet nicht; was Käufer tatsächlich bieten, zeigt die Angebotsrunde.
Fundstellen: § 193 BauGB; § 194 BauGB. Stand 3. November 2026.
Neun Schritte vom Ordner bis zur Übergabe
Was zuerst kommt, ist fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden Sie. Öffentlich wird dabei nichts.
Unterlagen ordnen. Bevor ein Käufer das Haus sieht, will er die Zahlen sehen: Mieterliste, Verträge, Abrechnungen der letzten Jahre, Grundbuch. Ordnen Sie das zuerst, dann beantworten Sie Fragen einmal statt immer wieder.
Eine erste Zahl. Mit Ist-Miete und dem Faktor aus dem Marktbericht ordnen Sie Ihr Haus ein. Sollen Miteigentümer oder Erben einer Zahl zustimmen, lohnt ein Gutachten.
Resonanz prüfen. Objektart, Ort, Preis: Die Resonanz zeigt ab drei, wie viele geprüfte Mandate passen und wie viele davon einen Nachweis haben. Ihr Haus bleibt dabei unsichtbar.
Zwei Stufen anlegen. Sie legen zwei Stufen an: Stufe 1 für alle geprüften Mitglieder mit Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Wohnungen und Kennzahlen; Stufe 2 mit Adresse, Fotos, Mieterliste und Unterlagen nur für die, denen Sie freigeben. Dazu Freigabe-Modus, Mindeststufe und auf Wunsch die Pflicht zum Kapitalnachweis.
Zusage und Freischaltung. Zusage per Kontrollkästchen, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“: Dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, und Unterhand schaltet frei, sobald Identität und Eigentum geprüft sind.
Freigeben oder ablehnen. Anfragen kommen mit Mitgliedsnummer, Stufe und Stand des Nachweises. Sie geben frei oder lehnen ab, widerrufen jederzeit und sehen jede Ansicht im Protokoll.
Gebote bis zur Frist. Sie setzen eine Frist, in der Regel zwei Wochen, höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen sehen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Notar und Gemeinde. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, beantragt die Auflassungsvormerkung und holt das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein (§ 28 BauGB). Den Kaufpreis zahlt der Käufer, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt.
Stichtag und Mieter. Zum vereinbarten Stichtag gehen Mieten, Lasten und Kautionen auf den Käufer über; übergeben Sie die Kautionen nachweisbar. Teilen Sie den Mietern den Eigentümerwechsel schriftlich mit; ohne diese Mitteilung haften Sie für die Pflichten des Käufers weiter (§ 566 Abs. 2 BGB).
Mietrecht und Baurecht beim Verkauf
Bis auf die erste Zeile gilt alles in ganz Deutschland. Welche Verordnungen des Landes in Offenbach am Main gelten, steht im Kasten darunter, Regel für Regel.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Hessen
6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. August 2014
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179)
Mietverträge gehen über
bleiben bestehen, der Käufer wird Vermieter und übernimmt die Kautionen
§§ 566, 566a, 573 BGB
Mietpreisbremse bei Neuvermietung
nur, wo eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst
§ 556d BGB
Mieterhöhung im Bestand
binnen drei Jahren höchstens 20 Prozent, unter einer Landesverordnung 15 Prozent
§ 558 Abs. 3 BGB
Vorkauf durch Mieter
nur nach Aufteilung in Wohnungseigentum, nicht beim Verkauf im Ganzen
§ 577 Abs. 1 BGB
Vorkauf durch die Gemeinde
nur in den Fällen der §§ 24 und 25 BauGB, Frist drei Monate ab Mitteilung
§§ 24, 25, 28 BauGB
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung
mindestens drei Jahre, per Landesverordnung bis zu zehn
§ 577a BGB
Energieausweis beim Verkauf
vorlegen zur Besichtigung, übergeben nach dem Kaufvertrag
§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Teilung der Maklerprovision
nicht beim Mehrfamilienhaus; die Provision ist frei vereinbart
§ 656c BGB
Mietrecht und Baurecht in Offenbach am Main
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Offenbach am Main. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 25. November 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 25. November 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 25. November 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Offenbach am Main nicht. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2026 außer Kraft; eine Nachfolgeregelung war bei der Prüfung am 3. November 2026 nicht verkündet.
Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 3, nach § 6 Satz 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung Hessen: Verordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 2
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Ganzes Haus oder einzelne Wohnungen
So wird aufgeteilt
Aufteilen können Sie selbst: mit einer Teilungserklärung (§ 8 WEG), einem Aufteilungsplan und der Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Die Wohnungsgrundbücher legt das Grundbuchamt an.
Fundstellen: §§ 7, 8 WEG. Stand 3. November 2026.
Was sich für die Mieter ändert
Wer aufteilt, ändert die Rechte der Mieter: Beim ersten Verkauf einer aufgeteilten, vermieteten Wohnung darf der Mieter vorkaufen (§ 577 BGB), und der Käufer kann erst nach drei Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 577a BGB). Im Ganzen verkauft, entsteht das Vorkaufsrecht in der Regel nicht.
Fundstellen: §§ 577, 577a BGB. Stand 3. November 2026.
Was Aufteiler erwarten
In Offenbach am Main bewohnen 22,4 % der Haushalte ihre Wohnung selbst. Wer aufteilen will, rechnet mit Käufern, die einzeln vermieten, und mit Aufwand und Zeit für Teilung und Einzelverkauf.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was der Verkauf in Euro kostet
Beispiel: ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Offenbach am Main zum Preis von 1.000.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 1.735 €; die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Löschung einer alten Grundschuld, 300.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
317,50 €
Verkäufer
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Verkäufer
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
60.000 €
Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung
doppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
3.470 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Abwicklung durch den Notar
je 0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 22200
1.735 €
Käufer
Vormerkung im Grundbuch
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14150
867,50 €
Käufer
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
1.735 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 65.205 € kommen im Beispiel auf den Käufer zu, 6,5 % des Kaufpreises, für Steuer, Beurkundung und Eintragung; Vollzug, Vormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer kommen dazu. Je höher diese Summe, desto weniger bleibt für den Kaufpreis.
Auf Sie entfallen die Löschung alter Grundschulden und ein Maklerlohn, falls Sie einen beauftragen; die gesetzliche Teilung gilt beim Mehrfamilienhaus nicht (§ 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
600.000 €
36.000 €
3.285 €
39.285 €
6,5 %
1.000.000 €
60.000 €
5.205 €
65.205 €
6,5 %
1.800.000 €
108.000 €
9.045 €
117.045 €
6,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Was Käufer sehen wollen, bevor sie bieten
Eigentum und Grundstück
Grundbuchauszug neuen Datums
Flurkarte und Baulastenauskunft
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Aufstellung der Grundschulden und Löschungsbewilligung der Bank
bei Denkmalschutz: Eintrag in die Denkmalliste
Mieter und Mieten
Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete, Vorauszahlung, Beginn, Kaution und letzter Erhöhung
Mietverträge und jeder Nachtrag
Betriebskostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre
Kautionsnachweise und laufende Verfahren mit Mietern
Leerstand mit Grund und Dauer
Gebäude
Energieausweis, gültig
Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung
Baugenehmigungen, auch für Ausbau von Dach oder Keller
Rechnungen über Dach, Fenster, Heizung, Elektrik und Leitungen
Feuerstättenbescheid, Versicherungsschein
Erbengemeinschaft
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO)
Vollmacht für jeden, der beim Notartermin fehlt
Einigung aller Miterben über Verkauf und Mindestpreis (§ 2040 BGB)
Was Vermieter zögern lässt
„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“
Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie für mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.
„Im Haus soll niemand unruhig werden.“
Bis zur Besichtigung merken sie nichts: Stufe 1 zeigt keine Adresse, die Mieterliste sieht nur, wen Sie freigeben. Für Termine in bewohnten Wohnungen sprechen Sie mit den Mietern; ihre Verträge bleiben unverändert (§ 566 BGB).
„Ich habe keine Ahnung vom Preis.“
Unterhand bewertet nicht. Die Faktoren des Gutachterausschusses geben eine erste Einordnung, ein Gutachten eine belastbare. Ob Käufer diesen Wert zahlen, zeigt die Angebotsrunde, und Sie sind an kein Gebot gebunden.
„Ich habe schon einen Makler.“
Gern auch mit Makler: Ihr Auftrag bleibt sein Auftrag, er kann das Haus als Professional einstellen. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
Verkaufen, ohne dass es jemand merkt
Ein Mehrfamilienhaus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Ihre Mieter und Nachbarn, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt, wie lange es schon steht. Unterhand dreht die Reihenfolge um.
Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst nur auf Stufe 1: als Lageplan mit Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und Kennzahlen, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist.
Was über Stufe 1 hinausgeht, geben Sie frei; bei einem Mehrfamilienhaus oft nur für Investoren mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll.
Nachfrage in Offenbach am Main
Geprüfte Mandate für Mehrfamilienhäuser in Offenbach am Main
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Offenbach am Main steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Offenbach am Main
–
133.195
22,4 %
8,76 € je m²
Mühlheim am Main
5,2 km
29.213
41,7 %
8,30 € je m²
Heusenstamm
5,3 km
19.397
51,3 %
8,81 € je m²
Obertshausen
6,2 km
25.381
42,4 %
8,18 € je m²
Maintal
7,9 km
39.130
43,8 %
8,12 € je m²
Neu-Isenburg
9,9 km
38.236
31,2 %
9,48 € je m²
Dreieich
10,0 km
41.965
46,5 %
8,75 € je m²
Frankfurt am Main
10,2 km
760.656
20,1 %
10,58 € je m²
Fragen zum Verkauf eines Mietshauses in Offenbach am Main
Was passiert beim Verkauf mit meinen Mietern?
Nichts an ihren Verträgen. Der Käufer tritt in jedes Mietverhältnis ein, auch in die Pflicht, die Kaution zurückzuzahlen (§§ 566, 566a BGB). Teilen Sie den Mietern den Eigentümerwechsel schriftlich mit, sonst haften Sie für die Pflichten des Käufers wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB).
Muss ich auf den Gewinn Steuern zahlen?
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer Erbschaft zählt die Anschaffung durch den Erblasser (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ob bei mehreren Verkäufen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Ein Miterbe blockiert den Verkauf. Was nun?
Verkaufen können nur alle zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Bleibt es beim Nein, kann jeder die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Eine Übernahme durch einen Miterben ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Brauche ich einen Energieausweis?
Einen gültigen braucht jeder Verkauf. Spätestens bei der Besichtigung legen Sie ihn vor, nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG). Bei fünf oder mehr Wohnungen wählen Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. In Offenbach am Main heizen 64,8 % der Gebäude mit Gas, 12,3 % mit Öl.
Wie bleibt der Verkauf vertraulich?
Mit Stufe 1 ohne Adresse und Fotos, Freigaben nur an ausgewählte Mitglieder und Wasserzeichen samt Protokoll für jede Datei. Ein Schild oder eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht.
Soll ich das Haus vor dem Verkauf aufteilen?
Das entscheiden Aufwand, Mieter und Zeit. Sie brauchen Teilungserklärung, Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung (§§ 7, 8 WEG), und Ihre Mieter erhalten beim ersten Verkauf ihrer Wohnung ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Selbst bewohnt sind in Offenbach am Main 22,4 % der Wohnungen.
Wie alt sind die Mietshäuser in Offenbach am Main?
Der Zensus 2022 zählt in Offenbach am Main 14,8 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit vor 1919, 42,0 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 13,0 % ab 2000. Käufer älterer Häuser fragen nach Leitungen, Dach und Heizung; legen Sie Belege früh bereit.
Wie groß ist der Bestand an Mietshäusern in Offenbach am Main?
6.710 Mehrfamilienhäuser mit 85,7 % aller Wohnungen zählt der Zensus 2022 in Offenbach am Main. Verkaufszahlen und Ertragsfaktoren veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht.
Kann ich verkaufen, während ein Mietstreit läuft?
Ja. Nennen Sie laufende Verfahren in den Unterlagen; der Käufer übernimmt die Mietverhältnisse (§ 566 BGB), und der Vertrag regelt, wem Forderungen bis zum Stichtag zustehen. Wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf einen Haftungsausschluss nicht berufen (§ 444 BGB).
Geht der Verkauf auch ohne Makler?
Ein Makler ist kein Muss. Als Einzelobjekt zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, monatlich kündbar, und keine Provision. Ein Makler kann das Haus ebenso über Unterhand führen; seine Provision vereinbaren Sie frei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179). Hessen; Steuersatz seit 1. August 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Hessen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Verkaufen, ohne dass das Haus es merkt.
Ihre Mieter wohnen weiter, ihre Verträge gelten unverändert, und bis Sie freigeben, sieht niemand Adresse oder Mieterliste. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an; zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben: Wohnfläche, Wohnungen, Miete. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindMieterliste und Unterlagen hochladen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Häuser: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.