Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.
Erst einigen Sie sich, dann entscheiden Sie gemeinsam, wer das Haus sieht.
Haus in Offenbach am MainBeispielansicht
Offenbach am Main, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.
Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die sich trennen und denen ein Haus in Offenbach am Main gemeinsam gehört oder einem von beiden.
Verkaufen können Sie, wenn beide unterschreiben, die im Grundbuch stehen; gehört das Haus einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Grunderwerbsteuer von 6,0 % zahlt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer; übernimmt einer von Ihnen das Haus, ist sie frei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Offenbach am Main in Zahlen, gelesen bei einer Trennung
Offenbach am Main ist dicht bebaut, 2.968 Einwohner je km². Von allen Gebäuden mit Wohnraum sind 53,8 % Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, im Bund 81,8 %. Wer hier ein gemeinsames Haus verkauft, verkauft etwas, das viele in der Stadt suchen.
Die Eigentümerquote liegt in Offenbach am Main bei 22,4 %, im Bund bei 44,3 %. Für Sie heißt das: Ein frei werdendes Haus ist eine seltene Gelegenheit für Käufer, und für den, der auszieht, ist die Mietwohnung der übliche nächste Schritt.
Die Nettokaltmiete lag in Offenbach am Main bei 8,76 € je m², über dem Bundeswert von 7,28 € je m². Wer auszieht, braucht eine Wohnung und in der Regel eine Kaution; beides gehört in die Rechnung, bevor einer von Ihnen den anderen auszahlt.
Der Leerstand lag in Offenbach am Main bei 3,7 %, im Bund bei 4,3 %; zugleich gelten in Offenbach am Main Verordnungen für angespannte Wohnungsmärkte. Planen Sie für den, der auszieht, einige Wochen Suche ein und schreiben Sie den Auszug in die Einigung.
64,8 % der Gebäude in Offenbach am Main heizen mit Gas, 17,5 % mit Fernwärme, 12,3 % mit Öl. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG); bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).
42,0 % der Gebäude mit Wohnraum in Offenbach am Main stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Häuser sind also Bestandsbauten mit Fragen zu Dach, Fenstern und Heizung. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen zusammen bereit, damit keiner von Ihnen allein Auskunft geben muss.
Rund um Offenbach am Main liegen sieben Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, darunter Mühlheim am Main und Heusenstamm. Mitglieder mit einem Mandat für mehrere Orte sehen Ihr Haus auch, wenn sie dort suchen.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.
Häuser und Wohnungen in Offenbach am Main
Kennzahl
Offenbach am Main
Hessen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
133.195
6.278.594
83.467.117
Einwohner je km²
2.968
297
233
Eigentümerquote
22,4 %
46,6 %
44,3 %
Nettokaltmiete je m²
8,76 €
8,21 €
7,28 €
Leerstand
3,7 %
3,8 %
4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
20,3 %
14,1 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
7.821
1.170.625
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
53,8 %
81,1 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
42,0 %
43,4 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
32,0 %
23,0 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
13,0 %
13,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
64,8 %
51,0 %
53,9 %
Heizung mit Öl
12,3 %
32,0 %
24,7 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern
Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.
Gemeinsam verkaufen
Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.
Übernahme durch einen von Ihnen
Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).
Gemeinsam behalten
Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.
Wenn keine Einigung gelingt
Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).
Bei Unterhand führt einer von Ihnen das Objekt in seinem Konto; was dort an Anfragen, Geboten und Ansichten steht, kann er dem anderen jederzeit zeigen. Entscheiden und unterschreiben tun Sie gemeinsam, beim Notar.
Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt
Wer zustimmen muss
Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.
Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.
Zugewinnausgleich und Stichtag
Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.
Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.
Die Ehewohnung im Trennungsjahr
Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.
Grundschuld und Darlehen
Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.
Steuern
Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Hessen 6,0 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.
Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Von der Einigung bis zum Notar: der Ablauf
Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
Ziel klären. Wollen Sie beide verkaufen, oder will einer bleiben? Diese Frage steht vor jeder Zahl. Eine Mediation oder ein Gespräch mit Ihren Anwälten klärt sie oft schneller als ein Brief.
Grundbuch und Kredit prüfen. Wer steht zu welchem Anteil im Grundbuch, welche Grundschulden sind eingetragen, wie hoch ist die Restschuld? Fragen Sie die Bank nach der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verkauf (§ 490 Abs. 2 BGB).
Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.
Die Fristen bei Trennung und Verkauf
Was
Frist
Fundstelle
Scheidung im Einvernehmen
nach einem Trennungsjahr
§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderen
nach drei Jahren Getrenntleben
§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassen
sechs Monate
§ 1361b Abs. 4 BGB
Stichtag des Endvermögens für den Zugewinn
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags
§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhalten
höchstens sechs Monate, ein zweites Mal möglich
§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindes
auf Antrag, auch mehrmals
§ 180 Abs. 3 ZVG
Alle Einstellungen zusammengerechnet
nicht länger als fünf Jahre
§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrung
innerhalb von zwei Wochen
§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
bis zehn Jahre nach dem Kauf
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreit
Verkaufsjahr und die beiden Jahre davor
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigen
bei der Besichtigung, nicht später
§ 80 Abs. 4 GModG
Entwurf des Kaufvertrags an den Käufer als Verbraucher
als Regel zwei Wochen vor dem Notartermin
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für Ihre Einigung
Grundbuchauszug neuen Datums, der zeigt, wem welcher Anteil gehört
Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös
Für den Verkauf
Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
Baugenehmigung, bei Anbauten auch deren Genehmigung
Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung
Für den Notar
Personalausweis oder Pass von Ihnen beiden
die Steuer-ID jedes Eigentümers
notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung
Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel
Beispiel: ein gemeinsames Haus in Offenbach am Main zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
217,50 €
Sie beide
Verkauf an Dritte: Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
27.000 €
Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte
2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
970 €
nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch
1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110
485 €
nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuer
frei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)
0 €
entfällt
Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 29.655 € an Steuer und Gebühren, 6,6 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.
Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
18.000 €
1.905 €
19.905 €
6,6 %
450.000 €
27.000 €
2.655 €
29.655 €
6,6 %
700.000 €
42.000 €
3.765 €
45.765 €
6,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung
Die erste Zeile gilt nur in Hessen, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Hessen
6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. August 2014
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179)
Verkauf eines gemeinsamen Hauses
nur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen
§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten allein
in der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist
§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegatten
frei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung
§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehen
jeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung
§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinder
auf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre
§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Mietrecht und Baurecht in Offenbach am Main
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Offenbach am Main. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 25. November 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 25. November 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 25. November 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Hessen (MiSchuV): Verordnung vom 18. November 2020 (GVBl. 2020 S. 802), geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), § 1
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Offenbach am Main nicht. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2026 außer Kraft; eine Nachfolgeregelung war bei der Prüfung am 3. November 2026 nicht verkündet.
Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 3, nach § 6 Satz 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Offenbach am Main, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung Hessen: Verordnung vom 28. April 2022 (GVBl. 2022 S. 234), § 2
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Kinder, Schule, Nachbarn
Für viele Paare ist das Haus vor allem das Zuhause der Kinder. Drei Dinge helfen, den Verkauf so zu legen, dass er sie wenig trifft.
Den Übergabetag wählen
Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.
Kein Schild am Zaun
Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.
Kindeswohl in der Versteigerung
Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.
Vier Einwände bei einer Trennung
„Der andere hält das Haus für mehr wert.“
Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.
„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“
Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.
„Wir sind noch im Trennungsjahr.“
Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.
So verkaufen Sie das gemeinsame Haus über Unterhand
Im geschlossenen Netzwerk sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, was Sie zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Flächen. Weder Adresse noch Fotos noch Ihre Namen.
Adresse, Fotos und Unterlagen gibt frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll, das Sie beide lesen können.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.
Nachfrage in Offenbach am Main
Geprüfte Mandate für Häuser in Offenbach am Main
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Offenbach am Main
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Offenbach am Main steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.
Wer nach der Trennung eine Wohnung sucht, schaut auch über die Grenze. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der Nachbarn aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Offenbach am Main
–
133.195
22,4 %
8,76 € je m²
Mühlheim am Main
5,2 km
29.213
41,7 %
8,30 € je m²
Heusenstamm
5,3 km
19.397
51,3 %
8,81 € je m²
Obertshausen
6,2 km
25.381
42,4 %
8,18 € je m²
Maintal
7,9 km
39.130
43,8 %
8,12 € je m²
Neu-Isenburg
9,9 km
38.236
31,2 %
9,48 € je m²
Dreieich
10,0 km
41.965
46,5 %
8,75 € je m²
Frankfurt am Main
10,2 km
760.656
20,1 %
10,58 € je m²
Fragen von Paaren in Trennung in Offenbach am Main
Dürfen wir das Haus schon im Trennungsjahr verkaufen?
Ja. Kein Gesetz verlangt, mit dem Verkauf bis zur Scheidung zu warten. Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, unterschreiben Sie beide (§ 747 Satz 2 BGB). Ob ein Verkauf vor oder nach dem Scheidungsantrag für den Zugewinn günstiger ist, hängt vom Stichtag ab (§ 1384 BGB); lassen Sie das von Ihren Anwälten klären.
Das Haus gehört nur einem von uns. Braucht er die Zustimmung des anderen?
In der Zugewinngemeinschaft dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB); ohne Zustimmung ist der Vertrag nicht wirksam. Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung braucht es keine Zustimmung. Der Zugewinnausgleich bleibt davon unberührt.
Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?
Grundsätzlich beide. Einer kann verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl der Kinder zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Dem, der geht, kann dafür eine Vergütung zustehen (§ 1361b Abs. 3 BGB). Wer auszieht und sechs Monate keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, verliert das Nutzungsrecht (§ 1361b Abs. 4 BGB). Eine Mietwohnung kostete in Offenbach am Main beim Zensus 2022 im Schnitt 8,76 € je m² kalt.
Was passiert mit dem Kredit?
Haben Sie beide unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB), untereinander im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst; bei fester Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Übernimmt einer, wird der andere nur mit Zustimmung der Bank frei (§ 415 BGB).
Können wir verkaufen, ohne dass es jemand merkt?
Ja, soweit Sie es steuern: kein Schild, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe, jede Ansicht im Protokoll, jede Datei mit der Nummer des Lesenden. Die Eigentümerquote liegt in Offenbach am Main bei 22,4 %; wer Ihr Haus sieht, entscheiden Sie einzeln, ob der Käufer aus der Nachbarschaft kommt oder von weiter her.
Wer vertritt uns beim Verkauf?
Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt und beide belehrt; dafür braucht es keinen Anwalt. Anders die Scheidung: Den Antrag stellt ein Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG). Geht es um Zugewinn, Unterhalt oder die Höhe einer Auszahlung, ist für jeden von Ihnen ein eigener Rat sinnvoll. Unterhand berät keinen von Ihnen.
Behalten und vermieten statt verkaufen?
Möglich, wenn Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden können. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), bei durchschnittlich 8,76 € je m² Nettokaltmiete in Offenbach am Main. Vereinbaren Sie schriftlich, wer verwaltet und was gilt, wenn einer verkaufen will, denn verlangen kann er die Aufhebung jederzeit (§ 749 BGB).
Was kostet eine Wohnung für den, der auszieht?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Offenbach am Main beim Zensus 2022 bei 8,76 € je m², 20,3 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume, leer standen 3,7 %. Dazu kommen Nebenkosten und Kaution. Wer übernimmt, rechnet die Auszahlung, wer geht, rechnet die Miete; legen Sie beides nebeneinander.
Wer trägt Notar und Grunderwerbsteuer?
Der Käufer: Beurkundung, Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach Vertrag die Grunderwerbsteuer, in Hessen 6,0 %. Sie beide: Löschung der Grundschuld, Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung, Energieausweis und Unterhand. Im Rechenbeispiel oben stehen die Beträge in Euro.
Welche Unterlagen wollen Käufer für ein älteres Haus sehen?
32,0 % der Gebäude in Offenbach am Main sind bis 1949 gebaut, 42,0 % zwischen 1950 und 1979, 13,0 % ab 2000. Für ältere Häuser wollen Käufer Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen und Angaben zum Kessel sehen; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 2012 (GVBl. S. 457), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179). Hessen; Steuersatz seit 1. August 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Hessen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst einigen, dann verkaufen, und niemand sieht zu.
Den Entwurf legt einer von Ihnen ohne Zahlung an, der andere kann ihn vorher lesen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide zugestimmt haben; bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.