Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland diskret verkaufen, an Käufer mit geprüftem Ausweis

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse, Fotos, Protokolle nur mit Ihrer Freigabe
  • Verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Die Mieter sollen es nicht im Internet lesen
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Die Eigentümerversammlung geht das nichts an
Mitglieder sehen Bereich, Fläche und Preisband, nie Hausnummer oder Etage, bis Sie freigeben.
Nur Käufer, die finanzieren können
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ihre Mieter, Ihre Nachbarn, Ihre Gemeinschaft: Wer davon erfährt, entscheiden Sie.

Wohnung im Landkreis Märkisch-OderlandBeispielansicht

Landkreis Märkisch-Oderland, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Landkreis Märkisch-Oderland eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.

Ihre Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland verkaufen heißt: Unterlagen beim Verwalter anfordern, Mieter informieren, wenn es soweit ist, beim Notar unterschreiben. Die Kosten von Notar, Grundbuch und 6,5 % Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Ein Gewinn ist nach zehn Jahren oder bei eigener Nutzung steuerfrei (§ 23 EStG).

Was der Bestand im Landkreis Märkisch-Oderland über Ihre Wohnung sagt

Allein Strausberg hat 27.765 Einwohner; im Landkreis Märkisch-Oderland insgesamt stehen 6.146 Häuser mit drei und mehr Wohnungen. Darin liegen 40,4 % der 102.444 Wohnungen, bundesweit 55,8 %.

Karte: Landkreis Märkisch-Oderland und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Barnim, Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree, Berlin; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Märkisch-Oderland und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 10,1 % Ein- und Zweiraumwohnungen liegt der Anteil im Landkreis Märkisch-Oderland unter dem Bundeswert von 14,4 %. Wer hier verkauft, verkauft eher eine Familienwohnung als ein Apartment, und die Fragen der Käufer gehen in diese Richtung.

Mit 54,3 % wohnen im Landkreis Märkisch-Oderland mehr Haushalte im Eigentum als im Land (45,5 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten wollen einziehen, und ein Mietvertrag ändert, wer bietet.

Mit 6,15 € je m² lag die Nettokaltmiete im Landkreis Märkisch-Oderland beim Zensus nicht über dem Wert in Brandenburg von 6,21 €. Selbstnutzer vergleichen den Kaufpreis mit ihrer Miete, Anleger mit dieser Zahl.

24,3 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Märkisch-Oderland sind zwischen 1980 und 1999 gebaut, 26,6 % ab 2000. Wohnanlagen dieser Jahre haben oft noch Gewährleistung oder gerade die erste große Erneuerung vor sich; die Protokolle zeigen, wo Ihre steht.

Mit 10,2 % Fernwärme liegt der Anteil im Landkreis Märkisch-Oderland über dem Bundeswert von 6,6 %. Für Käufer einer Wohnung ist die Heizung Sache der Gemeinschaft; was sie kostet, zeigt die Abrechnung, die Sie freigeben.

Leer standen beim Zensus 4,5 % der Wohnungen im Landkreis Märkisch-Oderland, in Brandenburg 5,2 %. Freie Wohnungen sind hier nicht häufiger als im Land; ist Ihre frei oder wird sie frei, ist das auf Stufe 1 eine Angabe, die zählt.

Zu den 4 Nachbarkreisen mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst der Landkreis Barnim; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.

Wohnungen im Landkreis Märkisch-Oderland

KennzahlLandkreis Märkisch-OderlandBrandenburgDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)197.1922.551.88983.467.117
Wohnungen102.4441.369.01743.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen6.14694.4473.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen40,4 %50,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen10,1 %12,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191913,0 %16,6 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197915,2 %14,3 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199924,3 %23,2 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200026,6 %22,8 %16,5 %
Fernwärme10,2 %10,5 %6,6 %
Heizung mit Gas71,1 %60,8 %53,9 %
Eigentümerquote54,3 %45,5 %44,3 %
Leerstand4,5 %5,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,15 €6,21 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Käufer über Ihre Gemeinschaft wissen wollen

Teilungserklärung und Zustimmung des Verwalters

Prüfen Sie die Teilungserklärung auf eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG). Steht dort die Zustimmung des Verwalters, wird der Vertrag erst mit ihr wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Den Antrag stellt der Notar, die Kosten der Beglaubigung regelt der Kaufvertrag.

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Was in der Rücklage liegt

Die Rücklage der Gemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) verkaufen Sie mit, ohne dass sie Ihnen gehört (§ 9a Abs. 3 WEG). Eine hohe Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage, eine niedrige erhöht es; der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) nennt den Stand.

Für das Hausgeld gilt der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Verkaufen Sie unterm Jahr, kommt die Abrechnung erst später, und mit ihr womöglich ein Nachschuss (§ 28 Abs. 2 WEG). Ein Satz im Kaufvertrag, wer welches Jahr trägt, erspart Streit nach der Übergabe.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschluss-Sammlung

Beschlossene, aber noch nicht bezahlte Maßnahmen sind die Fragen, die jeder Käufer stellt. Antwort geben Protokolle (§ 24 Abs. 6 WEG) und Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG); Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen können Sie als Eigentümer jederzeit verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vermietet oder frei verkaufen

Ein Mieter in der Wohnung ändert den Käuferkreis, nicht den Verkauf. Die Regeln dazu, mit Fundstelle (§§ 566, 573, 577, 577a BGB).

Mit laufendem Mietvertrag

Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 Abs. 1 BGB), auch für die Kaution (§ 566a BGB). Teilen Sie dem Mieter den Wechsel mit; bis dahin haften Sie für die Pflichten des Käufers wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB). Käufer sind in der Regel Anleger.

Leer oder bald leer

Steht die Wohnung leer, zeigen Sie sie leichter, zahlen aber jeden Monat Hausgeld. Eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit. Wird sie erst frei, nennen Sie auf Stufe 1 den Tag, ab dem sie es ist.

Vorkaufsrecht des Mieters

Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).

Umgewandelte Wohnung

Ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer nach dem Einzug des Mieters umgewandelten Wohnung gilt dafür eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Sagen Sie Käufern, wann umgewandelt wurde.

Was der Wohnungsverkauf kostet

Für das Rechenbeispiel nehmen wir 280.000 € an. Daraus ergibt sich nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) eine volle Gebühr von 585 €; in Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 %. Eine Bewertung Ihrer Wohnung ist das nicht.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)18.200 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung allein rechnet der Käufer mit 19.955 €, das sind 7,1 %. Dazu kommen Vollzug, Betreuung, Vormerkung und die Umsatzsteuer des Notars.

Sie tragen Grundbuchauszug, Löschung der Grundschuld und das Einzelobjekt; wer die Zustimmung des Verwalters bezahlt, regelt der Vertrag, und manche Verwalter berechnen dafür eine Gebühr nach ihrem Verwaltervertrag. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Läuft Ihr Darlehen noch fest, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung dazu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €11.700 €1.224 €12.924 €7,2 %
280.000 €18.200 €1.755 €19.955 €7,1 %
420.000 €27.300 €2.505 €29.805 €7,1 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Gewinn und Zehnjahresfrist

Für die Steuer zählt, wie lange Sie die Wohnung haben und wie Sie sie genutzt haben. Mehr als zehn Jahre: kein steuerpflichtiger Gewinn. Weniger: steuerpflichtig, außer Sie haben selbst darin gewohnt, im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor oder durchgehend (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen ablösen

Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern, zwei Schuldner

Im Jahr des Verkaufs bleibt der Grundsteuerbescheid bei Ihnen (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Vertrag regelt die Erstattung ab Übergabe. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg 6,5 %, bei 280.000 € also 18.200 €; Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Formnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkaufsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der GemeinschaftRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertraggeht mit Kaution auf den Käufer über§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisgilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenbei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Märkisch-Oderland

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Märkisch-Oderland in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 4 von 45 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 4 von 45 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Landkreis Märkisch-Oderland nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Märkisch-Oderland nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt im Landkreis Märkisch-Oderland nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 4 von 45 Gemeinden

Strausberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Altlandsberg, Rehfelde.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 4 von 45 Gemeinden

Strausberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Altlandsberg, Rehfelde.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom Verwalter bis zum Notar

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Vermietet oder frei?. Am Anfang steht die Frage nach dem Mieter. Läuft der Vertrag weiter, verkaufen Sie an Anleger; zieht er aus, auch an Selbstnutzer. Bis Sie entschieden haben, hält das Stille Register Ihren Platz, ohne Objekt und ohne Zahlung.
  2. Unterlagen beim Verwalter anfordern. Der Verwalter hat, was Käufer sehen wollen: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnungen, Vermögensbericht, Energieausweis des Gebäudes. Ihr Recht auf Einsicht folgt aus § 18 Abs. 4 WEG. Je früher Sie fragen, desto weniger warten Sie später.
  3. Wert einordnen. Für Wohnungen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht Vergleichswerte je m², oft nach Baujahr und Lage. Eine belastbare Zahl gibt ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Unterhand bewertet nicht; das Preisband legen Sie fest.
  4. Nachfrage zählen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Wohnung anlegen. Vier Blätter: was Mitglieder sehen, was nur Freigegebene sehen, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Für eine vermietete Wohnung bietet sich die Mindeststufe Investor an, für eine freie die Nachweispflicht mit Finanzierungsnachweis.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Wohnungsgrundbuchauszug als Nachweis, Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal. Dann „Zur Prüfung geben“ und 149 € netto zzgl. USt. zahlen; Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Termine mit dem Mieter abstimmen. Passende Mandate erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis und Mandat, nie einen Namen; Sie geben frei oder lehnen ab. Termine in einer vermieteten Wohnung stimmen Sie mit dem Mieter ab, bündeln Sie sie, und legen Sie den Energieausweis spätestens dabei vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Vom Vertrag bis zum Schlüssel. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung, Verwalterzustimmung und Löschung. Erst wenn sie vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Mit der Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen, und der Verwalter erfährt, wer ab wann Hausgeld zahlt.

Welche Unterlagen Sie für eine Wohnung brauchen

Einen Teil haben Sie selbst, den Rest hat der Verwalter. Bei Unterhand sieht diese Unterlagen nur, wem Sie freigeben, jede Seite mit Wasserzeichen.

Grundbuch und Teilung

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Niederschriften der letzten drei Versammlungen
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • aktueller Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung des Vorjahres
  • Vermögensbericht des Verwalters
  • Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
  • Energieausweis des Gebäudes
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Bedenken vor dem Wohnungsverkauf

„Der Mieter wohnt seit Jahren dort.“

Fragen Sie ihn zuerst, ob er kaufen möchte. Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ sieht er die Wohnung als Einziger; will er nicht, öffnen Sie für Anleger, und sein Vertrag geht über (§ 566 BGB).

„Auf einem Portal geht es schneller.“

Ob es Käufer gibt, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung; danach entscheiden Sie frei, und niemand hat mitgezählt, wie lange die Wohnung zu haben war.

„Die Gemeinschaft hat Probleme.“

Eine beschlossene Sonderumlage gehört in die Unterlagen und in den Vertrag. Wer kauft, weiß dann, worauf er bietet; gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist, im Vertrag verteilen Sie die Last.

„Der Makler kennt das Haus.“

Er kann Ihre Wohnung als Professional über Unterhand anbieten. Sein Auftrag bleibt, neu ist nur, dass Adresse und Fotos ausschließlich Freigegebene sehen.

Unter der Hand, auch mit Mieter

Eine Eigentumswohnung findet man über Haus, Etage und Fotos. Genau das zeigt Stufe 1 nicht: Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, und erst Ihre Freigabe öffnet den Rest.

Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft öffnen Sie selbst: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt beim Abruf die Mitgliedsnummer des Lesenden, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, jede Freigabe lässt sich widerrufen.

Gebote kommen verdeckt bis zu Ihrer Frist, ohne Überbieten. Niemand sieht, seit wann die Wohnung im Netzwerk ist. Ihre Zusage: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal.

Nachfrage im Landkreis Märkisch-Oderland

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Märkisch-Oderland
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Märkisch-Oderland
nicht ausgewiesen

Ab drei steht hier eine Zahl im Landkreis Märkisch-Oderland. Ihre eigene Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Märkisch-Oderland und die Nachbarkreise

Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Ortsgrenzen. Die Tabelle stellt die Nachbarkreise nebeneinander.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Märkisch-Oderland–197.19254,3 %6,15 € je m²
Landkreis Barnim38,4 km194.88550,0 %6,48 € je m²
Frankfurt (Oder)39,1 km56.58621,4 %5,41 € je m²
Landkreis Oder-Spree40,7 km179.14249,1 %6,04 € je m²
Berlin51,9 km3.700.57716,4 %7,67 € je m²

Was Eigentümer einer Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland fragen

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Das hängt an Ihrer Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Viele verlangen sie, manche Gemeinschaften haben die Beschränkung per Beschluss aufgehoben (§ 12 Abs. 4 WEG). Fragen Sie den Verwalter früh; ohne erforderliche Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Erhaltungsrücklage und den Energieausweis. Einsicht verlangen Sie beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG).

Darf mein Mieter die Wohnung zuerst kaufen?

Nur, wenn an seiner Wohnung nach seinem Einzug Wohnungseigentum begründet wurde, und nur beim ersten Verkauf danach an einen Dritten (§ 577 Abs. 1 BGB). Er hat dann zwei Monate nach Mitteilung des Vertrags Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB). Sonst können Sie ihm freiwillig den Vortritt lassen.

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Nur aus den Gründen des Mietrechts, etwa wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wurde die Wohnung nach dem Einzug des Mieters umgewandelt, gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Märkisch-Oderland beim Zensus bei 6,15 € je m², in Brandenburg bei 6,21 €.

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Fällt Spekulationssteuer an?

Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Brandenburg, bei 280.000 € also 18.200 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.

Was ist meine Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland wert?

Den Anhalt gibt der Gutachterausschuss im Landkreis Märkisch-Oderland mit Vergleichswerten je m², belastbar wird es mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Anleger mit der Miete; im Landkreis Märkisch-Oderland lag sie beim Zensus bei 6,15 € je m² nettokalt.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Rechnen Sie Zeit für die Unterlagen der Gemeinschaft ein, dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil die Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung vorliegen müssen.

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.