Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Fotos sieht nur, wem Sie freigeben, jedes mit dessen Mitgliedsnummer. Den Mieter informieren Sie selbst.
Die Eigentümerversammlung geht das nichts an
Wer die Adresse sieht, steht in Ihrem Protokoll. Ohne Freigabe weiß niemand, um welches Haus es geht.
Nur Käufer, die finanzieren können
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.
Ihre Wohnung, Ihre Freigabe.
Ihre Mieter, Ihre Nachbarn, Ihre Gemeinschaft: Wer davon erfährt, entscheiden Sie.
Wohnung im Landkreis Oder-SpreeBeispielansicht
Landkreis Oder-Spree, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerruf jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümer einer Wohnung im Landkreis Oder-Spree, ob selbst bewohnt oder vermietet, die verkaufen wollen, ohne dass Mieter und Nachbarn es aus dem Internet erfahren.
Verkaufen können Sie vermietet oder frei. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag, der Verwalter stimmt zu, wenn die Teilungserklärung es verlangt, und der Notar beurkundet. Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg von 6,5 % trägt der Käufer; auf einen Gewinn zahlen Sie nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf Steuer, und selbst dann nicht, wenn Sie selbst darin wohnten.
Was der Bestand im Landkreis Oder-Spree über Ihre Wohnung sagt
Allein Fürstenwalde/Spree hat 31.981 Einwohner; im Landkreis Oder-Spree insgesamt stehen 6.320 Häuser mit drei und mehr Wohnungen. Darin liegen 46,8 % der 97.277 Wohnungen, bundesweit 55,8 %.
Nur 11,5 % der Wohnungen im Landkreis Oder-Spree haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %. Größere Wohnungen kaufen häufig Selbstnutzer; für sie zählen Etage, Aufzug, Sondernutzungsrechte und die Pläne der Gemeinschaft.
Mit 49,1 % wohnen im Landkreis Oder-Spree mehr Haushalte im Eigentum als im Land (45,5 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten wollen einziehen, und ein Mietvertrag ändert, wer bietet.
Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Oder-Spree beim Zensus 6,04 € Nettokaltmiete je m², in Brandenburg 6,21 €. Für Anleger ist das die Ausgangszahl; Hausgeld und Erhaltungsrücklage stellen sie daneben.
Der Bestand im Landkreis Oder-Spree ist gemischt: 23,9 % der Gebäude stammen aus den Jahren 1980 bis 1999, 22,7 % aus der Zeit ab 2000, bundesweit 16,5 %. Für jüngere Wohnungen zählen Baubeschreibung, Abnahmeprotokoll und Wartungsverträge der Gemeinschaft.
8,3 % der Gebäude im Landkreis Oder-Spree hängen an der Fernwärme, mehr als bundesweit (6,6 %); Gas heizt 74,1 %. Für Ihre Wohnung zählen die Heizkosten aus der Jahresabrechnung und der Liefervertrag der Gemeinschaft.
Leer standen beim Zensus 5,1 % der Wohnungen im Landkreis Oder-Spree, in Brandenburg 5,2 %. Freie Wohnungen sind hier nicht häufiger als im Land; ist Ihre frei oder wird sie frei, ist das auf Stufe 1 eine Angabe, die zählt.
Zu den 5 Nachbarkreisen mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst Frankfurt (Oder); die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.
Wohnungsbestand im Landkreis Oder-Spree, Zensus 2022
Kennzahl
Landkreis Oder-Spree
Brandenburg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
179.142
2.551.889
83.467.117
Wohnungen
97.277
1.369.017
43.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen
6.320
94.447
3.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen
46,8 %
50,8 %
55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
11,5 %
12,8 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
15,1 %
16,6 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
16,5 %
14,3 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 1999
23,9 %
23,2 %
22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
22,7 %
22,8 %
16,5 %
Fernwärme
8,3 %
10,5 %
6,6 %
Heizung mit Gas
74,1 %
60,8 %
53,9 %
Eigentümerquote
49,1 %
45,5 %
44,3 %
Leerstand
5,1 %
5,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,04 €
6,21 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Was Käufer über Ihre Gemeinschaft wissen wollen
Darf ich ohne Zustimmung verkaufen?
Prüfen Sie die Teilungserklärung auf eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG). Steht dort die Zustimmung des Verwalters, wird der Vertrag erst mit ihr wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Den Antrag stellt der Notar, die Kosten der Beglaubigung regelt der Kaufvertrag.
Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.
Was in der Rücklage liegt
Die Rücklage der Gemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) verkaufen Sie mit, ohne dass sie Ihnen gehört (§ 9a Abs. 3 WEG). Eine hohe Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage, eine niedrige erhöht es; der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) nennt den Stand.
Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.
Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.
Was die Versammlung beschlossen hat
Die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) ist das Gedächtnis der Gemeinschaft. Wer kauft, will sie sehen, dazu die Protokolle der letzten Versammlungen. Einsicht verlangen Sie als Eigentümer beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG), und jeden Dritten können Sie dazu ermächtigen, auch einen Käufer (§ 24 Abs. 7 WEG).
Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vermietet oder frei verkaufen
Ob Ihre Wohnung vermietet ist, bestimmt, wer sie kauft und wie Sie sie zeigen. Kündigen, um leer zu verkaufen, erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Vermietet verkaufen
Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).
Frei verkaufen
Eine freie Wohnung spricht Käufer an, die selbst einziehen. Kündigen, um frei zu verkaufen, können Sie einem Mieter nicht: Die bessere Verwertung durch Verkauf zählt nur in engen Grenzen, und nie im Zusammenhang mit einer Umwandlung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Zieht er von sich aus, ist das etwas anderes.
Der Mieter als Käufer
Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt, hat er beim ersten Verkauf an einen Dritten ein Vorkaufsrecht (§ 577 Abs. 1 BGB), auszuüben binnen zwei Monaten nach der Mitteilung des Vertrags (§ 469 Abs. 2 BGB). Wollen Sie ihm den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.
Umgewandelte Wohnung
Für Selbstnutzer ist die Umwandlung eine entscheidende Angabe: Lag sie nach dem Einzug des Mieters, ist Eigenbedarf erst nach drei Jahren möglich, länger, wo das Land es bestimmt (§ 577a Abs. 1 und 2 BGB). Das Datum steht im Wohnungsgrundbuch.
Kosten für beide Seiten, in Euro
Gerechnet ist eine Wohnung im Landkreis Oder-Spree zu 280.000 €; die Zahl steht für das Beispiel, nicht für Ihre Wohnung. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), bei diesem Preis ist eine volle Gebühr 585 €. Dazu kommen in Brandenburg 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tage
zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlich
GNotKG KV 17001, Festgebühr
20 €
Sie
Grundschuld über 80.000 € löschen
GNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag
109,50 €
Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)
Landessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
18.200 €
Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des Kaufvertrags
GNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.
1.170 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholen
GNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur Fälligkeit
GNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den Käufer
GNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im Wohnungsgrundbuch
GNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr
585 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung allein rechnet der Käufer mit 19.955 €, das sind 7,1 %. Dazu kommen Vollzug, Betreuung, Vormerkung und die Umsatzsteuer des Notars.
Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
180.000 €
11.700 €
1.224 €
12.924 €
7,2 %
280.000 €
18.200 €
1.755 €
19.955 €
7,1 %
420.000 €
27.300 €
2.505 €
29.805 €
7,1 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr
Steuer auf den Gewinn
Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie die Wohnung selbst bewohnt, ausschließlich seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt er frei. Bei einer vermieteten Wohnung greift diese Ausnahme nicht.
Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wenn die Bank noch im Grundbuch steht
Liegt noch ein Darlehen auf der Wohnung, löst der Notar es aus dem Kaufpreis ab und lässt die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140). Läuft die Zinsbindung noch, dürfen Sie wegen des Verkaufs kündigen und schulden die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Zwei Steuern, zwei Schuldner
Die Grundsteuer für das Verkaufsjahr setzt die Gemeinde nach den Verhältnissen zum Jahresbeginn fest (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Bescheid bleibt bei Ihnen. Den Anteil ab Übergabe erstattet der Käufer, wenn der Kaufvertrag es so regelt. Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg von 6,5 % schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu.
Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wohnungsverkauf: Recht mit Fundstelle
Oben der Steuersatz in Brandenburg, darunter, was überall gilt.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Kaufvertrag
nur beim Notar, sonst nichtig
§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkung
nötig, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht; ohne sie bleibt der Vertrag unwirksam
§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der Verwaltung
jeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter
§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnung
bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mieters
nur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate
§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfrist
drei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre
§ 577a BGB
Energieausweis
gilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragen
bei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen
§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängel
wer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Oder-Spree
Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Oder-Spree in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 3 von 37 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 3 von 37 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Oder-Spree nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Oder-Spree nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Oder-Spree nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Vom Verwalter bis zum Notar
Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.
Vermietet oder frei?. Am Anfang steht die Frage nach dem Mieter. Läuft der Vertrag weiter, verkaufen Sie an Anleger; zieht er aus, auch an Selbstnutzer. Bis Sie entschieden haben, hält das Stille Register Ihren Platz, ohne Objekt und ohne Zahlung.
Die Gemeinschaft fragen. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
Wert einordnen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten Ihre Untergrenze nach Darlehen und Kosten, oben, was Marktbericht und Vergleichspreise hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) gibt dem Rahmen Halt, die Angebotsrunde füllt ihn.
Nachfrage zählen. Objektart, Ort, Preis: Mehr braucht die Resonanz nicht, um die Mandate geprüfter Mitglieder zu zählen, die zu Ihrer Wohnung passen. Kein Konto, keine Zahlung, nichts von der Wohnung wird sichtbar.
Wohnung anlegen. Auf Stufe 1 stehen Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet und ein Lageplan ohne Straßennamen; auf Stufe 2 Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft. Sie wählen den Modus der Freigabe, eine Mindeststufe und auf Wunsch die Nachweispflicht. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
Zur Prüfung geben. Sie erklären per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand frei.
Anfragen und Besichtigung. Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Etage, Fotos und Unterlagen. Besichtigt wird nur nach Freigabe, in vermieteten Wohnungen zu Terminen, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Den Energieausweis des Gebäudes zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. Verdeckte Gebote, keine Auktion, kein Überbieten: Bis zu Ihrer Frist bieten Mitglieder mit Freigabe. Danach liegen die Beträge vor Ihnen, und kein Gebot verpflichtet Sie zu irgendetwas.
Notar, Verwalter, Übergabe. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; die Kosten trägt nach dem Gesetz er (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit dauert es in der Regel einige Wochen, weil die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschung vorliegen müssen. Dann übergeben Sie mit Protokoll und Zählerständen.
Der Ordner einer Eigentumswohnung
Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.
Wohnung und Grundbuch
aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
Grundriss und Wohnflächenberechnung
Von der Gemeinschaft
Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
Beschluss-Sammlung mit allen Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt sind
aktueller Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung des Vorjahres
Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
Energieausweis des Gebäudes
Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss
Wenn die Wohnung vermietet ist
Mietvertrag mit allen Nachträgen
Nachweis der Kaution
letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war
Persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung
Vier Einwände von Wohnungseigentümern
„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“
Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).
„Wohnungen verkauft man doch online.“
Ob es Käufer gibt, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung; danach entscheiden Sie frei, und niemand hat mitgezählt, wie lange die Wohnung zu haben war.
„In unserem Haus steht eine Sonderumlage an.“
Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.
„Der Makler kennt das Haus.“
Dann bringt er sein Wissen ein und Unterhand den Weg: als Professional, mit Freigabe, Wasserzeichen und Protokoll.
So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand
Eine Wohnung auf einem Portal zeigt Fotos vom Wohnzimmer, oft vom Mieter, und eine Adresse, die jeder Nachbar erkennt. Unterhand beginnt anders: Mitglied wird nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis zeigt, und Ihre Wohnung sieht ein Mitglied zuerst ohne Adresse, Etage und Fotos.
Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.
Gebote kommen verdeckt bis zu Ihrer Frist, ohne Überbieten. Niemand sieht, seit wann die Wohnung im Netzwerk ist. Ihre Zusage: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal.
Käufer für Wohnungen im Landkreis Oder-Spree
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Oder-Spree
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Oder-Spree
nicht ausgewiesen
Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Oder-Spree drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.
Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Ortsgrenzen. Die Tabelle stellt die Nachbarkreise nebeneinander.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Oder-Spree
–
179.142
49,1 %
6,04 € je m²
Frankfurt (Oder)
20,5 km
56.586
21,4 %
5,41 € je m²
Landkreis Dahme-Spreewald
35,4 km
179.480
52,5 %
7,03 € je m²
Landkreis Märkisch-Oderland
40,7 km
197.192
54,3 %
6,15 € je m²
Landkreis Spree-Neiße
57,7 km
108.574
52,2 %
5,35 € je m²
Berlin
62,6 km
3.700.577
16,4 %
7,67 € je m²
Fragen von Wohnungseigentümern im Landkreis Oder-Spree
Kann ich meine Wohnung verkaufen, ohne dass Mieter und Nachbarn es online lesen?
Indem Sie die Wohnung nur geprüften Mitgliedern zeigen und zuerst ohne alles, woran man sie erkennt. Ein Mieter erfährt es vom Eigentümer, nicht von einem Foto seines Wohnzimmers im Netz.
Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?
Nur aus den Gründen des Mietrechts, etwa wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wurde die Wohnung nach dem Einzug des Mieters umgewandelt, gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Oder-Spree beim Zensus bei 6,04 € je m², in Brandenburg bei 6,21 €.
Ab wann zahlt der Käufer Hausgeld?
Ab dem Tag, den der Vertrag nennt, im Innenverhältnis. Gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie Wohnungseigentümer bis zur Umschreibung. Teilen Sie dem Verwalter den Stichtag mit, damit die Abrechnung später stimmt.
Eine Sonderumlage ist beschlossen: Wer trägt sie?
Gegenüber der Gemeinschaft, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag können Sie die Last anders verteilen, etwa nach dem Übergabetag. Nennen Sie die Umlage in den Unterlagen; wer einen bekannten Umstand verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB).
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
Notar und Grundbuch trägt der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg von 6,5 % schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld.
Gibt es einen Energieausweis nur für meine Wohnung?
Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).
Was ist meine Wohnung im Landkreis Oder-Spree wert?
Unterhand bewertet nicht. Vergleichswerte für Wohnungseigentum veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Oder-Spree zuständig ist, im Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Einordnen hilft auch der Bestand: 11,5 % der Wohnungen im Landkreis Oder-Spree haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %.
Brauche ich einen Makler?
Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Lohnt es sich, auf den Auszug des Mieters zu warten?
Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen im Landkreis Oder-Spree 49,1 % der Haushalte, in Brandenburg 45,5 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.