Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihr Haus. Passt es zu Ihrem Mandat, kommt es per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Wir haben keine Zeit für zwanzig Besichtigungen
Lage, Wohnfläche, Grundstück und Preisband sehen Sie vorher. Besichtigt wird einzeln, nach der Freigabe des Eigentümers.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.
Was, wenn monatelang nichts passt?
Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst. Konto und Resonanz kosten nichts.
Erst die Zahlen, dann die Fahrt.
Erst Lageplan und Zahlen, dann die Freigabe: ein Haus für Ihre Familie, ohne Schaulaufen.
Haus im Landkreis Märkisch-OderlandBeispielansicht
Landkreis Märkisch-Oderland, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Fakten, etwa Baujahr und Zimmer
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied ein Haus, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange ein Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellt es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Häuser sehen, in der Regel innerhalb eines Werktags; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf. Unterhand bewertet kein Haus.
Für Familien und Paare, die im Landkreis Märkisch-Oderland oder im Umland ein Haus selbst bewohnen wollen.
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Märkisch-Oderland 57.006 Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen, 90,3 % der Gebäude mit Wohnraum. Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5 %; bei 550.000 € Kaufpreis kommen mit Notar und Grundbuch mindestens 38.795 € hinzu. Bei Unterhand kommen passende Häuser per E-Mail, mit Lage und Zahlen.
Der Hausbestand im Landkreis Märkisch-Oderland
In den 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland leben 197.192 Menschen. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen zählt der Zensus 2022 hier 57.006, das sind 90,3 % der Gebäude mit Wohnraum.
Häuser sind im Landkreis Märkisch-Oderland häufiger als im Land: 90,3 % gegenüber 86,7 %. Auswahl gibt es also, aber auch viele, die vergleichen; ein Mandat mit klarer Beschreibung, was Ihre Familie braucht, filtert früh.
54,3 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Märkisch-Oderland bewohnen ihre Eigentümer, in Brandenburg 45,5 %. Viele Häuser wechseln innerhalb der Nachbarschaft oder der Familie; wer früh davon erfährt, hat einen Vorsprung.
Der Bestand ist vergleichsweise jung: 26,6 % der Gebäude mit Wohnraum sind ab 2000 gebaut, in Brandenburg 22,8 %. 33,9 % stammen aus der Zeit bis 1949. Gas heizt 71,1 % der Gebäude, Fernwärme 10,2 %.
Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Märkisch-Oderland 6,15 € Nettokaltmiete je m², weniger als in Brandenburg (6,21 €). Beim Vergleich mit der Kreditrate zählen außerdem Grundsteuer, Versicherung und Rücklagen.
Angrenzend liegen der Landkreis Barnim, Frankfurt (Oder) und der Landkreis Oder-Spree. Wer nahe einer Grenze sucht, nimmt die Nachbarkreise ins Mandat auf; die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Land, in dem das Haus steht, in Brandenburg 6,5 %.
Landkreis Märkisch-Oderland im Vergleich
Kennzahl
Landkreis Märkisch-Oderland
Brandenburg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
197.192
2.551.889
83.467.117
Einwohner je km²
91
86
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
57.006
618.232
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
90,3 %
86,7 %
81,8 %
Eigentümerquote
54,3 %
45,5 %
44,3 %
Leerstand
4,5 %
5,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,15 €
6,21 €
7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
33,9 %
39,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
15,2 %
14,3 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
26,6 %
22,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
71,1 %
60,8 %
53,9 %
Fernwärme
10,2 %
10,5 %
6,6 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
4,8 %
5,2 %
4,2 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Das Haus prüfen, nicht nur ansehen
Im Landkreis Märkisch-Oderland sind 33,9 % der Gebäude mit Wohnraum bis 1949 gebaut, mehr als bundesweit (24,8 %). Bei einem Haus dieses Alters fragen Sie nach Feuchtigkeit im Keller, nach Leitungen, Dach und Holzbalken und danach, ob es in der Denkmalliste steht. Steht es dort, brauchen Umbauten eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes.
Ist die Straße noch nicht endgültig hergestellt, kann die Gemeinde Erschließungsbeiträge erheben (§§ 127, 133 BauGB); fragen Sie beim Eigentümer und bei der Gemeinde, ob Bescheide offen sind, und lassen Sie im Kaufvertrag regeln, wer sie trägt. Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Fundstellen: §§ 127, 133 BauGB; § 80 GModG. Stand 3. November 2026.
Kaufnebenkosten im Landkreis Märkisch-Oderland in Euro
Beispiel: ein Haus im Landkreis Märkisch-Oderland zum Preis von 550.000 €, finanziert mit einer Grundschuld. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Die Gebühren folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit gleich, eine volle Gebühr nach Tabelle B sind hier 1.015 € (§ 34 GNotKG); die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest, in Brandenburg 6,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
Mindestens 38.795 € oder 7,1 % des Preises: So viel kosten im Beispiel Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung, noch ohne Vollzug und Grundschuld. Planen Sie diesen Betrag aus Eigenkapital ein.
Ist ein Makler beteiligt, tragen Sie als Verbraucher beim Einfamilienhaus höchstens die Hälfte seiner Provision (§§ 656c, 656d BGB); über Unterhand fällt keine an.
Dazu kommt jedes Jahr die Grundsteuer, berechnet aus dem Messbetrag des Finanzamts und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
350.000 €
22.750 €
2.055 €
24.805 €
7,1 %
550.000 €
35.750 €
3.045 €
38.795 €
7,1 %
800.000 €
52.000 €
4.245 €
56.245 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Was beim Kauf gilt
Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Entwurf des Kaufvertrags
erhalten Sie als Verbraucher in der Regel zwei Wochen vor dem Termin
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Gemeindliches Vorkaufsrecht
die Gemeinde entscheidet binnen drei Monaten nach Mitteilung durch den Notar
§§ 24, 28 BauGB
Sanierungs- und Entwicklungsgebiet
Vertrag braucht unter Umständen eine Genehmigung; ein Ausgleichsbetrag kann folgen
§§ 144, 154, 169 BauGB
Makler beim Hauskauf
höchstens die Hälfte für den Käufer; Vertrag in Textform
§§ 656a, 656c, 656d BGB
Unbedenklichkeitsbescheinigung
erst mit ihr schreibt das Grundbuchamt um
§ 22 Abs. 1 GrEStG
Energieausweis
der Verkäufer legt ihn spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 4 GModG
Mieter im Haus
der Mietvertrag geht auf Sie als Käufer über
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Märkisch-Oderland
Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Märkisch-Oderland in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 4 von 45 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 4 von 45 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Märkisch-Oderland nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Märkisch-Oderland nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Märkisch-Oderland nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Sieben Schritte bis zum eigenen Haus
Sie beschreiben einmal, was Sie suchen. Den Rest erledigen E-Mail, Freigabe und Notar.
Mandat beschreiben. Ort, Haus, Preis bis, dazu ein Satz in Ihren Worten: Kinderzimmer, Garten, Weg zur Schule. So beginnt das Mandat, noch ohne Konto; Fläche und weitere Orte kommen im Konto dazu.
Konto, Beitrag, Identität. Mit dem Konto wählen Sie Mitglied, 49 € netto zzgl. USt. im Monat, und laden den Ausweis hoch. Unterhand prüft innerhalb eines Werktags, löscht die Bilder danach und übernimmt Ihr Mandat ins Konto.
Finanzierung klären, Nachweis hinterlegen. Bevor das erste Haus kommt, sprechen Sie mit der Bank. Die Finanzierungsbestätigung laden Sie als Nachweis hoch; Eigentümer erfahren nur die Betragsklasse, und manche geben nur mit Nachweis frei.
Das passende Haus kommt. Jedes passende Haus meldet sich per E-Mail. Auf Stufe 1 steht es als Lageplan mit Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten, noch ohne Adresse und Fotos. Passt es nicht, genügt ein Klick auf „Nicht passend“, und das Mandat sucht weiter.
Anfrage und Freigabe. Der Eigentümer gibt frei: automatisch, auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Mit der Freigabe sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Den Termin zur Besichtigung vereinbaren Sie danach.
Bieten bis zur Frist. Gibt es eine Angebotsrunde, bieten Sie bis zur Frist, unverbindlich. Frist und Zahl der Gebote sehen alle, Ihren Betrag nur der Eigentümer.
Notar und Grundbuch. Zwei Wochen vor dem Termin liegt der Vertragsentwurf bei Ihnen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Unterschrift sichert die Vormerkung Ihren Anspruch, die Gemeinde erklärt sich zum Vorkaufsrecht (§ 28 BauGB), und mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung schreibt das Grundbuchamt um (§ 22 GrEStG).
Was Sie bereithalten und was Sie prüfen
Was Sie bereithalten
gültiger Ausweis oder Pass jedes Käufers
Finanzierungszusage oder Kontonachweis über das Eigenkapital
Steuer-Identifikationsnummer beider Käufer für die Meldung an das Finanzamt
Unterlagen für die Bank: Einkommen, Eigenkapital, bei Selbstständigen die Bescheide der letzten Jahre
Was Sie vor dem Notartermin prüfen
Grundbuchauszug mit Eigentümer, Lasten, Grundschulden und einem etwaigen Sanierungsvermerk
Flurkarte, Grundrisse und eine Berechnung der Wohnfläche
Baugenehmigung und Baubeschreibung, auch für Anbauten
Energieausweis und Protokoll des Schornsteinfegers
Baulastenverzeichnis und offene Erschließungsbeiträge
Belege über Modernisierungen und der letzte Grundsteuerbescheid
für Häuser bis 1949: Auskunft der Denkmalbehörde
Auskunft der Gemeinde, welche Grundschule für die Adresse zuständig ist
Was Hauskäufer zögern lässt
„Die schönen Häuser stehen nie im Internet.“
Deshalb gibt es Unterhand: Wer nicht öffentlich verkaufen will, zeigt sein Haus hier geprüften Mitgliedern. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail, statt dass Sie jeden Morgen suchen.
„Wir können nicht jedes Wochenende besichtigen.“
Das ist auch nicht nötig. Was nicht passt, erkennen Sie an Lageplan und Zahlen auf Stufe 1; hingefahren wird nur zu Häusern, die Sie freigegeben bekommen, und dann einzeln.
„Was, wenn monatelang nichts kommt?“
Erst kostet nichts: Resonanz und Mandat gehen ohne Konto. Für Treffer und Stufe 1 zahlen Sie 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar, und ohne Treffer in 30 Tagen pausiert der Beitrag.
„Wir wollen nicht in der Nachbarschaft Gesprächsthema sein.“
Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.
Unterhand für Hauskäufer
Ihr Mandat zählt schon, bevor ein Haus im Netzwerk steht: Im Stillen Register sehen Eigentümer, wie viele Mandate zu ihrem Haus passen, ohne einen Namen.
Lageplan, Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten sehen Sie, bevor Sie einen Termin planen. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnet erst die Freigabe des Eigentümers, und jeder Abruf steht im Protokoll.
Jeder Eigentümer sagt per Kontrollkästchen zu, sein Haus nur über Unterhand anzubieten und mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Die Tage am Markt zählt niemand.
Häuser und Mandate im Netzwerk
Häuser im Landkreis Märkisch-Oderland im Netzwerk
nicht ausgewiesen
geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Märkisch-Oderland
nicht ausgewiesen
Unter drei nennt Unterhand für den Landkreis Märkisch-Oderland keine Zahl. Ein Mandat beschreiben Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze. Ein Mandat kann mehrere davon nennen; die Tabelle hilft bei der Wahl.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Märkisch-Oderland
–
197.192
54,3 %
6,15 € je m²
Landkreis Barnim
38,4 km
194.885
50,0 %
6,48 € je m²
Frankfurt (Oder)
39,1 km
56.586
21,4 %
5,41 € je m²
Landkreis Oder-Spree
40,7 km
179.142
49,1 %
6,04 € je m²
Berlin
51,9 km
3.700.577
16,4 %
7,67 € je m²
Was Hauskäufer im Landkreis Märkisch-Oderland fragen
Wie viele Häuser gibt es im Landkreis Märkisch-Oderland?
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Märkisch-Oderland 57.006 Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen, 90,3 % der Gebäude mit Wohnraum; in Brandenburg sind es 86,7 %. Wie viele davon im Jahr verkauft werden, steht im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten im Landkreis Märkisch-Oderland?
Bei 550.000 € Kaufpreis kommen 35.750 € Grunderwerbsteuer (6,5 %) und Gebühren für Notar und Grundbuch hinzu, zusammen mindestens 38.795 € oder 7,1 % (§ 34 GNotKG). Eine Grundschuld kostet extra, eine Maklerprovision, wenn ein Makler anbietet.
Welche Preise gelten im Landkreis Märkisch-Oderland?
Einen Wert nennt Unterhand nicht. Was Häuser tatsächlich gekostet haben, steht im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für die Gemeinde des Hauses, dazu die Bodenrichtwerte (§ 193 BauGB). Zum Vergleich der Mieten: 6,15 € je m² im Landkreis Märkisch-Oderland, 6,21 € in Brandenburg (Zensus 2022).
Muss ich einen Makler bezahlen?
Höchstens die Hälfte, wenn ein Makler anbietet und Sie Verbraucher sind (§§ 656c, 656d BGB). Ohne Makler fällt keine Provision an, und Unterhand nimmt keine.
Wann stehen wir im Grundbuch?
Rechnen Sie mit Wochen, manchmal Monaten: Die Gemeinde hat bis zu drei Monate für das Vorkaufsrecht (§ 28 Abs. 2 BauGB), danach braucht das Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (§ 22 GrEStG). Den Einzug regelt der Vertrag.
Was erfährt der Eigentümer über unsere Familie?
Ihre Mitgliedsnummer, Ihre Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist und Ihr Mandat, auch den Satz, den Sie in Ihren Worten schreiben. Ihren Namen sieht er nicht. Was Sie öffnen, steht in seinem Protokoll und in Ihrem.
Wohnen im Landkreis Märkisch-Oderland viele im eigenen Haus?
Die Eigentümerquote lag beim Zensus 2022 im Landkreis Märkisch-Oderland bei 54,3 %, in Brandenburg bei 45,5 %, bundesweit bei 44,3 %. Sie zählt alle bewohnten Wohnungen, auch in Häusern mit drei und mehr Wohnungen.
Was, wenn das Haus nach dem Kauf Mängel zeigt?
Bei gebrauchten Häusern schließen Kaufverträge die Haftung für Sachmängel in der Regel aus. Das gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Beschaffenheit garantiert (§ 444 BGB). Prüfen Sie deshalb vor dem Notartermin, wenn möglich mit einem Sachverständigen.
Wie viel Neubau gibt es im Landkreis Märkisch-Oderland?
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Märkisch-Oderland 26,6 % der Gebäude aus der Zeit ab 2000. Bei Unterhand verkaufen Eigentümer ihr Haus, keine Bauträger; Neubauten kommen dort vor, wenn ihr Eigentümer verkauft.
Was, wenn sich unsere Suche ändert?
Dann passen Sie das Mandat im Konto an, jederzeit: weitere Orte wie der Landkreis Barnim, ein anderer Preis, mehr Fläche. Unterhand meldet danach nur, was zum neuen Mandat passt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst hinfahren, wenn das Haus zur Familie passt.
Sie beschreiben einmal, was Ihre Familie braucht: der Landkreis Märkisch-Oderland oder die Nachbarkreise, Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Kinderzimmer, Garten oder Schulweg. Jedes passende Haus kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; hin fahren Sie erst nach der Freigabe.
1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Mandat nennt Ort, Haus und Kaufpreis bis.
3Nach der PrüfungJedes passende Haus kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse und Fotos fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.
Objekte über 1,5 Mio. €: Vier Augen, auf Einladung.
Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Haus passt.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.