Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung im Landkreis Barnim verkaufen, ohne dass das Haus davon erfährt

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse und Unterlagen bekommt nur, wen Sie wählen
  • Gebote mit Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Foto vom Wohnzimmer meines Mieters
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Die Nachbarn im Haus
Wer die Adresse sieht, steht in Ihrem Protokoll. Ohne Freigabe weiß niemand, um welches Haus es geht.
Nur Käufer, die finanzieren können
Mit der Nachweispflicht sieht die Wohnung nur, wer einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis vorgelegt hat.
Teilungserklärung und Hausgeld nur für Ernsthafte
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Erst die Käufer kennen, dann die Etage nennen.

Eigentumswohnung im Landkreis BarnimBeispielansicht

Landkreis Barnim, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Landkreis Barnim eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.

Ihre Wohnung im Landkreis Barnim verkaufen heißt: Unterlagen beim Verwalter anfordern, Mieter informieren, wenn es soweit ist, beim Notar unterschreiben. Die Kosten von Notar, Grundbuch und 6,5 % Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Ein Gewinn ist nach zehn Jahren oder bei eigener Nutzung steuerfrei (§ 23 EStG).

Was der Bestand im Landkreis Barnim über Ihre Wohnung sagt

Allein Bernau bei Berlin hat 44.706 Einwohner; im Landkreis Barnim insgesamt stehen 6.239 Häuser mit drei und mehr Wohnungen. Darin liegen 45,5 % der 97.604 Wohnungen, bundesweit 55,8 %.

Karte: Landkreis Barnim und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Oberhavel, Landkreis Märkisch-Oderland, Berlin, Landkreis Uckermark; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Barnim und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen im Landkreis Barnim 10,2 % aus, bundesweit 14,4 %. Der Bestand ist eher geräumig; Käufer, die selbst einziehen, fragen nach Grundriss, Balkon, Stellplatz und Keller.

Mit 50,0 % wohnen im Landkreis Barnim mehr Haushalte im Eigentum als im Land (45,5 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten wollen einziehen, und ein Mietvertrag ändert, wer bietet.

Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Barnim bei 6,48 € je m², über dem Landeswert von 6,21 €. Ob Ihre Miete darunter oder darüber liegt, fragt jeder Anleger zuerst. Die Mietpreisbremse gilt im Landkreis Barnim in 4 von 25 Gemeinden des Kreises, darunter Bernau bei Berlin, Panketal, Ahrensfelde, befristet bis zum 31. Dezember 2029 (Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg: Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1).

24,8 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Barnim sind zwischen 1980 und 1999 gebaut, 30,7 % ab 2000. Wohnanlagen dieser Jahre haben oft noch Gewährleistung oder gerade die erste große Erneuerung vor sich; die Protokolle zeigen, wo Ihre steht.

Fernwärme versorgt im Landkreis Barnim 11,9 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %. In einer Gemeinschaft mit Fernwärme laufen Vertrag und Kosten über den Verwalter; die Heizkosten stehen in der Jahresabrechnung.

Mit 3,5 % liegt der Leerstand im Landkreis Barnim unter dem Landeswert von 5,2 % und unter dem Bundeswert. Wer hier eine Wohnung sucht, findet wenig freie; das gilt für Käufer wie für Mieter.

Zu den vier Nachbarkreisen mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst der Landkreis Oberhavel; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.

Wohnungen im Landkreis Barnim

KennzahlLandkreis BarnimBrandenburgDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)194.8852.551.88983.467.117
Wohnungen97.6041.369.01743.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen6.23994.4473.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen45,5 %50,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen10,2 %12,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191912,0 %16,6 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197911,0 %14,3 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199924,8 %23,2 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200030,7 %22,8 %16,5 %
Fernwärme11,9 %10,5 %6,6 %
Heizung mit Gas71,3 %60,8 %53,9 %
Eigentümerquote50,0 %45,5 %44,3 %
Leerstand3,5 %5,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,48 €6,21 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Käufer über Ihre Gemeinschaft wissen wollen

Darf ich ohne Zustimmung verkaufen?

Was zu Ihrer Wohnung gehört, steht in der Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (§ 8 WEG): Sondereigentum, Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Keller oder Garten. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Verkauf der Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer bedarf (§ 12 Abs. 1 WEG), ist der Kaufvertrag bis zu dieser Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG).

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Erhaltungsrücklage und Hausgeld

Die Rücklage der Gemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) verkaufen Sie mit, ohne dass sie Ihnen gehört (§ 9a Abs. 3 WEG). Eine hohe Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage, eine niedrige erhöht es; der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) nennt den Stand.

Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschluss-Sammlung

Die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) ist das Gedächtnis der Gemeinschaft. Wer kauft, will sie sehen, dazu die Protokolle der letzten Versammlungen. Einsicht verlangen Sie als Eigentümer beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG), und jeden Dritten können Sie dazu ermächtigen, auch einen Käufer (§ 24 Abs. 7 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Vermietet oder frei verkaufen

Ein Mieter in der Wohnung ändert den Käuferkreis, nicht den Verkauf. Die Regeln dazu, mit Fundstelle (§§ 566, 573, 577, 577a BGB).

Vermietet verkaufen

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).

Frei verkaufen

Frei verkauft sich an Selbstnutzer, und die bieten anders als Anleger. Eine Kündigung allein zu diesem Zweck trägt das Mietrecht selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); möglich ist ein Aufhebungsvertrag mit dem Mieter, freiwillig und schriftlich.

Der Mieter als Käufer

Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt, hat er beim ersten Verkauf an einen Dritten ein Vorkaufsrecht (§ 577 Abs. 1 BGB), auszuüben binnen zwei Monaten nach der Mitteilung des Vertrags (§ 469 Abs. 2 BGB). Wollen Sie ihm den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Kündigungssperre nach Umwandlung

Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt, kann sich der Käufer frühestens drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB); in Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB). Das senkt den Kreis der Käufer, die einziehen wollen.

Kosten für beide Seiten, in Euro

Beispiel: eine Eigentumswohnung im Landkreis Barnim zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 6,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)18.200 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Neben dem Kaufpreis braucht der Käufer im Beispiel mindestens 19.955 €, also 7,1 %, allein für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung; Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Ein Anleger rechnet diese Summe in seine Rendite ein.

Ihre Kosten bleiben überschaubar: Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, Löschung der Grundschuld, Einzelobjekt, gegebenenfalls die Beglaubigung der Zustimmung. Keine Provision. Fragen Sie Ihre Bank früh nach der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Zinsbindung noch läuft.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €11.700 €1.224 €12.924 €7,2 %
280.000 €18.200 €1.755 €19.955 €7,1 %
420.000 €27.300 €2.505 €29.805 €7,1 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Gewinn und Zehnjahresfrist

Für die Steuer zählt, wie lange Sie die Wohnung haben und wie Sie sie genutzt haben. Mehr als zehn Jahre: kein steuerpflichtiger Gewinn. Weniger: steuerpflichtig, außer Sie haben selbst darin gewohnt, im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor oder durchgehend (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn die Bank noch im Grundbuch steht

Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Verkaufsjahr

Im Jahr des Verkaufs bleibt der Grundsteuerbescheid bei Ihnen (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Vertrag regelt die Erstattung ab Übergabe. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg 6,5 %, bei 280.000 € also 18.200 €; Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was beim Wohnungsverkauf gilt

Zuerst das Landesrecht, dann Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Kaufvertragnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkaufsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der VerwaltungRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnungbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlungfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Barnim

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Barnim in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 4 von 25 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 4 von 25 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Landkreis Barnim nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Barnim nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt im Landkreis Barnim nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 4 von 25 Gemeinden

Bernau bei Berlin, Panketal, Ahrensfelde, Biesenthal.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 4 von 25 Gemeinden

Bernau bei Berlin, Panketal, Ahrensfelde, Biesenthal.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom Verwalter bis zum Notar

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Den Rahmen setzen. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Unterlagen beim Verwalter anfordern. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
  3. Wert einordnen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten Ihre Untergrenze nach Darlehen und Kosten, oben, was Marktbericht und Vergleichspreise hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) gibt dem Rahmen Halt, die Angebotsrunde füllt ihn.
  4. Resonanz prüfen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Wohnung anlegen. Vier Blätter: was Mitglieder sehen, was nur Freigegebene sehen, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Für eine vermietete Wohnung bietet sich die Mindeststufe Investor an, für eine freie die Nachweispflicht mit Finanzierungsnachweis.
  6. Vorlauf-Zusage. Wohnungsgrundbuchauszug als Nachweis, Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal. Dann „Zur Prüfung geben“ und 149 € netto zzgl. USt. zahlen; Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Anfragen und Besichtigung. Passende Mandate erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis und Mandat, nie einen Namen; Sie geben frei oder lehnen ab. Termine in einer vermieteten Wohnung stimmen Sie mit dem Mieter ab, bündeln Sie sie, und legen Sie den Energieausweis spätestens dabei vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Frist und Gebote. Verdeckte Gebote, keine Auktion, kein Überbieten: Bis zu Ihrer Frist bieten Mitglieder mit Freigabe. Danach liegen die Beträge vor Ihnen, und kein Gebot verpflichtet Sie zu irgendetwas.
  9. Vom Vertrag bis zum Schlüssel. Der Notar beurkundet, lässt die Vormerkung eintragen, holt die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein. Liegt alles vor, teilt er die Fälligkeit mit. Nach Zahlung übergeben Sie; teilen Sie Verwalter und Mieter den Eigentümerwechsel mit.

Welche Unterlagen Sie für eine Wohnung brauchen

Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.

Wohnung und Grundbuch

  • aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Nachweis der Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Keller, Garten, Dachboden
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung

Vom Verwalter

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Beschluss-Sammlung mit allen Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt sind
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis des Gebäudes
  • Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss

Wenn die Wohnung vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Nachweis der Kaution
  • letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Vier Einwände von Wohnungseigentümern

„Ich will meinem Mieter nichts zumuten.“

Sein Mietvertrag bleibt, wie er ist (§ 566 BGB). Was sich ändert, sind ein paar Termine, und die vereinbaren Sie mit ihm, nur für Mitglieder, die Sie freigegeben haben.

„Wohnungen verkauft man doch online.“

Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.

„In unserem Haus steht eine Sonderumlage an.“

Eine beschlossene Sonderumlage gehört in die Unterlagen und in den Vertrag. Wer kauft, weiß dann, worauf er bietet; gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist, im Vertrag verteilen Sie die Last.

„Das macht mein Makler.“

Dann bringt er sein Wissen ein und Unterhand den Weg: als Professional, mit Freigabe, Wasserzeichen und Protokoll.

So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand

Im Netzwerk ist niemand anonym: Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen. Ihre Wohnung erscheint ihm als Lageplan ohne Straßennamen mit Preisband und Fläche, ohne Fotos aus der Wohnung.

Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.

Den Preis findet eine Angebotsrunde mit Frist; die Beträge sehen nur Sie, eine Auktion gibt es nicht. Unterhand zählt keine Tage am Markt, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen dafür zu, die Wohnung bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich über Unterhand anzubieten.

Nachfrage im Landkreis Barnim

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Barnim
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Barnim
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Barnim drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Wohnungen in der Umgebung

Wer eine Wohnung im Landkreis Barnim sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarkreise mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Barnim–194.88550,0 %6,48 € je m²
Landkreis Oberhavel34,8 km217.85850,7 %6,51 € je m²
Landkreis Märkisch-Oderland38,4 km197.19254,3 %6,15 € je m²
Berlin41,2 km3.700.57716,4 %7,67 € je m²
Landkreis Uckermark43,9 km116.42239,5 %5,22 € je m²

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf im Landkreis Barnim

Wie verkaufe ich meine vermietete Wohnung, ohne dass der Mieter es aus dem Internet erfährt?

Ja. Stufe 1 nennt weder Haus noch Etage, Fotos gibt es nur nach Ihrer Freigabe, mit Wasserzeichen und Protokoll. Erfahren wird es Ihr Mieter trotzdem, spätestens bei der ersten Besichtigung, aber von Ihnen und nicht aus dem Internet.

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Nur, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht (§ 12 Abs. 1 WEG); das steht auch im Wohnungsgrundbuch. Dann ist der Kaufvertrag bis zur Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Der Notar holt sie ein; verweigern darf der Verwalter sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 2 WEG).

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Alles, was zeigt, wie es um das Haus steht: Teilungserklärung, Protokolle, Beschlüsse, Abrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Hausgeld, beschlossene Sonderumlagen, Energieausweis. Bei Unterhand sehen sie nur Freigegebene.

Darf mein Mieter die Wohnung zuerst kaufen?

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er, wenn die Wohnung während seiner Mietzeit umgewandelt wurde und Sie zum ersten Mal danach verkaufen (§ 577 BGB). Wollen Sie ihm die Wohnung ohnehin zuerst zeigen, laden Sie ihn bei Unterhand als Einzigen ein.

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Der Kauf allein ist kein Grund. Will der Käufer selbst einziehen, braucht er Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), nach einer Umwandlung während der Mietzeit frühestens nach drei Jahren, in Gemeinden mit Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Anleger behalten den Mieter; die Nettokaltmiete lag im Landkreis Barnim bei 6,48 € je m².

Ab wann zahlt der Käufer Hausgeld?

Ab dem Tag, den der Vertrag nennt, im Innenverhältnis. Gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie Wohnungseigentümer bis zur Umschreibung. Teilen Sie dem Verwalter den Stichtag mit, damit die Abrechnung später stimmt.

Eine Sonderumlage ist beschlossen: Wer trägt sie?

Fällig wird sie für den, der bei Fälligkeit im Grundbuch steht; wirtschaftlich verteilen Sie sie im Vertrag. Legen Sie den Beschluss offen, bevor Gebote kommen, dann ist er im Preis und nicht im Streit.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Brandenburg, bei 280.000 € also 18.200 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Das bestimmen Unterlagen, Mieter und Ihre Entscheidung. Feste Fristen bei Unterhand: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung warten alle auf die Zustimmung des Verwalters, wenn sie nötig ist (§ 12 WEG), und auf die Löschung.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.