Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein Mehrfamilienhaus im Land Bremen verkaufen, still und an geprüfte Käufer

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Käufer sehen das Haus
  • Adresse und Mieterliste bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand im Haus soll es vorher erfahren
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter.
Die Mieterliste ist vertraulich
Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Datei mit dessen Mitgliedsnummer. Jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Nur Käufer, die den Preis aufbringen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur Käufern mit geprüftem Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Nicht alle Eigentümer sind so weit
Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und bis zur Prüfung sieht ihn niemand. Die Resonanz prüft jeder Miteigentümer selbst, ohne Konto.

Erst Zahlen, dann Adresse.

Die Mieterliste ist kein Aushang. Sie geben sie frei, wem Sie wollen.

Mehrfamilienhaus im Land BremenBeispielansicht

Land Bremen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Einheiten
—
Faktor
—
Grundstück
—
Mindeststufe
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Mieterliste nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, keine Mieterliste, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Land Bremen ein Haus mit drei und mehr Wohnungen verkaufen wollen, allein, als Ehepaar oder als Erbengemeinschaft.

Ein Mietshaus im Land Bremen verkaufen heißt: Mieterliste und Verträge ordnen, den Wert über Miete und Ertragsfaktor einordnen, geprüfte Käufer auswählen, beim Notar unterschreiben. Die Mieter bleiben, ihre Verträge gehen auf den Käufer über (§ 566 BGB); die Grunderwerbsteuer im Land Bremen von 5,5 % trägt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer.

Land Bremen als Markt für Mehrfamilienhäuser

Im ganzen Land zählt der Zensus 2022 34.645 Mehrfamilienhäuser. Ein großer Teil steht in Bremen mit 588.413 Einwohnern und den übrigen Städten; für Ihr Haus zählen die Werte der Stadt oder des Kreises, in dem es steht.

Karte: Land Bremen und die Nachbarländer Niedersachsen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Das Land Bremen und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Die Eigentümerquote liegt im Land Bremen bei 35,8 %, unter dem Bundeswert von 44,3 %. Mehr Haushalte als im Bund wohnen zur Miete, vor allem in den Städten.

Gebaut wurde im Land Bremen vor allem nach dem Krieg: 45,0 % zwischen 1950 und 1979, 10,3 % ab 2000; vor 1919 nur 12,7 %. Für Häuser dieser Jahrgänge zählen Dämmung, Fenster und Haustechnik.

Mit 11,2 % Fernwärme liegt das Land Bremen über dem Bundeswert (6,6 %). Für ein Mietshaus mit Fernwärme zählen Vertragslaufzeit, Preisgleitklauseln und die Heizkostenabrechnung der Mieter.

7,34 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus 2022, bundesweit 7,28 €: Die Mieten liegen im Land Bremen über dem Bundeswert. Käufer prüfen, ob Ihre Ist-Mieten darunter oder darüber liegen und wie viel Spielraum bis zur Vergleichsmiete bleibt.

Gebäude und Wohnungen im Land Bremen

KennzahlLand BremenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)706.91583.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen34.6453.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen66,7 %55,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191912,7 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194931,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197945,0 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200010,3 %16,5 %
Heizung mit Gas73,0 %53,9 %
Heizung mit Öl13,5 %24,7 %
Fernwärme11,2 %6,6 %
Eigentümerquote35,8 %44,3 %
Leerstand3,7 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,34 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wert, Faktor und Gebot

Ihre Jahresnettomiete ist die Grundlage jeder Rechnung. Multipliziert mit dem Ertragsfaktor der passenden Baujahresgruppe aus dem Grundstücksmarktbericht ergibt sie eine erste Größenordnung; ein Verkehrswert im Sinn von § 194 BauGB ist das noch nicht.

Für eine belastbare Zahl beantragen Sie ein Gutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem Sachverständigen. Unterhand bewertet nicht; die Angebotsrunde zeigt, was Käufer bieten, ohne Sie zu binden.

Fundstellen: § 193 BauGB; § 194 BauGB. Stand 3. November 2026.

Neun Schritte vom Ordner bis zur Übergabe

Was zuerst kommt, ist fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden Sie. Öffentlich wird dabei nichts.

  1. Unterlagen ordnen. Bevor ein Käufer das Haus sieht, will er die Zahlen sehen: Mieterliste, Verträge, Abrechnungen der letzten Jahre, Grundbuch. Ordnen Sie das zuerst, dann beantworten Sie Fragen einmal statt immer wieder.
  2. Eine erste Zahl. Mit Ist-Miete und dem Faktor aus dem Marktbericht ordnen Sie Ihr Haus ein. Sollen Miteigentümer oder Erben einer Zahl zustimmen, lohnt ein Gutachten.
  3. Resonanz prüfen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele Mitglieder ein passendes Mandat hinterlegt haben, und wie viele davon einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Ohne Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  4. Zwei Stufen anlegen. Auf Stufe 1 kommt, was jedes geprüfte Mitglied sehen darf; auf Stufe 2, was nur Freigegebene sehen, vor allem die Mieterliste. Für ein Mietshaus wählen viele die Mindeststufe Investor und verlangen einen Kapitalnachweis.
  5. Zusage und Freischaltung. Zusage per Kontrollkästchen, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“: Dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, und Unterhand schaltet frei, sobald Identität und Eigentum geprüft sind.
  6. Freigeben oder ablehnen. Sie entscheiden jede Anfrage einzeln, anhand von Nummer, Stufe, Nachweis und Mandat. Freigaben lassen sich widerrufen; was ein Mitglied geöffnet hat, zeigt das Protokoll.
  7. Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, in der Regel zwei Wochen, höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen sehen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  8. Beurkundung und Vorkaufsrecht. Nach der Beurkundung sichert die Vormerkung den Käufer; die Gemeinde hat drei Monate, um sich zum Vorkaufsrecht zu erklären (§ 28 BauGB). Erst wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt, zahlt der Käufer.
  9. Stichtag und Mieter. Am Stichtag des Vertrags wechseln Mieten, Lasten und Kautionen zum Käufer; geben Sie die Kautionen nachweisbar weiter. Schreiben Sie den Mietern, dass der Eigentümer wechselt, sonst haften Sie für die Pflichten des Käufers weiter (§ 566 Abs. 2 BGB).

Regeln, die beim Verkauf gelten

Nur die Grunderwerbsteuer ist Landesrecht im Land Bremen; die anderen Zeilen gelten bundesweit. Die Mietpreisbremse gilt im Land Bremen in 1 von 2 Gemeinden des Landes (Bremen), befristet bis zum 31. Dezember 2029 (Mietenbegrenzungsverordnung Bremen: Verordnung vom 18. November 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 1254), § 1).

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Land Bremen5,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2025§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Januar 2025 (Brem.GBl. S. 27)
Laufende MietverhältnisseDer Käufer tritt mit der Eintragung in alle Mietverhältnisse ein, auch für die Kautionen; der Verkauf ist kein Kündigungsgrund§§ 566, 566a, 573 BGB
Mietpreisbremse bei Neuvermietungnur, wo eine Landesverordnung den Ort erfasst§ 556d BGB
Erhöhung bis zur Vergleichsmietebinnen drei Jahren höchstens 20 Prozent, unter einer Landesverordnung 15 Prozent§ 558 Abs. 3 BGB
Vorkaufsrecht der Mieternur nach Aufteilung in Wohnungseigentum, nicht beim Verkauf im Ganzen§ 577 Abs. 1 BGB
Gemeindliches Vorkaufsrechtnur in den Fällen der §§ 24 und 25 BauGB, Frist drei Monate ab Mitteilung§§ 24, 25, 28 BauGB
Eigenbedarf nach Aufteilungdrei Jahre; mit Landesverordnung bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Pflicht zum Energieausweisbei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag aushändigen§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Teilung der Maklerprovisionnur bei Wohnungen und Einfamilienhäusern§ 656c BGB

Mietrecht und Baurecht im Land Bremen

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Land Bremen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 1 von 2 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietenbegrenzungsverordnung Bremen: Verordnung vom 18. November 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 1254), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 1 von 2 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. August 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzen-Verordnung Bremen: Verordnung vom 6. August 2024 (Brem.GBl. 2024 S. 598), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Land Bremen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Land Bremen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 1 von 2 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2031. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung zur Bestimmung eines Gebietes mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a BauGB: Verordnung vom 7. Dezember 2021 (Brem.GBl. 2021 S. 791), geändert durch Verordnung vom 24. Februar 2026 (Brem.GBl. 2026 S. 172), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 1 von 2 Gemeinden

Bremen.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 1 von 2 Gemeinden

Bremen.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 2 Gemeinden

Bremen.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Ganzes Haus oder einzelne Wohnungen

Der Weg zur Eigentumswohnung

Aufteilen können Sie selbst: mit einer Teilungserklärung (§ 8 WEG), einem Aufteilungsplan und der Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Die Wohnungsgrundbücher legt das Grundbuchamt an.

Fundstellen: §§ 7, 8 WEG. Stand 3. November 2026.

Mieter und Aufteilung

Mit der Aufteilung ändern sich die Rechte der Mieter: Beim ersten Verkauf einer aufgeteilten, vermieteten Wohnung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und ihr Käufer kann sich auf Eigenbedarf erst nach drei Jahren berufen (§ 577a BGB). Verkaufen Sie das Haus im Ganzen, entsteht das Vorkaufsrecht in der Regel nicht.

Fundstellen: §§ 577, 577a BGB. Stand 3. November 2026.

Was Käufer rechnen

Bei 35,8 % Eigentümerquote, nicht mehr als im Bund, kaufen einzelne Wohnungen hier oft Anleger, nicht Selbstnutzer. Ein Käufer, der aufteilt, rechnet deshalb vorsichtig.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kosten als Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Mehrfamilienhaus im Land Bremen zu 1.000.000 €, mit einer alten Grundschuld, die gelöscht wird. Den Preis setzen wir an, er sagt nichts über Ihr Haus. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind hier 1.735 €, die Grunderwerbsteuer im Land Bremen 5,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Grundschuld (300.000 €) löschen lassenhalbe Gebühr nach GNotKG KV 14140317,50 €Verkäufer
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarVerkäufer
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)55.000 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notardoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.3.470 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Betreuung durch den Notarzweimal eine halbe Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.735 €Käufer
Vormerkung im Grundbuchhalbe Gebühr nach GNotKG KV 14150867,50 €Käufer
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers1,0 Gebühr, GNotKG KV 141101.735 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Im Beispiel zahlt der Käufer mindestens 60.205 € zusätzlich, 6,0 % des Preises, noch ohne Vollzug und Umsatzsteuer. Anleger rechnen diese Kosten in ihre Rendite ein; sie bestimmen mit, was sie bieten.

Sie tragen die Löschung Ihrer Grundschulden und, wenn Sie einen beauftragen, den Makler; beim Mehrfamilienhaus ist die Provision frei vereinbart (§ 656c BGB gilt nicht). Unterhand nimmt keine Provision.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
600.000 €33.000 €3.285 €36.285 €6,0 %
1.000.000 €55.000 €5.205 €60.205 €6,0 %
1.800.000 €99.000 €9.045 €108.045 €6,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Unterlagen für den Verkauf eines Mietshauses

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug neuen Datums
  • Flurkarte und Baulastenauskunft
  • Auskunft zu Altlasten
  • Aufstellung der Grundschulden und Löschungsbewilligung der Bank
  • steht das Haus unter Denkmalschutz: der Eintrag

Vermietung

  • Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete, Vorauszahlung, Beginn, Kaution und letzter Erhöhung
  • alle Mietverträge samt Nachträgen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Nachweis der Kautionen und laufende Streitigkeiten mit Mietern
  • Leerstand mit Grund und Dauer

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse und Schnitte, Flächen je Wohnung
  • Genehmigungen, auch für ausgebaute Dach- und Kellerräume
  • Belege der Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektro, Leitungen
  • Bescheid des Schornsteinfegers und Gebäudeversicherung

Mehrere Eigentümer

  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO)
  • beglaubigte Vollmachten abwesender Miterben
  • schriftliche Einigung über Verkauf und Preisuntergrenze (§ 2040 BGB)

Einwände

„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“

Reichweite ist nicht Nachfrage. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; nach den 30 Tagen der Zusage können Sie neu entscheiden, ohne dass ein Portal die Tage mitgezählt hat.

„Im Haus soll niemand unruhig werden.“

Auf Stufe 1 lässt sich das Haus nicht finden; Wohnungen von innen sehen nur Mitglieder mit Freigabe. Für Besichtigungen brauchen Sie Termine mit den Mietern, ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf also nicht. Die Mietverträge gelten weiter (§ 566 BGB).

„Ich habe keine Ahnung vom Preis.“

Dafür gibt es den Marktbericht mit Ertragsfaktoren und, wenn nötig, ein Gutachten. Was Käufer bieten, sehen Sie in der Angebotsrunde, ohne sich zu binden.

„Ich habe schon einen Makler.“

Dann stellt er das Haus bei Unterhand ein, als Professional. Sein Auftrag und seine Provision bleiben; Unterhand ändert nur, wer zuerst sieht.

Verkaufen, ohne dass es jemand merkt

Öffentlich verkauft, ist ein Mietshaus für jeden zu sehen, auch für die eigenen Mieter. Bei Unterhand kommt zuerst die Rechnung, dann, nach Ihrer Freigabe, die Adresse.

Stufe 1 zeigt geprüften Mitgliedern genug zum Rechnen: Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und Lageplan. Adresse, Fotos und Ihr Name fehlen; Mitglied ist nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis gezeigt hat.

Die Mieterliste öffnen Sie je Mitglied, auf Wunsch nur für Investoren mit geprüftem Kapitalnachweis. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Nachfrage im Land Bremen

Geprüfte Mandate für Mehrfamilienhäuser im Land Bremen
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für das Land Bremen steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um das Land Bremen

Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Land Bremen–706.91535,8 %7,34 € je m²
Niedersachsen43,5 km8.000.82651,1 %6,56 € je m²

Fragen von Eigentümern im Land Bremen

Gilt im Land Bremen die Mietpreisbremse?

Ja, aber nur in 1 von 2 Gemeinden des Landes (Bremen); die Mietpreisbremse ist dort befristet bis zum 31. Dezember 2029 (Mietenbegrenzungsverordnung Bremen: Verordnung vom 18. November 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 1254), § 1). Wo sie gilt, begrenzt sie neue Mieten bei Wiedervermietung (§ 556d BGB). Die Kappungsgrenze für Erhöhungen im Bestand ist eine eigene Verordnung: Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt im Land Bremen in 1 von 2 Gemeinden des Landes (Bremen), befristet bis zum 31. August 2029 (Kappungsgrenzen-Verordnung Bremen: Verordnung vom 6. August 2024 (Brem.GBl. 2024 S. 598), § 1). Für Käufer, die vermieten wollen, sind das die ersten Fragen.

Was passiert beim Verkauf mit meinen Mietern?

Sie bleiben. Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer übernimmt jedes Mietverhältnis und die Kautionen (§§ 566, 566a BGB), und der Verkauf ist kein Kündigungsgrund (§ 573 BGB). Ohne schriftliche Mitteilung des Wechsels haften Sie für seine Pflichten wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB).

Dürfen die Mieter vorkaufen?

Nicht beim Verkauf im Ganzen. Ein Vorkaufsrecht hat der Mieter nur, wenn an seiner Wohnung nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll, und dann beim ersten Verkauf (§ 577 BGB).

Kann die Gemeinde mein Haus vorkaufen?

In den Fällen der §§ 24 und 25 BauGB, etwa in Sanierungsgebieten oder im Gebiet einer Vorkaufssatzung. Der Notar teilt den Vertrag der Gemeinde mit; das Grundbuchamt trägt den Käufer erst ein, wenn ihr Zeugnis vorliegt. Die Frist beträgt drei Monate ab Mitteilung (§ 28 BauGB).

Welche Kosten trage ich als Verkäufer?

Der Käufer zahlt Notar und Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach dem Vertrag in der Regel auch die Grunderwerbsteuer, die beide schulden (§ 13 Nr. 1 GrEStG): 5,5 % im Land Bremen, im Beispiel 55.000 €. Ihnen bleibt die Löschung der Grundschulden.

Wie verkaufe ich, ohne dass Nachbarn und Mieter es vorher erfahren?

Mit Stufe 1 ohne Adresse und Fotos, Freigaben nur an ausgewählte Mitglieder und Wasserzeichen samt Protokoll für jede Datei. Ein Schild oder eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht.

Wie lange dauert der Verkauf?

Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es an drei Stellen: die Angebotsrunde, in der Regel zwei Wochen; die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab Freischaltung; das Vorkaufsrecht der Gemeinde, längstens drei Monate ab Mitteilung des Vertrags (§ 28 BauGB).

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Stadt und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan mit Grundstück und Gebäudegrundfläche. Keine Adresse, kein Foto, keinen Namen, kein Einstelldatum.

Wie alt sind die Mietshäuser im Land Bremen?

Vor 1919 gebaut sind im Land Bremen 12,7 % der Gebäude, bis 1949 zusammen 31,1 %, zwischen 1950 und 1979 45,0 %. Für ein Mietshaus dieser Jahrgänge zählen Belege über Dach, Leitungen und Heizung mehr als jede Beschreibung.

Wie groß ist der Bestand an Mietshäusern im Land Bremen?

34.645 Mehrfamilienhäuser mit 66,7 % aller Wohnungen zählt der Zensus 2022 im Land Bremen. Verkaufszahlen und Ertragsfaktoren veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Januar 2025 (Brem.GBl. S. 27). Land Bremen; Steuersatz seit 1. Juli 2025. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Land Bremen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Verkaufen, ohne dass das Haus es merkt.

Ihre Mieter wohnen weiter, ihre Verträge gelten unverändert, und bis Sie freigeben, sieht niemand Adresse oder Mieterliste. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an; zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben: Wohnfläche, Wohnungen, Miete. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindMieterliste und Unterlagen hochladen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Häuser: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.