Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Das gemeinsame Haus im Land Bremen nach der Trennung verkaufen, neutral und diskret

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Wir sind uns über den Preis nicht einig
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Straße soll nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Fremde sollen nicht durch das Haus laufen
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.

Ein Preis aus Geboten, den Sie beide sehen, statt eines Preises, den einer behauptet.

Haus im Land BremenBeispielansicht

Land Bremen, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Sie beide, wenn das Haus im Land Bremen nach der Trennung verkauft werden soll oder einer den anderen auszahlen will, mit oder ohne Kinder im Haus.

Ein gemeinsames Haus verkaufen Sie nur gemeinsam (§ 747 BGB); gehört es einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Übernimmt einer von Ihnen das Haus, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); beim Verkauf an Dritte beträgt sie 5,5 %.

Häuser, Eigentum und Mieten im Land Bremen

109.403 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen zählt der Zensus 2022 im Land Bremen, 75,9 % der Gebäude mit Wohnraum. Bei 706.915 Einwohnern in zwei Gemeinden ist das eigene Haus hier für viele Familien die Wohnform, und bei einer Trennung oft der gemeinsame Wert, um den es geht.

Karte: Land Bremen und die Nachbarländer Niedersachsen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Das Land Bremen und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

35,8 % der bewohnten Wohnungen im Land Bremen bewohnen ihre Eigentümer, bundesweit 44,3 %. Käufer für ein Haus kommen oft aus der Umgebung, und genau dort soll vor Ihrer Entscheidung niemand von der Trennung wissen.

Die Nettokaltmiete lag im Land Bremen bei 7,34 € je m², über dem Bundeswert von 7,28 € je m². Wer auszieht, braucht eine Wohnung und in der Regel eine Kaution; beides gehört in die Rechnung, bevor einer von Ihnen den anderen auszahlt.

Leer standen beim Zensus 3,7 % der Wohnungen im Land Bremen, bundesweit 4,3 %. Zugleich gelten im Land Bremen Regeln für angespannte Wohnungsmärkte; der Kasten zu Mietrecht und Baurecht nennt sie. Wer auszieht, sucht deshalb besser früh, und den Übergabetag des Hauses legen Sie gemeinsam fest.

Mit Gas heizen im Land Bremen 73,0 % der Gebäude, bundesweit 53,9 %; Öl haben 13,5 %. Den Energieausweis braucht das Haus vor der ersten Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Wer ihn bestellt und bezahlt, gehört in Ihre schriftliche Einigung.

45,0 % der Gebäude mit Wohnraum im Land Bremen stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Häuser sind also Bestandsbauten mit Fragen zu Dach, Fenstern und Heizung. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen zusammen bereit, damit keiner von Ihnen allein Auskunft geben muss.

Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); ein Gutachten, das Sie beide beauftragen, ersetzt zwei Meinungen durch eine Zahl.

Häuser und Wohnungen im Land Bremen

KennzahlLand BremenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)706.91583.467.117
Einwohner je km²1.683233
Eigentümerquote35,8 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²7,34 €7,28 €
Leerstand3,7 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen13,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen109.40316.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum75,9 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197945,0 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194931,1 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200010,3 %16,5 %
Heizung mit Gas73,0 %53,9 %
Heizung mit Öl13,5 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was mit dem Haus geschehen kann

Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.

Freihändig an Dritte

Sie beide unterschreiben den Kaufvertrag. Aus dem Kaufpreis löst der Notar zuerst die Bank ab, der Rest geht nach Ihren Anteilen oder nach Ihrer Vereinbarung an Sie. Käufer, Preis und Übergabetag bestimmen Sie selbst.

Einer übernimmt und zahlt aus

Einer kauft dem anderen seinen Anteil ab und übernimmt den Kredit. Die Bank muss zustimmen, damit der andere aus der Haftung entlassen wird (§ 415 BGB). Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); für den, der abgibt, kann § 23 EStG gelten, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).

Gemeinsam behalten

Sie bleiben beide Eigentümer, vermieten das Haus und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB). Das verlangt, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden; der Kredit bleibt eine gemeinsame Schuld. Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Wenn keine Einigung gelingt

Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).

Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.

Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt

Wer zustimmen muss

Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinn

Ausgeglichen wird der Zugewinn, das ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB); der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte des Überschusses (§ 1378 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Ein Verkauf vor diesem Tag macht aus einem geschätzten Hauswert einen belegten Kaufpreis.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Wer im Haus wohnen bleibt

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Der Kredit

Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer und Gewinn

Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen im Land Bremen 5,5 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Unterhand vertritt keinen von Ihnen und berät nicht. Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einen Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG), für den Kaufvertrag einen Notar, der beide Seiten belehrt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

In dieser Reihenfolge verkaufen Sie gemeinsam

Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Ein Wert, den Sie beide akzeptieren, ist die halbe Einigung. Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.
  4. Einigung aufschreiben. Halten Sie schriftlich fest, was gilt: die Untergrenze für den Preis, wer das Objekt führt und Termine vergibt, wer wann auszieht, wie der Erlös nach Ablösung der Bank geteilt wird. Das kann Teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sein und erspart später Streit über das Verfahren.
  5. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Anfragen und Termine. Mitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail und fragen an, mit Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis. Sie geben frei oder lehnen ab; Termine stimmen Sie mit dem ab, der im Haus wohnt.
  8. Angebotsrunde. Eine Frist für alle, kein Überbieten. Die Gebote liegen Ihnen beiden als Zahlen vor, ein gemeinsamer Blick genügt. Ein Gebot bindet niemanden; verbindlich wird erst der Notar.
  9. Beim Notar unterschreiben. Beide Eigentümer unterschreiben, persönlich oder mit notarieller Vollmacht. Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis löst zuerst die Grundschuld ab; was übrig bleibt, geht so an Sie, wie Sie es vereinbart haben.

Fristen auf einen Blick

WasFristFundstelle
Scheidung, wenn beide sie beantragen oder einer zustimmtnach einem Trennungsjahr§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderennach drei Jahren Getrenntleben§ 1566 Abs. 2 BGB
Nach dem Auszug ernsthaft die Rückkehr ankündigensechs Monate§ 1361b Abs. 4 BGB
Stichtag des Endvermögens für den ZugewinnRechtshängigkeit des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Teilungsversteigerung einstweilen einstellenbis zu sechs Monate, einmal wiederholbar§ 180 Abs. 2 ZVG
Aufschub, wenn ein gemeinsames Kind sonst Schaden nimmtauf Antrag, auch mehrmals§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensnicht länger als fünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Antrag auf Einstellung nach der Belehrunginnerhalb von zwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichbis zehn Jahre nach dem Kauf§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung für die Ausnahmeim Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis zeigenbei der Besichtigung, nicht später§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käuferin der Regel zwei Wochen vorher§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Einigung und Verkauf

Für Ihre Einigung

  • aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
  • Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
  • Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bauspar- und Versicherungsverträge, die an das Darlehen gebunden sind
  • Belege zum Anfangsvermögen, etwa Eigenkapital beim Kauf oder Schenkungen der Eltern
  • Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
  • schriftliche Einigung über Preisuntergrenze, Termine, Auszug und Verteilung des Erlöses

Für den Verkauf

  • Energieausweis; bei Gas- oder Ölheizung Angaben zum Kessel
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
  • Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
  • bei Vermietung einer Einliegerwohnung: Mietvertrag, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • die Steuer-ID jedes Eigentümers
  • notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
  • Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung

Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel

Beispiel: ein gemeinsames Haus im Land Bremen zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer im Land Bremen beträgt 5,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)24.750 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Beim Verkauf an Dritte trägt der Käufer im Beispiel mindestens 27.405 €, das sind 6,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Sie beide tragen die Löschung der Grundschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Unterhand; eine Provision gibt es nicht.

Bei einer Übernahme entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); Notar und Grundbuch rechnen aus dem Wert der Hälfte. Die Kosten einer Teilungsversteigerung, darunter Gerichtsgebühren und Gutachten, entnimmt das Gericht vorab dem Erlös (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €16.500 €1.905 €18.405 €6,1 %
450.000 €24.750 €2.655 €27.405 €6,1 %
700.000 €38.500 €3.765 €42.265 €6,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur im Land Bremen, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Land Bremen5,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2025§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Januar 2025 (Brem.GBl. S. 27)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht im Land Bremen

Drei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Land Bremen in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Bremen, nicht in Bremerhaven, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietenbegrenzungsverordnung Bremen: Verordnung vom 18. November 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 1254), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Bremen, nicht in Bremerhaven, befristet bis zum 31. August 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzen-Verordnung Bremen: Verordnung vom 6. August 2024 (Brem.GBl. 2024 S. 598), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Land Bremen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Land Bremen nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Bremen, nicht in Bremerhaven, befristet bis zum 31. Dezember 2031. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung zur Bestimmung eines Gebietes mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a BauGB: Verordnung vom 7. Dezember 2021 (Brem.GBl. 2021 S. 791), geändert durch Verordnung vom 24. Februar 2026 (Brem.GBl. 2026 S. 172), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): eine von zwei Gemeinden

Bremen.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): eine von zwei Gemeinden

Bremen.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): eine von zwei Gemeinden

Bremen.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Kinder, Schule, Nachbarn

Für viele Paare ist das Haus vor allem das Zuhause der Kinder. Drei Dinge helfen, den Verkauf so zu legen, dass er sie wenig trifft.

Der Zeitpunkt

Im Kaufvertrag steht, wann der Käufer einzieht. Legen Sie den Tag in die Ferien oder ans Ende des Schuljahres und nennen Sie ihn in der Angebotsrunde, damit Gebote dazu passen.

Kein Schild am Zaun

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Kindeswohl in der Versteigerung

Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.

Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten

„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“

Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.

„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“

Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide so weit sind.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Tage am Markt zählt Unterhand nicht, und kein Mitglied sieht, seit wann ein Objekt im Netzwerk steht. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt mit dem laufenden Zeitraum.

Getrennt, geprüft, unter der Hand verkauft

Im geschlossenen Netzwerk sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, was Sie zeigen, und zuerst nur Stufe 1: Lageplan, Bereich, Preisband, Flächen. Weder Adresse noch Fotos noch Ihre Namen.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage im Land Bremen

Geprüfte Mandate für Häuser im Land Bremen
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Land Bremen
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für das Land Bremen steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um das Land Bremen

Im Inland grenzt das Land Bremen nur an Niedersachsen. Die Tabelle stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nebeneinander, aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Land Bremen–706.91535,8 %7,34 € je m²
Niedersachsen43,5 km8.000.82651,1 %6,56 € je m²

Was Paare bei einer Scheidung im Land Bremen fragen

Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?

Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.

Kann einer allein verkaufen, wenn er allein im Grundbuch steht?

Steht einer allein im Grundbuch, verkauft er allein, mit einer Ausnahme: In der Zugewinngemeinschaft braucht er die Einwilligung des anderen, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ausmacht (§ 1365 Abs. 1 BGB). Das Familiengericht kann eine grundlose Weigerung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Haben Sie Gütertrennung vereinbart, entfällt die Regel; der Ausgleich zwischen Ihnen bleibt eine eigene Frage.

Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?

Grundsätzlich beide. Einer kann verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl der Kinder zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Dem, der geht, kann dafür eine Vergütung zustehen (§ 1361b Abs. 3 BGB). Wer auszieht und sechs Monate keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, verliert das Nutzungsrecht (§ 1361b Abs. 4 BGB). Eine Mietwohnung kostete im Land Bremen beim Zensus 2022 im Schnitt 7,34 € je m² kalt.

Wie wird der Erlös geteilt?

Zuerst löst der Notar aus dem Kaufpreis die Bank ab. Der Rest steht Ihnen nach Ihren Anteilen im Grundbuch zu, in der Regel je zur Hälfte, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Der Zugewinnausgleich ist eine eigene Rechnung über das ganze Vermögen (§§ 1373, 1378 BGB) und kann die Teilung im Ergebnis verschieben. Im Rechenbeispiel mit 450.000 € bleiben die Steuer und die Gebühren von mindestens 27.405 € beim Käufer.

Ist die Übernahme durch einen von uns steuerfrei?

Die Grunderwerbsteuer entfällt bei der Übertragung zwischen Ehegatten und bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), im Land Bremen sparen Sie so 5,5 % auf den Wert der Hälfte. Für die Einkommensteuer gilt § 23 EStG: Wer ausgezogen ist, bewohnt das Haus nicht mehr selbst (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21).

Wer zahlt das Darlehen nach der Trennung?

Gegenüber der Bank bleiben Sie beide Schuldner, jeder für alles (§ 421 BGB). Wer im Trennungsjahr allein zahlt, kann vom anderen im Zweifel die Hälfte verlangen (§ 426 Abs. 1 BGB). Mit dem Verkauf endet der Kredit, gegen Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB); mit einer Übernahme nur, wenn die Bank zustimmt (§ 415 BGB).

Ist eine Teilungsversteigerung schlimm?

Sie ist der Weg, wenn nichts anderes geht (§ 180 ZVG). Bieter kennen das Haus oft nur von außen, der Zeitpunkt liegt beim Gericht, und die Kosten des Verfahrens werden vorab dem Erlös entnommen (§ 109 ZVG). Schutz bieten nur die Grenzen im ersten Termin (§§ 74a, 85a ZVG). Der Ersteher zahlt im Land Bremen 5,5 % Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), was Gebote eher drückt.

Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn erfahren. Geht das?

Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft. Als Eigentümer wohnen im Land Bremen 35,8 % der Haushalte; Käufer aus der Nachbarschaft erfahren vom Haus erst mit Ihrer Freigabe.

Wir wollen das Haus behalten und vermieten. Was müssen wir bedenken?

Sie bleiben Miteigentümer und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB); der Kredit bleibt gemeinsam, Entscheidungen auch. Die Nettokaltmiete lag im Land Bremen beim Zensus 2022 im Schnitt bei 7,34 € je m². Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 BGB); halten Sie fest, wann und wie Sie verkaufen, wenn einer aussteigen will.

Was, wenn wir uns während des Verkaufs anders entscheiden?

Dann ändern Sie den Weg: Bis zum Notartermin geht das jederzeit, ein Gebot bindet weder Sie noch den Käufer. Ziehen Sie das Haus zurück, verschwindet es sofort aus dem Netzwerk, und das Einzelobjekt endet mit dem laufenden Zeitraum von 30 Tagen. Erteilte Freigaben widerrufen Sie mit einem Klick; das Protokoll bleibt erhalten.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Januar 2025 (Brem.GBl. S. 27). Land Bremen; Steuersatz seit 1. Juli 2025. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Land Bremen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Gemeinsam verkaufen, auch wenn sonst wenig gemeinsam ist.

Ob Sie noch im Trennungsjahr sind oder die Scheidung schon läuft: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie beide einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.