Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Den Verkauf bereiten Sie in Ruhe vor, ohne Zahlung, bis Sie beide einverstanden sind. Kein Termin bei Gericht, keine Bieter im Saal.
Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn hören
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Einer von uns wohnt noch im Haus
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie gemeinsam.
Getrennt leben, gemeinsam verkaufen, und niemand in der Straße schaut zu.
Haus in HeidelbergBeispielansicht
Heidelberg, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.
Für Paare in Trennung oder Scheidung mit einem Haus in Heidelberg: im Trennungsjahr, im Verfahren oder danach.
Verkaufen können Sie, wenn beide unterschreiben, die im Grundbuch stehen; gehört das Haus einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Grunderwerbsteuer von 5,0 % zahlt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer; übernimmt einer von Ihnen das Haus, ist sie frei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Was die Zahlen in Heidelberg für Ihren Verkauf heißen
Heidelberg hat 156.092 Einwohner auf 108,83 km², rund 1.434 je km². Nur 57,7 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, bundesweit 81,8 %; insgesamt sind es 12.019. Ein Haus ist hier ein knappes Gut, und wer eines verkauft, muss es nicht öffentlich zeigen, um Käufer zu finden.
Die Eigentümerquote liegt in Heidelberg bei 25,9 %, im Bund bei 44,3 %. Für Sie heißt das: Ein frei werdendes Haus ist eine seltene Gelegenheit für Käufer, und für den, der auszieht, ist die Mietwohnung der übliche nächste Schritt.
Wer auszieht, sucht eine Wohnung. Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Heidelberg beim Zensus 2022 bei 10,02 € je m², bundesweit bei 7,28 € je m²; 30,7 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume. Rechnen Sie diese Miete mit ein, wenn Sie entscheiden, ob einer das Haus übernimmt oder Sie verkaufen.
Leer standen beim Zensus 3,4 % der Wohnungen in Heidelberg, bundesweit 4,3 %. Zugleich gelten in Heidelberg Regeln für angespannte Wohnungsmärkte; der Kasten zu Mietrecht und Baurecht nennt sie. Wer auszieht, sucht deshalb besser früh, und den Übergabetag des Hauses legen Sie gemeinsam fest.
57,1 % der Gebäude in Heidelberg heizen mit Gas, 26,1 % mit Fernwärme, 12,1 % mit Öl. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG); bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen muss es in der Regel ein Bedarfsausweis sein (§ 80 Abs. 3 GModG).
Ab 2000 gebaut sind in Heidelberg 11,9 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %; bis 1949 stammen 35,8 %. Ob Ihr Haus jung oder alt ist, entscheidet, welche Unterlagen Käufer zuerst sehen wollen: Baugenehmigung und Gewährleistung oder Nachweise über Modernisierungen.
Rund um Heidelberg liegen 14 Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, darunter Eppelheim und Dossenheim. Mitglieder mit einem Mandat für mehrere Orte sehen Ihr Haus auch, wenn sie dort suchen.
Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.
Heidelberg im Vergleich
Kennzahl
Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
156.092
11.238.761
83.467.117
Einwohner je km²
1.434
314
233
Eigentümerquote
25,9 %
51,6 %
44,3 %
Nettokaltmiete je m²
10,02 €
8,13 €
7,28 €
Leerstand
3,4 %
4,2 %
4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
30,7 %
13,7 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
12.019
2.064.343
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
57,7 %
80,4 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
35,3 %
39,6 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
35,8 %
19,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
11,9 %
17,1 %
16,5 %
Heizung mit Gas
57,1 %
39,6 %
53,9 %
Heizung mit Öl
12,1 %
33,3 %
24,7 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Vier Wege für das gemeinsame Haus
Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, können Sie über das Haus als Ganzes nur gemeinsam verfügen (§ 747 Satz 2 BGB). Jeder kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 Abs. 1 BGB). Daraus ergeben sich vier Wege.
Freihändig an Dritte
Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).
Gemeinsam behalten
Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder ausgezogen sind oder die Zinsbindung endet, und vermieten in der Zwischenzeit. Die Miete steht Ihnen nach Anteilen zu (§ 743 Abs. 1 BGB), Entscheidungen treffen Sie weiter zusammen.
Wenn keine Einigung gelingt
Ohne Einigung bleibt der Antrag beim Amtsgericht auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Bieter sehen das Haus oft nur von außen, die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG), und den Zuschlag bekommt das Meistgebot. Einstellen lässt sich das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.
Zustimmung, Zugewinn, Wohnung, Kredit, Steuer
Wer zustimmen muss
Stehen Sie beide im Grundbuch, verkaufen Sie das Haus nur gemeinsam (§ 747 Satz 2 BGB). Steht nur einer im Grundbuch, kann er in der Zugewinngemeinschaft trotzdem die Zustimmung des anderen brauchen: dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen, wenn der Verkauf einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht (§ 1365 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.
Zugewinnausgleich und Stichtag
Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.
Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.
Die Ehewohnung im Trennungsjahr
Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.
Der Kredit
Haben Sie das Darlehen gemeinsam unterschrieben, haftet jeder der Bank für die ganze Summe (§ 421 BGB); untereinander tragen Sie es im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB). Aus der Haftung entlassen wird einer nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Bei einem Verkauf können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).
Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.
Steuern
Überträgt einer dem anderen seinen Anteil, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange Sie verheiratet sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und auch danach im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG); für eingetragene Lebenspartner gilt Nr. 5a. Verkaufen Sie an Dritte, fallen in Baden-Württemberg 5,0 % an, die in der Regel der Käufer übernimmt.
Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
In dieser Reihenfolge verkaufen Sie gemeinsam
Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
Ziel klären. Verkaufen, übernehmen oder behalten: Sprechen Sie zuerst darüber, was jeder will, gern mit einer Mediatorin oder mit Ihren Anwälten. Halten Sie fest, worüber Sie sich schon einig sind.
Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
Einigung aufschreiben. Schriftlich und von beiden unterschrieben: Preisuntergrenze, wer das Objekt bei Unterhand führt, wer Termine gibt, wer auszieht und wann, wie der Erlös nach Ablösung der Bank verteilt wird. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann das mit regeln.
Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Haus bei Unterhand anlegen. Einer von Ihnen legt das Konto an und beschreibt das Haus; der Entwurf kostet nichts und sieht niemand. Zur Prüfung geben Sie es erst, wenn beide zugestimmt haben; dann wird bezahlt und Unterhand prüft Identität und Nachweis.
Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
Angebotsrunde. Eine Frist für alle, kein Überbieten. Die Gebote liegen Ihnen beiden als Zahlen vor, ein gemeinsamer Blick genügt. Ein Gebot bindet niemanden; verbindlich wird erst der Notar.
Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Scheidung, wenn beide sie beantragen oder einer zustimmt
nach einem Trennungsjahr
§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderen
nach drei Jahren Getrenntleben
§ 1566 Abs. 2 BGB
Rückkehrabsicht nach Auszug erklären, sonst gilt die Nutzung als überlassen
sechs Monate
§ 1361b Abs. 4 BGB
Tag, an dem das Endvermögen zählt
Zustellung des Scheidungsantrags
§ 1384 BGB
Teilungsversteigerung einstweilen einstellen
bis zu sechs Monate, einmal wiederholbar
§ 180 Abs. 2 ZVG
Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindes
auf Antrag, auch mehrmals
§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstens
fünf Jahre
§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrung
innerhalb von zwei Wochen
§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig
bis zehn Jahre nach dem Kauf
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreit
im Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis vorlegen
spätestens bei der Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käufer
in der Regel zwei Wochen vorher
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Unterlagen für Einigung und Verkauf
Für Ihre Einigung
aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
Ehevertrag oder Vereinbarung über den Güterstand, falls vorhanden
Kreditverträge mit Restschuld und der Rechnung der Bank für eine vorzeitige Ablösung
Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
Datum der Trennung und, falls schon gestellt, des Scheidungsantrags
Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös
Für den Verkauf
Energieausweis und Baujahr des Heizkessels
Lageplan, Grundrisse und die Berechnung der Wohnfläche
Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Baugenehmigung, bei Anbauten auch deren Genehmigung
Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung
Für den Notar
gültige Ausweise von Ihnen beiden
die Steuer-ID jedes Eigentümers
notarielle Vollmacht, wenn einer von Ihnen nicht zum Termin kommt
Kontoverbindungen für die Auszahlung nach Ihrer Vereinbarung
Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel
Beispiel: ein gemeinsames Haus in Heidelberg zum Preis von 450.000 €, Ihnen beiden je zur Hälfte, mit einer Grundschuld über 200.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
217,50 €
Sie beide
Verkauf an Dritte: Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
22.500 €
Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte
2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
970 €
nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch
1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110
485 €
nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuer
frei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)
0 €
entfällt
Beim Verkauf an Dritte trägt der Käufer im Beispiel mindestens 25.155 €, das sind 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Sie beide tragen die Löschung der Grundschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und Unterhand; eine Provision gibt es nicht.
Übernimmt einer von Ihnen, fällt keine Grunderwerbsteuer an; es bleiben Beurkundung und Eintragung aus dem Wert der übertragenen Hälfte, dazu die Kosten einer neuen Finanzierung. Eine Teilungsversteigerung kostet Gerichtsgebühren und ein Gutachten, die vorab vom Erlös abgehen (§ 109 ZVG).
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
15.000 €
1.905 €
16.905 €
5,6 %
450.000 €
22.500 €
2.655 €
25.155 €
5,6 %
700.000 €
35.000 €
3.765 €
38.765 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung
Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Verkauf eines gemeinsamen Hauses
nur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen
§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten allein
in der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist
§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegatten
frei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung
§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehen
jeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung
§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinder
auf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre
§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweis
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Mietrecht und Baurecht in Heidelberg
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Heidelberg. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Heidelberg, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Heidelberg, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Heidelberg, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Heidelberg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Heidelberg, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Kinder, Schule, Nachbarn
Für viele Paare ist das Haus vor allem das Zuhause der Kinder. Drei Dinge helfen, den Verkauf so zu legen, dass er sie wenig trifft.
Den Übergabetag wählen
Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.
Was die Nachbarn sehen
Bei Unterhand steht kein Schild am Zaun, und vor Ihrer Freigabe kennt niemand die Adresse. Was Sie den Kindern sagen und wann, entscheiden Sie, nicht die Straße.
Kindeswohl in der Versteigerung
Gelingt keine Einigung und beantragt einer die Teilungsversteigerung, kann der andere die Einstellung beantragen, wenn sie zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes nötig ist (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das schiebt auf, ersetzt aber keine Lösung.
Was Paare in Trennung uns sagen, und was wir antworten
„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“
Gebote sind Zahlen mit Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, keine Erzählung. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen genau dieselbe Liste und dasselbe Protokoll. Zusammen mit einem Gutachten wird daraus ein Preis, den keiner von Ihnen allein behauptet.
„Wir wollen nicht, dass Fremde unser Leben sehen.“
Auf Stufe 1 gibt es weder Adresse noch Fotos, nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos sieht nur, wen Sie freigeben, jedes Bild mit seiner Mitgliedsnummer. Öffentlich steht nichts, auch nicht für einen Tag.
„Wir sind noch im Trennungsjahr.“
Im Stillen Register halten Sie fest, dass Sie verkaufen könnten, ohne Zahlung und ohne etwas zu zeigen, und sehen die passende Nachfrage. Das Haus geht erst ins Netzwerk, wenn Sie beide zugestimmt haben.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.
So verkaufen Sie das gemeinsame Haus über Unterhand
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.
Nachfrage in Heidelberg
Geprüfte Mandate für Häuser in Heidelberg
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Heidelberg
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für Heidelberg steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.
Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022; die Miete zählt für den, der auszieht.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Heidelberg
–
156.092
25,9 %
10,02 € je m²
Eppelheim
5,1 km
15.706
36,9 %
8,57 € je m²
Dossenheim
5,2 km
12.702
37,1 %
9,14 € je m²
Gaiberg
5,7 km
2.473
65,8 %
7,08 € je m²
Leimen (Rhein-Neckar)
7,1 km
26.815
47,9 %
8,19 € je m²
Plankstadt
7,2 km
10.714
56,0 %
7,40 € je m²
Bammental
8,0 km
6.266
57,1 %
7,13 € je m²
Schriesheim
8,0 km
15.114
48,9 %
8,08 € je m²
Sandhausen
8,1 km
15.331
53,2 %
8,13 € je m²
Edingen-Neckarhausen
8,5 km
14.714
49,3 %
7,43 € je m²
Wilhelmsfeld
8,5 km
3.365
62,8 %
6,49 € je m²
Oftersheim
8,9 km
12.165
50,2 %
7,40 € je m²
Schönau (Rhein-Neckar)
9,0 km
4.328
62,0 %
5,87 € je m²
Was Paare bei einer Scheidung in Heidelberg fragen
Müssen wir mit dem Verkauf bis zur Scheidung warten?
Nein, verkaufen können Sie jederzeit, wenn Sie beide unterschreiben (§ 747 Satz 2 BGB). Für den Zugewinn zählt das Vermögen am Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB); ob dann ein Haus oder ein Erlös im Vermögen steht, macht die Rechnung einfacher oder schwerer, selten den Wert.
Das Haus gehört nur einem von uns. Braucht er die Zustimmung des anderen?
In der Zugewinngemeinschaft dann, wenn das Haus nahezu sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 Abs. 1 BGB); ohne Zustimmung ist der Vertrag nicht wirksam. Verweigert der andere sie ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung braucht es keine Zustimmung. Der Zugewinnausgleich bleibt davon unberührt.
Muss ich ausziehen, wenn wir uns trennen?
Niemand muss sofort ausziehen. Das Gericht kann die Ehewohnung einem allein zuweisen, wenn sonst eine unbillige Härte droht, etwa für die Kinder (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wichtig für den, der geht: Wer binnen sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, hat das Nutzungsrecht nach dem Gesetz überlassen (§ 1361b Abs. 4 BGB). Für eine eigene Wohnung rechnen Sie in Heidelberg mit durchschnittlich 10,02 € je m² Nettokaltmiete.
Wie wird der Erlös geteilt?
Nach Ablösung der Grundschuld nach den Anteilen im Grundbuch, sofern Sie nichts anderes vereinbaren; der Notar zahlt auf Ihre Anweisung aus. Unabhängig davon wird im Zugewinnausgleich das ganze Vermögen verglichen; wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Grunderwerbsteuer von 5,0 % und Gebühren trägt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer, nicht Ihr Erlös.
Wie finden wir einen Preis, dem wir beide trauen?
Ein Gutachten des Gutachterausschusses, das Sie gemeinsam beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und die Gebote einer Angebotsrunde ergeben zusammen eine Zahl, die keiner von Ihnen allein gesetzt hat. Häuser mit einer oder zwei Wohnungen sind in Heidelberg 57,7 % der Gebäude mit Wohnraum; der Grundstücksmarktbericht nennt Vergleichswerte. Unterhand bewertet nicht.
Wer vertritt uns beim Verkauf?
Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt und beide belehrt; dafür braucht es keinen Anwalt. Anders die Scheidung: Den Antrag stellt ein Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG). Geht es um Zugewinn, Unterhalt oder die Höhe einer Auszahlung, ist für jeden von Ihnen ein eigener Rat sinnvoll. Unterhand berät keinen von Ihnen.
Behalten und vermieten statt verkaufen?
Sie bleiben Miteigentümer und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB); der Kredit bleibt gemeinsam, Entscheidungen auch. Die Nettokaltmiete lag in Heidelberg beim Zensus 2022 im Schnitt bei 10,02 € je m². Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 BGB); halten Sie fest, wann und wie Sie verkaufen, wenn einer aussteigen will.
Was kostet eine Wohnung für den, der auszieht?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag in Heidelberg beim Zensus 2022 bei 10,02 € je m², 30,7 % der Wohnungen haben einen oder zwei Räume, leer standen 3,4 %. Dazu kommen Nebenkosten und Kaution. Wer übernimmt, rechnet die Auszahlung, wer geht, rechnet die Miete; legen Sie beides nebeneinander.
Wie alt sind die Häuser in Heidelberg, und was heißt das für den Verkauf?
Der Zensus 2022 zählt in Heidelberg 35,3 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 35,8 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 11,9 %. Käufer fragen deshalb nach Heizung, Dach und Fenstern. Sammeln Sie Rechnungen gemeinsam, damit keiner allein Auskunft geben muss.
Können wir den Verkauf abbrechen?
Bis zum Notartermin jederzeit; ein Gebot bindet weder Sie noch den Käufer. Ziehen Sie das Haus zurück, verschwindet es sofort aus dem Netzwerk, und das Einzelobjekt endet mit dem laufenden Zeitraum von 30 Tagen. Erteilte Freigaben widerrufen Sie mit einem Klick; das Protokoll bleibt erhalten.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Ein Preis, den Sie beide sehen.
Den Entwurf legt einer von Ihnen ohne Zahlung an, der andere kann ihn vorher lesen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide zugestimmt haben; bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.