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Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein Haus in Brandenburg kaufen, ohne jedes Wochenende zu besichtigen

Sie sehen Lage und Zahlen passender Objekte. Adresse und Fotos gibt der Anbieter Ihnen persönlich frei.

Mitglied

49 €netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Häuser, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Lage und Zahlen, bevor Sie hinfahren
  • Jedes passende Haus per E-Mail
  • Der Eigentümer sieht nie Ihren Namen

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Wir erfahren immer zu spät davon
Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihr Haus. Passt es zu Ihrem Mandat, kommt es per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Wir haben keine Zeit für zwanzig Besichtigungen
Lage, Wohnfläche, Grundstück und Preisband sehen Sie vorher. Besichtigt wird einzeln, nach der Freigabe des Eigentümers.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.
Was, wenn monatelang nichts passt?
Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst. Konto und Resonanz kosten nichts.

Erst die Zahlen, dann die Fahrt.

Erst Lageplan und Zahlen, dann die Freigabe: ein Haus für Ihre Familie, ohne Schaulaufen.

Haus in BrandenburgBeispielansicht

Brandenburg, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Fakten, etwa Baujahr und Zimmer
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied ein Haus, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange ein Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellt es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Häuser sehen, in der Regel innerhalb eines Werktags; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf. Unterhand bewertet kein Haus.

Für Familien und Paare, die in Brandenburg oder im Umland ein Haus selbst bewohnen wollen.

Wer in Brandenburg ein Haus sucht, sucht in einem Bestand von 618.232 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Die Nebenkosten betragen in Brandenburg im Beispiel mindestens 7,1 % des Preises, davon 6,5 % Grunderwerbsteuer. Unterhand meldet passende Häuser von Eigentümern, die nicht öffentlich verkaufen.

Was Sie in Brandenburg vorfinden

Brandenburg zählt 2.551.889 Einwohner in 413 Gemeinden, darunter Potsdam, Cottbus/Chóśebuz und Brandenburg an der Havel. 86,7 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 618.232; bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %.

Karte: Brandenburg und die Nachbarländer Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Niedersachsen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Brandenburg und die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Die Eigentümerquote in Brandenburg beträgt 45,5 %, in Deutschland 44,3 %; der Leerstand lag beim Zensus bei 5,2 %, bundesweit bei 4,3 %.

Mehr Neubau als im Bund: 22,8 % der Gebäude in Brandenburg entstanden ab 2000, bundesweit 16,5 %. Mit Wärmepumpe, Solar- oder Geothermie heizen 5,2 % der Gebäude, bundesweit 4,2 %.

Die Gemeinden in Brandenburg unterscheiden sich stark: Potsdam hat 185.137 Einwohner, viele andere nur einen Bruchteil davon. Ein Mandat bei Unterhand nennt deshalb einzelne Orte, nicht das ganze Gebiet.

Brandenburg im Vergleich

KennzahlBrandenburgDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)2.551.88983.467.117
Einwohner je km²86233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen618.23216.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum86,7 %81,8 %
Eigentümerquote45,5 %44,3 %
Leerstand5,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,21 €7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194939,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197914,3 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200022,8 %16,5 %
Heizung mit Gas60,8 %53,9 %
Fernwärme10,5 %6,6 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie5,2 %4,2 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Prüfen, bevor Sie bieten

In Brandenburg sind 39,8 % der Gebäude mit Wohnraum bis 1949 gebaut, mehr als bundesweit (24,8 %). Bei einem Haus dieses Alters fragen Sie nach Feuchtigkeit im Keller, nach Leitungen, Dach und Holzbalken und danach, ob es in der Denkmalliste steht. Steht es dort, brauchen Umbauten eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes.

Was im Grundbuch fehlt, kann teuer werden: Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis, Erschließungsbeiträge für noch nicht fertige Straßen erhebt die Gemeinde per Bescheid (§§ 127, 133 BauGB). Fragen Sie beides ab, bevor Sie beim Notar sitzen.

Fundstellen: §§ 127, 133 BauGB; § 80 GModG. Stand 3. November 2026.

Kaufnebenkosten: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus zu 550.000 € in Brandenburg. Den Preis setzen wir an; er sagt nichts über ein bestimmtes Haus. Notar und Grundbuch kosten bundesweit dasselbe (§ 34 GNotKG, eine volle Gebühr hier 1.015 €), die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)35.750 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertragsdoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.2.030 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Abwicklung durch den Notarje 0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.015 €Käufer
Auflassungsvormerkunghalbe Gebühr nach GNotKG KV 14150507,50 €Käufer
Grundbucheintrag als Eigentümervolle Gebühr nach GNotKG KV 141101.015 €Käufer
Grundschuld über 400.000 €: Beurkundung1,0 Gebühr, GNotKG KV 21200, zzgl. USt.785 €Käufer
Grundschuld über 400.000 €: Eintragung1,0 Gebühr, GNotKG KV 14121785 €Käufer
Mitglied bei Unterhandmonatlicher Beitrag, ohne Provision49 € netto zzgl. USt. im Monat (58,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarKäufer

Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung kosten im Beispiel mindestens 38.795 €, 7,1 % des Kaufpreises; Vollzug und Grundschuld kommen dazu. Banken finanzieren den Kaufpreis, die Nebenkosten zahlen Käufer in der Regel aus eigenem Geld.

Eine Maklerprovision teilen sich Käufer und Verkäufer beim Einfamilienhaus, Sie tragen höchstens die Hälfte (§ 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an, nur der Beitrag.

Laufend kommt die Grundsteuer hinzu: Messbetrag laut Finanzamt mal Hebesatz der Gemeinde.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
350.000 €22.750 €2.055 €24.805 €7,1 %
550.000 €35.750 €3.045 €38.795 €7,1 %
800.000 €52.000 €4.245 €56.245 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Regeln beim Hauskauf

Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Vertragsentwurf vom Notarin der Regel zwei Wochen vor dem Termin, damit Sie prüfen können§ 17 Abs. 2a BeurkG
Vorkauf durch die Gemeindeder Notar fragt an; die Gemeinde hat bis zu drei Monate ab Mitteilung§§ 24, 28 BauGB
Sanierungs- und EntwicklungsgebietVertrag braucht unter Umständen eine Genehmigung; ein Ausgleichsbetrag kann folgen§§ 144, 154, 169 BauGB
Maklerprovision beim EinfamilienhausKäufer zahlen höchstens die Hälfte, der Vertrag braucht Textform§§ 656a, 656c, 656d BGB
Bescheinigung des FinanzamtsVoraussetzung für die Eintragung als Eigentümer§ 22 Abs. 1 GrEStG
Energieausweis vor dem Kaufmuss spätestens zur Besichtigung vorliegen§ 80 Abs. 4 GModG
Mieter im HausSie treten als Käufer in den Mietvertrag ein§ 566 Abs. 1 BGB

Mietrecht und Baurecht in Brandenburg

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Brandenburg in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 36 von 413 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 36 von 413 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Brandenburg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Brandenburg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Brandenburg nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 36 von 413 Gemeinden

Potsdam, Oranienburg, Falkensee, Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Strausberg, Teltow, Werder (Havel), Zossen, Panketal, Schönefeld, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Mühlenbecker Land, Fredersdorf-Vogelsdorf, Ahrensfelde, Brieselang, Glienicke/Nordbahn, Erkner, Zeuthen, Wildau, Schönwalde-Glien, Schulzendorf, Altlandsberg, Bestensee, Großbeeren, Nuthetal, Grünheide (Mark), Woltersdorf (Oder-Spree), Birkenwerder, Leegebruch, Eichwalde, Biesenthal, Rehfelde.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 36 von 413 Gemeinden

Potsdam, Oranienburg, Falkensee, Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Strausberg, Teltow, Werder (Havel), Zossen, Panketal, Schönefeld, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Mühlenbecker Land, Fredersdorf-Vogelsdorf, Ahrensfelde, Brieselang, Glienicke/Nordbahn, Erkner, Zeuthen, Wildau, Schönwalde-Glien, Schulzendorf, Altlandsberg, Bestensee, Großbeeren, Nuthetal, Grünheide (Mark), Woltersdorf (Oder-Spree), Birkenwerder, Leegebruch, Eichwalde, Biesenthal, Rehfelde.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Sieben Schritte bis zum eigenen Haus

Vom ersten Satz über Ihre Familie bis zur Eintragung: sieben Schritte, die ersten ohne Kosten.

  1. Beschreiben, was Sie suchen. Ohne Konto in der Resonanz: Ort, Objektart Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten, worauf es Ihrer Familie ankommt, etwa Zahl der Kinderzimmer, Garten, Schulweg. Wohnfläche ab und weitere Orte ergänzen Sie später im Konto.
  2. Konto anlegen und beitreten. Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat. Den Ausweis laden Sie als Foto oder PDF hoch; Unterhand prüft innerhalb eines Werktags und löscht die Bilder danach. Ihr Mandat übernimmt das Konto.
  3. Finanzierung klären, Nachweis hinterlegen. Bevor das erste Haus kommt, sprechen Sie mit der Bank. Die Finanzierungsbestätigung laden Sie als Nachweis hoch; Eigentümer erfahren nur die Betragsklasse, und manche geben nur mit Nachweis frei.
  4. Das passende Haus kommt. Statt täglich zu suchen, warten Sie auf die E-Mail. Sie zeigt das Haus auf Stufe 1: Lageplan, Flächen, Preisband, Fakten. Ohne Adresse und Fotos entscheiden Sie, ob Sie anfragen; „Nicht passend“ reicht als Antwort.
  5. Anfrage und Freigabe. Ihre Anfrage zeigt dem Eigentümer Nummer, Stufe, Nachweis und Mandat. Gibt er frei, sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen mit Ihrer Nummer als Wasserzeichen und vereinbaren einen Termin, einzeln und ohne Schlange vor der Tür.
  6. Gebot. In der Angebotsrunde gibt jeder einmal sein Gebot ab, verdeckt, bis zu einer Frist. Sie sehen, wie viele geboten haben, nicht wie viel. Gebunden sind Sie erst mit dem Kaufvertrag.
  7. Notar und Grundbuch. Beurkundung, Vormerkung, Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 28 BauGB), Grunderwerbsteuer, Umschreibung: Der Notar führt Sie durch, das Grundbuchamt trägt Sie ein.

Was Sie bereithalten und was Sie prüfen

Was Sie bereithalten

  • Personalausweis oder Pass, für die Prüfung bei Unterhand und für den Notar
  • Finanzierungsbestätigung der Bank oder Nachweis des Eigenkapitals
  • Steuer-ID jedes Käufers, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • für die Bank: Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Eigenkapital, bei Selbstständigen die Bescheide der letzten Jahre

Was Sie vor dem Gebot prüfen

  • Grundbuchauszug mit Eigentümer, Lasten, Grundschulden und einem etwaigen Sanierungsvermerk
  • Lageplan, Grundrisse, Wohnfläche nach Berechnung
  • Baugenehmigung und Baubeschreibung, auch für Anbauten
  • Energieausweis und Protokoll des Schornsteinfegers
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und zu Erschließungsbeiträgen
  • Belege über Modernisierungen und der letzte Grundsteuerbescheid
  • bei einem Haus von vor 1949: ob es in der Denkmalliste steht
  • Auskunft der Gemeinde, welche Grundschule für die Adresse zuständig ist

Was Familien uns sagen

„Die schönen Häuser stehen nie im Internet.“

Deshalb gibt es Unterhand: Wer nicht öffentlich verkaufen will, zeigt sein Haus hier geprüften Mitgliedern. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail, statt dass Sie jeden Morgen suchen.

„Zwanzig Besichtigungen schaffen wir nicht.“

Das ist auch nicht nötig. Was nicht passt, erkennen Sie an Lageplan und Zahlen auf Stufe 1; hingefahren wird nur zu Häusern, die Sie freigegeben bekommen, und dann einzeln.

„Ein Beitrag ohne Garantie?“

Ohne Treffer zahlen Sie nicht dauerhaft: Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert die Abbuchung. Der Beitrag beträgt 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar; Resonanz und Mandat kosten vorher nichts.

„Niemand soll wissen, dass wir suchen.“

Ihr Name steht bei Unterhand nirgends, wo ein Eigentümer ihn sieht. Er kennt eine Nummer, Ihre Stufe, Ihren Nachweis und Ihr Mandat; mehr erfährt er erst beim Notar.

Unterhand für Hauskäufer

Im Stillen Register stehen Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken. Sie sehen, wie viele Mandate zu ihrem Haus passen, und Ihres zählt mit, auch wenn noch kein Haus im Netzwerk ist.

Bevor Sie einen Termin planen, kennen Sie Lageplan, Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten. Adresse, Fotos und Unterlagen kommen mit der Freigabe, und jeder Abruf steht im Protokoll.

Jeder Eigentümer sagt per Kontrollkästchen zu, sein Haus nur über Unterhand anzubieten und mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Die Tage am Markt zählt niemand.

Häuser und Mandate im Netzwerk

Häuser in Brandenburg im Netzwerk
nicht ausgewiesen
geprüfte Mandate für Häuser in Brandenburg
nicht ausgewiesen

Unter drei nennt Unterhand für Brandenburg keine Zahl. Ein Mandat beschreiben Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Brandenburg und das Umland

Diese Nachbarländer grenzen an Brandenburg. Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete helfen zu entscheiden, welche davon ins Mandat gehören.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Brandenburg–2.551.88945,5 %6,21 € je m²
Berlin48,1 km3.700.57716,4 %7,67 € je m²
Sachsen-Anhalt86,8 km2.120.25243,0 %5,38 € je m²
Mecklenburg-Vorpommern140,2 km1.573.68539,5 %5,91 € je m²
Sachsen166,9 km4.026.59934,3 %5,72 € je m²
Niedersachsen242,9 km8.000.82651,1 %6,56 € je m²

Fragen von Familien in Brandenburg

Wie viele Häuser gibt es in Brandenburg?

618.232 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 86,7 % der 712.679 Gebäude mit Wohnraum (Zensus 2022). Wie viele im Jahr den Eigentümer wechseln, berichtet der Gutachterausschuss; wie viele Mandate es bei Unterhand gibt, nennen wir erst ab drei.

Wie alt sind die Häuser in Brandenburg?

22,8 % der Gebäude mit Wohnraum sind ab 2000 gebaut, 14,3 % zwischen 1950 und 1979, 39,8 % bis 1949 (Zensus 2022). Für ein älteres Haus fragen Sie früh nach Heizung, Dach und Fenstern; der Energieausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Wann sehen wir die ersten Häuser?

Mit der Prüfung Ihrer Identität, in der Regel am Werktag nach dem Beitritt. Das Mandat beschreiben Sie schon vorher ohne Konto; Zahlen für Brandenburg nennt Unterhand erst ab drei.

Was ist, wenn das Haus in einem Sanierungsgebiet liegt?

Dann kann der Kaufvertrag die Genehmigung der Gemeinde brauchen, sie kann einen Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung erheben und hat ein Vorkaufsrecht (§§ 144, 154, 24 BauGB). Ob das Grundstück betroffen ist, zeigt der Vermerk im Grundbuch.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mal dem Hebesatz der Gemeinde. Den Bescheid des Hauses erhalten Sie in Stufe 2 vom Eigentümer; den Hebesatz nennt die Haushaltssatzung der Gemeinde.

Wohnen in Brandenburg viele im eigenen Haus?

45,5 % der bewohnten Wohnungen bewohnen in Brandenburg ihre Eigentümer, im Bund 44,3 %. Wo die Quote hoch ist, wechseln Häuser oft in der Nachbarschaft; ein Mandat bei Unterhand bringt Sie in diesen Kreis.

Was passiert mit einem Mieter im Haus?

Sie werden Vermieter, der Vertrag bleibt (§ 566 Abs. 1 BGB). Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund, aber mit Fristen, die mit der Mietdauer wachsen (§§ 573, 573c BGB). Wer bald einziehen will, kauft besser ein Haus, das frei übergeben wird.

Gibt es in Brandenburg viele neue Häuser?

Der Zensus 2022 zählt in Brandenburg 22,8 % der Gebäude aus der Zeit ab 2000. Bei Unterhand verkaufen Eigentümer ihr Haus, keine Bauträger; Neubauten kommen dort vor, wenn ihr Eigentümer verkauft.

Gehört das Haus zum richtigen Schulbezirk?

Erst mit der Adresse, also nach der Freigabe. Dann gibt die Gemeinde Auskunft, welche Grundschule zuständig ist. Schreiben Sie den Wunsch schon ins Mandat; Eigentümer sehen dann, worauf es Ihnen ankommt.

Was, wenn sich unsere Suche ändert?

Dann passen Sie das Mandat im Konto an, jederzeit: weitere Orte wie Berlin, ein anderer Preis, mehr Fläche. Unterhand meldet danach nur, was zum neuen Mandat passt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst hinfahren, wenn das Haus zur Familie passt.

Sie beschreiben einmal, was Ihre Familie braucht: Brandenburg oder die Nachbarländer, Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Kinderzimmer, Garten oder Schulweg. Jedes passende Haus kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; hin fahren Sie erst nach der Freigabe.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
  2. 2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Mandat nennt Ort, Haus und Kaufpreis bis.
  3. 3Nach der PrüfungJedes passende Haus kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse und Fotos fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.

49 €Mitglied, netto zzgl. USt. im Monat
58,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen.

Verlängert sich jeden Monat und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

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Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Haus passt.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.