Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihr Haus. Passt es zu Ihrem Mandat, kommt es per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Wir haben keine Zeit für zwanzig Besichtigungen
Lage, Wohnfläche, Grundstück und Preisband sehen Sie vorher. Besichtigt wird einzeln, nach der Freigabe des Eigentümers.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.
Wir zahlen, und es kommt nichts
Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst. Konto und Resonanz kosten nichts.
Was Sie sehen, bevor Sie hinfahren.
Erst Lageplan und Zahlen, dann die Freigabe: ein Haus für Ihre Familie, ohne Schaulaufen.
Haus in Mecklenburg-VorpommernBeispielansicht
Mecklenburg-Vorpommern, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Fakten, etwa Baujahr und Zimmer
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied ein Haus, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange ein Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellt es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Häuser sehen, in der Regel innerhalb eines Werktags; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf. Unterhand bewertet kein Haus.
Für Familien und Paare, die in Mecklenburg-Vorpommern oder im Umland ein Haus selbst bewohnen wollen.
Ein Haus in Mecklenburg-Vorpommern kaufen heißt: Finanzierung klären, Mandat beschreiben, prüfen, beim Notar unterschreiben. Mit 6,0 % Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch rechnen Sie im Beispiel mit 6,6 % zusätzlich zum Preis. 346.418 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen zählt der Zensus hier.
Mecklenburg-Vorpommern für Hauskäufer
Im ganzen Land zählt der Zensus 2022 346.418 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 82,6 % der 419.401 Gebäude mit Wohnraum. Wie viel davon auf Rostock entfällt und wie viel aufs Land, zeigen die Seiten der Kreise und Städte.
39,5 % der bewohnten Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern bewohnen ihre Eigentümer, bundesweit 44,3 %. Leer standen beim Zensus 5,5 % der Wohnungen.
20,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern sind ab 2000 entstanden, mehr als bundesweit (16,5 %). Neuere Häuser bringen andere Fragen mit als alte: Bauträgervertrag, Gewährleistung, Erschließung. Gas heizt 56,4 % der Gebäude.
Nennen Sie im Mandat die Orte, in denen Sie wirklich wohnen wollen, etwa Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) oder Neubrandenburg. Unterhand meldet dann nur Häuser in diesen Orten, statt alles in Mecklenburg-Vorpommern.
Bestand in Mecklenburg-Vorpommern, Zensus 2022
Kennzahl
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
1.573.685
83.467.117
Einwohner je km²
68
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
346.418
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
82,6 %
81,8 %
Eigentümerquote
39,5 %
44,3 %
Leerstand
5,5 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,91 €
7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
34,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
19,4 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
20,5 %
16,5 %
Heizung mit Gas
56,4 %
53,9 %
Fernwärme
13,9 %
6,6 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
3,4 %
4,2 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Prüfen, bevor Sie bieten
In Mecklenburg-Vorpommern sind 34,8 % der Gebäude mit Wohnraum bis 1949 gebaut, mehr als bundesweit (24,8 %). Bei einem Haus dieses Alters fragen Sie nach Feuchtigkeit im Keller, nach Leitungen, Dach und Holzbalken und danach, ob es in der Denkmalliste steht. Steht es dort, brauchen Umbauten eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes.
Zwei Auskünfte stehen nicht im Grundbuch: das Baulastenverzeichnis, das Rechte von Nachbarn am Grundstück zeigen kann, und offene Erschließungsbeiträge der Gemeinde (§§ 127, 133 BauGB). Beides fragen Sie vor dem Notartermin ab; wer einen Beitrag trägt, regelt der Vertrag.
Fundstellen: §§ 127, 133 BauGB; § 80 GModG. Stand 3. November 2026.
Kaufnebenkosten: Rechenbeispiel
Das Beispiel rechnet mit 550.000 € Kaufpreis für ein Haus in Mecklenburg-Vorpommern und einer Grundschuld der Bank. Notar- und Grundbuchgebühren sind überall gleich (§ 34 GNotKG; eine volle Gebühr hier 1.015 €), die Grunderwerbsteuer bestimmt das Land: 6,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
Ohne Finanzierung und ohne Vollzug kommen im Beispiel mindestens 36.045 € hinzu, das sind 6,6 % des Kaufpreises. Dieses Geld bringen Sie in der Regel aus Eigenkapital auf; die Bank finanziert den Kaufpreis, selten die Nebenkosten.
Bietet ein Makler das Haus an, zahlen Sie als Verbraucher höchstens die Hälfte der Provision (§§ 656c, 656d BGB). Unterhand selbst berechnet keine Provision.
Laufend kommt die Grundsteuer hinzu: Messbetrag laut Finanzamt mal Hebesatz der Gemeinde.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
350.000 €
21.000 €
2.055 €
23.055 €
6,6 %
550.000 €
33.000 €
3.045 €
36.045 €
6,6 %
800.000 €
48.000 €
4.245 €
52.245 €
6,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Regeln für Käufer in Mecklenburg-Vorpommern
Die erste Zeile gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern
6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2019
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019)
Vertragsentwurf vom Notar
in der Regel zwei Wochen vor dem Termin, damit Sie prüfen können
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Gemeindliches Vorkaufsrecht
der Notar fragt an; die Gemeinde hat bis zu drei Monate ab Mitteilung
§§ 24, 28 BauGB
Haus im Sanierungsgebiet
Kaufvertrag kann genehmigungspflichtig sein, Ausgleichsbetrag möglich; Vermerk im Grundbuch
§§ 144, 154, 169 BauGB
Makler beim Hauskauf
Verbraucher tragen höchstens die Hälfte; Maklervertrag in Textform
§§ 656a, 656c, 656d BGB
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Voraussetzung für die Eintragung als Eigentümer
§ 22 Abs. 1 GrEStG
Energieausweis
der Verkäufer legt ihn spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 4 GModG
Mieter im Haus
der Vertrag bleibt bestehen, Sie werden Vermieter
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietrecht und Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern
Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 10 von 724 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2028 beziehungsweise 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 10 von 724 Gemeinden des Landes, befristet bis zum 30. September 2028 beziehungsweise 18. März 2031. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 10 von 724 Gemeinden
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Ablauf vom Mandat bis zum Grundbuch
Vom ersten Satz über Ihre Familie bis zur Eintragung: sieben Schritte, die ersten ohne Kosten.
Mandat beschreiben. Ihr Mandat nennt Ort, Haus, Kaufpreis bis und in einem Satz, was Ihnen wichtig ist. Das geht ohne Konto; Wohnfläche und weitere Orte ergänzen Sie später.
Konto anlegen und beitreten. Sie legen ein Konto an, treten als Mitglied bei (49 € netto zzgl. USt. im Monat) und zeigen Ihren Ausweis. Nach der Prüfung, in der Regel am nächsten Werktag, löscht Unterhand die Bilder; das Mandat ist dann aktiv.
Finanzierung zuerst. Klären Sie die Finanzierung, bevor Sie bieten. Die Bestätigung der Bank hinterlegen Sie als Nachweis; Eigentümer sehen nur die Betragsklasse.
Das passende Haus kommt. Passt ein Haus zu Ihrem Mandat, kommt eine E-Mail. Sie sehen es auf Stufe 1 als Lageplan mit Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten, ohne Adresse und ohne Fotos. Passt es nicht, antworten Sie mit „Nicht passend“; das Mandat bleibt.
Anfrage und Freigabe. Wie viel Sie sehen, entscheidet der Eigentümer: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Mit der Freigabe öffnen sich Adresse, Fotos und Unterlagen mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen; den Besichtigungstermin machen Sie danach aus.
Gebot. Gibt es eine Angebotsrunde, bieten Sie bis zur Frist, unverbindlich. Frist und Zahl der Gebote sehen alle, Ihren Betrag nur der Eigentümer.
Kaufvertrag und Eintragung. Der Notar schickt den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Vormerkung, Anfrage zum Vorkaufsrecht bei der Gemeinde, Grunderwerbsteuer und die Umschreibung beim Grundbuchamt.
Was Sie bereithalten und was Sie prüfen
Was Sie mitbringen
gültiger Ausweis oder Pass jedes Käufers
Bestätigung der Bank oder Nachweis über Eigenkapital
Steuer-Identifikationsnummern aller Käufer für den Notar
für die Bank: Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Eigenkapital, bei Selbstständigen die Bescheide der letzten Jahre
Was Sie vor dem Notartermin prüfen
Grundbuch: wer Eigentümer ist, welche Rechte und Grundschulden eingetragen sind
Flurkarte und Lageplan, Grundrisse und Wohnflächenberechnung
Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und Dachausbau
Energieausweis und Protokoll des Schornsteinfegers
Auskunft der Bauaufsicht zu Baulasten, der Gemeinde zu Beiträgen
Belege über Modernisierungen und der letzte Grundsteuerbescheid
bei einem Haus von vor 1949: ob es in der Denkmalliste steht
Schulbezirk der Adresse, bei der Gemeinde erfragt
Was Hauskäufer zögern lässt
„Hier gehen Häuser unter der Hand weg, bevor wir davon hören.“
Deshalb gibt es Unterhand: Wer nicht öffentlich verkaufen will, zeigt sein Haus hier geprüften Mitgliedern. Ihr Mandat meldet jeden Treffer per E-Mail, statt dass Sie jeden Morgen suchen.
„Zwanzig Besichtigungen schaffen wir nicht.“
Das ist auch nicht nötig. Was nicht passt, erkennen Sie an Lageplan und Zahlen auf Stufe 1; hingefahren wird nur zu Häusern, die Sie freigegeben bekommen, und dann einzeln.
„Was, wenn monatelang nichts kommt?“
Ohne Treffer zahlen Sie nicht dauerhaft: Bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert die Abbuchung. Der Beitrag beträgt 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar; Resonanz und Mandat kosten vorher nichts.
„Wir wollen nicht in der Nachbarschaft Gesprächsthema sein.“
Ihr Name steht bei Unterhand nirgends, wo ein Eigentümer ihn sieht. Er kennt eine Nummer, Ihre Stufe, Ihren Nachweis und Ihr Mandat; mehr erfährt er erst beim Notar.
Suchen, ohne zu suchen
Eigentümer, die noch nicht verkaufen, tragen ihre Verkaufsbereitschaft im Stillen Register ein und sehen, wie viele Mandate zu ihrem Haus und Preis passen, ohne Namen. Als Mitglied zählt Ihr Mandat dort mit, auch bei Häusern, die noch nicht im Netzwerk stehen.
Zuerst kommen Lage und Zahlen, dann, mit der Freigabe, Adresse, Fotos und Unterlagen. Jeder Abruf wird protokolliert, jede Datei trägt Ihre Nummer.
Der Eigentümer erklärt per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Keine Zählung der Tage am Markt.
Häuser und Mandate im Netzwerk
Häuser in Mecklenburg-Vorpommern im Netzwerk
nicht ausgewiesen
geprüfte Mandate für Häuser in Mecklenburg-Vorpommern
nicht ausgewiesen
Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern stehen hier erst ab drei. Ihr Mandat können Sie schon vorher anlegen, ohne Konto.
Wer über die Grenze schaut, findet oft mehr Häuser. Die Nachbarländer mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Mecklenburg-Vorpommern
–
1.573.685
39,5 %
5,91 € je m²
Brandenburg
140,2 km
2.551.889
45,5 %
6,21 € je m²
Schleswig-Holstein
184,1 km
2.958.519
47,6 %
7,41 € je m²
Niedersachsen
250,9 km
8.000.826
51,1 %
6,56 € je m²
Was Hauskäufer in Mecklenburg-Vorpommern fragen
Wie groß ist der Hausbestand in Mecklenburg-Vorpommern?
346.418 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 82,6 % der 419.401 Gebäude mit Wohnraum (Zensus 2022). Wie viele im Jahr den Eigentümer wechseln, berichtet der Gutachterausschuss; wie viele Mandate es bei Unterhand gibt, nennen wir erst ab drei.
Lohnt der Blick in die Nachbarländer?
Oft. Mecklenburg-Vorpommern grenzt an drei Nachbarländer, der nächste ist Brandenburg; die Tabelle oben nennt Eigentümerquote und Miete. Die Grunderwerbsteuer ist im selben Land dieselbe, 6,0 %. Ein Mandat kann mehrere Orte zugleich nennen.
Muss ich einen Makler bezahlen?
Höchstens die Hälfte, wenn ein Makler anbietet und Sie Verbraucher sind (§§ 656c, 656d BGB). Ohne Makler fällt keine Provision an, und Unterhand nimmt keine.
Wann stehen wir im Grundbuch?
Rechnen Sie mit Wochen, manchmal Monaten: Die Gemeinde hat bis zu drei Monate für das Vorkaufsrecht (§ 28 Abs. 2 BauGB), danach braucht das Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (§ 22 GrEStG). Den Einzug regelt der Vertrag.
Ab wann sehen wir bei Unterhand Häuser?
Sobald Ihre Identität geprüft ist, in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Beitritt. Ihr Mandat können Sie schon vorher ohne Konto beschreiben; jeder passende Treffer kommt per E-Mail. Eine Zahl der Häuser in Mecklenburg-Vorpommern nennt Unterhand erst ab drei.
Was ist, wenn das Haus in einem Sanierungsgebiet liegt?
Dann kann der Kaufvertrag die Genehmigung der Gemeinde brauchen, sie kann einen Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung erheben und hat ein Vorkaufsrecht (§§ 144, 154, 24 BauGB). Ob das Grundstück betroffen ist, zeigt der Vermerk im Grundbuch.
Wie hoch ist die Eigentümerquote in Mecklenburg-Vorpommern?
39,5 % der bewohnten Wohnungen bewohnen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Eigentümer, im Bund 44,3 %. Wo die Quote hoch ist, wechseln Häuser oft in der Nachbarschaft; ein Mandat bei Unterhand bringt Sie in diesen Kreis.
Können wir ein vermietetes Haus kaufen und selbst einziehen?
Der Mietvertrag geht mit dem Kauf auf Sie über (§ 566 Abs. 1 BGB). Selbst einziehen können Sie nur nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs mit den gesetzlichen Fristen (§§ 573, 573c BGB). Fragen Sie vor dem Gebot, ob das Haus frei übergeben wird.
Gehört das Haus zum richtigen Schulbezirk?
Erst mit der Adresse, also nach der Freigabe. Dann gibt die Gemeinde Auskunft, welche Grundschule zuständig ist. Schreiben Sie den Wunsch schon ins Mandat; Eigentümer sehen dann, worauf es Ihnen ankommt.
Was, wenn sich unsere Suche ändert?
Dann passen Sie das Mandat im Konto an, jederzeit: weitere Orte wie Brandenburg, ein anderer Preis, mehr Fläche. Unterhand meldet danach nur, was zum neuen Mandat passt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019). Mecklenburg-Vorpommern; Steuersatz seit 1. Juli 2019. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Mecklenburg-Vorpommern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst hinfahren, wenn das Haus zur Familie passt.
Sie beschreiben einmal, was Ihre Familie braucht: Mecklenburg-Vorpommern oder die Nachbarländer, Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Kinderzimmer, Garten oder Schulweg. Jedes passende Haus kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; hin fahren Sie erst nach der Freigabe.
1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Mandat nennt Ort, Haus und Kaufpreis bis.
3Nach der PrüfungJedes passende Haus kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse und Fotos fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.
Objekte über 1,5 Mio. €: Vier Augen, auf Einladung.
Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Haus passt.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.