Unterhand

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Haus geerbt in Weil am Rhein: verkaufen, ohne dass Nachbarn es merken

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Der Erbschein fehlt noch
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.

Haus in Weil am RheinBeispielansicht

Weil am Rhein, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Erbinnen und Erben, allein oder in einer Erbengemeinschaft, mit einem Haus in Weil am Rhein.

Ein Erbhaus in Weil am Rhein verkaufen heißt: Erbschein oder notarielles Testament beschaffen, alle Miterben an einen Tisch holen, Unterlagen ordnen, beim Notar unterschreiben. Die 5,0 % Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg übernimmt in der Regel der Käufer. Einkommensteuer auf den Gewinn droht nur, wenn der Erblasser das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft hat.

Das Erbhaus im Bestand in Weil am Rhein

Auf 19,46 km² leben in Weil am Rhein 32.361 Menschen. Wer hier erbt, erbt meistens einen Bau der Nachkriegsjahrzehnte: 34,6 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, in Baden-Württemberg 39,6 %. Bis 1949 gebaut sind 27,9 %, ab 2000 nur 13,8 %.

Karte: Weil am Rhein und die Nachbargemeinden Eimeldingen, Binzen, Lörrach, Efringen-Kirchen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Weil am Rhein und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Der Bestand ist alt: 27,9 % der Gebäude mit Wohnraum sind bis 1949 gebaut, bundesweit 24,8 %; vor 1919 entstanden 6,7 %. Erbhäuser dieses Alters haben oft mehrere Umbauten hinter sich. Was wann erneuert wurde, wissen oft nur die Eltern; suchen Sie Rechnungen und Pläne, bevor Käufer danach fragen.

74,5 % der Gebäude in Weil am Rhein heizen mit Gas, bundesweit 53,9 %; Öl haben 12,2 %. Für das Erbhaus heißt das: Kessel und Energieausweis gehören früh auf die Liste. Den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).

Mit 40,0 % wohnen in Weil am Rhein weniger Haushalte im Eigentum als in Baden-Württemberg (51,6 %). Käufer für ein Erbhaus kommen hier häufig aus Mietwohnungen; eine Freigabe nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis erspart der Erbengemeinschaft Termine ohne Folge.

40,0 % Eigentümerquote in Weil am Rhein, 50,8 % im Landkreis Lörrach: Der Ort liegt beim Wohneigentum nicht über dem Kreis. Für Ihr Haus heißt das, dass Käufer oft aus dem Umland kommen und mehrere Gemeinden vergleichen.

Der Leerstand lag in Weil am Rhein beim Zensus bei 3,9 %, nicht über dem Wert in Baden-Württemberg (4,2 %). Ein leeres Erbhaus ist hier die Ausnahme; wer vorbeikommt, bemerkt die zugezogenen Vorhänge, auch ohne Schild am Zaun.

8,58 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus, in Baden-Württemberg 8,13 €: Vermieten liegt nahe. Für Erben mit mehreren Köpfen ist es trotzdem oft der schwierigere Weg, weil jede Mieterhöhung und jede Reparatur abzustimmen ist.

Bis Freiburg im Breisgau sind es 45,7 km Luftlinie, zum Nachbarort Eimeldingen 3,2 km. Käufer für ein Haus in Weil am Rhein kommen oft aus dem Umkreis: aus der Stadt, die mehr Platz sucht, oder aus dem Ort selbst.

Einen Preis nennt Unterhand nicht. Den amtlichen Rahmen liefert der Gutachterausschuss, der für Weil am Rhein zuständig ist; ein Gutachten von ihm können Erben ebenso beantragen wie Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und es dient oft als gemeinsame Zahl in der Familie.

Bestand in Weil am Rhein, Zensus 2022

KennzahlWeil am RheinLandkreis LörrachBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)32.361238.14211.238.76183.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen4.49440.2812.064.34316.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum74,5 %78,0 %80,4 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197934,6 %33,8 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194927,9 %23,9 %19,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200013,8 %17,3 %17,1 %16,5 %
Heizung mit Gas74,5 %56,5 %39,6 %53,9 %
Heizung mit Öl12,2 %21,2 %33,3 %24,7 %
Eigentümerquote40,0 %50,8 %51,6 %44,3 %
Leerstand3,9 %4,0 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,58 €8,22 €8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Der Ablauf in Weil am Rhein, Schritt für Schritt

Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.

  1. Testament abliefern. Ein gefundenes Testament gehört unverzüglich zum Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB), dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Per Post genügt: Original, Sterbeurkunde, Liste der Erben mit Anschrift. Für die Eröffnung fallen 109 € an (GNotKG KV 12101); das Gericht benachrichtigt alle Erben.
  2. Annehmen oder ausschlagen. Bevor jemand über den Verkauf spricht, klären Sie, ob Sie das Erbe überhaupt wollen. Grundschulden, Kredite und offene Rechnungen gehen mit über. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB); erklärt wird sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  3. Erbschein beantragen. Den Nachweis führt der Erbschein (§ 2353 BGB), beantragt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Vollmachten zustimmender Miterben beschleunigen den Antrag.
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Drei Monate haben Sie, um dem Finanzamt den Erwerb schriftlich zu melden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eröffnete Testamente gilt nicht, wenn ein Grundstück im Inland zum Nachlass gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG); beim Erbhaus melden Sie also immer. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt nach Wert und Freibetrag.
  5. Die Erben ins Grundbuch. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht trägt Sie als Eigentümer ein. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung nichts (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für die Übertragung an den Käufer verlangt das Grundbuch Ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Als Eigentumsnachweis bei Unterhand dient der Grundbuchauszug.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Über den Preis streiten Erben häufiger als über alles andere. Eine neutrale Zahl liefert ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, das Erben und Pflichtteilsberechtigte beantragen können (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Liegt der Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, belegt das Gutachten auch dort den niedrigeren Wert (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Die Unterlagen zusammentragen. Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Pläne, Wohnfläche, Nachweise über Modernisierungen; bei Vermietung die Mietverträge. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Käufer auswählen. Sie entscheiden, wer das Haus sieht und wann. Über Unterhand sehen geprüfte Mitglieder zuerst nur Lageplan und Zahlen; Adresse und Fotos öffnen Sie einzeln. Gebote holen Sie in einer Angebotsrunde mit fester Frist ein.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Beim Notar wird aus der Einigung ein Vertrag. Unterschreiben müssen alle Erben oder ihre Vertreter (§ 2040 Abs. 1 BGB), die Kosten der Beurkundung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös landet zunächst im Nachlass (§ 2041 BGB); nach Begleichung der Schulden teilen die Erben ihn nach ihren Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Fristen auf einen Blick

WasFristFundstelle
Testament beim Nachlassgericht abliefernunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Erbe beim Finanzamt melden, bei einem Haus auch nach Eröffnungdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebührbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vorzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblassersbis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheimszehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem FinanzamtVerkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis für Kaufinteressentenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Teilungsversteigerung einstweilen einstellen lassenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Erbschein und Grundbuch

  • Sterbeurkunde
  • das Original eines Testaments oder Erbvertrags, falls es eines gibt
  • gültiger Ausweis oder Pass jeder Person, die den Antrag stellt
  • Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
  • Namen und Anschriften aller Miterben
  • schriftliches Einverständnis der Miterben mit dem Erbscheinsantrag
  • Aufstellung des Nachlasses mit Wert des Hauses und den Schulden des Erblassers

Für die Käufer

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
  • Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
  • Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
  • Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
  • bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
  • steht das Haus auf fremdem Grund: Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins

Für die Einigung unter Erben

  • die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
  • eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
  • notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen

Rechenbeispiel für ein Erbhaus in Weil am Rhein

Beispiel: ein gebrauchtes Haus in Weil am Rhein zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erbscheinsverfahren beim Nachlassgerichtvolle Gebühr nach GNotKG KV 12210885 €Erben
Versicherung an Eides statt zum Erbscheinvolle Gebühr nach GNotKG KV 23300885 €Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegtFestgebühr, GNotKG KV 12101109 €Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei JahrenGNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Grundbuchberichtigung nach zwei Jahren1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)22.500 €Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung des Vertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbucheintrag des neuen Eigentümersvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 25.155 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 5,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Erbschaftsteuer, Gewinn und Grunderwerbsteuer

Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Einkommensteuer auf den Gewinn

Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Als Erbe übernehmen Sie den Kauf des Erblassers: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer beim Erbe

Der Erwerb durch Erbfall ist frei (§ 3 Nr. 2 GrEStG), ebenso, wenn ein Miterbe das Haus zur Teilung des Nachlasses übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Verkaufen Sie an einen Dritten, fallen in Baden-Württemberg 5,0 % an, im Beispiel 22.500 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Verfügung über das Hausalle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im GrundbuchErbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag im Erbhausgeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietungnur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt§ 556d BGB
Energieausweis beim Verkaufvorzulegen spätestens zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkaufzahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht in Weil am Rhein

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Weil am Rhein. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Weil am Rhein nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Erbengemeinschaft: vier Wege

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Verkauf mit allen Unterschriften

Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.

Den eigenen Erbteil verkaufen

Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).

Versteigerung beim Amtsgericht

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.

Was Erben zögern lässt

„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“

Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.

„Wir sind noch gar nicht so weit.“

Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.

„Was, wenn sich niemand meldet?“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.

Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage in Weil am Rhein

Geprüfte Mandate für Häuser in Weil am Rhein
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Weil am Rhein
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt für Weil am Rhein erst eine Zahl, wenn sie mindestens drei beträgt. Wie viele Mandate zu Ihrem Haus passen, zeigt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um Weil am Rhein

Käufer für ein Erbhaus suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarn mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Weil am Rhein–32.36140,0 %8,58 € je m²
Eimeldingen3,2 km2.51560,0 %8,97 € je m²
Binzen3,3 km2.96364,7 %8,33 € je m²
Lörrach6,0 km51.27440,8 %8,68 € je m²
Efringen-Kirchen8,0 km8.70465,3 %8,07 € je m²

Was Erben in Weil am Rhein fragen

Was kostet ein Erbschein für das Haus?

Zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nachlasses: eine für das Verfahren (GNotKG KV 12210), eine für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Bei 450.000 € sind das je 885 €. Beantragt wird beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder über einen Notar.

Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?

In der Regel nicht. Das Grundbuchamt akzeptiert ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); nur wenn die Erbfolge daraus nicht eindeutig hervorgeht, verlangt es doch einen Erbschein.

Welche Kosten tragen die Erben, welche der Käufer?

Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg, 5,0 %, schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Auf die Erben entfallen Erbnachweis und Löschung alter Grundschulden.

Kann ich mit dem Verkauf beginnen, bevor der Erbschein da ist?

Vorbereiten ja: Wert klären, Unterlagen sammeln, sich mit den Miterben einigen, im Stillen Register die Nachfrage sehen. Unterschreiben können Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, und ins Netzwerk geht das Haus erst mit diesem Nachweis.

Wie alt sind die Häuser, die in Weil am Rhein vererbt werden?

Bis 1949 gebaut sind in Weil am Rhein 27,9 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 34,6 %, zwischen 1980 und 1999 23,7 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.

Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?

Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). In Weil am Rhein lag der Leerstand beim Zensus bei 3,9 %, in Baden-Württemberg bei 4,2 %.

Was geschieht mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch?

Verkaufen ja, aber das Recht bleibt bestehen, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs. Käufer, die selbst einziehen wollen, kaufen in der Regel nur ohne das Recht; klären Sie deshalb früh, ob die Berechtigte, etwa der überlebende Elternteil, ausziehen und verzichten will.

Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?

Aus dem Nachlass, also auch aus dem Kaufpreis. Die Erben tragen die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB); erst danach wird verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB). Eine Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; die Löschungsbewilligung der Bank holt der Notar ein.

Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?

Er erteilt eine Vollmacht, die ein Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt, und ein anderer unterschreibt für ihn. Wer im Ausland lebt, hat zum Ausschlagen sechs Monate statt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Wie häufig sind Häuser in Weil am Rhein?

74,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Weil am Rhein sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 4.494; in Baden-Württemberg sind es 80,4 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.