Unterhand

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Haus in Weil am Rhein verkaufen: erst Käufer prüfen, dann die Adresse zeigen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Kein Schild am Zaun
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Keine Besichtigungen am laufenden Band
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Was zahlt ein Käufer wirklich?
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Ich bin mir noch nicht sicher
Tage am Markt zählt hier niemand. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Ihr Haus, Ihre Freigabe.

Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.

Einfamilienhaus in Weil am RheinBeispielansicht

Weil am Rhein, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Weil am Rhein ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.

Ein Haus in Weil am Rhein ist eines von 4.494 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Verkaufen heißt: Unterlagen ordnen, Energieausweis vorlegen, Kaufvertrag beim Notar. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 5,0 % zahlt üblicherweise der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Steuer auf den Gewinn entfällt, wenn Sie das Haus zuletzt selbst bewohnt haben.

Häuser in Weil am Rhein in Zahlen

Weil am Rhein zählt 32.361 Einwohner auf 19,46 km², 1.663 je km². Häuser mit einer oder zwei Wohnungen sind 4.494 der 6.030 Gebäude mit Wohnraum, ein Anteil von 74,5 %; bundesweit liegt er bei 81,8 %.

Karte: Weil am Rhein und die Nachbargemeinden Eimeldingen, Binzen, Lörrach, Efringen-Kirchen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Weil am Rhein und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Im Vergleich zum Land gibt es in Weil am Rhein weniger Häuser im Bestand. Wer eines verkauft, verkauft etwas, das hier seltener frei wird als im Land; umso mehr zählt, wer davon erfährt und wann.

34,6 % der Gebäude mit Wohnraum in Weil am Rhein stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, in Baden-Württemberg 39,6 %. Für viele dieser Häuser genügt der Verbrauchsausweis nicht: Bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen ist es ein Bedarfsausweis, es sei denn, das Haus wurde mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht (§ 80 Abs. 3 GModG).

74,5 % der Gebäude in Weil am Rhein heizen mit Gas, 12,2 % mit Öl. Legen Sie Wartungsbelege und den Feuerstättenbescheid bereit; zusammen mit dem Energieausweis beantworten sie die ersten Fragen zur Heizung.

40,0 % der bewohnten Wohnungen in Weil am Rhein bewohnen ihre Eigentümer, in Baden-Württemberg 51,6 %. Viele mögliche Käufer wohnen heute zur Miete und kaufen zum ersten Mal; sie brauchen eine Finanzierungszusage, bevor sie bieten. Mit der Nachweispflicht geben Sie nur Mitgliedern mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.

Der Leerstand lag in Weil am Rhein beim Zensus bei 3,9 %, in Baden-Württemberg bei 4,2 %. Wer hier vermietet, erzielte im Schnitt 8,58 € je m² Nettokaltmiete; ein Käufer, der vermieten will, rechnet mit dieser Zahl.

Von den vier Nachbarn mit gemeinsamer Grenze liegen Eimeldingen, Binzen und Lörrach am nächsten. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Haus erreicht so auch Suchende aus der Umgebung.

Häuser und Wohnungen in Weil am Rhein

KennzahlWeil am RheinLandkreis LörrachBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)32.361238.14211.238.76183.467.117
Einwohner je km²1.663295314233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen4.49440.2812.064.34316.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum74,5 %78,0 %80,4 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19196,7 %14,2 %10,5 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197934,6 %33,8 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200013,8 %17,3 %17,1 %16,5 %
Heizung mit Gas74,5 %56,5 %39,6 %53,9 %
Heizung mit Öl12,2 %21,2 %33,3 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie3,4 %4,8 %5,6 %4,2 %
Eigentümerquote40,0 %50,8 %51,6 %44,3 %
Leerstand3,9 %4,0 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²8,58 €8,22 €8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Ihr Haus in Weil am Rhein wert ist, und wer das sagt

Jeder notarielle Kaufvertrag geht in Kopie an den Gutachterausschuss, der in Weil am Rhein zuständig ist. Aus dieser Kaufpreissammlung entstehen die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und der jährliche Marktbericht, die verlässlichen öffentlichen Anhaltspunkte für Ihr Haus; Unterhand selbst bewertet nicht.

Ein Gutachten ist kein Muss. Sinnvoll ist es, wenn Sie einen Preis gegenüber Dritten vertreten wollen, etwa im Familienrat; als Eigentümer können Sie es beim Gutachterausschuss beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen.

Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus in Weil am Rhein

Beispiel: ein gebrauchtes Haus in Weil am Rhein zu 400.000 €, mit einer Grundschuld, die Sie löschen lassen. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 785 €, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)20.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 22.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 5,6 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.

Auf Ihrer Seite stehen die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt; Unterhand berechnet keine Provision. Läuft Ihr Darlehen noch mit fester Zinsbindung, rechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinzu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €12.500 €1.605 €14.105 €5,6 %
400.000 €20.000 €2.355 €22.355 €5,6 %
650.000 €32.500 €3.525 €36.025 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Darlehen und Grundsteuer beim Hausverkauf

Zehn Jahre und die eigene Wohnung

Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn Sie das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Auch dann bleibt der Gewinn frei, wenn Sie selbst darin gewohnt haben: entweder die ganze Zeit seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.

Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen und Grundschuld

Ein Verkauf ist ein berechtigtes Interesse, ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zu kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie die Zahl an, bevor Sie einen Preis nennen, denn sie verringert, was Ihnen bleibt.

Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Jahr des Verkaufs

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.

Mit 5,0 % Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg rechnet der Käufer, bei 400.000 € also 20.000 €. Gesetzlich schulden Sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG), vertraglich trägt sie in der Regel er; ohne ihre Zahlung trägt das Grundbuchamt ihn nicht ein.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Recht beim Hausverkauf, mit Fundstelle

Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Kaufvertragnotariell beurkundet, sonst unwirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des EhegattenZustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindenur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht in Weil am Rhein

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Weil am Rhein. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Weil am Rhein nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Weil am Rhein, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe

So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.

  1. Den Stichtag setzen. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Den Ordner anlegen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
  3. Preisband festlegen. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten, was Sie mindestens erlösen wollen, oben, was Marktbericht und Bodenrichtwert hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) macht den Rahmen belastbar.
  4. Nachfrage sehen. Bevor Sie etwas anlegen, fragen Sie die Resonanz: Haus, Ort, Preis. Die Antwort zählt Mandate geprüfter Mitglieder, die dazu passen, und kostet weder ein Konto noch einen Euro.
  5. Haus beschreiben. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
  7. Freigeben und besichtigen. Treffer gehen per E-Mail an Mitglieder, deren Mandat passt; deren Anfragen entscheiden Sie einzeln, nach Nummer, Stufe und Nachweis. Besichtigt wird erst nach Freigabe, und dort zeigen Sie den Energieausweis spätestens vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Beurkunden, zahlen, übergeben. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, lässt die Auflassungsvormerkung eintragen, holt die Löschungsbewilligung Ihrer Bank und das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt er die Fälligkeit mit; nach Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Haus mit Protokoll und Zählerständen.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
  • Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
  • Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden

Bei Vermietung

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist

Je nach Anlass ein anderer Weg

Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.

Ein Umzug steht an

Ein neuer Arbeitsort, eine neue Stadt: Dann verkaufen Sie, während Sie schon halb woanders sind. Bei Unterhand entscheiden Sie Anfragen und Gebote online, Termine vergeben Sie gebündelt an wenigen Tagen, und das Protokoll zeigt, wer was gesehen hat.

Das Haus ist zu groß geworden

Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.

Das Haus ist vermietet

Wollen Sie als Vermieter aufhören, ist der Mieter Teil des Verkaufs. Sein Vertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht später einen Grund wie Eigenbedarf (§ 573 BGB). Wollen Sie dem Mieter den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Erst verkaufen, dann kaufen

Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.

Vier Einwände von Eigentümern

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.

„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.

„Ins Haus soll nicht jeder.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.

„Ich habe schon einen Makler.“

Ein Makler kann Ihr Haus über Unterhand anbieten, mit Professional. Seine Arbeit bleibt dieselbe; neu ist, dass Adresse und Fotos nur sieht, wer freigegeben ist.

So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Wer Mitglied ist, hat einen Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Stufe 1 sieht er von Ihrem Haus Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen; genug, um zu entscheiden, zu wenig, um das Haus zu finden.

Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Den Preis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, keine Auktion. Eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen.

Nachfrage in Weil am Rhein

Geprüfte Mandate für Häuser in Weil am Rhein
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Weil am Rhein
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie in Weil am Rhein drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Weil am Rhein und die Nachbarorte

Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Weil am Rhein–32.36140,0 %8,58 € je m²
Eimeldingen3,2 km2.51560,0 %8,97 € je m²
Binzen3,3 km2.96364,7 %8,33 € je m²
Lörrach6,0 km51.27440,8 %8,68 € je m²
Efringen-Kirchen8,0 km8.70465,3 %8,07 € je m²

Häufige Fragen zum Hausverkauf in Weil am Rhein

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 5,0 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.

Fällt beim Hausverkauf Spekulationssteuer an?

Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?

Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).

Was ist mein Haus in Weil am Rhein wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der in Weil am Rhein zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 74,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Weil am Rhein sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Baden-Württemberg 80,4 %.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Vom Entwurf bis zur Freischaltung so lange, wie Sie für Unterlagen und Prüfung brauchen; dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist, standardmäßig zwei Wochen. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil Vormerkung, Löschung und das Zeugnis der Gemeinde (§ 28 BauGB) vorliegen müssen.

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.

Wer zahlt die Grundsteuer, wenn ich unterm Jahr verkaufe?

Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Adresse.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.