Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus in Saarbrücken diskret verkaufen, an Käufer, die Sie auswählen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Ihr Haus sehen nur Käufer mit geprüftem Ausweis
  • Adresse, Fotos, Unterlagen nur mit Ihrer Freigabe
  • Gebote bis zu einer Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung

Die Nachbarn sollen es nicht vorher wissen
Keine Adresse, kein Foto, kein Name im Internet. Stufe 1 zeigt einen Lageplan ohne Straßennamen.
Keine Besichtigungen am laufenden Band
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Ich bin mir noch nicht sicher
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.

Haus in SaarbrückenBeispielansicht

Saarbrücken, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Saarbrücken ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.

Wer in Saarbrücken ein Haus verkauft, braucht Grundbuchauszug, Energieausweis und einen Notar. Die Grunderwerbsteuer im Saarland von 6,5 % trägt der Käufer; Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz ebenfalls er. Einen Gewinn versteuern Sie nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und das Haus nicht Ihr eigenes Zuhause war.

Saarbrücken: Häuser, Baujahre, Heizung

69,7 % der Gebäude mit Wohnraum in Saarbrücken sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 26.066, bei 182.859 Einwohnern und 1.092 Einwohnern je km². Zum Vergleich: In ganz Deutschland sind es 81,8 %.

Karte: Saarbrücken und die Nachbargemeinden Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied, St. Ingbert, Püttlingen, Kleinblittersdorf, Mandelbachtal, Heusweiler, Großrosseln, Völklingen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Saarbrücken und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Weniger Häuser als im Landesdurchschnitt: Wer in Saarbrücken ein Haus sucht, findet weniger Auswahl im Bestand als im Land. Zeigen Sie es deshalb niemandem, der nur schauen will.

Mehr Häuser als im Bund sind in Saarbrücken Bauten der Nachkriegsjahrzehnte: 46,2 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, verlangt das Gesetz beim Verkauf eines Hauses mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

Fernwärme versorgt in Saarbrücken 16,1 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %; Gas haben 65,4 %. Hängt Ihr Haus am Netz, gehören der Liefervertrag und die letzten Abrechnungen zu den Unterlagen.

Die Eigentümerquote liegt in Saarbrücken bei 35,7 %, unter dem Wert im Saarland von 59,4 %. Wer hier ein Haus kauft, zieht oft aus einer Mietwohnung; fragen Sie nach dem Finanzierungsnachweis, bevor Sie einen Termin geben.

Mit 6,3 % liegt der Leerstand in Saarbrücken über dem Landeswert von 5,5 %. Ein leeres Haus braucht Pflege bis zum Verkauf: Frostschutz, Lüften, eine Versicherung, die den Leerstand kennt. Vermietete Wohnungen kosteten hier 6,71 € Nettokaltmiete je m².

Von den zehn Nachbarn mit gemeinsamer Grenze liegen Sulzbach/ Saar, Riegelsberg und Quierschied am nächsten. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Haus erreicht so auch Suchende aus der Umgebung.

Saarbrücken im Vergleich

KennzahlSaarbrückenRegionalverband SaarbrückenSaarlandDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)182.859331.9941.007.34283.467.117
Einwohner je km²1.092808392233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen26.06668.030277.87616.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum69,7 %79,8 %88,3 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191914,7 %15,0 %13,3 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197946,2 %45,8 %45,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 20006,2 %6,7 %9,4 %16,5 %
Heizung mit Gas65,4 %56,7 %48,4 %53,9 %
Heizung mit Öl14,1 %23,3 %34,0 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie1,1 %1,5 %2,6 %4,2 %
Eigentümerquote35,7 %46,7 %59,4 %44,3 %
Leerstand6,3 %6,2 %5,5 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,71 €6,35 €6,12 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht

Für den Wert gibt es eine amtliche Stelle, und das ist nicht Unterhand: Der Gutachterausschuss, der in Saarbrücken zuständig ist, sammelt alle Kaufpreise, leitet daraus Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB) und berichtet jährlich über den Grundstücksmarkt. Verfahren und Begriffe stehen in der ImmoWertV.

Ein Gutachten ist kein Muss. Sinnvoll ist es, wenn Sie einen Preis gegenüber Dritten vertreten wollen, etwa im Familienrat; als Eigentümer können Sie es beim Gutachterausschuss beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen.

Was ein Käufer tatsächlich zahlt, zeigt erst ein Gebot. Bei Unterhand nennen Sie auf Stufe 1 ein Preisband, keinen Festpreis, und holen in der Angebotsrunde Gebote bis zu einer Frist ein. Ein Preis, der sich als zu hoch erweist, steht danach nirgends im Internet, und niemand sieht, wie lange das Haus schon zu haben ist.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus in Saarbrücken

Angenommen, Ihr Haus in Saarbrücken kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)26.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 28.355 € hinzu, 7,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.

Auf Ihrer Seite stehen die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt; Unterhand berechnet keine Provision. Läuft Ihr Darlehen noch mit fester Zinsbindung, rechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinzu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €16.250 €1.605 €17.855 €7,1 %
400.000 €26.000 €2.355 €28.355 €7,1 %
650.000 €42.250 €3.525 €45.775 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Gewinn, Kredit, Grundsteuer

Steuer auf den Gewinn

Liegt Ihr Kauf mehr als zehn Jahre zurück, interessiert sich das Finanzamt nicht für den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Innerhalb der zehn Jahre schützt Sie die eigene Nutzung: ausschließlich selbst bewohnt seit dem Kauf, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.

Bei einem vermieteten Haus innerhalb der zehn Jahre mindern die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, die Anschaffungskosten und erhöhen so den Gewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Liegt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wie das bei Ihnen aussieht, rechnet Ihre Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Bank und Grundbuch

Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.

Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern mit Grund

Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.

Beim Kauf fallen im Saarland 6,5 % Grunderwerbsteuer an, im Beispiel 26.000 €. Das Gesetz nennt beide Seiten als Schuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie fast immer dem Käufer zu, und erst mit der Zahlung bekommt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt

Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Saarland6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447)
Kaufvertragnur beim Notar wirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegattennötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelwer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindenur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht in Saarbrücken

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Saarbrücken. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe

Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.

  1. Entscheiden, wann. Legen Sie zuerst fest, bis wann verkauft sein soll, und ob Sie vorher ausziehen oder erst danach. Bis das feststeht, genügt das Stille Register: kein Objekt, keine Zahlung, und höchstens einmal je Woche eine Nachricht zur Resonanz.
  2. Papiere zusammenstellen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
  3. Wert einordnen. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
  4. Nachfrage sehen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben. Ohne Konto, ohne Zahlung, und ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
  5. Haus beschreiben. Ein Entwurf ist schnell angelegt: Flächen, Baujahr, Heizung und Preisband für Stufe 1, Adresse, Fotos und Unterlagen für Stufe 2. Wer was sieht, legen Sie mit Modus, Mindeststufe und Nachweispflicht fest. Bezahlt wird beim Anlegen nichts.
  6. Zur Prüfung geben. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Freigeben und besichtigen. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Die Frist setzen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Beurkunden, zahlen, übergeben. Ein Notar Ihrer Wahl oder der des Käufers beurkundet; Kosten trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit vergehen in der Regel einige Wochen: Vormerkung, Löschungsbewilligung, Zeugnis der Gemeinde. Dann zahlt der Käufer, und Sie übergeben mit Protokoll.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.

Eigentum und Grundstück

  • aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wegerechten und Wohnrechten, Abteilung III mit Grundschulden
  • Flurkarte und Lageplan
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
  • Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Haus und Technik

  • gültiger Energieausweis
  • Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
  • Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Bei Vermietung

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für Sie persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist

Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg

Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.

Umzug

Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.

Kleiner wohnen

Verkleinern heißt oft: noch im Haus wohnen, während verkauft wird. Freigaben nur auf Anfrage, wenige feste Termine und ein Übergabedatum im Vertrag, das zu Ihrem Umzug passt, schonen den Alltag. Wer Ihnen hilft, prüft die Resonanz ohne eigenes Konto.

Mit Mieter verkaufen

Wollen Sie als Vermieter aufhören, ist der Mieter Teil des Verkaufs. Sein Vertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht später einen Grund wie Eigenbedarf (§ 573 BGB). Wollen Sie dem Mieter den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Zwei Verträge zugleich

Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.

Bedenken vor dem Verkauf

„Ein Haus muss man doch zeigen.“

Mehr Leute heißt auch mehr Neugierige, mehr Nachbarn, mehr Anrufe. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach steht Ihnen jeder Weg offen.

„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.

„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“

Besichtigt wird erst, wenn Sie freigegeben haben, und nur zu Terminen, die Sie anbieten. Wer kommt, hat Beitrag gezahlt und seinen Ausweis gezeigt; Sie kennen seine Nummer und seinen Nachweis.

„Mein Makler kennt die Gegend.“

Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.

Unter der Hand, mit Protokoll

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Wer Mitglied ist, hat einen Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Stufe 1 sieht er von Ihrem Haus Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen; genug, um zu entscheiden, zu wenig, um das Haus zu finden.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht mit Zeitpunkt in Ihrem Protokoll; geändert werden kann dort nichts.

Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.

Nachfrage in Saarbrücken

Geprüfte Mandate für Häuser in Saarbrücken
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Saarbrücken
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Saarbrücken und die Nachbarorte

Wer ein Haus in Saarbrücken sucht, vergleicht mit den Nachbarorten. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Saarbrücken–182.85935,7 %6,71 € je m²
Sulzbach/ Saar8,2 km16.19156,0 %5,71 € je m²
Riegelsberg9,2 km14.25565,7 %5,94 € je m²
Quierschied9,4 km12.75769,6 %5,53 € je m²
St. Ingbert9,9 km35.20964,8 %6,30 € je m²
Püttlingen10,1 km18.31468,2 %5,51 € je m²
Kleinblittersdorf10,7 km10.73466,3 %5,62 € je m²
Mandelbachtal12,0 km10.71976,3 %5,66 € je m²
Heusweiler12,4 km18.38568,7 %5,55 € je m²
Großrosseln14,9 km7.84466,7 %5,06 € je m²
Völklingen15,0 km40.56549,5 %5,49 € je m²

Häufige Fragen zum Hausverkauf in Saarbrücken

Kann ich in Saarbrücken verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?

Ohne Schild, ohne Portal und ohne Adresse im Internet: Mitglieder sehen Lageplan, Preisband und Flächen, nicht die Straße. Wem Sie freigeben, bekommt mehr, mit Wasserzeichen und Protokoll. Ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf nicht, aber Sie bestimmen, wer vorher davon weiß.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes sagt (§ 448 Abs. 2 BGB): Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung und die 6,5 % Grunderwerbsteuer im Saarland, im Beispiel 26.000 €. Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld und Grundbuchausdruck.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Nur auf einen Gewinn und nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie das Haus seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt auch ein Gewinn frei. Den Erlös selbst versteuern Sie nicht.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).

Was ist mein Haus in Saarbrücken wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der in Saarbrücken zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 69,7 % der Gebäude mit Wohnraum in Saarbrücken sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, im Saarland 88,3 %.

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?

Ja, wenn Sie es im Kaufvertrag vereinbaren: Übergabe zu einem späteren Tag, eine Nutzung gegen Entgelt bis zum Auszug oder ein Wohnrecht im Grundbuch. Jede Lösung verändert, was Käufer bieten; sagen Sie es deshalb schon auf Stufe 1.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.

Sind Häuser in Saarbrücken eher alt oder neu?

Der Zensus 2022 zählt in Saarbrücken 36,5 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 46,2 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 6,2 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447). Saarland; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Saarland; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.

Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.