Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Mehrfamilienhaus in Saarbrücken verkaufen, während die Mieten weiterlaufen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur geprüfte Käufer sehen das Haus
  • Adresse und Mieterliste bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand im Haus soll es vorher erfahren
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter.
Die Mieterliste ist vertraulich
Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen sieht nur, wem Sie freigeben, jede Datei mit dessen Mitgliedsnummer. Jeder Abruf steht in Ihrem Protokoll.
Keine Anfragen ohne Geld dahinter
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur Käufern mit geprüftem Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Die Erbengemeinschaft ist sich noch nicht einig
Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und bis zur Prüfung sieht ihn niemand. Die Resonanz prüft jeder Miteigentümer selbst, ohne Konto.

Erst Zahlen, dann Adresse.

Erst die Zahlen, dann die Adresse: Wer Ihr Haus sieht, entscheiden Sie.

Mehrfamilienhaus in SaarbrückenBeispielansicht

Saarbrücken, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Einheiten
—
Faktor
—
Grundstück
—
Mindeststufe
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos und Mieterliste nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, keine Mieterliste, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die in Saarbrücken ein Haus mit drei und mehr Wohnungen verkaufen wollen, allein, als Ehepaar oder als Erbengemeinschaft.

Käufer eines Mehrfamilienhauses rechnen mit der Miete: Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor ist ihre erste Zahl, Mieterliste und Mietverträge sind ihre ersten Unterlagen. In Saarbrücken liegen 69,2 % der Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 bei 6,71 € je m². Die Mietverträge gehen mit dem Verkauf auf den Käufer über (§ 566 BGB).

Saarbrücken als Markt für Mehrfamilienhäuser

182.859 Menschen leben in Saarbrücken, 1.092 je km². Gebäude mit drei und mehr Wohnungen gibt es 11.327; sie sind die Häuser, aus denen Anleger kaufen, und Ihr Haus ist eines davon.

Karte: Saarbrücken und die Nachbargemeinden Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied, St. Ingbert, Püttlingen, Kleinblittersdorf, Mandelbachtal, Heusweiler, Großrosseln, Völklingen; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Saarbrücken und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Saarbrücken ist ein Ort der Mietshäuser. 69,2 % aller Wohnungen liegen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen, im Saarland sind es 36,2 %. Für Sie heißt das: Ihr Haus ist ein typisches Anlageobjekt, und seine Käufer rechnen mit der Miete.

Die Eigentümerquote liegt in Saarbrücken bei 35,7 %, im Saarland bei 59,4 %. Viele Haushalte mieten; für Anleger ist das ein Grund, hier zu kaufen.

Der Bestand ist älter als im Land. 14,7 % der Gebäude mit Wohnraum stammen von vor 1919, im Saarland 13,3 %; ab 2000 entstanden 6,2 %. Käufer fragen darum früh nach Energieausweis, Heizung, Dach und Leitungen.

Fernwärme versorgt in Saarbrücken 16,1 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %. Hängt Ihr Haus am Netz, legen Sie Liefervertrag und Abrechnungen der letzten Jahre bei; Käufer prüfen die umlegbaren Kosten.

6,71 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus 2022, im Saarland 6,12 €: Die Mieten liegen in Saarbrücken über dem Landeswert. Käufer prüfen, ob Ihre Ist-Mieten darunter oder darüber liegen und wie viel Spielraum bis zur Vergleichsmiete bleibt.

Der Leerstand lag in Saarbrücken beim Zensus mit 6,3 % über dem Landeswert von 5,5 %. Stehen in Ihrem Haus Wohnungen leer, nennen Sie Grund und Dauer; Käufer rechnen sonst mit dem Schlimmsten.

18,0 % der Wohnungen in Saarbrücken haben einen oder zwei Räume, mehr als im Saarland (9,1 %). Häuser mit kleinen Einheiten bringen häufigere Mieterwechsel; eine Mieterliste mit Mietbeginn zeigt Käufern, wie stabil Ihr Haus vermietet ist.

Rundherum liegen Sulzbach/ Saar, Riegelsberg und Quierschied. Anleger mit mehreren Mandaten nennen oft Saarbrücken und seine Nachbarn zugleich; Ihr Haus erreicht so auch Käufer von dort.

Gebäude und Wohnungen in Saarbrücken

KennzahlSaarbrückenRegionalverband SaarbrückenSaarlandDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)182.859331.9941.007.34283.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen11.32717.21736.7333.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen69,2 %53,6 %36,2 %55,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191914,7 %15,0 %13,3 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194936,5 %34,2 %28,6 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197946,2 %45,8 %45,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 20006,2 %6,7 %9,4 %16,5 %
Heizung mit Gas65,4 %56,7 %48,4 %53,9 %
Heizung mit Öl14,1 %23,3 %34,0 %24,7 %
Fernwärme16,1 %13,1 %7,2 %6,6 %
Eigentümerquote35,7 %46,7 %59,4 %44,3 %
Leerstand6,3 %6,2 %5,5 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,71 €6,35 €6,12 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Wie Käufer den Preis rechnen

Wer ein Mietshaus kauft, beginnt mit dem Faktor, also dem Kaufpreis im Verhältnis zur Jahresnettokaltmiete. Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Saarbrücken nennt Faktoren und Liegenschaftszinssätze; der Verkehrswert selbst richtet sich nach § 194 BauGB und berücksichtigt Zustand und Lage.

Für eine belastbare Zahl beantragen Sie ein Gutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem Sachverständigen. Unterhand bewertet nicht; die Angebotsrunde zeigt, was Käufer bieten, ohne Sie zu binden.

Fundstellen: § 193 BauGB; § 194 BauGB. Stand 3. November 2026.

Der Ablauf in neun Schritten

Neun Schritte vom Ordner bis zur Übergabe, und keiner verlangt, dass das Haus öffentlich gezeigt wird.

  1. Mieterliste zuerst. Zuerst die Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete und Mietbeginn je Wohnung, dazu Mietverträge, Abrechnungen und Grundbuchauszug. Wer das vorlegt, bekommt ernsthafte Fragen statt Neugier.
  2. Den Wert einordnen. Jahresnettomiete mal Ertragsfaktor ist die erste Zahl; den Faktor Ihrer Baujahresgruppe nennt der Grundstücksmarktbericht. Belastbar wird der Wert mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen.
  3. Nachfrage sehen. Ohne Konto und ohne Zahlung zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder, mit und ohne Kapitalnachweis. Von Ihrem Haus wird dabei nichts sichtbar.
  4. Zwei Stufen anlegen. Auf Stufe 1 kommt, was jedes geprüfte Mitglied sehen darf; auf Stufe 2, was nur Freigegebene sehen, vor allem die Mieterliste. Für ein Mietshaus wählen viele die Mindeststufe Investor und verlangen einen Kapitalnachweis.
  5. Zusage und Freischaltung. Per Kontrollkästchen sagen Sie zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen; den Grundbuchauszug laden Sie als Nachweis hoch. Mit „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt., dann schaltet Unterhand frei.
  6. Freigeben oder ablehnen. Anfragen kommen mit Mitgliedsnummer, Stufe und Stand des Nachweises. Sie geben frei oder lehnen ab, widerrufen jederzeit und sehen jede Ansicht im Protokoll.
  7. Gebote bis zur Frist. Für Gebote setzen Sie eine Frist, in der Regel zwei Wochen und nie über das Ende des Vorlaufs hinaus, auf Wunsch mit Mindestgebot. Bieten können Mitglieder mit Freigabe, unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie. Danach sprechen Sie mit dem Mitglied Ihrer Wahl.
  8. Notar und Gemeinde. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, beantragt die Auflassungsvormerkung und holt das Zeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein (§ 28 BauGB). Den Kaufpreis zahlt der Käufer, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt.
  9. Stichtag und Mieter. Mit dem Stichtag übernimmt der Käufer Mieten, Lasten und Kautionen (§ 566a BGB). Die Mieter erfahren den Wechsel von Ihnen schriftlich; erst dann endet Ihre Haftung für die Pflichten des Käufers (§ 566 Abs. 2 BGB).

Regeln, die beim Verkauf gelten

Die erste Zeile gilt nur im Saarland, die übrigen bundesweit. Ob die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze in Saarbrücken gilt, zeigt der Kasten darunter mit der Fundstelle der Landesverordnung.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Saarland6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447)
Mieter beim Verkaufbleiben bestehen, der Käufer wird Vermieter und übernimmt die Kautionen§§ 566, 566a, 573 BGB
Miete bei Wiedervermietunggilt nur in Orten, die die Landesverordnung nennt§ 556d BGB
Kappungsgrenze bei Mieterhöhungenbinnen drei Jahren höchstens 20 Prozent, unter einer Landesverordnung 15 Prozent§ 558 Abs. 3 BGB
Vorkauf durch Mieternur nach Aufteilung in Wohnungseigentum, nicht beim Verkauf im Ganzen§ 577 Abs. 1 BGB
Gemeindliches Vorkaufsrechtin den gesetzlichen Fällen, binnen drei Monaten nach Mitteilung des Vertrags§§ 24, 25, 28 BauGB
Kündigungssperrfrist nach Umwandlungmindestens drei Jahre, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Pflicht zum Energieausweisbei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag aushändigen§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Gesetzliche Provisionsteilungnur bei Wohnungen und Einfamilienhäusern§ 656c BGB

Mietrecht und Baurecht in Saarbrücken

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in Saarbrücken. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Ganzes Haus oder einzelne Wohnungen

Der Weg zur Eigentumswohnung

Aufteilen können Sie selbst: mit einer Teilungserklärung (§ 8 WEG), einem Aufteilungsplan und der Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Die Wohnungsgrundbücher legt das Grundbuchamt an.

Fundstellen: §§ 7, 8 WEG. Stand 3. November 2026.

Was sich für die Mieter ändert

Nach einer Aufteilung hat der Mieter beim ersten Verkauf seiner Wohnung ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für mindestens drei Jahre gesperrt (§ 577a BGB). Beim Verkauf des ganzen Hauses bleibt es in der Regel bei den bisherigen Rechten.

Fundstellen: §§ 577, 577a BGB. Stand 3. November 2026.

Die Rechnung der Käufer

In Saarbrücken bewohnen 35,7 % der Haushalte ihre Wohnung selbst. Wer aufteilen will, rechnet mit Käufern, die einzeln vermieten, und mit Aufwand und Zeit für Teilung und Einzelverkauf.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Verkauf in Euro kostet

Beispiel: ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Saarbrücken zum Preis von 1.000.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 1.735 €; die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Grundschuld (300.000 €) löschen lassenhalbe Gebühr nach GNotKG KV 14140317,50 €Verkäufer
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage bis zum Verkauf149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarVerkäufer
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)65.000 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notardoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.3.470 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug und Fälligkeitsmitteilungje 0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 222001.735 €Käufer
Vormerkung im Grundbuchhalbe Gebühr nach GNotKG KV 14150867,50 €Käufer
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers1,0 Gebühr, GNotKG KV 141101.735 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Steuer, Beurkundung und Eintragung trägt der Käufer im Beispiel mindestens 70.205 €, das sind 7,0 % des Kaufpreises; Vollzug, Vormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.

Ihre Kosten: Löschung der Grundschulden und ein Makler, wenn Sie einen wollen. Unterhand berechnet keine Provision, nur das Einzelobjekt.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
600.000 €39.000 €3.285 €42.285 €7,0 %
1.000.000 €65.000 €5.205 €70.205 €7,0 %
1.800.000 €117.000 €9.045 €126.045 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Unterlagen für den Verkauf eines Mietshauses

Grundbuch und Grundstück

  • Grundbuchauszug neuen Datums
  • Liegenschaftskarte und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Altlastenauskunft der Behörde
  • Grundschulden mit Löschungszusage der Bank
  • Auszug aus der Denkmalliste, falls eingetragen

Vermietung

  • Mieterliste je Wohnung: Fläche, Kaltmiete, Vorauszahlung, Mietbeginn, Kaution, letzte Mieterhöhung
  • Mietverträge mit allen Nachträgen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Kautionsnachweise und laufende Verfahren mit Mietern
  • Leerstand: welche Wohnung, warum, wie lange

Gebäude

  • Energieausweis, gültig
  • Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigungen für Haus und spätere Ausbauten
  • Belege der Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektro, Leitungen
  • Feuerstättenbescheid und Wohngebäudeversicherung

Mehrere Eigentümer

  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung (§ 35 GBO)
  • Vollmachten, wenn nicht alle Miterben zum Notar kommen
  • Einigung aller Miterben über Verkauf und Mindestpreis (§ 2040 BGB)

Was Vermieter zögern lässt

„Ein Mietshaus braucht Reichweite.“

Ob es reicht, sehen Sie vorher: Die Resonanz zählt passende Mandate, ohne dass Sie etwas zeigen. Nach den 30 Tagen der Vorlauf-Zusage sind Sie frei, und kein Portal hat bis dahin mitgezählt.

„Meine Mieter sollen nichts davon merken.“

Auf Stufe 1 lässt sich das Haus nicht finden; Wohnungen von innen sehen nur Mitglieder mit Freigabe. Für Besichtigungen brauchen Sie Termine mit den Mietern, ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf also nicht. Die Mietverträge gelten weiter (§ 566 BGB).

„Ich weiß nicht, was das Haus wert ist.“

Unterhand bewertet nicht. Die Faktoren des Gutachterausschusses geben eine erste Einordnung, ein Gutachten eine belastbare. Ob Käufer diesen Wert zahlen, zeigt die Angebotsrunde, und Sie sind an kein Gebot gebunden.

„Ich habe schon einen Makler.“

Auch mit Makler geht es: Er stellt das Haus als Professional ein, sein Auftrag bleibt bestehen. Unterhand bestimmt nur, wer das Haus wann sieht.

Unterhand für Vermieter

Ein Mehrfamilienhaus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Ihre Mieter und Nachbarn, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt, wie lange es schon steht. Unterhand dreht die Reihenfolge um.

Auf Stufe 1 sehen geprüfte Mitglieder einen Lageplan mit Preisband, Wohnfläche, Wohnungen und Kennzahlen, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen. Mitglied wird nur, wer zahlt und seine Identität nachweist.

Die Mieterliste öffnen Sie je Mitglied, auf Wunsch nur für Investoren mit geprüftem Kapitalnachweis. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Nachfrage in Saarbrücken

Geprüfte Mandate für Mehrfamilienhäuser in Saarbrücken
nicht ausgewiesen
davon mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Saarbrücken steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Wer an Saarbrücken grenzt

Anleger vergleichen über Grenzen hinweg. Die Tabelle nennt für jeden Nachbarort Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Saarbrücken–182.85935,7 %6,71 € je m²
Sulzbach/ Saar8,2 km16.19156,0 %5,71 € je m²
Riegelsberg9,2 km14.25565,7 %5,94 € je m²
Quierschied9,4 km12.75769,6 %5,53 € je m²
St. Ingbert9,9 km35.20964,8 %6,30 € je m²
Püttlingen10,1 km18.31468,2 %5,51 € je m²
Kleinblittersdorf10,7 km10.73466,3 %5,62 € je m²
Mandelbachtal12,0 km10.71976,3 %5,66 € je m²
Heusweiler12,4 km18.38568,7 %5,55 € je m²
Großrosseln14,9 km7.84466,7 %5,06 € je m²
Völklingen15,0 km40.56549,5 %5,49 € je m²

Was Eigentümer in Saarbrücken fragen

Was passiert beim Verkauf mit meinen Mietern?

Nichts an ihren Verträgen. Der Käufer tritt in jedes Mietverhältnis ein, auch in die Pflicht, die Kaution zurückzuzahlen (§§ 566, 566a BGB). Teilen Sie den Mietern den Eigentümerwechsel schriftlich mit, sonst haften Sie für die Pflichten des Käufers wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB).

Dürfen die Mieter vorkaufen?

Nicht beim Verkauf im Ganzen. Ein Vorkaufsrecht hat der Mieter nur, wenn an seiner Wohnung nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll, und dann beim ersten Verkauf (§ 577 BGB).

Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht?

In den Fällen der §§ 24 und 25 BauGB, etwa in Sanierungsgebieten oder im Gebiet einer Vorkaufssatzung. Der Notar teilt den Vertrag der Gemeinde mit; das Grundbuchamt trägt den Käufer erst ein, wenn ihr Zeugnis vorliegt. Die Frist beträgt drei Monate ab Mitteilung (§ 28 BauGB).

Welche Kosten trage ich als Verkäufer?

Der Käufer zahlt Notar und Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach dem Vertrag in der Regel auch die Grunderwerbsteuer, die beide schulden (§ 13 Nr. 1 GrEStG): 6,5 % im Saarland, im Beispiel 65.000 €. Ihnen bleibt die Löschung der Grundschulden.

Können wir als Erbengemeinschaft verkaufen, wenn einer nicht zustimmen will?

Über das Haus verfügen können die Erben nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB) und die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Übernimmt ein Miterbe das Haus zur Teilung des Nachlasses, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Wie bleibt der Verkauf vertraulich?

Mit Stufe 1 ohne Adresse und Fotos, Freigaben nur an ausgewählte Mitglieder und Wasserzeichen samt Protokoll für jede Datei. Ein Schild oder eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Stadt und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Kennzahlen und einen Lageplan mit Grundstück und Gebäudegrundfläche. Keine Adresse, kein Foto, keinen Namen, kein Einstelldatum.

Wie alt sind die Mietshäuser in Saarbrücken?

Der Zensus 2022 zählt in Saarbrücken 14,7 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit vor 1919, 46,2 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 6,2 % ab 2000. Käufer älterer Häuser fragen nach Leitungen, Dach und Heizung; legen Sie Belege früh bereit.

Wie viele Mehrfamilienhäuser gibt es in Saarbrücken?

Der Zensus 2022 zählt in Saarbrücken 11.327 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen; in ihnen liegen 69,2 % der Wohnungen, im Saarland 36,2 %. Wie viele im Jahr verkauft werden, steht im Grundstücksmarktbericht.

Brauche ich einen Makler?

Sie können ohne Makler verkaufen. Über Unterhand verkaufen Sie selbst, als Einzelobjekt für 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, monatlich kündbar, ohne Provision. Wollen Sie einen Makler, stellt er das Haus als Professional ein; beim Mehrfamilienhaus ist seine Provision frei vereinbart (§ 656c BGB gilt nicht).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447). Saarland; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Saarland; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, während die Mieten weiterlaufen.

Ihre Mieter wohnen weiter, ihre Verträge gelten unverändert, und bis Sie freigeben, sieht niemand Adresse oder Mieterliste. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an; zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben: Wohnfläche, Wohnungen, Miete. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindMieterliste und Unterlagen hochladen, per Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug als Nachweis, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Häuser: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.