Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Was zahlt ein Käufer wirklich?
Gebote kommen bis zu einer festen Frist, verdeckt und ohne Überbieten. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen, oder mit niemandem.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Tage am Markt zählt hier niemand. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Leise verkaufen heißt nicht, unter Wert verkaufen.
Haus im Regionalverband SaarbrückenBeispielansicht
Regionalverband Saarbrücken, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die im Regionalverband Saarbrücken ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus besitzen und den Verkauf in der Hand behalten wollen.
Verkaufen können Sie, wenn Sie im Grundbuch stehen; ist das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen und sind Sie verheiratet, braucht es die Zustimmung Ihres Ehegatten. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, Kosten und 6,5 % Grunderwerbsteuer im Saarland trägt in der Regel der Käufer. Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Kauf höchstens zehn Jahre zurückliegt und Sie nicht selbst darin gewohnt haben.
Was der Bestand im Regionalverband Saarbrücken über Ihr Haus sagt
Insgesamt leben im Regionalverband Saarbrücken 331.994 Menschen in zehn Gemeinden, darunter Saarbrücken, Völklingen und Heusweiler. 79,8 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 68.030; bundesweit sind es 81,8 %.
Mit 79,8 % liegt der Anteil der Häuser im Regionalverband Saarbrücken unter dem Landeswert von 88,3 %; 53,6 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen. Ein freies Haus ist hier nichts, was man allen zeigen muss.
Mehr Häuser als im Bund sind im Regionalverband Saarbrücken Bauten der Nachkriegsjahrzehnte: 45,8 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, verlangt das Gesetz beim Verkauf eines Hauses mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
56,7 % der Gebäude im Regionalverband Saarbrücken heizen mit Gas, 13,1 % mit Fernwärme, mehr als im Bundesdurchschnitt von 6,6 %. Für Käufer zählen Vertrag, Kosten und Alter der Anlage, also die Abrechnungen der letzten Jahre.
Mit 46,7 % wohnen im Regionalverband Saarbrücken weniger Haushalte im Eigentum als im Land (59,4 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten finanzieren ihren ersten Kauf. Eine Freigabe nur mit Nachweis erspart Ihnen Termine ohne Folge.
Leer standen beim Zensus 6,2 % der Wohnungen, mehr als im Saarland (5,5 %). Ein Haus, das lange leer steht, verliert an Zustand; prüfen Sie Heizung, Wasser und Versicherung, solange niemand darin wohnt. Vermietete Wohnungen kosteten 6,35 € Nettokaltmiete je m².
Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der drei Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit dem Landkreis Saarlouis.
Bestand im Regionalverband Saarbrücken, Zensus 2022
Kennzahl
Regionalverband Saarbrücken
Saarland
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
331.994
1.007.342
83.467.117
Einwohner je km²
808
392
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
68.030
277.876
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
79,8 %
88,3 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
15,0 %
13,3 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
45,8 %
45,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
6,7 %
9,4 %
16,5 %
Heizung mit Gas
56,7 %
48,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
23,3 %
34,0 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
1,5 %
2,6 %
4,2 %
Eigentümerquote
46,7 %
59,4 %
44,3 %
Leerstand
6,2 %
5,5 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,35 €
6,12 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht
Jeder notarielle Kaufvertrag geht in Kopie an den Gutachterausschuss, der im Regionalverband Saarbrücken zuständig ist. Aus dieser Kaufpreissammlung entstehen die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und der jährliche Marktbericht, die verlässlichen öffentlichen Anhaltspunkte für Ihr Haus; Unterhand selbst bewertet nicht.
Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten lohnt, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten, mit Miterben oder mit der Bank über einen Betrag sprechen müssen, der belastbar sein soll.
Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Rechenbeispiel für ein Haus im Regionalverband Saarbrücken
Angenommen, Ihr Haus im Regionalverband Saarbrücken kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
26.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 28.355 € hinzu, 7,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.
Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
16.250 €
1.605 €
17.855 €
7,1 %
400.000 €
26.000 €
2.355 €
28.355 €
7,1 %
650.000 €
42.250 €
3.525 €
45.775 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Gewinn, Kredit, Grundsteuer
Spekulationsfrist
Liegt Ihr Kauf mehr als zehn Jahre zurück, interessiert sich das Finanzamt nicht für den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Innerhalb der zehn Jahre schützt Sie die eigene Nutzung: ausschließlich selbst bewohnt seit dem Kauf, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.
Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Darlehen und Grundschuld
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen wollen; die Bank darf dann den Schaden verlangen, der ihr daraus entsteht, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sie vor dem Notartermin berechnen.
Ihre Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an und zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie; im Grundbuch kostet die Löschung eine 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag (GNotKG KV 14140).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Zwei Steuern mit Grund
Verkaufen Sie unterm Jahr, zahlen Sie die Grundsteuer des laufenden Jahres an die Gemeinde, denn sie wird nach den Verhältnissen am Jahresanfang festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Den Anteil ab der Übergabe holen Sie sich über den Kaufvertrag vom Käufer zurück.
Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 %, im Beispiel 26.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Regeln, die für Ihren Verkauf gelten
Die erste Zeile gilt nur im Saarland, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Saarland
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447)
Form des Kaufvertrags
notariell beurkundet, sonst unwirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
ein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
nur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Regionalverband Saarbrücken
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Regionalverband Saarbrücken. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt im Regionalverband Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt im Regionalverband Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Regionalverband Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Regionalverband Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Regionalverband Saarbrücken nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Hausverkauf in neun Schritten
So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.
Den Stichtag setzen. Am Anfang steht ein Datum: der Umzug, der Einzug ins Kleinere, das Ende der Zinsbindung. Von dort rechnen Sie rückwärts. Wer noch abwartet, trägt sein Haus ohne Objekt ins Stille Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sieht die Nachfrage, ohne etwas zu zeigen.
Papiere zusammenstellen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
Den Preisrahmen finden. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Nachfrage sehen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben. Ohne Konto, ohne Zahlung, und ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
Haus beschreiben. Beim Anlegen trennen Sie, was alle Mitglieder sehen, von dem, was nur Freigegebene sehen: hier Preisband, Wohnfläche, Grundstück und Lageplan, dort Adresse, Fotos und Ordner. Den Freigabe-Modus und die Mindeststufe wählen Sie im dritten Blatt; gespeichert wird beim Tippen.
Zur Prüfung geben. Per Kontrollkästchen erklären Sie, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie Ihr Eigentum nach. Beim „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand das Haus frei.
Freigeben und besichtigen. Treffer gehen per E-Mail an Mitglieder, deren Mandat passt; deren Anfragen entscheiden Sie einzeln, nach Nummer, Stufe und Nachweis. Besichtigt wird erst nach Freigabe, und dort zeigen Sie den Energieausweis spätestens vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Angebotsrunde. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
Beurkunden, zahlen, übergeben. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.
Unterlagen für den Hausverkauf
Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.
Eigentum und Grundstück
Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
Flurkarte und Lageplan
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre
Wenn das Haus vermietet ist
Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist
Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg
Umzug, Alter, Vermietung, Neukauf: Jeder Anlass verlangt etwas anderes.
Ein Umzug steht an
Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.
Das Haus ist zu groß geworden
Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.
Das Haus ist vermietet
Für ein vermietetes Haus kommen Anleger in Frage, die die Miete schätzen, und der Mieter selbst. Für beide gilt, dass der Mietvertrag bleibt (§ 566 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie das Haus zuerst dem Mieter, mit der Mindeststufe Investor zuerst Anlegern.
Zwei Verträge zugleich
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Bedenken vor dem Verkauf
„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“
Ob es ohne Portal reicht, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie zahlen. Reicht es, haben Sie verkauft, ohne dass jemand mitgezählt hat; reicht es nicht, steht Ihnen nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung jeder andere Weg offen.
„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.
„Ins Haus soll nicht jeder.“
Wer Ihr Haus betritt, ist kein Unbekannter: Mitglied mit Beitrag, Ausweis geprüft, von Ihnen freigegeben. Wie viele Termine es gibt, bestimmen Sie, und keiner fällt in eine Woche, die Ihnen nicht passt.
„Mein Makler kennt die Gegend.“
Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand
Bei Unterhand sucht niemand anonym. Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen, und es sieht Ihr Haus zuerst nur als Lageplan mit Preisband und Flächen, ohne Straße, ohne Foto, ohne Ihren Namen.
Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Am Ende steht eine Frist und eine Liste verdeckter Gebote, die nur Sie lesen. Kein Zähler, keine Tage am Markt. Was Sie zusagen: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal, ausschließlich Unterhand.
Käufer für Häuser im Regionalverband Saarbrücken
Geprüfte Mandate für Häuser im Regionalverband Saarbrücken
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Regionalverband Saarbrücken
nicht ausgewiesen
Eine Zahl steht hier, sobald sie im Regionalverband Saarbrücken drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Käufer suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarkreise mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Regionalverband Saarbrücken
–
331.994
46,7 %
6,35 € je m²
Landkreis Saarlouis
17,6 km
204.087
65,8 %
5,97 € je m²
Landkreis Neunkirchen
18,1 km
132.607
61,2 %
5,60 € je m²
Saarpfalz-Kreis
20,7 km
143.300
63,8 %
6,24 € je m²
Häufige Fragen zum Hausverkauf im Regionalverband Saarbrücken
Wie verkaufe ich mein Haus im Regionalverband Saarbrücken, ohne dass Nachbarn es erfahren?
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, auf Stufe 1 ohne Adresse und ohne Fotos. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnen Sie einzeln, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jede Ansicht steht im Protokoll. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer im Saarland von 6,5 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Bei einem Haus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel den Bedarfsausweis, außer es erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG); sonst wählen Sie. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Zwischen 1950 und 1979 gebaut sind im Regionalverband Saarbrücken 45,8 % der Gebäude mit Wohnraum.
Brauche ich einen Makler?
Nicht zwingend: Vertrag und Vollzug übernimmt der Notar. Mit Makler gilt beim Einfamilienhaus und privatem Käufer, dass beide Seiten gleich viel Provision zahlen (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine an.
Was steht auf Stufe 1?
Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.
Sind Häuser im Regionalverband Saarbrücken eher alt oder neu?
Der Zensus 2022 zählt im Regionalverband Saarbrücken 34,2 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 45,8 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 6,7 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447). Saarland; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Saarland; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.
Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.