Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Die Nachbarn im Haus
Wer die Adresse sieht, steht in Ihrem Protokoll. Ohne Freigabe weiß niemand, um welches Haus es geht.
Nur Käufer, die finanzieren können
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Teilungserklärung und Hausgeld nur für Ernsthafte
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst die Käufer kennen, dann die Etage nennen.
Eigentumswohnung im Rhein-Hunsrück-KreisBeispielansicht
Rhein-Hunsrück-Kreis, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihre Wohnung, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerruf jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.
Für Vermieter und Selbstnutzer mit einer Eigentumswohnung im Rhein-Hunsrück-Kreis, die den Verkauf in der Hand behalten und Unruhe im Haus vermeiden wollen.
Eine Eigentumswohnung im Rhein-Hunsrück-Kreis verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 5,0 % zahlt in der Regel der Käufer.
Wohnungen im Rhein-Hunsrück-Kreis in Zahlen
106.726 Einwohner, 54.345 Wohnungen, 3.886 Mehrfamilienhäuser in 137 Gemeinden: So sieht der Bestand im Rhein-Hunsrück-Kreis aus. 30,4 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen, in Rheinland-Pfalz 41,7 %.
Mit 6,7 % Ein- und Zweiraumwohnungen liegt der Anteil im Rhein-Hunsrück-Kreis unter dem Bundeswert von 14,4 %. Wer hier verkauft, verkauft eher eine Familienwohnung als ein Apartment, und die Fragen der Käufer gehen in diese Richtung.
61,3 % der bewohnten Wohnungen im Rhein-Hunsrück-Kreis bewohnen ihre Eigentümer, in Rheinland-Pfalz 54,4 %. Viele Käufer suchen hier eine Wohnung, um selbst einzuziehen; eine frei werdende Wohnung erreicht diesen Kreis, eine vermietete eher Anleger.
Vermietete Wohnungen kosteten im Rhein-Hunsrück-Kreis beim Zensus 5,34 € Nettokaltmiete je m², in Rheinland-Pfalz 6,75 €. Für Anleger ist das die Ausgangszahl; Hausgeld und Erhaltungsrücklage stellen sie daneben.
Ab 2000 entstanden im Rhein-Hunsrück-Kreis 16,6 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1980 und 1999 24,5 %. Bei jüngeren Wohnanlagen fragen Käufer nach der Abnahme des Gemeinschaftseigentums, nach Gewährleistung und nach der ersten Erhaltungsplanung.
32,5 % der Gebäude im Rhein-Hunsrück-Kreis heizen mit Gas, 45,0 % mit Öl. Ob in Ihrem Haus ein Austausch der Anlage ansteht und wie er bezahlt wird, entscheidet die Gemeinschaft; Käufer fragen danach, bevor sie bieten.
Mit 6,2 % liegt der Leerstand im Rhein-Hunsrück-Kreis über dem Wert in Rheinland-Pfalz (4,8 %). Für Ihren Verkauf zählt weniger die Zahl als die Frage, ob Ihre Wohnung frei ist: Freie Wohnungen sprechen Selbstnutzer an, vermietete Anleger.
Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze: sieben, darunter der Landkreis Cochem-Zell, der Landkreis Bad Kreuznach und der Landkreis Mayen-Koblenz. Mandate nennen oft mehrere davon; Ihre Wohnung erreicht damit auch Suchende von nebenan.
Rhein-Hunsrück-Kreis im Vergleich
Kennzahl
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
106.726
4.123.022
83.467.117
Wohnungen
54.345
2.125.493
43.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen
3.886
162.741
3.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen
30,4 %
41,7 %
55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen
6,7 %
10,9 %
14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
14,9 %
14,2 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
36,0 %
37,7 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 1999
24,5 %
22,5 %
22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
16,6 %
15,7 %
16,5 %
Fernwärme
2,8 %
2,8 %
6,6 %
Heizung mit Gas
32,5 %
50,7 %
53,9 %
Eigentümerquote
61,3 %
54,4 %
44,3 %
Leerstand
6,2 %
4,8 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,34 €
6,75 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle
Teilungserklärung und Zustimmung des Verwalters
Viele Teilungserklärungen verlangen für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 Abs. 1 WEG). Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG); der Notar holt sie deshalb ein, mit beglaubigter Unterschrift und dem Nachweis, dass der Verwalter bestellt ist. Die Gemeinschaft kann die Beschränkung durch Beschluss aufheben (§ 12 Abs. 4 WEG).
Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.
Was in der Rücklage liegt
Ihr Anteil an der Erhaltungsrücklage wird nicht ausgezahlt: Die Rücklage ist Vermögen der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für Käufer ist sie trotzdem ein Argument, denn sie zeigt im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG), wofür schon angespart ist.
Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.
Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.
Beschluss-Sammlung
Beschlossene, aber noch nicht bezahlte Maßnahmen sind die Fragen, die jeder Käufer stellt. Antwort geben Protokolle (§ 24 Abs. 6 WEG) und Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG); Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen können Sie als Eigentümer jederzeit verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).
Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was der Mietvertrag für den Verkauf bedeutet
Vermietet oder frei: Das ist die erste Angabe auf Stufe 1, und sie entscheidet, wer bietet. Wegen eines Verkaufs allein können Sie einem Mieter nicht kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Der Mieter bleibt
Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Mieter wohnt weiter, die Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB). Für Sie heißt das, Besichtigungen mit dem Mieter abzustimmen und den Eigentümerwechsel schriftlich mitzuteilen, damit Ihre Haftung endet (§ 566 Abs. 2 BGB).
Frei verkaufen
Steht die Wohnung leer, zeigen Sie sie leichter, zahlen aber jeden Monat Hausgeld. Eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit. Wird sie erst frei, nennen Sie auf Stufe 1 den Tag, ab dem sie es ist.
Ihr Mieter will kaufen
Fragen Sie zuerst Ihren Mieter, wenn Sie das wollen. Bei einer nach seinem Einzug umgewandelten Wohnung müssen Käufer und Mieter ohnehin mit seinem Vorkaufsrecht rechnen (§ 577 BGB); der Notar unterrichtet ihn darüber, und er hat zwei Monate Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB).
Umgewandelte Wohnung
Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt, kann sich der Käufer frühestens drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB); in Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB). Das senkt den Kreis der Käufer, die einziehen wollen.
Was der Wohnungsverkauf kostet
Für das Rechenbeispiel nehmen wir 280.000 € an. Daraus ergibt sich nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) eine volle Gebühr von 585 €; in Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Eine Bewertung Ihrer Wohnung ist das nicht.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tage
zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlich
GNotKG KV 17001, Festgebühr
20 €
Sie
Grundschuld über 80.000 € löschen
GNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag
109,50 €
Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)
Landessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
14.000 €
Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des Kaufvertrags
GNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.
1.170 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholen
GNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur Fälligkeit
GNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den Käufer
GNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr
292,50 €
Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im Wohnungsgrundbuch
GNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr
585 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 15.755 € zahlt der Käufer zusätzlich, 5,6 % des Preises, für Steuer, Beurkundung und Umschreibung. Wer die Wohnung finanziert, bringt diesen Betrag in der Regel aus eigenem Geld auf, und das begrenzt sein Gebot.
Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
180.000 €
9.000 €
1.224 €
10.224 €
5,7 %
280.000 €
14.000 €
1.755 €
15.755 €
5,6 %
420.000 €
21.000 €
2.505 €
23.505 €
5,6 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Was beim Verkauf mit dem Geld passiert
Steuer auf den Gewinn
Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie die Wohnung selbst bewohnt, ausschließlich seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt er frei. Bei einer vermieteten Wohnung greift diese Ausnahme nicht.
Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wenn die Bank noch im Grundbuch steht
Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Zwei Steuern, zwei Schuldner
Zwei Steuern hängen am Verkauf: Die Grundsteuer zahlt für das laufende Jahr, wer am Jahresanfang Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also Sie; die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Rheinland-Pfalz, im Beispiel 14.000 €, zahlt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer, gesetzlich schulden sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).
Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was beim Wohnungsverkauf gilt
Oben der Steuersatz in Rheinland-Pfalz, darunter, was überall gilt.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Kaufvertrag
nur beim Notar, sonst nichtig
§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkung
steht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam
§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der Gemeinschaft
Recht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung
§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertrag
geht mit Kaution auf den Käufer über
§§ 566, 566a BGB
Mieter kauft
nur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate
§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Eigenbedarf nach Umwandlung
drei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre
§ 577a BGB
Energieausweis
gilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragen
Verkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängel
kein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist
§ 444 BGB
Mietrecht und Baurecht im Rhein-Hunsrück-Kreis
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Vom Verwalter bis zum Notar
Neun Schritte, davon zwei mit der Gemeinschaft. Kein Schritt verlangt, dass die Wohnung irgendwo öffentlich zu sehen ist.
Den Rahmen setzen. Vermietet oder frei, Anleger oder Selbstnutzer, bald oder später: Diese drei Fragen bestimmen alles Weitere. Wer noch abwägt, sieht im Stillen Register die Nachfrage, ohne die Wohnung zu zeigen und ohne zu zahlen.
Unterlagen beim Verwalter anfordern. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
Den Preis finden. Den Wert ermittelt der Gutachterausschuss mit seinen Vergleichspreisen für Wohnungseigentum oder ein Sachverständiger; auf Antrag erstellt der Ausschuss ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Käufer zusätzlich mit Miete, Hausgeld und Rücklage. Daraus wird Ihr Preisband auf Stufe 1.
Resonanz prüfen. Bevor Sie anlegen, zählt die Resonanz, wie viele geprüfte Mandate eine Eigentumswohnung in Ihrem Ort und zu Ihrem Preis suchen. Ohne Konto und ohne Zahlung.
Beschreiben und freigeben. Vier Blätter: was Mitglieder sehen, was nur Freigegebene sehen, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Für eine vermietete Wohnung bietet sich die Mindeststufe Investor an, für eine freie die Nachweispflicht mit Finanzierungsnachweis.
Zur Prüfung geben. Sie erklären per Kontrollkästchen, die Wohnung ausschließlich über Unterhand anzubieten und sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand frei.
Termine mit dem Mieter abstimmen. Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Etage, Fotos und Unterlagen. Besichtigt wird nur nach Freigabe, in vermieteten Wohnungen zu Terminen, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Den Energieausweis des Gebäudes zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
Beurkundung und Zustimmung. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; die Kosten trägt nach dem Gesetz er (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit dauert es in der Regel einige Wochen, weil die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschung vorliegen müssen. Dann übergeben Sie mit Protokoll und Zählerständen.
Der Ordner einer Eigentumswohnung
Einen Teil haben Sie selbst, den Rest hat der Verwalter. Bei Unterhand sieht diese Unterlagen nur, wem Sie freigeben, jede Seite mit Wasserzeichen.
Wohnung und Grundbuch
aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
Nachweis der Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Keller, Garten, Dachboden
Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung
Vom Verwalter
Niederschriften der letzten drei Versammlungen
Beschluss-Sammlung mit allen Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt sind
Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
Vermögensbericht des Verwalters
Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
Energieausweis des Gebäudes
Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung
Wenn die Wohnung vermietet ist
Mietvertrag und Nachträge
Kaution: Betrag und Anlage
Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war
Für Sie und den Notar
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt
Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung
Vier Einwände von Wohnungseigentümern
„Mein Mieter soll keine Unruhe bekommen.“
Fragen Sie ihn zuerst, ob er kaufen möchte. Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ sieht er die Wohnung als Einziger; will er nicht, öffnen Sie für Anleger, und sein Vertrag geht über (§ 566 BGB).
„Auf einem Portal geht es schneller.“
Schneller gefunden, ja; schneller verkauft, nicht unbedingt, und dafür kennt jeder die Fotos. Bei Unterhand zählt die Resonanz zuerst, ob es passt, und die Angebotsrunde setzt eine Frist, die Sie wählen.
„Die Gemeinschaft hat Probleme.“
Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.
„Ich habe schon einen Makler.“
Dann bringt er sein Wissen ein und Unterhand den Weg: als Professional, mit Freigabe, Wasserzeichen und Protokoll.
So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand
Eine Wohnung auf einem Portal zeigt Fotos vom Wohnzimmer, oft vom Mieter, und eine Adresse, die jeder Nachbar erkennt. Unterhand beginnt anders: Mitglied wird nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis zeigt, und Ihre Wohnung sieht ein Mitglied zuerst ohne Adresse, Etage und Fotos.
Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft öffnen Sie selbst: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt beim Abruf die Mitgliedsnummer des Lesenden, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Am Ende steht eine Liste von Geboten, die nur Sie lesen, und keine öffentliche Zahl, wie lange es gedauert hat. Bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung bieten Sie die Wohnung nur hier an; das erklären Sie beim Anlegen.
Käufer für Wohnungen im Rhein-Hunsrück-Kreis
Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Rhein-Hunsrück-Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Rhein-Hunsrück-Kreis
nicht ausgewiesen
Ab drei steht hier eine Zahl im Rhein-Hunsrück-Kreis. Ihre eigene Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Wer eine Wohnung im Rhein-Hunsrück-Kreis sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarkreise mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Rhein-Hunsrück-Kreis
–
106.726
61,3 %
5,34 € je m²
Landkreis Cochem-Zell
25,3 km
61.380
66,0 %
5,11 € je m²
Landkreis Bad Kreuznach
27,8 km
164.822
56,3 %
6,10 € je m²
Landkreis Mayen-Koblenz
34,2 km
216.796
55,5 %
5,88 € je m²
Rhein-Lahn-Kreis
34,6 km
125.160
57,8 %
5,56 € je m²
Landkreis Birkenfeld
40,2 km
82.304
61,0 %
4,78 € je m²
Landkreis Bernkastel-Wittlich
40,4 km
112.751
61,9 %
5,75 € je m²
Landkreis Mainz-Bingen
43,8 km
206.603
58,0 %
7,61 € je m²
Was Eigentümer einer Wohnung im Rhein-Hunsrück-Kreis fragen
Wie verkaufe ich meine vermietete Wohnung, ohne dass der Mieter es aus dem Internet erfährt?
Über Unterhand steht die Wohnung auf keinem Portal. Mitglieder sehen Bereich, Preisband, Fläche und Zimmer, nicht Adresse, Etage oder Fotos. Ihrem Mieter sagen Sie es selbst, bevor die ersten Termine anstehen; sein Vertrag gilt weiter (§ 566 BGB).
Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?
Das hängt an Ihrer Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Viele verlangen sie, manche Gemeinschaften haben die Beschränkung per Beschluss aufgehoben (§ 12 Abs. 4 WEG). Fragen Sie den Verwalter früh; ohne erforderliche Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam.
Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Erhaltungsrücklage und den Energieausweis. Einsicht verlangen Sie beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG).
Darf mein Mieter die Wohnung zuerst kaufen?
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er, wenn die Wohnung während seiner Mietzeit umgewandelt wurde und Sie zum ersten Mal danach verkaufen (§ 577 BGB). Wollen Sie ihm die Wohnung ohnehin zuerst zeigen, laden Sie ihn bei Unterhand als Einzigen ein.
Wer zahlt das Hausgeld im Monat des Verkaufs?
Gegenüber der Gemeinschaft zahlen Sie, bis der Käufer im Grundbuch steht. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, üblich ist die Übergabe, ab dem der Käufer Ihnen das Hausgeld erstattet, und wer Nachschüsse aus der Jahresabrechnung trägt (§ 28 Abs. 2 WEG).
Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?
Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Rheinland-Pfalz, bei 280.000 € also 14.000 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.
Brauche ich einen Makler?
Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Verkaufe ich besser vermietet oder frei?
Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen im Rhein-Hunsrück-Kreis 61,3 % der Haushalte, in Rheinland-Pfalz 54,4 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst die Käufer, dann die Etage.
Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.