Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung im Landkreis Cochem-Zell verkaufen, ohne dass das Haus davon erfährt

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse, Fotos, Protokolle nur mit Ihrer Freigabe
  • Gebote mit Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Mein Mieter soll es von mir erfahren
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Die Nachbarn im Haus
Mitglieder sehen Bereich, Fläche und Preisband, nie Hausnummer oder Etage, bis Sie freigeben.
Keine Besichtigung ohne Finanzierung
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Protokolle gehören nicht ins Netz
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Erst die Käufer kennen, dann die Etage nennen.

Wohnung im Landkreis Cochem-ZellBeispielansicht

Landkreis Cochem-Zell, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümer einer Wohnung im Landkreis Cochem-Zell, ob selbst bewohnt oder vermietet, die verkaufen wollen, ohne dass Mieter und Nachbarn es aus dem Internet erfahren.

Verkaufen können Sie vermietet oder frei. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag, der Verwalter stimmt zu, wenn die Teilungserklärung es verlangt, und der Notar beurkundet. Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 5,0 % trägt der Käufer; auf einen Gewinn zahlen Sie nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf Steuer, und selbst dann nicht, wenn Sie selbst darin wohnten.

Wohnungen im Landkreis Cochem-Zell in Zahlen

In den 89 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell gibt es 33.110 Wohnungen, 8.424 davon in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Das sind 25,4 %; daneben stehen 21.766 Ein- und Zweifamilienhäuser, und eine Wohnung im Mehrfamilienhaus ist hier eine eigene Wahl, für Käufer wie für Mieter.

Karte: Landkreis Cochem-Zell und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Vulkaneifel; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Cochem-Zell und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen im Landkreis Cochem-Zell 6,8 % aus, bundesweit 14,4 %. Der Bestand ist eher geräumig; Käufer, die selbst einziehen, fragen nach Grundriss, Balkon, Stellplatz und Keller.

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Cochem-Zell bei 66,0 %, über dem Landeswert von 54,4 %. Selbstnutzer sind hier ein größerer Teil des Markts als im Land; ist Ihre Wohnung frei oder wird sie frei, sagen Sie das auf Stufe 1.

Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Cochem-Zell beim Zensus 5,11 € Nettokaltmiete je m², in Rheinland-Pfalz 6,75 €. Für Anleger ist das die Ausgangszahl; Hausgeld und Erhaltungsrücklage stellen sie daneben.

Mehr Altbau als im Bund: 19,3 % der Gebäude mit Wohnraum sind vor 1919 gebaut, im Bund 13,1 %. Bei Altbauwohnungen fragen Käufer nach Dach, Fassade, Leitungen und danach, was die Gemeinschaft dafür beschlossen oder angespart hat.

Mit Gas heizen im Landkreis Cochem-Zell 22,2 % der Gebäude, mit Öl 50,3 %, mit Fernwärme 1,3 %. Bei einer Wohnung ist die Heizung meistens Gemeinschaftseigentum; Baujahr, Wartung und Kosten erfahren Käufer aus Protokollen und Jahresabrechnung.

Mit 6,2 % liegt der Leerstand im Landkreis Cochem-Zell über dem Wert in Rheinland-Pfalz (4,8 %). Für Ihren Verkauf zählt weniger die Zahl als die Frage, ob Ihre Wohnung frei ist: Freie Wohnungen sprechen Selbstnutzer an, vermietete Anleger.

Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze: vier, darunter der Landkreis Mayen-Koblenz, der Rhein-Hunsrück-Kreis und der Landkreis Bernkastel-Wittlich. Mandate nennen oft mehrere davon; Ihre Wohnung erreicht damit auch Suchende von nebenan.

Wohnungsbestand im Landkreis Cochem-Zell, Zensus 2022

KennzahlLandkreis Cochem-ZellRheinland-PfalzDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)61.3804.123.02283.467.117
Wohnungen33.1102.125.49343.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen2.272162.7413.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen25,4 %41,7 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen6,8 %10,9 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191919,3 %14,2 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197934,1 %37,7 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199921,7 %22,5 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,8 %15,7 %16,5 %
Fernwärme1,3 %2,8 %6,6 %
Heizung mit Gas22,2 %50,7 %53,9 %
Eigentümerquote66,0 %54,4 %44,3 %
Leerstand6,2 %4,8 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,11 €6,75 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle

Teilungserklärung und Zustimmung des Verwalters

Was zu Ihrer Wohnung gehört, steht in der Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (§ 8 WEG): Sondereigentum, Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Keller oder Garten. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Verkauf der Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer bedarf (§ 12 Abs. 1 WEG), ist der Kaufvertrag bis zu dieser Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG).

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Erhaltungsrücklage und Hausgeld

Ihr Anteil an der Erhaltungsrücklage wird nicht ausgezahlt: Die Rücklage ist Vermögen der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für Käufer ist sie trotzdem ein Argument, denn sie zeigt im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG), wofür schon angespart ist.

Das Hausgeld setzt die Versammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres beschließt sie über Nachschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt; gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers Wohnungseigentümer.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschlüsse und Protokolle

Käufer lesen die Niederschriften der Eigentümerversammlungen (§ 24 Abs. 6 WEG) und die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Darin steht, was beschlossen und was nur besprochen wurde: Dach, Fassade, Aufzug, Heizung, Sonderumlagen. Fordern Sie die Unterlagen der letzten drei Jahre früh an; als Eigentümer haben Sie das Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mit Mieter oder ohne

Ob Ihre Wohnung vermietet ist, bestimmt, wer sie kauft und wie Sie sie zeigen. Kündigen, um leer zu verkaufen, erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Der Mieter bleibt

Eine vermietete Wohnung kaufen Anleger nach Miete, Hausgeld und Zustand. Der Vertrag geht über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution auch (§ 566a BGB); mit der Mindeststufe Investor geben Sie gezielt Mitgliedern frei, die vermietet kaufen.

Die Wohnung ist leer

Eine freie Wohnung spricht Käufer an, die selbst einziehen. Kündigen, um frei zu verkaufen, können Sie einem Mieter nicht: Die bessere Verwertung durch Verkauf zählt nur in engen Grenzen, und nie im Zusammenhang mit einer Umwandlung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Zieht er von sich aus, ist das etwas anderes.

Vorkaufsrecht des Mieters

Der Mieter kann ein guter Käufer sein: Er kennt die Wohnung, und es gibt keinen Leerstand. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er nur, wenn das Wohnungseigentum nach seinem Einzug begründet wurde (§ 577 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie die Wohnung zuerst ihm.

Eigenbedarf des Käufers

Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt, kann sich der Käufer frühestens drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB); in Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB). Das senkt den Kreis der Käufer, die einziehen wollen.

Rechenbeispiel für eine Wohnung im Landkreis Cochem-Zell

Beispiel: eine Eigentumswohnung im Landkreis Cochem-Zell zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 15.755 € an Nebenkosten, 5,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzug und Umsatzsteuer. Diese Summe steht in jeder Rechnung eines Käufers vor dem Kaufpreis selbst.

Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.000 €1.224 €10.224 €5,7 %
280.000 €14.000 €1.755 €15.755 €5,6 %
420.000 €21.000 €2.505 €23.505 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Gewinn und Zehnjahresfrist

Ist die Wohnung vermietet und der Kauf jünger als zehn Jahre, versteuern Sie den Gewinn (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG); die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, mindern dabei die Anschaffungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Ein Verkauf nach Ablauf der Frist bleibt ohne diese Steuer.

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn die Bank noch im Grundbuch steht

Der Verkauf gibt Ihnen ein Kündigungsrecht für ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB). Dafür ersetzen Sie der Bank ihren Schaden. Wie hoch er ist, hängt von Restlaufzeit und Zinsen ab; fragen Sie, bevor Sie ein Preisband nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern, zwei Schuldner

Zwei Steuern hängen am Verkauf: Die Grundsteuer zahlt für das laufende Jahr, wer am Jahresanfang Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also Sie; die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Rheinland-Pfalz, im Beispiel 14.000 €, zahlt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer, gesetzlich schulden sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Die erste Zeile gilt nur in Rheinland-Pfalz, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Formnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkaufnötig, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht; ohne sie bleibt der Vertrag unwirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der GemeinschaftRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnunggeht mit Kaution auf den Käufer über§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mietersnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Cochem-Zell

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Cochem-Zell. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Landkreis Cochem-Zell nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Cochem-Zell nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wohnungsverkauf in neun Schritten

Neun Schritte, davon zwei mit der Gemeinschaft. Kein Schritt verlangt, dass die Wohnung irgendwo öffentlich zu sehen ist.

  1. Den Rahmen setzen. Am Anfang steht die Frage nach dem Mieter. Läuft der Vertrag weiter, verkaufen Sie an Anleger; zieht er aus, auch an Selbstnutzer. Bis Sie entschieden haben, hält das Stille Register Ihren Platz, ohne Objekt und ohne Zahlung.
  2. Unterlagen beim Verwalter anfordern. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
  3. Den Preis finden. Den Wert ermittelt der Gutachterausschuss mit seinen Vergleichspreisen für Wohnungseigentum oder ein Sachverständiger; auf Antrag erstellt der Ausschuss ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Käufer zusätzlich mit Miete, Hausgeld und Rücklage. Daraus wird Ihr Preisband auf Stufe 1.
  4. Resonanz prüfen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Wohnung anlegen. Auf Stufe 1 stehen Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet und ein Lageplan ohne Straßennamen; auf Stufe 2 Adresse, Etage, Fotos und die Unterlagen der Gemeinschaft. Sie wählen den Modus der Freigabe, eine Mindeststufe und auf Wunsch die Nachweispflicht. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
  6. Zur Prüfung geben. Wohnungsgrundbuchauszug als Nachweis, Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal. Dann „Zur Prüfung geben“ und 149 € netto zzgl. USt. zahlen; Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Termine mit dem Mieter abstimmen. Passende Mandate erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage zeigt Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis und Mandat, nie einen Namen; Sie geben frei oder lehnen ab. Termine in einer vermieteten Wohnung stimmen Sie mit dem Mieter ab, bündeln Sie sie, und legen Sie den Energieausweis spätestens dabei vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Vom Vertrag bis zum Schlüssel. Den Vertragsentwurf lesen Sie vor dem Termin: Übergabetag, Hausgeld, Sonderumlagen, Mietvertrag, Haftung. Nach der Beurkundung holt der Notar ein, was fehlt, auch die Zustimmung nach § 12 WEG. Mit der Zahlung endet Ihr Teil; Mieter und Verwalter erhalten die Mitteilung.

Der Ordner einer Eigentumswohnung

Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.

Wohnung und Grundbuch

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Nachweis der Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Keller, Garten, Dachboden
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Niederschriften der letzten drei Versammlungen
  • Beschluss-Sammlung mit allen Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt sind
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Name und Bestellung des Verwalters, falls er zustimmen muss

Wenn die Wohnung vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • letzte Mieterhöhung und letzte Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Persönlich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Kontakt zur Bank für die Löschung der Grundschuld

Vier Einwände von Wohnungseigentümern

„Mein Mieter soll keine Unruhe bekommen.“

Unruhe entsteht durch viele Termine und durch Fotos im Internet. Beides gibt es bei Unterhand nicht ohne Ihre Freigabe; Besichtigen dürfen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis, zu Terminen, die der Mieter kennt.

„Wohnungen verkauft man doch online.“

Ob es Käufer gibt, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung; danach entscheiden Sie frei, und niemand hat mitgezählt, wie lange die Wohnung zu haben war.

„Das Protokoll liest sich schlecht.“

Dann sagen Sie es, und zwar nur denen, die Sie freigeben. Protokolle und Beschlüsse lesen Mitglieder mit Wasserzeichen; wer bietet, kennt die Lage und rechnet sie ein. Verschweigen hilft nicht (§ 444 BGB).

„Das macht mein Makler.“

Dann bringt er sein Wissen ein und Unterhand den Weg: als Professional, mit Freigabe, Wasserzeichen und Protokoll.

So verkaufen Sie Ihre Wohnung über Unterhand

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk mit geprüften Mitgliedern. Auf Stufe 1 sehen sie von Ihrer Wohnung Bereich, Preisband, Fläche, Zimmer und ob sie vermietet ist; welches Haus und welche Etage, sehen sie nicht.

Freigeben heißt: ein Mitglied sieht Adresse, Fotos, Teilungserklärung und Protokolle, gezeichnet mit seiner Nummer. Das Protokoll hält jede Ansicht fest und ist nicht änderbar; widerrufen können Sie jederzeit.

Gebote kommen verdeckt bis zu Ihrer Frist, ohne Überbieten. Niemand sieht, seit wann die Wohnung im Netzwerk ist. Ihre Zusage: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal.

Käufer für Wohnungen im Landkreis Cochem-Zell

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Cochem-Zell
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Cochem-Zell
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst, wenn sie drei erreicht. Für Ihre Wohnung zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um den Landkreis Cochem-Zell

Wer eine Wohnung im Landkreis Cochem-Zell sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarkreise mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Cochem-Zell–61.38066,0 %5,11 € je m²
Landkreis Mayen-Koblenz24,8 km216.79655,5 %5,88 € je m²
Rhein-Hunsrück-Kreis25,3 km106.72661,3 %5,34 € je m²
Landkreis Bernkastel-Wittlich27,5 km112.75161,9 %5,75 € je m²
Landkreis Vulkaneifel32,6 km59.16065,7 %5,21 € je m²

Was Eigentümer einer Wohnung im Landkreis Cochem-Zell fragen

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Erhaltungsrücklage und den Energieausweis. Einsicht verlangen Sie beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG).

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Nicht wegen des Kaufs. Kündigen kann er nur wie jeder Vermieter, etwa bei Eigenbedarf (§ 573 BGB), und bei umgewandelten Wohnungen erst nach der Sperrfrist (§ 577a BGB). Für Anleger zählt die Miete; im Landkreis Cochem-Zell waren es beim Zensus 5,11 € je m².

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

Notar und Grundbuch trägt der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 5,0 % schulden Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld.

Gibt es einen Energieausweis nur für meine Wohnung?

Der Energieausweis gilt für das ganze Haus und wird über den Verwalter beschafft. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag (§ 80 Abs. 4 GModG). Fehlt er, beschließt die Gemeinschaft über die Beauftragung.

Was ist meine Wohnung im Landkreis Cochem-Zell wert?

Unterhand bewertet nicht. Vergleichswerte für Wohnungseigentum veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Cochem-Zell zuständig ist, im Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Einordnen hilft auch der Bestand: 6,8 % der Wohnungen im Landkreis Cochem-Zell haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %.

Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend. Wer doch einen beauftragt: Bei Wohnungen zahlen Verkäufer und Käufer, der Verbraucher ist, gleich viel (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn der Verwalter geliefert und Sie mit dem Mieter gesprochen haben.

  1. 1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung der Wohnung. Bezahlt wird noch nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.