Die passenden Häuser sind weg, bevor wir davon hören
Hier zeigen Eigentümer, die nicht öffentlich verkaufen, ihr Haus. Passt es zu Ihrem Mandat, kommt es per E-Mail, statt dass Sie täglich suchen.
Wir haben keine Zeit für zwanzig Besichtigungen
Lage, Wohnfläche, Grundstück und Preisband sehen Sie vorher. Besichtigt wird einzeln, nach der Freigabe des Eigentümers.
Am Ende treibt ein Bieterwettkampf den Preis
In der Angebotsrunde gilt eine feste Frist, ohne Überbieten. Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer.
Wir zahlen, und es kommt nichts
Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung von selbst. Konto und Resonanz kosten nichts.
Erst die Zahlen, dann die Fahrt.
Erst Lageplan und Zahlen, dann die Freigabe: ein Haus für Ihre Familie, ohne Schaulaufen.
Haus im Rhein-Hunsrück-KreisBeispielansicht
Rhein-Hunsrück-Kreis, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Fakten, etwa Baujahr und Zimmer
—
Adresse nach Freigabe
Fotos nach Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sehen Sie als geprüftes Mitglied ein Haus, bevor der Eigentümer etwas freigibt. Die Werte trägt der Eigentümer ein.
Was Sie als Mitglied sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name des Eigentümers.
Wann Sie mehr sehen
Wenn der Eigentümer freigibt: automatisch ab einer Stufe, auf Ihre Anfrage oder nur für Eingeladene. Dann sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen.
Was der Eigentümer von Ihnen sieht
Mitgliedsnummer, Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist, und Ihr Mandat. Nie Ihren Namen.
Wie geboten wird
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Sie sehen Frist und Zahl der Gebote, Ihren Betrag sieht nur der Eigentümer. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange ein Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was der Eigentümer zusagt
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Er bietet das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellt es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Ihre Identität, bevor Sie Häuser sehen, in der Regel innerhalb eines Werktags; beim Eigentümer Identität und Nachweis, dass er verkaufen darf. Unterhand bewertet kein Haus.
Für alle, die im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Haus suchen, in dem sie selbst wohnen, mit Kindern, mit Garten oder einfach mit mehr Platz.
Wer im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Haus sucht, sucht in einem Bestand von 32.498 Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen. Die Nebenkosten betragen in Rheinland-Pfalz im Beispiel mindestens 5,6 % des Preises, davon 5,0 % Grunderwerbsteuer. Unterhand meldet passende Häuser von Eigentümern, die nicht öffentlich verkaufen.
Was Sie im Rhein-Hunsrück-Kreis vorfinden
Von Boppard mit 15.665 Einwohnern bis zum kleinen Dorf: 137 Gemeinden gehören zum Kreis, zusammen 106.726 Einwohner. 32.498 der 36.384 Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen.
Der Anteil der Häuser mit einer oder zwei Wohnungen liegt im Rhein-Hunsrück-Kreis über dem Landesdurchschnitt (86,8 %). Das eigene Haus ist hier eine übliche Wohnform; Häuser werden auch aus Altersgründen oder nach einem Erbfall frei.
Die Eigentümerquote liegt im Rhein-Hunsrück-Kreis bei 61,3 %, in Rheinland-Pfalz bei 54,4 %. Häuser wechseln hier oft, bevor sie öffentlich zu haben sind, an Käufer aus der Gegend oder aus der Familie.
Mehr Neubau als im Land: 16,6 % der Gebäude im Rhein-Hunsrück-Kreis entstanden ab 2000, in Rheinland-Pfalz 15,7 %. Mit Wärmepumpe, Solar- oder Geothermie heizen 6,1 % der Gebäude, bundesweit 4,2 %.
Vermietete Wohnungen kosteten im Rhein-Hunsrück-Kreis 5,34 € Nettokaltmiete je m², weniger als in Rheinland-Pfalz (6,75 €). Beim Vergleich mit der Kreditrate zählen außerdem Grundsteuer, Versicherung und Rücklagen.
Angrenzend liegen der Landkreis Cochem-Zell, der Landkreis Bad Kreuznach und der Landkreis Mayen-Koblenz. Wer nahe einer Grenze sucht, nimmt die Nachbarkreise ins Mandat auf; die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Land, in dem das Haus steht, in Rheinland-Pfalz 5,0 %.
Rhein-Hunsrück-Kreis im Vergleich
Kennzahl
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
106.726
4.123.022
83.467.117
Einwohner je km²
108
208
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
32.498
1.069.361
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
89,3 %
86,8 %
81,8 %
Eigentümerquote
61,3 %
54,4 %
44,3 %
Leerstand
6,2 %
4,8 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,34 €
6,75 €
7,28 €
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
22,9 %
24,1 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
36,0 %
37,7 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
16,6 %
15,7 %
16,5 %
Heizung mit Gas
32,5 %
50,7 %
53,9 %
Fernwärme
2,8 %
2,8 %
6,6 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
6,1 %
5,0 %
4,2 %
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Was Sie vor dem Gebot prüfen
Ab 2000 gebaut sind im Rhein-Hunsrück-Kreis 16,6 % der Gebäude, zwischen 1980 und 1999 24,5 %. Ein jüngeres Haus spart Sanierung, nicht aber die Prüfung: Fragen Sie nach Bauakte, Abnahmeprotokoll und Wartung der Heizung.
Zwei Auskünfte stehen nicht im Grundbuch: das Baulastenverzeichnis, das Rechte von Nachbarn am Grundstück zeigen kann, und offene Erschließungsbeiträge der Gemeinde (§§ 127, 133 BauGB). Beides fragen Sie vor dem Notartermin ab; wer einen Beitrag trägt, regelt der Vertrag.
Fundstellen: §§ 127, 133 BauGB; § 80 GModG. Stand 3. November 2026.
Was zum Kaufpreis dazukommt
Angenommen, Sie kaufen im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Haus für 550.000 € und finanzieren über eine Grundschuld. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind 1.015 €; die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz liegt bei 5,0 %, gültig seit dem 1. März 2012.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
27.500 €
Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung
doppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
2.030 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Abwicklung durch den Notar
zweimal eine halbe Gebühr, GNotKG KV 22110 und KV 22200
Ohne Finanzierung und ohne Vollzug kommen im Beispiel mindestens 30.545 € hinzu, das sind 5,6 % des Kaufpreises. Dieses Geld bringen Sie in der Regel aus Eigenkapital auf; die Bank finanziert den Kaufpreis, selten die Nebenkosten.
Eine Maklerprovision teilen sich Käufer und Verkäufer beim Einfamilienhaus, Sie tragen höchstens die Hälfte (§ 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine Provision an, nur der Beitrag.
Laufend kommt die Grundsteuer hinzu: Messbetrag laut Finanzamt mal Hebesatz der Gemeinde.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
350.000 €
17.500 €
2.055 €
19.555 €
5,6 %
550.000 €
27.500 €
3.045 €
30.545 €
5,6 %
800.000 €
40.000 €
4.245 €
44.245 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Regeln für Käufer in Rheinland-Pfalz
Nur die Grunderwerbsteuer ist Landesrecht in Rheinland-Pfalz; alles Weitere gilt bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. März 2012
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41)
Kaufvertrag im Entwurf
erhalten Sie als Verbraucher in der Regel zwei Wochen vor dem Termin
§ 17 Abs. 2a BeurkG
Vorkaufsrecht der Gemeinde
Frist von drei Monaten ab Mitteilung des Vertrags
§§ 24, 28 BauGB
Sanierungs- und Entwicklungsgebiet
Genehmigung der Gemeinde, möglicher Ausgleichsbetrag, Vermerk im Grundbuch
§§ 144, 154, 169 BauGB
Maklerprovision beim Einfamilienhaus
Verbraucher tragen höchstens die Hälfte; Maklervertrag in Textform
§§ 656a, 656c, 656d BGB
Unbedenklichkeitsbescheinigung
ohne sie trägt das Grundbuchamt keinen neuen Eigentümer ein
§ 22 Abs. 1 GrEStG
Energieausweis
liegt spätestens bei der Besichtigung vor
§ 80 Abs. 4 GModG
Vermietetes Haus
der Mietvertrag geht auf Sie als Käufer über
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietrecht und Baurecht im Rhein-Hunsrück-Kreis
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 S. 538), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz: Landesverordnung vom 13. September 2024 (GVBl. 2024 S. 331), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Rheinland-Pfalz dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Landesverordnung vom 15. September 2023 (GVBl. 2023 S. 245), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Ablauf vom Mandat bis zum Grundbuch
Sie beschreiben einmal, was Sie suchen. Den Rest erledigen E-Mail, Freigabe und Notar.
Beschreiben, was Sie suchen. Ort, Haus, Preis bis, dazu ein Satz in Ihren Worten: Kinderzimmer, Garten, Weg zur Schule. So beginnt das Mandat, noch ohne Konto; Fläche und weitere Orte kommen im Konto dazu.
Konto, Beitrag, Identität. Mit dem Konto wählen Sie Mitglied, 49 € netto zzgl. USt. im Monat, und laden den Ausweis hoch. Unterhand prüft innerhalb eines Werktags, löscht die Bilder danach und übernimmt Ihr Mandat ins Konto.
Finanzierung zuerst. Mit der Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank hinterlegen Sie im Konto einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Anbieter sehen davon nur die Betragsklasse, nie das Dokument.
Das passende Haus kommt. Statt täglich zu suchen, warten Sie auf die E-Mail. Sie zeigt das Haus auf Stufe 1: Lageplan, Flächen, Preisband, Fakten. Ohne Adresse und Fotos entscheiden Sie, ob Sie anfragen; „Nicht passend“ reicht als Antwort.
Anfragen und freigegeben werden. Der Eigentümer gibt frei: automatisch, auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Mit der Freigabe sehen Sie Adresse, Fotos und Unterlagen, jedes Dokument mit Ihrer Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Den Termin zur Besichtigung vereinbaren Sie danach.
Gebot. In der Angebotsrunde gibt jeder einmal sein Gebot ab, verdeckt, bis zu einer Frist. Sie sehen, wie viele geboten haben, nicht wie viel. Gebunden sind Sie erst mit dem Kaufvertrag.
Kaufvertrag und Eintragung. Der Notar schickt den Entwurf des Kaufvertrags, in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Vormerkung, Anfrage zum Vorkaufsrecht bei der Gemeinde, Grunderwerbsteuer und die Umschreibung beim Grundbuchamt.
Unterlagen für Käufer
Was Sie bereithalten
Personalausweis oder Pass, für die Prüfung bei Unterhand und für den Notar
Finanzierungszusage oder Kontonachweis über das Eigenkapital
Steuer-ID jedes Käufers, die der Notar dem Finanzamt meldet
für die Bank: Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Eigenkapital, bei Selbstständigen die Bescheide der letzten Jahre
Was Sie nach der Freigabe prüfen
Grundbuchauszug mit Eigentümer, Lasten, Grundschulden und einem etwaigen Sanierungsvermerk
Lageplan, Grundrisse, Wohnfläche nach Berechnung
Baugenehmigung und Baubeschreibung, auch für Anbauten
Energieausweis, Art und Alter der Heizung
Auskunft der Bauaufsicht zu Baulasten, der Gemeinde zu Beiträgen
Grundsteuerbescheid und Nachweise zu Dach, Fenstern und Heizung
bei einem Haus von vor 1949: ob es in der Denkmalliste steht
welche Grundschule für die Adresse zuständig ist, Auskunft der Gemeinde
Was Hauskäufer zögern lässt
„Wir hören immer erst davon, wenn es verkauft ist.“
Unterhand ist der Ort, an dem solche Verkäufe stattfinden, ohne Portal und ohne Schild. Ihr Mandat steht dort, bevor das Haus kommt, und meldet es Ihnen per E-Mail.
„Wir können nicht jedes Wochenende besichtigen.“
Auf Stufe 1 sehen Sie Lageplan, Wohnfläche, Grundstück und Preisband, bevor Sie fahren. Besichtigt wird erst nach der Freigabe, einzeln und mit dem Eigentümer.
„Wir zahlen, bevor wir ein einziges Haus gesehen haben.“
Die Resonanz kostet nichts, und Ihr Mandat beschreiben Sie ohne Konto. Treffer und Stufe 1 gibt es mit dem Beitrag: 49 € netto zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar; bleibt Ihr Mandat 30 Tage ohne Treffer, pausiert er von selbst.
„Wir wollen nicht in der Nachbarschaft Gesprächsthema sein.“
Ihr Mandat ist nie öffentlich. Eigentümer sehen von Ihnen die Mitgliedsnummer, die Stufe, den Stand des Nachweises und Ihr Mandat, nie Ihren Namen.
Unterhand für Hauskäufer
Ihr Mandat zählt schon, bevor ein Haus im Netzwerk steht: Im Stillen Register sehen Eigentümer, wie viele Mandate zu ihrem Haus passen, ohne einen Namen.
Lageplan, Wohnfläche, Grundstück, Preisband und Fakten sehen Sie, bevor Sie einen Termin planen. Adresse, Fotos und Unterlagen öffnet erst die Freigabe des Eigentümers, und jeder Abruf steht im Protokoll.
Jeder Eigentümer sagt per Kontrollkästchen zu, sein Haus nur über Unterhand anzubieten und mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Die Tage am Markt zählt niemand.
Häuser und Mandate im Netzwerk
Häuser im Rhein-Hunsrück-Kreis im Netzwerk
nicht ausgewiesen
geprüfte Mandate für Häuser im Rhein-Hunsrück-Kreis
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für den Rhein-Hunsrück-Kreis nennt Unterhand erst ab drei; vorher keine. Ihr Mandat können Sie ohne Konto beschreiben.
Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze. Ein Mandat kann mehrere davon nennen; die Tabelle hilft bei der Wahl.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Rhein-Hunsrück-Kreis
–
106.726
61,3 %
5,34 € je m²
Landkreis Cochem-Zell
25,3 km
61.380
66,0 %
5,11 € je m²
Landkreis Bad Kreuznach
27,8 km
164.822
56,3 %
6,10 € je m²
Landkreis Mayen-Koblenz
34,2 km
216.796
55,5 %
5,88 € je m²
Rhein-Lahn-Kreis
34,6 km
125.160
57,8 %
5,56 € je m²
Landkreis Birkenfeld
40,2 km
82.304
61,0 %
4,78 € je m²
Landkreis Bernkastel-Wittlich
40,4 km
112.751
61,9 %
5,75 € je m²
Landkreis Mainz-Bingen
43,8 km
206.603
58,0 %
7,61 € je m²
Fragen von Familien im Rhein-Hunsrück-Kreis
Wie viele Häuser gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis?
Der Zensus 2022 zählt im Rhein-Hunsrück-Kreis 32.498 Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen, 89,3 % der Gebäude mit Wohnraum; in Rheinland-Pfalz sind es 86,8 %. Wie viele davon im Jahr verkauft werden, steht im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten im Rhein-Hunsrück-Kreis?
Bei 550.000 € Kaufpreis kommen 27.500 € Grunderwerbsteuer (5,0 %) und Gebühren für Notar und Grundbuch hinzu, zusammen mindestens 30.545 € oder 5,6 % (§ 34 GNotKG). Eine Grundschuld kostet extra, eine Maklerprovision, wenn ein Makler anbietet.
Welche Preise gelten im Rhein-Hunsrück-Kreis?
Einen Wert nennt Unterhand nicht. Was Häuser tatsächlich gekostet haben, steht im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für die Gemeinde des Hauses, dazu die Bodenrichtwerte (§ 193 BauGB). Zum Vergleich der Mieten: 5,34 € je m² im Rhein-Hunsrück-Kreis, 6,75 € in Rheinland-Pfalz (Zensus 2022).
Lohnt der Blick in die Nachbarkreise?
Oft. Der Rhein-Hunsrück-Kreis grenzt an sieben Nachbarkreise, der nächste ist der Landkreis Cochem-Zell; die Tabelle oben nennt Eigentümerquote und Miete. Die Grunderwerbsteuer ist im selben Land dieselbe, 5,0 %. Ein Mandat kann mehrere Orte zugleich nennen.
Wann sehen wir die ersten Häuser?
Mit der Prüfung Ihrer Identität, in der Regel am Werktag nach dem Beitritt. Das Mandat beschreiben Sie schon vorher ohne Konto; Zahlen für den Rhein-Hunsrück-Kreis nennt Unterhand erst ab drei.
Was erfährt der Eigentümer über unsere Familie?
Ihre Mitgliedsnummer, Ihre Stufe, ob Ihr Nachweis geprüft ist und Ihr Mandat, auch den Satz, den Sie in Ihren Worten schreiben. Ihren Namen sieht er nicht. Was Sie öffnen, steht in seinem Protokoll und in Ihrem.
Wohnen im Rhein-Hunsrück-Kreis viele im eigenen Haus?
Die Eigentümerquote lag beim Zensus 2022 im Rhein-Hunsrück-Kreis bei 61,3 %, in Rheinland-Pfalz bei 54,4 %, bundesweit bei 44,3 %. Sie zählt alle bewohnten Wohnungen, auch in Häusern mit drei und mehr Wohnungen.
Können wir ein vermietetes Haus kaufen und selbst einziehen?
Der Mietvertrag geht mit dem Kauf auf Sie über (§ 566 Abs. 1 BGB). Selbst einziehen können Sie nur nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs mit den gesetzlichen Fristen (§§ 573, 573c BGB). Fragen Sie vor dem Gebot, ob das Haus frei übergeben wird.
Was, wenn das Haus nach dem Kauf Mängel zeigt?
Bei gebrauchten Häusern schließen Kaufverträge die Haftung für Sachmängel in der Regel aus. Das gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Beschaffenheit garantiert (§ 444 BGB). Prüfen Sie deshalb vor dem Notartermin, wenn möglich mit einem Sachverständigen.
Was, wenn sich unsere Suche ändert?
Dann passen Sie das Mandat im Konto an, jederzeit: weitere Orte wie der Landkreis Cochem-Zell, ein anderer Preis, mehr Fläche. Unterhand meldet danach nur, was zum neuen Mandat passt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 41). Rheinland-Pfalz; Steuersatz seit 1. März 2012. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Rheinland-Pfalz; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst hinfahren, wenn das Haus zur Familie passt.
Sie beschreiben einmal, was Ihre Familie braucht: der Rhein-Hunsrück-Kreis oder die Nachbarkreise, Haus, Kaufpreis bis und in Ihren Worten Kinderzimmer, Garten oder Schulweg. Jedes passende Haus kommt per E-Mail mit Lage und Zahlen; hin fahren Sie erst nach der Freigabe.
1HeuteKonto anlegen mit Name, E-Mail und Passwort. Das kostet nichts; ein Mandat aus der Resonanz geht mit.
2Wenn Sie beitretenIm Zugang Mitglied wählen, erst dann wird bezahlt. Den Ausweis hochladen; Unterhand prüft in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Mandat nennt Ort, Haus und Kaufpreis bis.
3Nach der PrüfungJedes passende Haus kommt per E-Mail, mit Lageplan und Zahlen. Adresse und Fotos fragen Sie beim Eigentümer an; erst dann fahren Sie hin.
Objekte über 1,5 Mio. €: Vier Augen, auf Einladung.
Was kostet es?
Mitglied 49 € netto zzgl. USt. im Monat, für Privatleute 58,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Konto und Resonanz kosten nichts, eine Provision berechnet Unterhand nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie im Zugang den Beitrag wählen, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach monatlich im Voraus. Bringt Ihr Mandat 30 Tage keinen Treffer, pausiert die Abbuchung, bis ein Haus passt.
Wie kündige ich?
Jederzeit zum Ende des laufenden Monats: im Konto mit „Kündigen“, im Kundenportal oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.