Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Haus im Landkreis TraunsteinBeispielansicht
Landkreis Traunstein, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Sie, wenn das Elternhaus im Landkreis Traunstein an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.
Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.
Ihre Lage im Landkreis Traunstein
Der Landkreis Traunstein zählt 175.319 Einwohner in 35 Gemeinden, darunter Traunstein, Traunreut und Trostberg. 84,7 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 41.306. Bis 1979 gebaut sind 54,7 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 61,1 %.
37,0 % der Gebäude im Landkreis Traunstein stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer rechnen bei Häusern dieser Jahre mit Arbeiten an Dach, Fenstern und Heizung; was davon schon erledigt ist, belegen Rechnungen besser als jede Beschreibung.
Gas heizt im Landkreis Traunstein nur 15,8 % der Gebäude, weniger als bundesweit (53,9 %); Öl kommt auf 45,2 %, Fernwärme auf 6,6 %. Steht im Keller des Erbhauses ein Öltank, fragen Käufer nach Alter, Prüfung und Füllstand. Vorzulegen ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Traunstein bei 54,8 %, in Bayern bei 49,3 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.
Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Traunstein bei 7,20 € je m², unter dem Wert in Bayern (8,74 €). Wer vermieten will, braucht in der Erbengemeinschaft für jede größere Entscheidung wieder alle; manche Erben verkaufen deshalb lieber.
Zwischen Traunstein und den kleinen Gemeinden des Kreises unterscheiden sich Käufer und Preise oft deutlich. Wer ein Haus im Kreis erbt, schaut deshalb auf die Seite seiner Gemeinde, sofern Unterhand eine zeigt, und auf die Nachbarn der Landkreis Rosenheim und der Landkreis Berchtesgadener Land.
Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Bestand im Landkreis Traunstein, Zensus 2022
Kennzahl
Landkreis Traunstein
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
175.319
13.245.503
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
41.306
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
84,7 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
37,0 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
17,7 %
15,9 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
19,5 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
15,8 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
45,2 %
36,7 %
24,7 %
Eigentümerquote
54,8 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
4,2 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,20 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Vom Testament bis zum Notar: der Ablauf
Manche Schritte haben eine Frist, andere warten, bis die Familie so weit ist. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.
Das Testament zum Nachlassgericht. Wer ein Testament findet, gibt es unverzüglich beim Nachlassgericht ab (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Sie können das Original mit der Sterbeurkunde und einer Liste aller Erben mit Anschrift auch per Post schicken. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Erben; die Gebühr beträgt 109 € (GNotKG KV 12101).
Annehmen oder ausschlagen. Bevor jemand über den Verkauf spricht, klären Sie, ob Sie das Erbe überhaupt wollen. Grundschulden, Kredite und offene Rechnungen gehen mit über. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB); erklärt wird sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
Dem Finanzamt melden. Binnen drei Monaten ab Kenntnis melden Sie den Erwerb schriftlich dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Gehört ein Haus zum Nachlass, gilt das auch dann, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Zuständig ist das Finanzamt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers; in vielen Ländern bearbeiten nur einige Finanzämter Erbschaften.
Die Erben ins Grundbuch. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht trägt Sie als Eigentümer ein. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung nichts (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für die Übertragung an den Käufer verlangt das Grundbuch Ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Als Eigentumsnachweis bei Unterhand dient der Grundbuchauszug.
Den Wert ermitteln lassen. Bevor ein Preisband auf Stufe 1 steht, braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Vorstellung. Bodenrichtwert und Marktbericht des Gutachterausschusses geben den Rahmen; ein Gutachten auf Antrag der Erben (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) macht ihn belastbar, auch gegenüber dem Finanzamt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Gebühr regelt das Landesrecht.
Ordner anlegen. Im Nachlass liegen die Papiere selten an einem Ort. Suchen Sie Kaufvertrag oder Übergabevertrag, Baupläne, Rechnungen über Dach, Heizung und Fenster, Versicherungs- und Grundsteuerbescheide. Fehlt der Energieausweis, bestellen Sie ihn früh; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Statt eines Schilds am Zaun ein geschlossener Kreis: Bei Unterhand sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis das Haus, zunächst ohne Adresse. Wer mehr will, fragt an; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
Beim Notar unterschreiben und teilen. Beim Notar wird aus der Einigung ein Vertrag. Unterschreiben müssen alle Erben oder ihre Vertreter (§ 2040 Abs. 1 BGB), die Kosten der Beurkundung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös landet zunächst im Nachlass (§ 2041 BGB); nach Begleichung der Schulden teilen die Erben ihn nach ihren Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).
Was bis wann zu tun ist
Was
Frist
Fundstelle
Gefundenes Testament abgeben
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Ausschlagung erklären
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Erwerb dem Finanzamt melden, mit Haus auch bei eröffnetem Testament
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigen
binnen zwei Jahren nach dem Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vor
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblassers
zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Familienheim selbst bewohnen, sonst entfällt die Steuerbefreiung
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Verkaufspreis als Beleg gegenüber dem Finanzamt
Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Was in den Ordner gehört
Für Erbschein und Grundbuchamt
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
Ausweis oder Pass aller Antragsteller
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aller in Betracht kommenden Erben, im Original oder beglaubigt
Liste aller Miterben mit Postanschrift
Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus
Für die Käufer
frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
Erbschein, ersatzweise notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift
Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
Flurkarte, Baupläne und eine Berechnung der Wohnfläche
Rechnungen über erneuerte Bauteile wie Dach, Fenster, Heizung und Leitungen
für vermietete Teile: Verträge, Kautionskonto, letzte Abrechnung
steht das Haus auf fremdem Grund: Erbbaurechtsvertrag und Erbbauzins
Für die Miterben
Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Beispiel: ein gebrauchtes Haus im Landkreis Traunstein zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 12210
885 €
Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung
eine Gebühr (1,0) nach KV 23300 GNotKG
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren
gebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
15.750 €
Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eintragung des Käufers ins Grundbuch
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 18.405 € oder 4,1 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.
Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
10.500 €
1.905 €
12.405 €
4,1 %
450.000 €
15.750 €
2.655 €
18.405 €
4,1 %
700.000 €
24.500 €
3.765 €
28.265 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Welche Steuern Erben kennen sollten
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Einkommensteuer auf den Gewinn
Die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) beginnt beim Erbhaus nicht neu: Sie treten in die Frist des Erblassers ein. Hat er das Haus selbst gebaut oder vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Gewinn aus Ihrem Verkauf nicht zu versteuern.
Vorsicht bei der Auszahlung: Übernimmt ein Miterbe das Haus gegen Geld, erwirbt er die Anteile der anderen entgeltlich, und für sie startet eine eigene Frist (§ 23 Abs. 1 EStG). Frei bleibt ein Gewinn dagegen, wenn das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt war (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Der Erwerb durch Erbfall ist frei (§ 3 Nr. 2 GrEStG), ebenso, wenn ein Miterbe das Haus zur Teilung des Nachlasses übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Verkaufen Sie an einen Dritten, fallen in Bayern 3,5 % an, im Beispiel 15.750 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gilt, wenn Erben verkaufen
Bis auf die Grunderwerbsteuer in Bayern gelten diese Regeln bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Wer verkaufen darf
alle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein
§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das Grundbuchamt
Erbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertrag
geht auf den Käufer über
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
nur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt
§ 556d BGB
Energieausweis beim Verkauf
spätestens bei der Besichtigung vorlegen
§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkauf
zahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Traunstein
Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Traunstein in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in 1 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 3 von 35 Gemeinden
Traunstein, Traunreut, Trostberg.
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 3 von 35 Gemeinden
Traunstein, Traunreut, Trostberg.
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 3 von 35 Gemeinden
Traunstein, Traunreut, Trostberg.
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 1 von 35 Gemeinden
Traunstein.
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 3 von 35 Gemeinden
Traunstein, Traunreut, Trostberg.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wenn Sie zu mehreren erben
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Gemeinsam verkaufen
Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Aussteigen mit dem Erbteil
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Versteigerung beim Amtsgericht
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.
Vier Einwände von Erben
„Ich will keine Fremden im Haus meiner Eltern.“
Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.
„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“
Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.
„Das Nachlassgericht braucht noch.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Was, wenn sich niemand meldet?“
Dann hat es niemand öffentlich gesehen. Unterhand zeigt keine Tage am Markt, Adresse und Fotos kennen nur Freigegebene. Sie können zurückziehen, neu anlegen oder einen anderen Weg gehen, ohne Spuren im Netz.
Unterhand für Erben
Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.
Nachfrage im Landkreis Traunstein
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Traunstein
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Traunstein
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt für den Landkreis Traunstein erst eine Zahl, wenn sie mindestens drei beträgt. Wie viele Mandate zu Ihrem Haus passen, zeigt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.
Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Traunstein
–
175.319
54,8 %
7,20 € je m²
Landkreis Rosenheim
31,6 km
258.824
52,9 %
8,45 € je m²
Landkreis Berchtesgadener Land
31,9 km
105.118
44,7 %
7,39 € je m²
Landkreis Altötting
36,1 km
113.775
54,4 %
6,36 € je m²
Landkreis Mühldorf am Inn
41,2 km
122.314
56,1 %
6,78 € je m²
Fragen von Erben im Landkreis Traunstein
Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?
Für das Grundbuch nicht. Dem Grundbuchamt genügen das notarielle Testament oder der Erbvertrag und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Ein handschriftliches Testament reicht dafür nicht, dann brauchen Sie den Erbschein.
Müssen die Erben erst ins Grundbuch?
Nicht zwingend: Der Käufer kann direkt nach dem Erblasser eingetragen werden, wenn die Erben die Erbfolge nachweisen (§ 40 Abs. 1 GBO). Die eigene Eintragung kostet in den ersten zwei Jahren nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1) und erleichtert den Nachweis bei Unterhand.
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht mit dem Verkauf. Kinder haben je 400.000 € Freibetrag, Ehegatten 500.000 € (§ 16 ErbStG). Teuer werden kann der Verkauf nur, wenn ein Kind oder der Ehegatte das Haus als Familienheim steuerfrei geerbt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Welche Kosten tragen die Erben, welche der Käufer?
Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Bayern, 3,5 %, schulden Käufer und Erben gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Auf die Erben entfallen Erbnachweis und Löschung alter Grundschulden.
Kann ich verkaufen, ohne dass Nachbarn und Mieter es erfahren?
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Jede Ansicht steht im Protokoll, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?
Verkaufen ja, aber das Recht bleibt bestehen, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs. Käufer, die selbst einziehen wollen, kaufen in der Regel nur ohne das Recht; klären Sie deshalb früh, ob die Berechtigte, etwa der überlebende Elternteil, ausziehen und verzichten will.
Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?
Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zu denen auch die Kosten der Beerdigung gehören (§ 1968 BGB). Aus dem Erlös werden zuerst diese Schulden beglichen, dann teilen die Erben den Rest nach Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).
Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Gibt es im Landkreis Traunstein viele Häuser wie unseres?
84,7 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Traunstein sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 41.306; in Bayern sind es 84,2 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.