Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Haus im Landkreis AltöttingBeispielansicht
Landkreis Altötting, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Sie, wenn das Elternhaus im Landkreis Altötting an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.
Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.
Landkreis Altötting in Zahlen, gelesen als Erbe
113.775 Menschen, 200 je km², verteilt auf 24 Gemeinden: 88,8 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, in Bayern 84,2 %. Zu den großen Orten gehören Burghausen und Altötting.
39,8 % der Gebäude im Landkreis Altötting stammen aus den Jahren 1950 bis 1979, über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer rechnen bei Häusern dieser Jahre mit Arbeiten an Dach, Fenstern und Heizung; was davon schon erledigt ist, belegen Rechnungen besser als jede Beschreibung.
49,0 % der Gebäude im Landkreis Altötting heizen mit Öl, 19,4 % mit Gas, 7,5 % mit Fernwärme. Für ein geerbtes Haus mit altem Kessel zählt der Energieausweis: Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).
Wohneigentum ist im Landkreis Altötting verbreiteter als im Land: 54,4 % der Haushalte wohnen in den eigenen Wänden, in Bayern 49,3 %. Gerade dann spricht sich ein Verkauf schnell herum, wenn das Haus öffentlich steht; bei Unterhand sieht es nur, wer geprüft ist.
Der Leerstand lag im Landkreis Altötting beim Zensus bei 3,7 %, unter dem Wert in Bayern (4,2 %). Ein leeres Erbhaus fällt hier eher auf als anderswo im Land; wer vorbeikommt, bemerkt die zugezogenen Vorhänge, auch ohne Schild am Zaun.
Mit 6,36 € je m² liegt die Nettokaltmiete im Landkreis Altötting unter dem Landeswert von 8,74 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.
Der Kreis grenzt an drei Kreise und kreisfreie Städte, am nächsten liegt der Landkreis Mühldorf am Inn. Käufer für ein Erbhaus in Altötting oder Burgkirchen an der Alz suchen selten im ganzen Kreis, sondern im Umkreis ihres Arbeitsorts.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für Ihre Gemeinde zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Gebäude und Wohnungen im Landkreis Altötting
Kennzahl
Landkreis Altötting
Bayern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
113.775
13.245.503
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
27.769
2.716.278
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
88,8 %
84,2 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
39,8 %
38,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
14,0 %
15,9 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
19,1 %
19,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
19,4 %
34,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
49,0 %
36,7 %
24,7 %
Eigentümerquote
54,4 %
49,3 %
44,3 %
Leerstand
3,7 %
4,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,36 €
8,74 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
In dieser Reihenfolge verkaufen Erben
Manche Schritte haben eine Frist, andere warten, bis die Familie so weit ist. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.
Testament finden und abgeben. Liegt ein handschriftliches Testament in der Schublade, darf es dort nicht bleiben: Das Gesetz verlangt die unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Eröffnung kostet eine Festgebühr von 109 € (GNotKG KV 12101), danach erhalten alle Beteiligten eine Abschrift.
Annehmen oder ausschlagen. Bevor jemand über den Verkauf spricht, klären Sie, ob Sie das Erbe überhaupt wollen. Grundschulden, Kredite und offene Rechnungen gehen mit über. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB); erklärt wird sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Den Nachweis führt der Erbschein (§ 2353 BGB), beantragt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Vollmachten zustimmender Miterben beschleunigen den Antrag.
Das Erbe beim Finanzamt melden. Die Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt ist Pflicht, sobald ein Haus zum Nachlass gehört, auch bei eröffnetem Testament (§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis. Eine Steuer folgt daraus nicht zwingend; viele Erben bleiben mit dem Haus unter ihrem Freibetrag.
Grundbuch berichtigen. Nach dem Erbschein folgt das Grundbuch: Mit dem Erbnachweis tragen die Erben sich als Eigentümer ein, binnen zwei Jahren ohne Gebühr (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Muss es schnell gehen, kann der Käufer auch direkt eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO); Unterhand prüft dann den Erbschein zusammen mit dem alten Auszug.
Wert klären. Bevor ein Preisband auf Stufe 1 steht, braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Vorstellung. Bodenrichtwert und Marktbericht des Gutachterausschusses geben den Rahmen; ein Gutachten auf Antrag der Erben (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) macht ihn belastbar, auch gegenüber dem Finanzamt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Gebühr regelt das Landesrecht.
Unterlagen sammeln. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
Notartermin und Auseinandersetzung. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar. Sind Sie zu mehreren, unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); die Kosten von Beurkundung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös fällt in den Nachlass (§ 2041 BGB) und wird nach Abzug der Schulden nach Erbquoten geteilt.
Die Fristen für Erben
Was
Frist
Fundstelle
Testament zum Amtsgericht bringen
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebühr
binnen zwei Jahren nach dem Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkauf beim Verkauf eines Erbteils
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)
zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Niedrigerer Wert durch einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG)
Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall
Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins
Für die Einigung unter Erben
Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Gerechnet für ein Haus im Landkreis Altötting zu 450.000 €, ohne Schulden im Nachlass. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Alle Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210
885 €
Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung
volle Gebühr nach GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegt
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
gebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
15.750 €
Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 18.405 €, das sind 4,1 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren des Notars, Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.
Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 3,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
10.500 €
1.905 €
12.405 €
4,1 %
450.000 €
15.750 €
2.655 €
18.405 €
4,1 %
700.000 €
24.500 €
3.765 €
28.265 €
4,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Erbschaftsteuer, Gewinn und Grunderwerbsteuer
Die Erbschaftsteuer
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Maßgeblich ist der Wert am Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Einen niedrigeren Wert weisen Sie mit Gutachten nach (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis aus dem Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG); ob ein früher Verkauf so zählt, klärt Ihr Steuerberater.
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Steuer auf den Verkaufsgewinn
Die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) beginnt beim Erbhaus nicht neu: Sie treten in die Frist des Erblassers ein. Hat er das Haus selbst gebaut oder vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Gewinn aus Ihrem Verkauf nicht zu versteuern.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer beim Erbe
Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Bayern 3,5 %, im Beispiel 15.750 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gilt, wenn Erben verkaufen
Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern
3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Wer verkaufen darf
nur alle Miterben zusammen, außer ein Testamentsvollstrecker ist eingesetzt
§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im Grundbuch
Erbschein, bei notariellem Testament auch Urkunde und Eröffnungsniederschrift
§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkauf
geht auf den Käufer über
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
nur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt
§ 556d BGB
Energieausweis beim Verkauf
bei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkauf
verteilen sich auf die Erben nach Quoten
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Altötting
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Altötting in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 3 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 3 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 3 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 2 von 24 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 3 von 24 Gemeinden
Burghausen, Kirchweidach, Stammham (Altötting).
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 3 von 24 Gemeinden
Burghausen, Kirchweidach, Stammham (Altötting).
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 3 von 24 Gemeinden
Burghausen, Kirchweidach, Stammham (Altötting).
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 2 von 24 Gemeinden
Kirchweidach, Stammham (Altötting).
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erbengemeinschaft: vier Wege
Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Verkauf mit allen Unterschriften
Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.
Ein Miterbe behält das Haus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Aussteigen mit dem Erbteil
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Teilungsversteigerung
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.
Was Erben zögern lässt
„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“
Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.
„Über den Preis werden wir uns nie einig.“
Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.
„Der Erbschein ist noch nicht da.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Unterhand für Erben
Zu sehen bekommt Ihr Haus nur, wer bei Unterhand Mitglied ist, also Beitrag zahlt und den Ausweis gezeigt hat. Stufe 1 nennt Objektart, Bereich, Preisband und Flächen mit einem Lageplan ohne Straße; Name und Adresse der Erben stehen nirgends.
Adresse, Fotos und Unterlagen gibt nur frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll.
Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.
Nachfrage im Landkreis Altötting
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Altötting
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Altötting
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für den Landkreis Altötting steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Altötting
–
113.775
54,4 %
6,36 € je m²
Landkreis Mühldorf am Inn
24,3 km
122.314
56,1 %
6,78 € je m²
Landkreis Rottal-Inn
26,7 km
120.638
64,5 %
5,76 € je m²
Landkreis Traunstein
36,1 km
175.319
54,8 %
7,20 € je m²
Fragen von Erben im Landkreis Altötting
Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?
Nur auf einen Gewinn, und nur, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt und das Haus nicht selbst bewohnt war (§ 23 EStG). Der Erlös ist kein Einkommen. Erbschaftsteuer hängt am Wert des Erbes und am Freibetrag, nicht am Verkauf.
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht mit dem Verkauf. Kinder haben je 400.000 € Freibetrag, Ehegatten 500.000 € (§ 16 ErbStG). Teuer werden kann der Verkauf nur, wenn ein Kind oder der Ehegatte das Haus als Familienheim steuerfrei geerbt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Ein Bruder will das Haus behalten. Was nun?
Sprechen Sie zuerst über einen Preis, den ein Gutachten stützt, oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Bleibt es beim Nein, bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).
Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % in Bayern schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.
Was wird aus dem Mieter im Erbhaus?
Der Mietvertrag geht mit dem Haus auf den Käufer über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution ebenfalls (§ 566a BGB). Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist ein vermietetes Haus deshalb ein anderer Kauf. Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Altötting beim Zensus 6,36 € Nettokaltmiete je m².
Bleibt der Verkauf vor der Nachbarschaft verborgen?
Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.
Kann ich mit dem Verkauf beginnen, bevor der Erbschein da ist?
Vorbereiten ja: Wert klären, Unterlagen sammeln, sich mit den Miterben einigen, im Stillen Register die Nachfrage sehen. Unterschreiben können Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, und ins Netzwerk geht das Haus erst mit diesem Nachweis.
Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?
Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Landkreis Altötting lag der Leerstand beim Zensus bei 3,7 %, in Bayern bei 4,2 %.
Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Können wir trotzdem verkaufen?
Verkaufen ja, aber das Recht bleibt bestehen, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs. Käufer, die selbst einziehen wollen, kaufen in der Regel nur ohne das Recht; klären Sie deshalb früh, ob die Berechtigte, etwa der überlebende Elternteil, ausziehen und verzichten will.
Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.