Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung im Landkreis Traunstein diskret verkaufen, an Käufer mit geprüftem Ausweis

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse, Fotos, Protokolle nur mit Ihrer Freigabe
  • Verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Die Mieter sollen es nicht im Internet lesen
Keine Adresse, keine Fotos, keine Etage vor Ihrer Freigabe. Ihr Mieter erfährt es, wenn Sie es ihm sagen.
Im Haus soll niemand mitreden
Auf Stufe 1 ist die Wohnung nicht zu finden: Lageplan ohne Straßennamen, Preisband, Fläche, Zimmer.
Nur Käufer, die finanzieren können
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

In einem Haus mit vielen Klingeln spricht sich ein Verkauf schnell herum.

Wohnung im Landkreis TraunsteinBeispielansicht

Landkreis Traunstein, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümer einer Wohnung im Landkreis Traunstein, ob selbst bewohnt oder vermietet, die verkaufen wollen, ohne dass Mieter und Nachbarn es aus dem Internet erfahren.

Verkaufen können Sie vermietet oder frei. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag, der Verwalter stimmt zu, wenn die Teilungserklärung es verlangt, und der Notar beurkundet. Die Grunderwerbsteuer in Bayern von 3,5 % trägt der Käufer; auf einen Gewinn zahlen Sie nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf Steuer, und selbst dann nicht, wenn Sie selbst darin wohnten.

Wohnungen im Landkreis Traunstein in Zahlen

In den 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein gibt es 88.446 Wohnungen, 38.429 davon in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Das sind 43,4 %; daneben stehen 41.306 Ein- und Zweifamilienhäuser, und eine Wohnung im Mehrfamilienhaus ist hier eine eigene Wahl, für Käufer wie für Mieter.

Karte: Landkreis Traunstein und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Rosenheim, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Altötting, Landkreis Mühldorf am Inn; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Traunstein und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Kleine und große Wohnungen sind im Landkreis Traunstein ähnlich verteilt wie im Bund: 13,7 % haben einen oder zwei Räume, bundesweit 14,4 %. Wer eine solche Wohnung verkauft, spricht eher mit Anlegern, wer drei Zimmer verkauft, eher mit Selbstnutzern.

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Traunstein bei 54,8 %, nicht unter dem Landeswert von 49,3 %. Selbstnutzer prägen den Markt; ist Ihre Wohnung frei oder wird sie frei, sagen Sie das auf Stufe 1.

Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Traunstein beim Zensus 7,20 € Nettokaltmiete je m², in Bayern 8,74 €. Für Anleger ist das die Ausgangszahl; Hausgeld und Erhaltungsrücklage stellen sie daneben.

Mit 37,0 % Gebäuden aus den Jahren 1950 bis 1979 liegt der Anteil im Landkreis Traunstein über dem Bundeswert von 36,3 %. Käufer fragen bei Wohnungen dieser Zeit nach Strangsanierung, Dämmung und Aufzug, also nach der Gemeinschaft und ihrer Rücklage.

15,8 % der Gebäude im Landkreis Traunstein heizen mit Gas, 45,2 % mit Öl. Ob in Ihrem Haus ein Austausch der Anlage ansteht und wie er bezahlt wird, entscheidet die Gemeinschaft; Käufer fragen danach, bevor sie bieten.

Leer standen beim Zensus 4,2 % der Wohnungen im Landkreis Traunstein, in Bayern 4,2 %. Freie Wohnungen sind hier nicht häufiger als im Land; ist Ihre frei oder wird sie frei, ist das auf Stufe 1 eine Angabe, die zählt.

Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze: 4, darunter der Landkreis Rosenheim, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Landkreis Altötting. Mandate nennen oft mehrere davon; Ihre Wohnung erreicht damit auch Suchende von nebenan.

Wohnungsbestand im Landkreis Traunstein, Zensus 2022

KennzahlLandkreis TraunsteinBayernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)175.31913.245.50383.467.117
Wohnungen88.4466.642.72843.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen7.490511.0473.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen43,4 %51,4 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen13,7 %15,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191910,8 %8,4 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197937,0 %38,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199925,7 %25,9 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200019,5 %19,8 %16,5 %
Fernwärme6,6 %5,3 %6,6 %
Heizung mit Gas15,8 %34,4 %53,9 %
Eigentümerquote54,8 %49,3 %44,3 %
Leerstand4,2 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,20 €8,74 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Verwalter, Rücklage, Beschlüsse

Wer zustimmen muss

Viele Teilungserklärungen verlangen für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 Abs. 1 WEG). Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG); der Notar holt sie deshalb ein, mit beglaubigter Unterschrift und dem Nachweis, dass der Verwalter bestellt ist. Die Gemeinschaft kann die Beschränkung durch Beschluss aufheben (§ 12 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Geld der Gemeinschaft

Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Das Hausgeld setzt die Versammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres beschließt sie über Nachschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt; gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers Wohnungseigentümer.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschlüsse und Protokolle

Käufer lesen die Niederschriften der Eigentümerversammlungen (§ 24 Abs. 6 WEG) und die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Darin steht, was beschlossen und was nur besprochen wurde: Dach, Fassade, Aufzug, Heizung, Sonderumlagen. Fordern Sie die Unterlagen der letzten drei Jahre früh an; als Eigentümer haben Sie das Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Mietvertrag für den Verkauf bedeutet

Ob Ihre Wohnung vermietet ist, bestimmt, wer sie kauft und wie Sie sie zeigen. Kündigen, um leer zu verkaufen, erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Der Mieter bleibt

Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 Abs. 1 BGB), auch für die Kaution (§ 566a BGB). Teilen Sie dem Mieter den Wechsel mit; bis dahin haften Sie für die Pflichten des Käufers wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB). Käufer sind in der Regel Anleger.

Frei verkaufen

Eine freie Wohnung spricht Käufer an, die selbst einziehen. Kündigen, um frei zu verkaufen, können Sie einem Mieter nicht: Die bessere Verwertung durch Verkauf zählt nur in engen Grenzen, und nie im Zusammenhang mit einer Umwandlung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Zieht er von sich aus, ist das etwas anderes.

Der Mieter als Käufer

Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt, hat er beim ersten Verkauf an einen Dritten ein Vorkaufsrecht (§ 577 Abs. 1 BGB), auszuüben binnen zwei Monaten nach der Mitteilung des Vertrags (§ 469 Abs. 2 BGB). Wollen Sie ihm den Vortritt lassen, laden Sie ihn als Einzigen ein.

Eigenbedarf des Käufers

Ein Käufer, der selbst einziehen will, braucht Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer nach dem Einzug des Mieters umgewandelten Wohnung gilt dafür eine Sperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Sagen Sie Käufern, wann umgewandelt wurde.

Was der Wohnungsverkauf kostet

Beispiel: eine Eigentumswohnung im Landkreis Traunstein zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)9.800 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Neben dem Kaufpreis braucht der Käufer im Beispiel mindestens 11.555 €, also 4,1 %, allein für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung; Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Ein Anleger rechnet diese Summe in seine Rendite ein.

Sie tragen Grundbuchauszug, Löschung der Grundschuld und das Einzelobjekt; wer die Zustimmung des Verwalters bezahlt, regelt der Vertrag, und manche Verwalter berechnen dafür eine Gebühr nach ihrem Verwaltervertrag. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Läuft Ihr Darlehen noch fest, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung dazu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 3,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €6.300 €1.224 €7.524 €4,2 %
280.000 €9.800 €1.755 €11.555 €4,1 %
420.000 €14.700 €2.505 €17.205 €4,1 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde beim Wohnungsverkauf

Vermietet oder selbst bewohnt

Für die Steuer zählt, wie lange Sie die Wohnung haben und wie Sie sie genutzt haben. Mehr als zehn Jahre: kein steuerpflichtiger Gewinn. Weniger: steuerpflichtig, außer Sie haben selbst darin gewohnt, im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor oder durchgehend (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verkaufen Sie mehrere Wohnungen in kurzer Zeit, kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen ablösen

Der Verkauf gibt Ihnen ein Kündigungsrecht für ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB). Dafür ersetzen Sie der Bank ihren Schaden. Wie hoch er ist, hängt von Restlaufzeit und Zinsen ab; fragen Sie, bevor Sie ein Preisband nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Verkaufsjahr

Im Jahr des Verkaufs bleibt der Grundsteuerbescheid bei Ihnen (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Vertrag regelt die Erstattung ab Übergabe. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern 3,5 %, bei 280.000 € also 9.800 €; Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Die erste Zeile gilt nur in Bayern, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 1997§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
Kaufvertragnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkaufnötig, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht; ohne sie bleibt der Vertrag unwirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der VerwaltungRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertragbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mietersnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristdrei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisgilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelkein Schutz durch Haftungsausschluss bei Arglist§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Traunstein

Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Traunstein in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV): Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 718), geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 334), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in 1 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 2: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 2 und Anlage
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 3 von 35 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 1: Verordnung vom 6. September 2022 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (GVBl. S. 717), § 1 und Anlage

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 3 von 35 Gemeinden

Traunstein, Traunreut, Trostberg.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 3 von 35 Gemeinden

Traunstein, Traunreut, Trostberg.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 3 von 35 Gemeinden

Traunstein, Traunreut, Trostberg.

Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 1 von 35 Gemeinden

Traunstein.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 3 von 35 Gemeinden

Traunstein, Traunreut, Trostberg.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Eine Wohnung im Landkreis Traunstein verkaufen, Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Ziel und Zeitpunkt klären. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Die Gemeinschaft fragen. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
  3. Den Preis finden. Ein Preisband statt eines Festpreises: unten Ihre Untergrenze nach Darlehen und Kosten, oben, was Marktbericht und Vergleichspreise hergeben. Ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 BauGB) gibt dem Rahmen Halt, die Angebotsrunde füllt ihn.
  4. Nachfrage zählen. Bevor Sie anlegen, zählt die Resonanz, wie viele geprüfte Mandate eine Eigentumswohnung in Ihrem Ort und zu Ihrem Preis suchen. Ohne Konto und ohne Zahlung.
  5. Stufe 1 und Stufe 2. Ein Entwurf ist schnell angelegt und bleibt unsichtbar, bis Sie ihn zur Prüfung geben. Was auf Stufe 1 steht, findet niemand auf der Straße; was auf Stufe 2 steht, sieht nur, wen Sie auswählen.
  6. Zur Prüfung geben. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung mit Nachweis und Vorlauf-Zusage. Fällig werden 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage. Nach der Prüfung von Identität und Wohnungsgrundbuch ist die Wohnung im Netzwerk; bis mindestens 30 Tage danach steht sie auf keinem Portal.
  7. Anfragen und Besichtigung. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte ohne Namen. Freigegebene Mitglieder lesen die Protokolle der Gemeinschaft, bevor sie die Wohnung sehen; das spart Termine. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Verdeckte Gebote, keine Auktion, kein Überbieten: Bis zu Ihrer Frist bieten Mitglieder mit Freigabe. Danach liegen die Beträge vor Ihnen, und kein Gebot verpflichtet Sie zu irgendetwas.
  9. Notar, Verwalter, Übergabe. Der Notar beurkundet, lässt die Vormerkung eintragen, holt die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein. Liegt alles vor, teilt er die Fälligkeit mit. Nach Zahlung übergeben Sie; teilen Sie Verwalter und Mieter den Eigentümerwechsel mit.

Welche Unterlagen Sie für eine Wohnung brauchen

Was Sie hochladen, ist mit der Mitgliedsnummer des Lesenden gezeichnet, und nur Freigegebene sehen es.

Wohnung und Grundbuch

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung

Vom Verwalter

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht des Verwalters
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Kaution: Betrag und Anlage
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Vier Einwände von Wohnungseigentümern

„Mein Mieter soll keine Unruhe bekommen.“

Sein Mietvertrag bleibt, wie er ist (§ 566 BGB). Was sich ändert, sind ein paar Termine, und die vereinbaren Sie mit ihm, nur für Mitglieder, die Sie freigegeben haben.

„Ohne Portal kauft niemand eine Wohnung.“

Online ja, öffentlich nein. Geprüfte Mitglieder sehen Ihre Wohnung im Netzwerk; Nachbarn, Mieter und die Gemeinschaft sehen nichts. Wie viele suchen, zählt die Resonanz.

„In unserem Haus steht eine Sonderumlage an.“

Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.

„Der Makler kennt das Haus.“

Dann bringt er sein Wissen ein und Unterhand den Weg: als Professional, mit Freigabe, Wasserzeichen und Protokoll.

Eine Wohnung verkaufen, ohne dass das Haus es merkt

Im Netzwerk ist niemand anonym: Jedes Mitglied hat einen Beitrag gezahlt und seine Identität nachgewiesen. Ihre Wohnung erscheint ihm als Lageplan ohne Straßennamen mit Preisband und Fläche, ohne Fotos aus der Wohnung.

Freigeben heißt: ein Mitglied sieht Adresse, Fotos, Teilungserklärung und Protokolle, gezeichnet mit seiner Nummer. Das Protokoll hält jede Ansicht fest und ist nicht änderbar; widerrufen können Sie jederzeit.

Den Preis findet eine Angebotsrunde mit Frist; die Beträge sehen nur Sie, eine Auktion gibt es nicht. Unterhand zählt keine Tage am Markt, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen dafür zu, die Wohnung bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich über Unterhand anzubieten.

Käufer für Wohnungen im Landkreis Traunstein

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Landkreis Traunstein
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Landkreis Traunstein
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst, wenn sie drei erreicht. Für Ihre Wohnung zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um den Landkreis Traunstein

Die Orte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Traunstein–175.31954,8 %7,20 € je m²
Landkreis Rosenheim31,6 km258.82452,9 %8,45 € je m²
Landkreis Berchtesgadener Land31,9 km105.11844,7 %7,39 € je m²
Landkreis Altötting36,1 km113.77554,4 %6,36 € je m²
Landkreis Mühldorf am Inn41,2 km122.31456,1 %6,78 € je m²

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf im Landkreis Traunstein

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Nur, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht (§ 12 Abs. 1 WEG); das steht auch im Wohnungsgrundbuch. Dann ist der Kaufvertrag bis zur Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Der Notar holt sie ein; verweigern darf der Verwalter sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 2 WEG).

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Erhaltungsrücklage und den Energieausweis. Einsicht verlangen Sie beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG).

Darf mein Mieter die Wohnung zuerst kaufen?

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er, wenn die Wohnung während seiner Mietzeit umgewandelt wurde und Sie zum ersten Mal danach verkaufen (§ 577 BGB). Wollen Sie ihm die Wohnung ohnehin zuerst zeigen, laden Sie ihn bei Unterhand als Einzigen ein.

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Der Kauf allein ist kein Grund. Will der Käufer selbst einziehen, braucht er Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), nach einer Umwandlung während der Mietzeit frühestens nach drei Jahren (§ 577a BGB). Anleger behalten den Mieter; die Nettokaltmiete lag im Landkreis Traunstein bei 7,20 € je m².

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Nur auf einen Gewinn innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, und nicht bei eigener Nutzung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Vermieter rechnen dabei mit Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Gibt es einen Energieausweis nur für meine Wohnung?

Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Was sehen Käufer, bevor ich freigebe?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Lohnt es sich, auf den Auszug des Mieters zu warten?

Eine freie Wohnung erreicht Käufer, die einziehen wollen, eine vermietete die, die vermieten. Mit 54,8 % Eigentümerquote im Landkreis Traunstein sehen Sie, welcher Kreis hier größer ist. Warten lohnt nur, wenn der Mieter ohnehin auszieht; eine Kündigung zu diesem Zweck trägt das Gesetz selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804); Bayern hat keinen eigenen Satz bestimmt (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Bayern; Steuersatz seit 1. Januar 1997. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Bayern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch mit Mieter.

Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.