Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.
Haus im Landkreis Ludwigslust-ParchimBeispielansicht
Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Erben eines Hauses im Landkreis Ludwigslust-Parchim, die verkaufen wollen, ohne dass Nachbarn, Mieter oder die halbe Verwandtschaft vorher davon erfahren.
Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.
Was ein geerbtes Haus im Landkreis Ludwigslust-Parchim ausmacht
207.160 Menschen, 43 je km², verteilt auf 142 Gemeinden: 88,8 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, in Mecklenburg-Vorpommern 82,6 %. Zu den großen Orten gehören Parchim und Hagenow.
Mehr Altbau als im Bundesdurchschnitt: 42,5 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Ludwigslust-Parchim stammen aus der Zeit bis 1949, 24,9 % sogar von vor 1919. Für Erben heißt das, die Geschichte des Hauses zu rekonstruieren, aus Bauakte, alten Rechnungen und dem, was Nachbarn noch wissen.
Gas ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim der häufigste Energieträger, mit 58,9 % der Gebäude über dem Bundeswert von 53,9 %. Wie alt die Therme im Erbhaus ist, steht auf dem Typenschild und im Protokoll des Schornsteinfegers. Einen Energieausweis braucht der Verkauf ohnehin; vorlegen müssen die Erben ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wohneigentum ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim verbreiteter als im Land: 54,0 % der Haushalte wohnen in den eigenen Wänden, in Mecklenburg-Vorpommern 39,5 %. Gerade dann spricht sich ein Verkauf schnell herum, wenn das Haus öffentlich steht; bei Unterhand sieht es nur, wer geprüft ist.
Leer standen beim Zensus 5,4 % der Wohnungen, in Mecklenburg-Vorpommern 5,5 %. Ein Haus, das leer bleibt, fällt in der Nachbarschaft auf; je früher die Erben entscheiden, desto weniger wird darüber geredet.
Mit 5,34 € je m² liegt die Nettokaltmiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim unter dem Landeswert von 5,91 €. Wer das Erbhaus vermieten will, rechnet Instandhaltung, Leerstand und Verwaltung gegen; verkaufen ist für eine Erbengemeinschaft oft der einfachere Abschluss.
Der Kreis grenzt an neun Kreise und kreisfreie Städte, am nächsten liegt Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern). Käufer für ein Erbhaus in Hagenow oder Ludwigslust suchen selten im ganzen Kreis, sondern im Umkreis ihres Arbeitsorts.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für Ihre Gemeinde zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Gebäude und Wohnungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kennzahl
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
207.160
1.573.685
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
60.017
346.418
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
88,8 %
82,6 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
16,7 %
19,4 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
42,5 %
34,8 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
14,9 %
20,5 %
16,5 %
Heizung mit Gas
58,9 %
56,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
19,2 %
15,4 %
24,7 %
Eigentümerquote
54,0 %
39,5 %
44,3 %
Leerstand
5,4 %
5,5 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,34 €
5,91 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
In dieser Reihenfolge verkaufen Erben
Die Reihenfolge ist fest, die Geschwindigkeit bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
Das Testament zum Nachlassgericht. Liegt ein handschriftliches Testament in der Schublade, darf es dort nicht bleiben: Das Gesetz verlangt die unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Eröffnung kostet eine Festgebühr von 109 € (GNotKG KV 12101), danach erhalten alle Beteiligten eine Abschrift.
Erbe annehmen oder ausschlagen. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Den Nachweis führt der Erbschein (§ 2353 BGB), beantragt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Vollmachten zustimmender Miterben beschleunigen den Antrag.
Erbschaftsteuer: die Meldung. Drei Monate haben Sie, um dem Finanzamt den Erwerb schriftlich zu melden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für eröffnete Testamente gilt nicht, wenn ein Grundstück im Inland zum Nachlass gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG); beim Erbhaus melden Sie also immer. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt nach Wert und Freibetrag.
Die Erben ins Grundbuch. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
Den Wert ermitteln lassen. Bevor ein Preisband auf Stufe 1 steht, braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Vorstellung. Bodenrichtwert und Marktbericht des Gutachterausschusses geben den Rahmen; ein Gutachten auf Antrag der Erben (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) macht ihn belastbar, auch gegenüber dem Finanzamt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Gebühr regelt das Landesrecht.
Die Unterlagen zusammentragen. Zum Haus gehören Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Belege über Modernisierungen und, wenn vermietet, die Mietverträge. Den Energieausweis zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Statt eines Schilds am Zaun ein geschlossener Kreis: Bei Unterhand sehen nur Mitglieder mit geprüftem Ausweis das Haus, zunächst ohne Adresse. Wer mehr will, fragt an; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
Kaufvertrag und Teilung des Erlöses. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).
Was bis wann zu tun ist
Was
Frist
Fundstelle
Testament beim Nachlassgericht abliefern
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis, mit Auslandsbezug sechs Monate
§ 1944 BGB
Erbe beim Finanzamt melden, bei einem Haus auch nach Eröffnung
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassen
zwei Jahre ab Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauft
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglich
bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheims
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Niedrigerer Wert durch einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG)
Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall
§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigen
bis zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellen
bis zu sechs Monate, auf Antrag
§ 180 Abs. 2 ZVG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Unterlagen für Erbschein und Verkauf
Für das Nachlassgericht
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
Ausweis oder Pass aller Antragsteller
Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
Namen und Anschriften aller Miterben
Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus
Für die Käufer
aktueller Grundbuchauszug, Abteilung II mit Wohnrechten und Nießbrauch, Abteilung III mit Grundschulden
Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung
Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
Flurkarte, Baupläne und eine Berechnung der Wohnfläche
Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses
Für die Erbengemeinschaft
die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen
Kosten für Erben und Käufer in Euro
Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus im Landkreis Ludwigslust-Parchim, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht
eine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG
885 €
Erben
Erbschein: eidesstattliche Versicherung
1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren
GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Grundbuchberichtigung nach zwei Jahren
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €)
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
27.000 €
Käufer, nach Vertrag
notarielle Beurkundung des Vertrags
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eintragung des Käufers ins Grundbuch
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 29.655 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 6,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.
Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
18.000 €
1.905 €
19.905 €
6,6 %
450.000 €
27.000 €
2.655 €
29.655 €
6,6 %
700.000 €
42.000 €
3.765 €
45.765 €
6,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses
Erbschaftsteuer
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).
Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Steuer auf den Verkaufsgewinn
Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Als Erbe übernehmen Sie den Kauf des Erblassers: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Grunderwerbsteuer beim Erbe
Der Erwerb durch Erbfall ist frei (§ 3 Nr. 2 GrEStG), ebenso, wenn ein Miterbe das Haus zur Teilung des Nachlasses übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Verkaufen Sie an einen Dritten, fallen in Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % an, im Beispiel 27.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was gilt, wenn Erben verkaufen
Nur die erste Zeile ist Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern
6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2019
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019)
Wer unterschreibt
alle Erben gemeinsam; ein Testamentsvollstrecker verfügt allein
§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im Grundbuch
Erbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertrag
bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
gilt nur, wo die Landesregierung die Gemeinde per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Energieausweis
vorzulegen spätestens zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkauf
zahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Wenn Sie zu mehreren erben
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Alle verkaufen zusammen
Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.
Einer übernimmt und zahlt aus
Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.
Nur den Erbteil verkaufen
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Versteigerung beim Amtsgericht
Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.
Was Erben uns sagen, und was wir antworten
„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“
Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.
„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“
In der Angebotsrunde geben Mitglieder bis zu einer festen Frist ein Gebot ab. Jeden Betrag sehen nur Sie, als Zahl mit Mitgliedsnummer, und Sie können ihn Ihren Geschwistern zeigen. Ein Gutachten und die Gebote zusammen ergeben eine Grundlage, über die man reden kann.
„Wir sind noch gar nicht so weit.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“
Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.
So verkaufen Sie ein geerbtes Haus über Unterhand
Unterhand ist geschlossen: Wer Häuser sehen will, zahlt einen Beitrag und weist seine Identität nach. Auf Stufe 1 sieht er Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und Lageplan, aber weder Adresse noch Fotos noch Ihren Namen.
Adresse, Fotos und Unterlagen gibt nur frei, wer das Objekt führt: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht im Protokoll.
Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.
Nachfrage im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Ludwigslust-Parchim
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Ludwigslust-Parchim
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für den Landkreis Ludwigslust-Parchim steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Nachbarkreise
Käufer für ein Erbhaus suchen selten nur in einem Ort. Hier stehen die Nachbarn mit gemeinsamer Grenze, mit Luftlinie, Einwohnern, Eigentümerquote und Nettokaltmiete.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Ludwigslust-Parchim
–
207.160
54,0 %
5,34 € je m²
Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
20,6 km
97.922
17,9 %
6,06 € je m²
Landkreis Nordwestmecklenburg
45,3 km
155.869
45,7 %
5,85 € je m²
Landkreis Prignitz
47,5 km
74.942
49,6 %
4,84 € je m²
Landkreis Lüchow-Dannenberg
55,5 km
46.471
59,6 %
4,75 € je m²
Kreis Herzogtum Lauenburg
63,7 km
206.492
51,3 %
7,41 € je m²
Landkreis Lüneburg
68,4 km
179.185
48,9 %
7,80 € je m²
Landkreis Rostock
68,6 km
218.123
52,5 %
5,94 € je m²
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
89,6 km
98.704
45,7 %
5,49 € je m²
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
98,0 km
245.998
41,8 %
5,36 € je m²
Was Erben im Landkreis Ludwigslust-Parchim fragen
Wer darf ein geerbtes Haus im Landkreis Ludwigslust-Parchim verkaufen?
Alle Erben zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB), nachgewiesen durch Erbschein oder notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Gibt es einen Testamentsvollstrecker, verkauft er (§§ 2205, 2211 BGB).
Ist ein Erbschein nötig, wenn das Testament notariell ist?
Nein, wenn es notariell ist: Dann reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt es den Erbschein.
Wird durch den Verkauf Erbschaftsteuer fällig?
Nein, sie entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 ErbStG), unabhängig vom Verkauf. Freibeträge von 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG) decken viele Erbhäuser ab. Eine Ausnahme: Wurde das Familienheim steuerfrei geerbt, kostet ein Verkauf binnen zehn Jahren die Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
Zuerst reden, mit einem Gutachten als Grundlage oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); am Ende bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).
Wie finden wir einen Preis für das Erbhaus im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Amtliche Anhaltspunkte liefert der Gutachterausschuss für Ihre Gemeinde: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Zur Einordnung: 88,8 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 16,7 % stammen aus den Jahren 1950 bis 1979. Einen Preis nennt Unterhand nicht.
Welche Kosten tragen die Erben, welche der Käufer?
Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern, 6,0 %, schulden Käufer und Erben gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Auf die Erben entfallen Erbnachweis und Löschung alter Grundschulden.
Wie alt sind die Häuser, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim vererbt werden?
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Ludwigslust-Parchim 16,7 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 42,5 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 14,9 %. Für die Käufer zählen deshalb Heizung, Dach und Fenster; legen Sie Nachweise über Modernisierungen früh bereit.
Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?
Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen im Landkreis Ludwigslust-Parchim 5,4 % der Wohnungen leer.
Wer zahlt Grundsteuer und Versicherung bis zum Verkauf?
Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.
Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019). Mecklenburg-Vorpommern; Steuersatz seit 1. Juli 2019. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Mecklenburg-Vorpommern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.