Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Ein geerbtes Haus im Landkreis Lüneburg verkaufen, in Ruhe und ohne Schild am Zaun

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Das Nachlassgericht ist noch nicht so weit
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.

Haus im Landkreis LüneburgBeispielansicht

Landkreis Lüneburg, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Sie, wenn das Elternhaus im Landkreis Lüneburg an Sie gefallen ist und die Familie entscheiden muss, was daraus wird.

Ein geerbtes Haus verkaufen die Erben gemeinsam, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnung. Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz der Käufer; Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Erblasser höchstens zehn Jahre vor Ihrem Verkauf gekauft hat.

Das Erbhaus im Bestand im Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg zählt 179.185 Einwohner in 43 Gemeinden, darunter Lüneburg, Adendorf und Bleckede. 87,1 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 46.137. Bis 1979 gebaut sind 53,1 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 61,1 %.

Karte: Landkreis Lüneburg und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Uelzen, Kreis Herzogtum Lauenburg, Landkreis Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Heidekreis, Landkreis Ludwigslust-Parchim; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Lüneburg und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Ab 2000 entstanden im Landkreis Lüneburg 20,7 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %. Ein geerbtes Haus ist hier nicht selbstverständlich ein Sanierungsfall, und das sollte die Beschreibung auf Stufe 1 auch zeigen.

Geheizt wird überwiegend mit Gas: 69,2 % der Gebäude, mehr als im Bundesdurchschnitt von 53,9 %; mit Öl 15,9 %. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).

Mit 48,9 % wohnen im Landkreis Lüneburg weniger Haushalte im Eigentum als in Niedersachsen (51,1 %). Käufer für ein Erbhaus kommen hier häufig aus Mietwohnungen; eine Freigabe nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis erspart der Erbengemeinschaft Termine ohne Folge.

Mit 3,3 % Leerstand liegt der Landkreis Lüneburg unter dem Landeswert von 4,0 %. Steht das Erbhaus trotzdem leer, informieren Sie die Wohngebäudeversicherung und sorgen Sie für Frostschutz, bis verkauft ist.

Die Nettokaltmiete lag im Landkreis Lüneburg bei 7,80 € je m², über dem Landeswert von 6,56 €. Wer vermieten will, statt zu verkaufen, sollte bedenken, dass die Erbengemeinschaft dann bestehen bleibt, mit allen Abstimmungen, die das verlangt.

Der Kreis grenzt an sechs Kreise und kreisfreie Städte, am nächsten liegt der Landkreis Uelzen. Käufer für ein Erbhaus in Adendorf oder Bleckede suchen selten im ganzen Kreis, sondern im Umkreis ihres Arbeitsorts.

Einen Preis nennt Unterhand nicht. Den amtlichen Rahmen liefert der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist; ein Gutachten von ihm können Erben ebenso beantragen wie Pflichtteilsberechtigte (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und es dient oft als gemeinsame Zahl in der Familie.

Gebäude und Wohnungen im Landkreis Lüneburg

KennzahlLandkreis LüneburgNiedersachsenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)179.1858.000.82683.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen46.1372.064.65916.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum87,1 %87,3 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197934,5 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194918,6 %19,4 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200020,7 %17,9 %16,5 %
Heizung mit Gas69,2 %71,0 %53,9 %
Heizung mit Öl15,9 %16,2 %24,7 %
Eigentümerquote48,9 %51,1 %44,3 %
Leerstand3,3 %4,0 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,80 €6,56 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Der Ablauf im Landkreis Lüneburg, Schritt für Schritt

Manche Schritte haben eine Frist, andere warten, bis die Familie so weit ist. Öffentlich wird dabei nichts, solange Sie es nicht wollen.

  1. Testament abliefern. Erster Schritt ist das Nachlassgericht. Wer ein Testament in Händen hält, liefert es unverzüglich ab (§ 2259 Abs. 1 BGB), beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 Abs. 1 FamFG). Beizulegen sind Sterbeurkunde und die Anschriften der Erben; die Eröffnung kostet 109 € (GNotKG KV 12101).
  2. Ausschlagen, solange die Frist läuft. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
  3. Nachweisen, wer erbt. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
  4. Erbschaftsteuer: die Meldung. Die Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt ist Pflicht, sobald ein Haus zum Nachlass gehört, auch bei eröffnetem Testament (§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis. Eine Steuer folgt daraus nicht zwingend; viele Erben bleiben mit dem Haus unter ihrem Freibetrag.
  5. Die Erben ins Grundbuch. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
  6. Eine Zahl, auf die sich alle einigen. Über den Preis streiten Erben häufiger als über alles andere. Eine neutrale Zahl liefert ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, das Erben und Pflichtteilsberechtigte beantragen können (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Liegt der Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, belegt das Gutachten auch dort den niedrigeren Wert (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Unterlagen sammeln. Im Nachlass liegen die Papiere selten an einem Ort. Suchen Sie Kaufvertrag oder Übergabevertrag, Baupläne, Rechnungen über Dach, Heizung und Fenster, Versicherungs- und Grundsteuerbescheide. Fehlt der Energieausweis, bestellen Sie ihn früh; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Käufer finden. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Am Ende steht der Notartermin. Alle Miterben unterschreiben selbst oder durch einen Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreis tritt an die Stelle des Hauses und gehört zum Nachlass (§ 2041 BGB); erst werden die Nachlassschulden beglichen, dann wird der Rest nach Quoten verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Fristen auf einen Blick

WasFristFundstelle
Gefundenes Testament abgebenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Erwerb dem Finanzamt melden, mit Haus auch bei eröffnetem Testamentdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigenbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vorzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichbis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuerein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigenspätestens bei der Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Teilungsversteigerung einstweilen einstellen lassenbis zu sechs Monate, auf Antrag§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Erbschein und Verkauf

Für Erbschein und Grundbuch

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, im Original beim Nachlassgericht
  • Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
  • Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
  • Namen und Anschriften aller Miterben
  • schriftliches Einverständnis der Miterben mit dem Erbscheinsantrag
  • Übersicht über Vermögen und Schulden im Nachlass, mit dem Haus

Für Käufer und Notar

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
  • Energieausweis, Protokoll des Schornsteinfegers, Daten der Heizung
  • Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
  • Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
  • für vermietete Teile: Verträge, Kautionskonto, letzte Abrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Miterben

  • Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
  • schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
  • notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen

Rechenbeispiel für ein Erbhaus im Landkreis Lüneburg

Beispiel: ein gebrauchtes Haus im Landkreis Lüneburg zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erteilung des Erbscheins1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210885 €Erben
Versicherung an Eides statt zum Erbschein1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300885 €Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegtfeste Gebühr nach GNotKG KV 12101109 €Erben
Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahrengebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Grundbuchberichtigung nach zwei Jahren1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)22.500 €Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbucheintrag des neuen Eigentümersvolle Gebühr nach GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 25.155 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich zum Preis, 5,6 % davon, noch ohne Vollzugsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital kommen.

Mit notariellem Testament entfallen beide Erbscheinsgebühren, es bleibt die Eröffnung. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €15.000 €1.905 €16.905 €5,6 %
450.000 €22.500 €2.655 €25.155 €5,6 %
700.000 €35.000 €3.765 €38.765 €5,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Welche Steuern Erben kennen sollten

Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Achtung beim Familienheim: Zieht ein Kind unverzüglich selbst in das Haus, in dem der Erblasser bis zuletzt wohnte, kann der Erwerb bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei sein; unverzüglich heißt in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Verkauft oder vermietet es innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Einkommensteuer auf den Gewinn

Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Als Erbe übernehmen Sie den Kauf des Erblassers: Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Vorsicht bei der Auszahlung: Übernimmt ein Miterbe das Haus gegen Geld, erwirbt er die Anteile der anderen entgeltlich, und für sie startet eine eigene Frist (§ 23 Abs. 1 EStG). Frei bleibt ein Gewinn dagegen, wenn das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt war (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Grunderwerbsteuer

Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Niedersachsen 5,0 %, im Beispiel 22.500 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was gilt, wenn Erben verkaufen

Die erste Zeile gilt nur in Niedersachsen, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013)
Wer verkaufen darfdie Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker§§ 2040, 2205 BGB
Was das Grundbuch als Nachweis nimmtErbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertragbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§ 566 Abs. 1 BGB
Begrenzung der Miete bei Neuvermietunggilt, wenn eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkaufverteilen sich auf die Erben nach Quoten§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Lüneburg

Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Lüneburg in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 24 von 43 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 24 von 43 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in 24 von 43 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2031. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in 24 von 43 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB: Verordnung vom 27. November 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in 24 von 43 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB: Verordnung vom 8. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59), § 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 24 von 43 Gemeinden

Lüneburg, Adendorf, Bleckede, Reppenstedt, Bardowick, Deutsch Evern, Melbeck, Neetze, Embsen, Vögelsen, Barendorf, Kirchgellersen, Radbruch, Handorf, Barum (Lüneburg), Westergellersen, Wendisch Evern, Wittorf, Südergellersen, Thomasburg, Reinstorf, Vastorf, Barnstedt, Mechtersen.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 24 von 43 Gemeinden

Lüneburg, Adendorf, Bleckede, Reppenstedt, Bardowick, Deutsch Evern, Melbeck, Neetze, Embsen, Vögelsen, Barendorf, Kirchgellersen, Radbruch, Handorf, Barum (Lüneburg), Westergellersen, Wendisch Evern, Wittorf, Südergellersen, Thomasburg, Reinstorf, Vastorf, Barnstedt, Mechtersen.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 24 von 43 Gemeinden

Lüneburg, Adendorf, Bleckede, Reppenstedt, Bardowick, Deutsch Evern, Melbeck, Neetze, Embsen, Vögelsen, Barendorf, Kirchgellersen, Radbruch, Handorf, Barum (Lüneburg), Westergellersen, Wendisch Evern, Wittorf, Südergellersen, Thomasburg, Reinstorf, Vastorf, Barnstedt, Mechtersen.

Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 24 von 43 Gemeinden

Lüneburg, Adendorf, Bleckede, Reppenstedt, Bardowick, Deutsch Evern, Melbeck, Neetze, Embsen, Vögelsen, Barendorf, Kirchgellersen, Radbruch, Handorf, Barum (Lüneburg), Westergellersen, Wendisch Evern, Wittorf, Südergellersen, Thomasburg, Reinstorf, Vastorf, Barnstedt, Mechtersen.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 24 von 43 Gemeinden

Lüneburg, Adendorf, Bleckede, Reppenstedt, Bardowick, Deutsch Evern, Melbeck, Neetze, Embsen, Vögelsen, Barendorf, Kirchgellersen, Radbruch, Handorf, Barum (Lüneburg), Westergellersen, Wendisch Evern, Wittorf, Südergellersen, Thomasburg, Reinstorf, Vastorf, Barnstedt, Mechtersen.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Erbengemeinschaft: vier Wege

Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Verkauf mit allen Unterschriften

Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.

Nur den Erbteil verkaufen

Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

Teilungsversteigerung

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Eine Person aus der Erbengemeinschaft legt das Haus bei Unterhand in ihrem Konto an. Anfragen, Gebote mit Beträgen und das Protokoll jeder Ansicht kann sie den Miterben zeigen; entschieden wird gemeinsam, beim Notar.

Vier Einwände von Erben

„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“

Ohne Ihre Freigabe kennt niemand Adresse oder Fotos. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Nachweis, und einen Termin im Haus vergeben nur Sie.

„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“

Dann helfen echte Gebote mehr als Schätzungen. Die Angebotsrunde sammelt sie bis zu einer Frist, verdeckt, mit Mitgliedsnummer; Sie legen sie den Geschwistern vor, neben das Gutachten, und niemand ist an eines gebunden.

„Der Erbschein ist noch nicht da.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie nachweisen, dass Sie verkaufen dürfen.

„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“

Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.

Unterhand für Erben

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Adresse, Fotos und Namen sieht dort niemand.

Mehr als Stufe 1 sieht nur, wem der Erbe, der das Haus führt, freigibt: ab einer Stufe, auf Anfrage oder auf Einladung. Dateien tragen die Nummer des Lesenden als Wasserzeichen, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Beim Anlegen erklären Sie per Kontrollkästchen, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten, auf keinem Portal bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung. Freigeschaltet wird mit geprüftem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa Erbschein und Grundbuchauszug.

Nachfrage im Landkreis Lüneburg

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Lüneburg
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Lüneburg
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für den Landkreis Lüneburg steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Lüneburg und die Nachbarkreise

Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Lüneburg–179.18548,9 %7,80 € je m²
Landkreis Uelzen27,8 km91.36754,1 %5,73 € je m²
Kreis Herzogtum Lauenburg39,7 km206.49251,3 %7,41 € je m²
Landkreis Harburg41,8 km265.72758,1 %8,17 € je m²
Landkreis Lüchow-Dannenberg43,9 km46.47159,6 %4,75 € je m²
Heidekreis63,2 km141.47354,2 %5,82 € je m²
Landkreis Ludwigslust-Parchim68,4 km207.16054,0 %5,34 € je m²

Fragen zum Erbhaus im Landkreis Lüneburg

Wer darf ein geerbtes Haus im Landkreis Lüneburg verkaufen?

Alle Erben zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB), nachgewiesen durch Erbschein oder notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Gibt es einen Testamentsvollstrecker, verkauft er (§§ 2205, 2211 BGB).

Muss ich mich vor dem Verkauf ins Grundbuch eintragen lassen?

Für die Übertragung an den Käufer nicht (§ 40 Abs. 1 GBO). Die Berichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall kostet nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1), danach im Beispiel 885 €. Der berichtigte Grundbuchauszug dient bei Unterhand zudem als Eigentumsnachweis.

Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?

Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.

Ein Bruder will das Haus behalten. Was nun?

Zuerst reden, mit einem Gutachten als Grundlage oder über eine Auszahlung. Jeder Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen (§ 2033 BGB) und die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); am Ende bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG).

Ein enterbtes Kind verlangt seinen Pflichtteil. Was bedeutet das für das Haus?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus: die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB). Ein Gutachten des Gutachterausschusses können auch Pflichtteilsberechtigte beantragen (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Wie alt sind die Häuser, die im Landkreis Lüneburg vererbt werden?

Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Lüneburg 34,5 % der Gebäude mit Wohnraum aus den Jahren 1950 bis 1979 und 18,6 % aus der Zeit bis 1949; ab 2000 gebaut sind 20,7 %. Für die Käufer zählen deshalb Heizung, Dach und Fenster; legen Sie Nachweise über Modernisierungen früh bereit.

Das geerbte Haus steht leer. Worauf sollten wir achten?

Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen im Landkreis Lüneburg 3,3 % der Wohnungen leer.

Wer trägt die laufenden Kosten des Erbhauses?

Alle Miterben nach Quoten (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB): Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Reparaturen. Wer vorlegt, kann bei der Auseinandersetzung Ausgleich verlangen; ein gemeinsames Konto für das Haus macht das einfacher.

Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?

Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zu denen auch die Kosten der Beerdigung gehören (§ 1968 BGB). Aus dem Erlös werden zuerst diese Schulden beglichen, dann teilen die Erben den Rest nach Quoten (§ 2046 Abs. 1 BGB).

Ein Miterbe lebt im Ausland. Muss er zum Notar kommen?

Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013). Niedersachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Niedersachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.