Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Haus geerbt im Landkreis Rostock: verkaufen, ohne dass Nachbarn es merken

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Der Erbschein fehlt noch
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Besichtigungstouristen
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Ein Erbe verkauft man nicht in Eile, und nicht vor aller Augen.

Haus im Landkreis RostockBeispielansicht

Landkreis Rostock, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Erben eines Hauses im Landkreis Rostock, die verkaufen wollen, ohne dass Nachbarn, Mieter oder die halbe Verwandtschaft vorher davon erfahren.

Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.

Was ein geerbtes Haus im Landkreis Rostock ausmacht

Vom Dorf bis zur Kreisstadt: 112 Gemeinden gehören zum Kreisgebiet, zusammen 218.123 Einwohner auf 3.431,05 km². Von den 67.032 Gebäuden mit Wohnraum haben 58.558 eine oder zwei Wohnungen. Ein Erbhaus in Bad Doberan findet oft andere Käufer als eines in Güstrow.

Karte: Landkreis Rostock und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Ludwigslust-Parchim; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Rostock und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mehr Altbau als im Bundesdurchschnitt: 31,8 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Rostock stammen aus der Zeit bis 1949, 17,8 % sogar von vor 1919. Für Erben heißt das, die Geschichte des Hauses zu rekonstruieren, aus Bauakte, alten Rechnungen und dem, was Nachbarn noch wissen.

59,6 % der Gebäude im Landkreis Rostock heizen mit Gas, bundesweit 53,9 %; Öl haben 13,9 %. Für das Erbhaus heißt das: Kessel und Energieausweis gehören früh auf die Liste. Den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).

Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Rostock bei 52,5 %, in Mecklenburg-Vorpommern bei 39,5 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.

Der Leerstand lag im Landkreis Rostock beim Zensus bei 4,7 %, unter dem Wert in Mecklenburg-Vorpommern (5,5 %). Ein leeres Erbhaus fällt hier eher auf als anderswo im Land; wer vorbeikommt, bemerkt die zugezogenen Vorhänge, auch ohne Schild am Zaun.

5,94 € je m² Nettokaltmiete beim Zensus, in Mecklenburg-Vorpommern 5,91 €: Vermieten liegt nahe. Für Erben mit mehreren Köpfen ist es trotzdem oft der schwierigere Weg, weil jede Mieterhöhung und jede Reparatur abzustimmen ist.

Der Kreis grenzt an fünf Kreise und kreisfreie Städte, am nächsten liegt Rostock. Käufer für ein Erbhaus in Bad Doberan oder Teterow suchen selten im ganzen Kreis, sondern im Umkreis ihres Arbeitsorts.

Was das Erbhaus wert ist, sagt Ihnen Unterhand nicht. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der für Ihre Gemeinde zuständig ist: Bodenrichtwerte, Marktbericht und, auf Antrag von Erben oder Pflichtteilsberechtigten, ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

Bestand im Landkreis Rostock, Zensus 2022

KennzahlLandkreis RostockMecklenburg-VorpommernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)218.1231.573.68583.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen58.558346.41816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum87,4 %82,6 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197915,5 %19,4 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194931,8 %34,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200023,5 %20,5 %16,5 %
Heizung mit Gas59,6 %56,4 %53,9 %
Heizung mit Öl13,9 %15,4 %24,7 %
Eigentümerquote52,5 %39,5 %44,3 %
Leerstand4,7 %5,5 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,94 €5,91 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Vom Testament bis zum Notar: der Ablauf

Was zuerst kommt, legt das Gesetz fest; wann Sie den nächsten Schritt gehen, entscheiden die Erben. Ein Schild am Zaun gehört zu keinem davon.

  1. Testament abliefern. Ein gefundenes Testament gehört unverzüglich zum Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB), dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Per Post genügt: Original, Sterbeurkunde, Liste der Erben mit Anschrift. Für die Eröffnung fallen 109 € an (GNotKG KV 12101); das Gericht benachrichtigt alle Erben.
  2. Annehmen oder ausschlagen. Ausschlagen können Sie binnen sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung erfahren haben; lebte der Erblasser zuletzt nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Danach gilt das Erbe als angenommen. Die Erklärung geben Sie persönlich beim Nachlassgericht ab oder notariell beglaubigt (§ 1945 Abs. 1 BGB), auch beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (§ 344 Abs. 7 FamFG). Klären Sie vorher, ob der Nachlass überschuldet ist.
  3. Nachweisen, wer erbt. Ohne Nachweis der Erbfolge kein Verkauf: Das Grundbuchamt will den Erbschein sehen (§ 2353 BGB) oder, bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag, die Urkunde mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Den Erbschein beantragt ein Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar; Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Familie gehören dazu.
  4. Dem Finanzamt melden. Binnen drei Monaten ab Kenntnis melden Sie den Erwerb schriftlich dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Gehört ein Haus zum Nachlass, gilt das auch dann, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Zuständig ist das Finanzamt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers; in vielen Ländern bearbeiten nur einige Finanzämter Erbschaften.
  5. Grundbuch berichtigen. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall berichtigt das Grundbuchamt gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Verkaufen die Erben, verlangt das Grundbuch ihre vorherige Eintragung nicht (§ 40 Abs. 1 GBO), den Erbnachweis aber schon. Der berichtigte Auszug dient bei Unterhand als Eigentumsnachweis.
  6. Den Wert ermitteln lassen. Einen ersten Anhalt geben Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte dort (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); die Gebühr legt das Land fest. Wo Miterben über den Preis streiten, schafft das Gutachten eine gemeinsame Zahl, und es kann dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen (§ 198 Abs. 2 BewG).
  7. Die Unterlagen zusammentragen. Was ein Käufer fragt, beantworten die Unterlagen: Wohnfläche, Baujahr, Heizung, Lasten im Grundbuch. Legen Sie einen Ordner an, den alle Miterben einsehen können, und bestellen Sie den Energieausweis rechtzeitig, denn er gehört spätestens zur Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Wer das Haus sehen darf. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
  9. Notartermin und Auseinandersetzung. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar. In einer Erbengemeinschaft unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis gehört zunächst zum Nachlass (§ 2041 BGB) und wird in der Auseinandersetzung nach Abzug der Nachlassschulden nach den Erbquoten verteilt.

Was bis wann zu tun ist

WasFristFundstelle
Gefundenes Testament abgebenunverzüglich§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbe ausschlagensechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immerdrei Monate ab Kenntnis§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuch gebührenfrei berichtigenbinnen zwei Jahren nach dem ErbfallGNotKG KV 14110, Anm. 1
Vorkaufsrecht der Miterben, wenn einer seinen Erbteil verkauftzwei Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichzehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Steuerfreies Familienheim weiter selbst nutzen (§ 13 ErbStG)zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuerein Jahr vor oder nach dem Erbfall§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis vorlegenbis zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Teilungsversteigerung einstweilen einstellen lassenauf Antrag bis zu sechs Monate§ 180 Abs. 2 ZVG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für Erbschein und Grundbuchamt

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
  • gültiger Ausweis oder Pass jeder Person, die den Antrag stellt
  • Personenstandsurkunden der Familie: Geburt, Heirat, Tod, im Original oder beglaubigt
  • Namen und Anschriften aller Miterben
  • Zustimmungen oder Vollmachten der übrigen Erben zum Antrag
  • Nachlassverzeichnis: Haus, Konten, Kredite, offene Rechnungen

Für den Verkauf

  • frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
  • Erbschein, ersatzweise notarielles Testament und Eröffnungsniederschrift
  • Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
  • Flurkarte, Baupläne und eine Berechnung der Wohnfläche
  • Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
  • bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
  • bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins

Für die Erbengemeinschaft

  • die Erbquoten jedes Miterben laut Erbschein
  • eine schriftliche Vereinbarung über Verkauf, Mindestpreis und Ansprechpartner
  • Vollmacht beim Notar für jeden, der beim Termin fehlt

Kosten für Erben und Käufer in Euro

Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus im Landkreis Rostock, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; in Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Erteilung des Erbscheinseine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG885 €Erben
Versicherung an Eides statt zum Erbschein1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300885 €Erben
Eröffnung durch das Nachlassgerichtfeste Gebühr nach GNotKG KV 12101109 €Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei JahrenGNotKG KV 14110, Anm. 10 €Erben
Berichtigung des Grundbuchs, spät beantragt1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Erben
Löschung einer alten Grundschuld (100.000 €)halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140136,50 €Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tagezuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarErben
GrunderwerbsteuerLandessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)27.000 €Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertragsdoppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eintragung des Käufers ins Grundbuch1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 29.655 € oder 6,6 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.

Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Über Unterhand fällt keine Provision an; einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €18.000 €1.905 €19.905 €6,6 %
450.000 €27.000 €2.655 €29.655 €6,6 %
700.000 €42.000 €3.765 €45.765 €6,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Welche Steuern Erben kennen sollten

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet der Freibetrag. Er beträgt nach § 16 Abs. 1 ErbStG für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder sowie Enkel, deren Eltern nicht mehr leben, 400.000 €, für die übrigen Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.

Den Wert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz an, Stichtag ist der Todestag. Ist er niedriger, belegen Sie das mit einem Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).

Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.

Die Zehnjahresfrist

Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.

Selbst genutzt im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn ebenfalls frei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer Miterben auszahlt, kauft deren Anteile; für sie läuft eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG).

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wann Grunderwerbsteuer anfällt

Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %, im Beispiel 27.000 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.

Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was gilt, wenn Erben verkaufen

Die erste Zeile gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2019§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019)
Verfügung über das Hausdie Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im GrundbuchErbschein, ersatzweise notarielle Verfügung mit Niederschrift über die Eröffnung§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertraggeht auf den Käufer über§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremsegilt, wenn eine Landesverordnung die Gemeinde erfasst§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweisvorzulegen spätestens zur Besichtigung§ 80 Abs. 4 GModG
Grundsteuer, Versicherung, Reparaturenverteilen sich auf die Erben nach Quoten§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Rostock

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Rostock in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in 3 von 112 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 30. September 2028 beziehungsweise 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in 3 von 112 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 30. September 2028 beziehungsweise 18. März 2031. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Landkreis Rostock nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Rostock nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt im Landkreis Rostock nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 3 von 112 Gemeinden

Kühlungsborn, Graal-Müritz, Rerik.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 3 von 112 Gemeinden

Kühlungsborn, Graal-Müritz, Rerik.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Sie zu mehreren erben

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen zusammen, und verfügen können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Was zur Erhaltung nötig ist, etwa eine Reparatur am Dach, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Alle verkaufen zusammen

Alle unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös fließt in den Nachlass und wird nach Erbquoten geteilt. Das ist der Weg ohne Gericht.

Ein Miterbe behält das Haus

Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Grunderwerbsteuer fällt dafür nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für die hinzugekauften Anteile beginnt eine neue Frist nach § 23 EStG.

Aussteigen mit dem Erbteil

Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

Teilungsversteigerung

Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Bei Unterhand führt ein Erbe das Haus für alle. Was dort ankommt, Anfragen, Gebote, jede Ansicht, steht im Protokoll und lässt sich den Miterben vorlegen; unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.

Vier Einwände von Erben

„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Sie geben Adresse und Fotos einzeln frei und sehen von jedem Anfragenden die Mitgliedsnummer, die Stufe und den Stand seines Nachweises. Besichtigen darf nur, wer von Ihnen einen Termin bekommt.

„Über den Preis werden wir uns nie einig.“

Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.

„Das Nachlassgericht braucht noch.“

Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Unterhand für Erben

Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.

Nachfrage im Landkreis Rostock

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Rostock
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Rostock
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für den Landkreis Rostock steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Rostock und die Nachbarkreise

Wer ein Haus im Landkreis Rostock kauft, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Rostock–218.12352,5 %5,94 € je m²
Rostock26,7 km204.92914,7 %6,70 € je m²
Landkreis Nordwestmecklenburg64,6 km155.86945,7 %5,85 € je m²
Landkreis Vorpommern-Rügen65,3 km217.81741,1 %5,83 € je m²
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte65,9 km245.99841,8 %5,36 € je m²
Landkreis Ludwigslust-Parchim68,6 km207.16054,0 %5,34 € je m²

Was Erben im Landkreis Rostock fragen

Wer darf ein geerbtes Haus im Landkreis Rostock verkaufen?

Die Erben, und zwar alle gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Wer Erbe ist, weisen Sie mit dem Erbschein oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift nach (§ 35 Abs. 1 GBO). Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, verfügt er über den Nachlass, nicht die Erben (§§ 2205, 2211 BGB).

Wo beantrage ich den Erbschein, und was kostet er?

Beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG), oder bei einem Notar. Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert an, für das Verfahren und für die eidesstattliche Versicherung (GNotKG KV 12210 und KV 23300). Bei einem Nachlass von 450.000 € ist eine volle Gebühr 885 €.

Ist der Erlös aus dem Erbhaus zu versteuern?

Einkommensteuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und keine Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift (§ 23 EStG). Der Erlös selbst ist kein Einkommen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Freibetrag ab, nicht vom Verkauf.

Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?

Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht mit dem Verkauf. Kinder haben je 400.000 € Freibetrag, Ehegatten 500.000 € (§ 16 ErbStG). Teuer werden kann der Verkauf nur, wenn ein Kind oder der Ehegatte das Haus als Familienheim steuerfrei geerbt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Bleibt der Verkauf vor der Nachbarschaft verborgen?

Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.

Aus welchen Jahren stammt der Bestand im Landkreis Rostock?

Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Rostock 31,8 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 15,5 %, zwischen 1980 und 1999 29,2 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.

Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?

Ein leeres Haus braucht Pflege: lüften, im Winter frostfrei halten, Post und Briefkasten leeren, die Versicherung informieren. Notwendige Maßnahmen darf jeder Erbe ohne die anderen treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Im Landkreis Rostock lag der Leerstand beim Zensus bei 4,7 %, in Mecklenburg-Vorpommern bei 5,5 %.

Wer zahlt Grundsteuer und Versicherung bis zum Verkauf?

Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.

Wie unterschreibt ein Erbe, der weit weg wohnt?

Er erteilt eine Vollmacht, die ein Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt, und ein anderer unterschreibt für ihn. Wer im Ausland lebt, hat zum Ausschlagen sechs Monate statt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Gibt es im Landkreis Rostock viele Häuser wie unseres?

87,4 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Rostock sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, zusammen 58.558; in Mecklenburg-Vorpommern sind es 82,6 %. Wie viele davon gerade frei sind, zählt keine Statistik, und Unterhand nennt keine Zahl unter drei.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019). Mecklenburg-Vorpommern; Steuersatz seit 1. Juli 2019. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Mecklenburg-Vorpommern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst klären, dann verkaufen, und niemand sieht zu.

Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.