Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
In der Erbengemeinschaft ist noch nichts entschieden
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Die Nachbarn sollen nichts merken
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Was Käufer sehen, bestimmen Sie.
Erst klären, wer verkaufen darf. Dann entscheiden Sie, wer das Haus sieht.
Haus in BerlinBeispielansicht
Berlin, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Erbinnen und Erben, allein oder in einer Erbengemeinschaft, mit einem Haus in Berlin.
Erst die Erbfolge nachweisen, dann verkaufen: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift genügen, bei mehreren Erben unterschreiben alle. In Berlin stammen 65,5 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1979, für viele Erbhäuser ist deshalb ein Energieausweis früh zu klären. Die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt 6,0 %.
Berlin in Zahlen, gelesen als Erbe
3.700.577 Einwohner, 338.664 Gebäude mit Wohnraum, davon 190.077 mit einer oder zwei Wohnungen: So zählt der Zensus 2022 Berlin. 89,8 % der Wohnungen liegen in Häusern mit drei und mehr Wohnungen; wer in Berlin ein freistehendes oder gereihtes Haus sucht, sucht in einem kleineren Ausschnitt des Bestands.
Mit 39,7 % Gebäuden aus der Zeit bis 1949 liegt der Anteil in Berlin über dem Bundeswert von 24,8 %. Ein Haus aus diesen Jahren verkauft sich über seine Belege: Dach, Leitungen, Fenster, Feuchtigkeit im Keller. Steht es unter Denkmalschutz, gehört der Auszug aus der Denkmalliste zu den Unterlagen.
Geheizt wird überwiegend mit Gas: 57,4 % der Gebäude, mehr als im Bundesdurchschnitt von 53,9 %; mit Öl 16,7 %. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG). Hat das Haus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss es ein Bedarfsausweis sein, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Glienicke/Nordbahn, Teltow und Großbeeren sind die nächsten der 27 Nachbarorte. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Erbhaus erreicht damit auch Käufer, die bisher jenseits der Grenze suchen.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für Berlin zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Berlin im Vergleich
Kennzahl
Berlin
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
3.700.577
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
190.077
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
56,1 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
25,8 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
39,7 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
15,0 %
16,5 %
Heizung mit Gas
57,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
16,7 %
24,7 %
Eigentümerquote
16,4 %
44,3 %
Leerstand
2,0 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,67 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Vom Testament bis zum Notar: der Ablauf
Die Reihenfolge ist fest, die Geschwindigkeit bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.
Das Testament zum Nachlassgericht. Ein gefundenes Testament gehört unverzüglich zum Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB), dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Per Post genügt: Original, Sterbeurkunde, Liste der Erben mit Anschrift. Für die Eröffnung fallen 109 € an (GNotKG KV 12101); das Gericht benachrichtigt alle Erben.
Annehmen oder ausschlagen. Schweigen gilt als Annahme: Wer nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlägt, ist Erbe, mit Haus und Schulden (§ 1943, § 1944 BGB). Mit Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung erklären Sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht Ihres Wohnorts leitet sie weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).
Nachweisen, wer erbt. Den Erbschein (§ 2353 BGB) beantragen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar und versichern Ihre Angaben an Eides statt. Das Gericht verlangt die Personenstandsurkunden aller in Betracht kommenden Erben; legen Sie Vollmachten der Miterben bei, die dem Antrag zustimmen. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO).
Dem Finanzamt melden. Binnen drei Monaten ab Kenntnis melden Sie den Erwerb schriftlich dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Gehört ein Haus zum Nachlass, gilt das auch dann, wenn ein Gericht oder Notar das Testament eröffnet hat (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Zuständig ist das Finanzamt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers; in vielen Ländern bearbeiten nur einige Finanzämter Erbschaften.
Grundbuch auf die Erben umschreiben. Solange der Erblasser im Grundbuch steht, ist es unrichtig. Die Berichtigung auf die Erben beantragen Sie beim Grundbuchamt; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für den Verkauf selbst ist sie nicht zwingend (§ 40 Abs. 1 GBO), bei Unterhand aber ein einfacher Eigentumsnachweis.
Den Wert ermitteln lassen. Über den Preis streiten Erben häufiger als über alles andere. Eine neutrale Zahl liefert ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, das Erben und Pflichtteilsberechtigte beantragen können (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Liegt der Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, belegt das Gutachten auch dort den niedrigeren Wert (§ 198 Abs. 2 BewG).
Unterlagen sammeln. Zum Haus gehören Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Belege über Modernisierungen und, wenn vermietet, die Mietverträge. Den Energieausweis zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Wer das Haus sehen darf. Wer das Haus sieht, bestimmen Sie. Bei Unterhand stehen vor Ihrer Freigabe nur Lageplan, Preisband und Flächen; Adresse und Fotos geben Sie je Mitglied frei, Gebote kommen in einer Angebotsrunde mit Frist.
Notartermin und Auseinandersetzung. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar. Sind Sie zu mehreren, unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); die Kosten von Beurkundung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös fällt in den Nachlass (§ 2041 BGB) und wird nach Abzug der Schulden nach Erbquoten geteilt.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Testament beim Nachlassgericht abliefern
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Erbschaft ausschlagen
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Erbe beim Finanzamt melden, bei einem Haus auch nach Eröffnung
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Erben gebührenfrei eintragen lassen
zwei Jahre ab Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vor
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG)
zehn Jahre ab dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheims
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Niedrigerer Wert durch einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG)
ein Jahr vor oder nach dem Erbfall
§ 198 Abs. 3 BewG
Energieausweis zeigen
bis zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Versteigerung auf Antrag einstellen
bis zu sechs Monate, auf Antrag
§ 180 Abs. 2 ZVG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Unterlagen für Erbschein und Verkauf
Für Erbschein und Grundbuch
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag im Original, abgeliefert beim Nachlassgericht
Personalausweis oder Reisepass jedes Antragstellers
Urkunden über Geburten, Ehen und Sterbefälle, aus denen sich die Erbfolge ergibt
Anschriftenliste der Erbengemeinschaft
Vollmachten der Miterben, die dem Erbscheinsantrag zustimmen
Belege, was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasser
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins
Für die Erbengemeinschaft
Übersicht, wer zu welchem Anteil erbt
schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
notarielle Vollmacht, wenn nicht alle zum Notartermin kommen
Kosten für Erben und Käufer in Euro
Beispiel: ein gebrauchtes Haus in Berlin zum Preis von 450.000 €. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung, kein Marktwert. Der Nachlass besteht nur aus diesem Haus, ohne Schulden. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 885 €; die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt 6,0 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
1,0 Gebühr, GNotKG KV 12210
885 €
Erben
eidesstattliche Versicherung beim Antrag
1,0 Gebühr, GNotKG KV 23300
885 €
Erben
Testamentseröffnung, falls ein Testament vorliegt
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Löschung einer Grundschuld über 100.000 €
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Unterhand Einzelobjekt, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Landessatz auf den Kaufpreis (§ 11 GrEStG und Landesrecht)
27.000 €
Käufer, nach Vertrag
Kaufvertrag beim Notar
2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Der Käufer trägt im Beispiel mindestens 29.655 €, das sind 6,6 % des Kaufpreises, ohne Vollzugsgebühren des Notars, Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Summe bestimmt mit, wie viel ein Käufer für das Haus selbst aufbringen kann.
Gibt es ein notarielles Testament, sparen die Erben den Erbschein und zahlen nur die Eröffnung. Unterhand nimmt keine Provision; ohne Makler fällt auch keine an.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
18.000 €
1.905 €
19.905 €
6,6 %
450.000 €
27.000 €
2.655 €
29.655 €
6,6 %
700.000 €
42.000 €
3.765 €
45.765 €
6,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Erbschaftsteuer, Gewinn und Grunderwerbsteuer
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Steuerfrei bleiben 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für jedes Kind und für Enkel, deren Elternteil schon verstorben ist, 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Eine Ausnahme mit Haken ist das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ehegatten erben es ohne Flächengrenze steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche, wenn sie unverzüglich selbst einziehen, nach der Rechtsprechung in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Ein Verkauf in den folgenden zehn Jahren lässt die Befreiung rückwirkend entfallen.
Maßgeblich ist der Wert am Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Einen niedrigeren Wert weisen Sie mit Gutachten nach (§ 198 Abs. 2 BewG) oder mit einem Kaufpreis aus dem Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG); ob ein früher Verkauf so zählt, klärt Ihr Steuerberater.
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Die Zehnjahresfrist
Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.
Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Für das Erben selbst fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 2 GrEStG), auch nicht, wenn ein Miterbe das Haus bei der Teilung übernimmt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an Dritte kostet in Berlin 6,0 %, im Beispiel 27.000 €; schulden tun sie beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), zahlen tut sie nach dem Vertrag meistens der Käufer.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe
Nur die erste Zeile ist Landesrecht in Berlin; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Berlin
6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014
§ 3 Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 20. Dezember 2006, § 3 neu gefasst durch Gesetz vom 14. November 2013 (GVBl. S. 583)
Wer verkaufen darf
die Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker
§§ 2040, 2205 BGB
Erbnachweis für das Grundbuchamt
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
§ 35 Abs. 1 GBO
Laufender Mietvertrag
der Käufer tritt in ihn ein
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse bei Wiedervermietung
nur in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt
§ 556d BGB
Energieausweis
bei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben
§ 80 Abs. 4 GModG
Kosten des Hauses bis zum Verkauf
zahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht in Berlin
Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Berlin. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in Berlin, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mietenbegrenzungsverordnung Berlin: Verordnung vom 11. November 2025 (GVBl. 2025 S. 577), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in Berlin, befristet bis zum 10. Mai 2028. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenzenverordnung Berlin: Verordnung vom 14. März 2023 (GVBl. 2023 S. 112), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in Berlin, befristet bis zum 30. September 2033. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Kündigungsschutzklausel-Verordnung Berlin: Verordnung vom 13. Juni 2023 (GVBl. 2023 S. 228), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in Berlin, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).
Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB Berlin: Verordnung vom 11. November 2025 (GVBl. 2025 S. 576), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in Berlin, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Angespannter-Wohnungsmarkt-Verordnung Berlin (AWohnV): Verordnung vom 16. November 2021 (GVBl. 2021 S. 1283), § 1
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erbengemeinschaft: vier Wege
Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Gemeinsam verkaufen
Die Erben einigen sich auf Käufer und Preis, unterschreiben beim Notar und teilen den Erlös nach Abzug der Schulden. Kein Gericht, keine Versteigerung.
Ein Miterbe behält das Haus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Aussteigen mit dem Erbteil
Jeder Miterbe kann seinen Anteil am ganzen Nachlass verkaufen, nicht aber seinen Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht den Notar; die übrigen Miterben können binnen zwei Monaten vorkaufen (§ 2034 BGB).
Wenn keine Einigung gelingt
Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Im ersten Termin gibt es keinen Zuschlag, wenn kein Gebot die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a ZVG); auf Antrag kann das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt ein Erbe das Haus für alle. Was dort ankommt, Anfragen, Gebote, jede Ansicht, steht im Protokoll und lässt sich den Miterben vorlegen; unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.
Was Erben zögern lässt
„Ins Elternhaus soll nicht jeder.“
Ohne Ihre Freigabe kennt niemand Adresse oder Fotos. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Nachweis, und einen Termin im Haus vergeben nur Sie.
„Meine Geschwister trauen keinem Preis.“
In der Angebotsrunde geben Mitglieder bis zu einer festen Frist ein Gebot ab. Jeden Betrag sehen nur Sie, als Zahl mit Mitgliedsnummer, und Sie können ihn Ihren Geschwistern zeigen. Ein Gutachten und die Gebote zusammen ergeben eine Grundlage, über die man reden kann.
„Wir sind noch gar nicht so weit.“
Dann beginnen Sie im Stillen Register: mit Konto, ohne Zahlung, ohne dass etwas sichtbar wird. Sie sehen die passende Nachfrage; ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
„Was, wenn sich niemand meldet?“
Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Wer das Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Geerbt, geprüft, unter der Hand verkauft
Unterhand ist kein Portal, sondern ein geschlossener Kreis geprüfter Mitglieder. Sie sehen Ihr Haus zuerst als Stufe 1: Art, Bereich, Preisband, Flächen, ein Lageplan. Fotos, Adresse und Namen enthält diese Stufe nicht.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Nachfrage in Berlin
Geprüfte Mandate für Häuser in Berlin
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Berlin
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt für Berlin erst eine Zahl, wenn sie mindestens drei beträgt. Wie viele Mandate zu Ihrem Haus passen, zeigt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.
Zum Vergleich die Nachbarorte: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Berlin
–
3.700.577
16,4 %
7,67 € je m²
Glienicke/Nordbahn
15,4 km
12.161
50,9 %
8,45 € je m²
Teltow
15,6 km
27.698
37,9 %
7,29 € je m²
Großbeeren
16,3 km
9.305
54,8 %
7,63 € je m²
Schönefeld
16,4 km
19.351
33,0 %
9,28 € je m²
Kleinmachnow
16,7 km
19.174
61,0 %
8,43 € je m²
Hoppegarten
16,9 km
18.085
55,4 %
8,58 € je m²
Ahrensfelde
17,0 km
14.464
74,9 %
7,87 € je m²
Panketal
18,0 km
21.343
76,1 %
7,66 € je m²
Blankenfelde-Mahlow
19,1 km
29.280
58,0 %
8,04 € je m²
Hennigsdorf
19,8 km
26.602
20,3 %
6,14 € je m²
Mühlenbecker Land
20,1 km
15.090
75,1 %
7,54 € je m²
Neuenhagen bei Berlin
20,5 km
19.295
69,8 %
8,02 € je m²
Fragen von Erben in Berlin
Wer unterschreibt beim Verkauf eines Erbhauses in Berlin?
Alle Erben zusammen (§ 2040 Abs. 1 BGB), nachgewiesen durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Gibt es einen Testamentsvollstrecker, verkauft er (§§ 2205, 2211 BGB).
Wo beantrage ich den Erbschein, und was kostet er?
Zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nachlasses: eine für das Verfahren (GNotKG KV 12210), eine für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Bei 450.000 € sind das je 885 €. Beantragt wird beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder über einen Notar.
Müssen die Erben erst ins Grundbuch?
Für die Übertragung an den Käufer nicht (§ 40 Abs. 1 GBO). Die Berichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall kostet nichts (GNotKG KV 14110, Anm. 1), danach im Beispiel 885 €. Der berichtigte Grundbuchauszug dient bei Unterhand zudem als Eigentumsnachweis.
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht mit dem Verkauf. Kinder haben je 400.000 € Freibetrag, Ehegatten 500.000 € (§ 16 ErbStG). Teuer werden kann der Verkauf nur, wenn ein Kind oder der Ehegatte das Haus als Familienheim steuerfrei geerbt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).
Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer von 6,0 % in Berlin schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), im Vertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Sie als Erben zahlen Erbnachweis und die Löschung alter Grundschulden.
Kann ich verkaufen, ohne dass Nachbarn und Mieter es erfahren?
Über Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder Ihr Haus, und zwar ohne Adresse und ohne Fotos, bis Sie freigeben. Jede Ansicht steht im Protokoll, jede Datei trägt die Nummer des Lesenden. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft.
Was geht schon vor dem Erbschein?
Vorbereiten ja: Wert klären, Unterlagen sammeln, sich mit den Miterben einigen, im Stillen Register die Nachfrage sehen. Unterschreiben können Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, und ins Netzwerk geht das Haus erst mit diesem Nachweis.
Aus welchen Jahren stammt der Bestand in Berlin?
Bis 1949 gebaut sind in Berlin 39,7 % der Gebäude mit Wohnraum, zwischen 1950 und 1979 25,8 %, zwischen 1980 und 1999 19,5 %. Ein Erbhaus ist also oft älter als seine Käufer; was erneuert wurde, entscheidet über die Fragen beim ersten Termin.
Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?
Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen in Berlin 2,0 % der Wohnungen leer.
Gibt es in Berlin viele Häuser wie unseres?
Der Zensus 2022 zählt in Berlin 190.077 Ein- und Zweifamilienhäuser bei 338.664 Gebäuden mit Wohnraum, also 56,1 %. Bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %. Wie viele Käufer gerade ein Haus wie Ihres suchen, zeigt die Resonanz.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 3 Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 20. Dezember 2006, § 3 neu gefasst durch Gesetz vom 14. November 2013 (GVBl. S. 583). Berlin; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Berlin; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.