Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Den Entwurf legen Sie trotzdem an, ohne Zahlung. Ins Netzwerk geht das Haus mit dem Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen.
Die Geschwister beraten noch
Gebote kommen mit Betrag und Mitgliedsnummer zu Ihnen: eine Zahl, über die die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet.
Niemand in der Straße soll es lesen
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Keine Fremden ohne Grund im Elternhaus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Zuerst die Erbfolge, dann der Preis, und erst zuletzt die Adresse.
Haus in St. IngbertBeispielansicht
St. Ingbert, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den berichtigten Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für alle, die in St. Ingbert ein Haus geerbt haben, ob allein, mit Geschwistern oder mit dem überlebenden Elternteil.
Verkaufen können Sie, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist: mit Erbschein vom Nachlassgericht oder mit notariellem Testament und Eröffnungsniederschrift. Erben mehrere, unterschreiben alle. Im Saarland trägt der Käufer in der Regel 6,5 % Grunderwerbsteuer; Steuer auf Ihren Gewinn kann nur anfallen, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt.
Ihre Lage in St. Ingbert
Auf 49,95 km² leben in St. Ingbert 35.209 Menschen. Wer hier erbt, erbt meistens einen Bau der Nachkriegsjahrzehnte: 50,0 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, im Saarland 45,5 %. Bis 1949 gebaut sind 29,5 %, ab 2000 nur 6,1 %.
Der Bestand ist alt: 29,5 % der Gebäude mit Wohnraum sind bis 1949 gebaut, bundesweit 24,8 %; vor 1919 entstanden 14,1 %. Erbhäuser dieses Alters haben oft mehrere Umbauten hinter sich. Was wann erneuert wurde, wissen oft nur die Eltern; suchen Sie Rechnungen und Pläne, bevor Käufer danach fragen.
76,3 % der Gebäude in St. Ingbert heizen mit Gas, bundesweit 53,9 %; Öl haben 14,4 %. Für das Erbhaus heißt das: Kessel und Energieausweis gehören früh auf die Liste. Den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG), bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen in der Regel als Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG).
Die Eigentümerquote liegt in St. Ingbert bei 64,8 %, im Saarland bei 59,4 %. Häuser wechseln hier oft innerhalb von Familien oder an Käufer aus der Nachbarschaft; umso mehr zählt, wer von Ihrem Verkauf erfährt.
In St. Ingbert wohnen 64,8 % der Haushalte im Eigentum, mehr als im Saarpfalz-Kreis (63,8 %). Wer hier kauft, bleibt oft lange; Käufer fragen deshalb weniger nach der Rendite als nach Schule, Garten und Zustand.
Leer standen beim Zensus 5,5 % der Wohnungen, im Saarland 5,5 %. Ein Haus, das leer bleibt, fällt in der Nachbarschaft auf; je früher die Erben entscheiden, desto weniger wird darüber geredet.
Die Nettokaltmiete lag in St. Ingbert bei 6,30 € je m², über dem Landeswert von 6,12 €. Wer vermieten will, statt zu verkaufen, sollte bedenken, dass die Erbengemeinschaft dann bestehen bleibt, mit allen Abstimmungen, die das verlangt.
Die nächste Großstadt ist Saarbrücken, 9,9 km Luftlinie. Wer dort arbeitet und hier kaufen will, nennt im Mandat bei Unterhand oft auch Spiesen-Elversberg und Sulzbach/ Saar; ein Erbhaus in St. Ingbert erreicht so Suchende aus der ganzen Gegend.
Unterhand bewertet nicht. Einen ersten Anhalt geben die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, der für St. Ingbert zuständig ist. Ein Verkehrswertgutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer, also auch der Erben, und der Pflichtteilsberechtigten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Bestand in St. Ingbert, Zensus 2022
Kennzahl
St. Ingbert
Saarpfalz-Kreis
Saarland
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
35.209
143.300
1.007.342
83.467.117
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
11.107
44.134
277.876
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
90,3 %
91,2 %
88,3 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
50,0 %
46,5 %
45,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 1949
29,5 %
27,7 %
28,6 %
24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
6,1 %
8,9 %
9,4 %
16,5 %
Heizung mit Gas
76,3 %
60,9 %
48,4 %
53,9 %
Heizung mit Öl
14,4 %
27,2 %
34,0 %
24,7 %
Eigentümerquote
64,8 %
63,8 %
59,4 %
44,3 %
Leerstand
5,5 %
5,3 %
5,5 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
6,30 €
6,24 €
6,12 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Neun Schritte vom Erbfall bis zum Kaufvertrag
Neun Schritte, deren Reihenfolge das Gesetz vorgibt. Das Tempo bestimmen Sie, und keiner verlangt, dass das Haus öffentlich gezeigt wird.
Testament abliefern. Liegt ein handschriftliches Testament in der Schublade, darf es dort nicht bleiben: Das Gesetz verlangt die unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht (§ 2259 Abs. 1 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Eröffnung kostet eine Festgebühr von 109 € (GNotKG KV 12101), danach erhalten alle Beteiligten eine Abschrift.
Ausschlagen, solange die Frist läuft. Für die Ausschlagung bleiben sechs Wochen ab Kenntnis, sechs Monate, wenn der Erblasser zuletzt nur im Ausland wohnte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB). Wer nichts tut, hat angenommen. Ausschlagen können Sie nur persönlich beim Nachlassgericht oder mit notariell beglaubigter Erklärung (§ 1945 Abs. 1 BGB); das Amtsgericht an Ihrem eigenen Wohnort nimmt sie ebenfalls entgegen (§ 344 Abs. 7 FamFG). Prüfen Sie vorher, ob Schulden auf dem Haus oder im Nachlass liegen.
Erbschein beantragen. Den Nachweis führt der Erbschein (§ 2353 BGB), beantragt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reichen dem Grundbuchamt Urkunde und Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Vollmachten zustimmender Miterben beschleunigen den Antrag.
Das Erbe beim Finanzamt melden. Das Finanzamt erfährt vom Erbe durch Ihre Meldung: schriftlich, binnen drei Monaten, nachdem Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Mit einem Haus im Nachlass bleibt die Pflicht, auch wenn Gericht oder Notar das Testament eröffnet haben (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Welches Finanzamt Erbschaften bearbeitet, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
Grundbuch auf die Erben umschreiben. Solange der Erblasser im Grundbuch steht, ist es unrichtig. Die Berichtigung auf die Erben beantragen Sie beim Grundbuchamt; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei (GNotKG KV 14110, Anmerkung 1). Für den Verkauf selbst ist sie nicht zwingend (§ 40 Abs. 1 GBO), bei Unterhand aber ein einfacher Eigentumsnachweis.
Den Wert ermitteln lassen. Über den Preis streiten Erben häufiger als über alles andere. Eine neutrale Zahl liefert ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, das Erben und Pflichtteilsberechtigte beantragen können (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Liegt der Wert unter dem Ansatz des Finanzamts, belegt das Gutachten auch dort den niedrigeren Wert (§ 198 Abs. 2 BewG).
Die Unterlagen zusammentragen. Im Nachlass liegen die Papiere selten an einem Ort. Suchen Sie Kaufvertrag oder Übergabevertrag, Baupläne, Rechnungen über Dach, Heizung und Fenster, Versicherungs- und Grundsteuerbescheide. Fehlt der Energieausweis, bestellen Sie ihn früh; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
Käufer finden. Käufer kommen bei Unterhand über ihr Mandat zu Ihrem Haus, nicht über eine öffentliche Liste. Sie sehen Mitgliedsnummer, Stufe und Nachweis jedes Anfragenden, öffnen Adresse und Fotos einzeln und setzen für Gebote eine Frist, die für alle gleich ist.
Kaufvertrag und Teilung des Erlöses. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar. Sind Sie zu mehreren, unterschreiben alle Erben oder ihre Bevollmächtigten (§ 2040 Abs. 1 BGB); die Kosten von Beurkundung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Erlös fällt in den Nachlass (§ 2041 BGB) und wird nach Abzug der Schulden nach Erbquoten geteilt.
Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Fundstelle
Gefundenes Testament abgeben
unverzüglich
§ 2259 Abs. 1 BGB
Ausschlagung erklären
sechs Wochen ab Kenntnis; sechs Monate bei Auslandsbezug
§ 1944 BGB
Meldung an das Erbschaftsteuerfinanzamt, mit Grundstück immer
drei Monate ab Kenntnis
§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG
Grundbuchberichtigung ohne Gebühr
zwei Jahre ab Erbfall
GNotKG KV 14110, Anm. 1
Miterben kaufen einen verkauften Erbteil vor
zwei Monate
§ 2034 Abs. 2 BGB
Spekulationsfrist aus dem Kauf des Erblassers
bis zehn Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Selbstnutzung des steuerfrei geerbten Familienheims
zehn Jahre
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Niedrigerer Wert durch einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG)
frischer Grundbuchauszug, aus dem Wohnrechte, Nießbrauch und Grundschulden hervorgehen
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
Energieausweis und das Baujahr des Heizkessels
Lageplan aus dem Liegenschaftskataster, Grundrisse, Wohnfläche
Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
bei Vermietung: Mietverträge, Kaution, letzte Nebenkostenabrechnung
bei einem Erbbaurecht: Vertrag und aktueller Erbbauzins
Für die Erbengemeinschaft
Liste aller Erben mit Erbquoten aus dem Erbschein
schriftliche Einigung über Verkauf, Preisuntergrenze und wer verhandelt
notariell beglaubigte Vollmacht für Miterben, die nicht zum Termin kommen
Kosten für Erben und Käufer in Euro
Angenommen, der Nachlass besteht nur aus einem Haus in St. Ingbert, schuldenfrei, und der Kaufpreis liegt bei 450.000 €. Die Zahl dient nur der Rechnung. Gerichte und Notare rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), eine volle Gebühr sind bei diesem Wert 885 €; im Saarland gilt eine Grunderwerbsteuer von 6,5 %.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Erbschein: Verfahren
eine Gebühr (1,0) nach KV 12210 GNotKG
885 €
Erben
Versicherung an Eides statt zum Erbschein
eine Gebühr (1,0) nach KV 23300 GNotKG
885 €
Erben
Eröffnung eines Testaments
feste Gebühr nach GNotKG KV 12101
109 €
Erben
Eintragung der Erben in den ersten zwei Jahren
gebührenfrei nach GNotKG KV 14110, Anm. 1
0 €
Erben
Eintragung der Erben nach Ablauf von zwei Jahren
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Erben
Grundschuld über 100.000 € löschen lassen
halbe Gebühr nach GNotKG KV 14140
136,50 €
Erben
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
zuerst beim „Zur Prüfung geben“, dann alle 30 Tage, bis das Haus verkauft ist
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Erben
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
29.250 €
Käufer, nach Vertrag
Beurkundung des Kaufvertrags
doppelte Gebühr nach GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.770 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
volle Gebühr nach GNotKG KV 14110
885 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Auf den Käufer entfallen im Beispiel mindestens 31.905 € oder 7,1 % des Preises, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer nicht eingerechnet. Was er dafür braucht, fehlt ihm beim Kaufpreis; Käufer rechnen deshalb immer mit beidem.
Für die Erben bleibt beim notariellen Testament die Eröffnungsgebühr; der Erbschein entfällt. Einen Makler bezahlen Sie nicht, wenn Sie ohne Makler verkaufen; Unterhand berechnet keine Provision.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
300.000 €
19.500 €
1.905 €
21.405 €
7,1 %
450.000 €
29.250 €
2.655 €
31.905 €
7,1 %
700.000 €
45.500 €
3.765 €
49.265 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses
Die Erbschaftsteuer
Kinder erben 400.000 € steuerfrei, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Enkel 200.000 € oder, wenn ihr Elternteil verstorben ist, ebenfalls 400.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Für Geschwister, Nichten und Neffen bleibt es bei 20.000 €. Hat der Erblasser in den zehn Jahren davor schon etwas geschenkt, wird es angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Beim Familienheim lohnt der Blick vor dem Einzug: Ein Kind, das unverzüglich in das Haus des Erblassers zieht, kann bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben, in der Regel binnen sechs Monaten (BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16). Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; für Ehegatten Nr. 4b ohne Flächengrenze).
Das Finanzamt bewertet das Haus nach dem Bewertungsgesetz auf den Todestag. Wer meint, der Ansatz sei zu hoch, kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, durch Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen zeitnahen Kaufpreis im Jahr vor oder nach dem Erbfall (§ 198 Abs. 3 BewG).
Fundstellen: §§ 13, 14, 16, 17, 30 ErbStG; § 198 BewG; BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, II R 37/16. Stand 3. November 2026.
Steuer auf den Verkaufsgewinn
Ein Erbe ist kein Kauf. Für die Frist von zehn Jahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zählt deshalb, wann der Erblasser das Haus angeschafft hat. Liegt das länger zurück, bleibt Ihr Gewinn steuerfrei; liegt es kürzer zurück, rechnet das Finanzamt mit seinen Anschaffungskosten.
Zahlt einer von Ihnen die anderen aus, kauft er deren Anteile; für diese Anteile beginnt eine neue Frist von zehn Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ausgenommen sind Häuser, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wann Grunderwerbsteuer anfällt
Grunderwerbsteuer entsteht erst mit dem Verkauf an Dritte: Erbfall und Teilung unter Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 2 und 3 GrEStG). Im Saarland beträgt sie 6,5 % vom Kaufpreis, im Beispiel 29.250 €. Beide Vertragsteile haften dem Finanzamt (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist.
Fundstellen: §§ 3, 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Landesrecht und Bundesrecht beim Erbe
Nur die erste Zeile ist Landesrecht im Saarland; alles Weitere gilt in ganz Deutschland.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Saarland
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447)
Wer unterschreibt
die Erbengemeinschaft gemeinsam oder der Testamentsvollstrecker
§§ 2040, 2205 BGB
Nachweis der Erbfolge im Grundbuch
Erbschein oder öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnung
§ 35 Abs. 1 GBO
Mietvertrag beim Verkauf
bleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter
§ 566 Abs. 1 BGB
Mietpreisbremse
gilt nur, wo die Landesregierung den Ort per Verordnung bestimmt hat
§ 556d BGB
Pflicht zum Energieausweis
vorzulegen spätestens zur Besichtigung
§ 80 Abs. 4 GModG
Lasten bis zum Verkauf
zahlt jeder Miterbe nach seinem Anteil
§§ 2038 Abs. 2, 748 BGB
Mietrecht und Baurecht in St. Ingbert
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt in St. Ingbert. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in St. Ingbert nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 556d Abs. 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in St. Ingbert nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in St. Ingbert nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in St. Ingbert nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in St. Ingbert nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es im Saarland dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Erbengemeinschaft: vier Wege
Erben mehrere, gehört das Haus allen gemeinsam. Über das Haus können Sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB); was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder allein veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB).
Gemeinsam verkaufen
Der Weg ohne Streit: Alle Erben verkaufen zusammen, der Kaufpreis geht in den Nachlass und wird nach den Quoten verteilt, ohne Gericht.
Einer übernimmt und zahlt aus
Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus und übernimmt es. Grunderwerbsteuer entsteht dabei nicht (§ 3 Nr. 3 GrEStG); die Anteile, die er hinzuerwirbt, starten eine neue Frist nach § 23 EStG.
Den eigenen Erbteil verkaufen
Verkaufen kann jeder Miterbe seinen Erbteil, also seinen Anteil am ganzen Nachlass, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 BGB). Das geht nur notariell, und die übrigen Miterben haben zwei Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Wenn keine Einigung gelingt
Der letzte Weg: Ein Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), weil jeder die Auseinandersetzung verlangen darf (§ 2042 Abs. 1 BGB). Unter der Hälfte des Verkehrswerts gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag (§ 85a ZVG), und auf Antrag kann das Gericht bis zu sechs Monate einstellen (§ 180 Abs. 2 ZVG).
Bei Unterhand führt eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt in ihrem Konto. Sie sieht jede Anfrage, jedes Gebot mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht und kann alles den Miterben vorlegen. Die Entscheidung über den Verkauf treffen Sie gemeinsam, beim Notar.
Was Erben uns sagen, und was wir antworten
„Im Haus meiner Eltern soll keiner herumlaufen.“
Deshalb zeigen Sie es nicht allen. Wer anfragt, hat Ausweis und Beitrag hinter sich; Sie sehen Nummer, Stufe und Nachweis und entscheiden, wer überhaupt die Fotos sieht, bevor jemand die Tür öffnet.
„Über den Preis werden wir uns nie einig.“
Eine Angebotsrunde ersetzt Vermutungen durch Beträge. Bis zur Frist bieten geprüfte Mitglieder verdeckt, nur Sie sehen die Zahlen und können sie mit den Miterben teilen. Verbindlich wird erst der Kaufvertrag.
„Der Erbschein ist noch nicht da.“
Das macht nichts. Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, im Stillen Register sehen Sie, ob es passende Mandate gibt. Freigeschaltet wird erst, wenn der Nachweis da ist, dass die Erben verkaufen dürfen.
„Ein Haus, das lange zu haben ist, verliert.“
Niemand sieht bei Unterhand, wie lange ein Haus schon im Netzwerk ist, und wer keine Freigabe hat, kennt weder Adresse noch Fotos. Ein Haus, das nicht verkauft wird, bleibt unbeschadet.
Unterhand für Erben
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie selbst, je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest, und jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll.
Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand Ihren Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; steht im Grundbuch noch der Erblasser, lassen Sie es zuerst berichtigen.
Nachfrage in St. Ingbert
Geprüfte Mandate für Häuser in St. Ingbert
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in St. Ingbert
nicht ausgewiesen
Eine Zahl für St. Ingbert steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.
Zum Vergleich die Nachbarorte: Entfernung der Mittelpunkte in Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete nach dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
St. Ingbert
–
35.209
64,8 %
6,30 € je m²
Spiesen-Elversberg
4,5 km
13.078
67,5 %
5,69 € je m²
Sulzbach/ Saar
5,3 km
16.191
56,0 %
5,71 € je m²
Kirkel
9,1 km
10.104
67,4 %
6,23 € je m²
Neunkirchen (Neunkirchen)
9,2 km
46.896
46,2 %
5,74 € je m²
Mandelbachtal
9,7 km
10.719
76,3 %
5,66 € je m²
Saarbrücken
9,9 km
182.859
35,7 %
6,71 € je m²
Blieskastel
11,6 km
19.935
73,1 %
5,66 € je m²
Was Erben in St. Ingbert fragen
Was kostet ein Erbschein für das Haus?
Zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nachlasses: eine für das Verfahren (GNotKG KV 12210), eine für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Bei 450.000 € sind das je 885 €. Beantragt wird beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder über einen Notar.
Was ist das Haus wert, und wo finde ich amtliche Zahlen?
Der Gutachterausschuss, der für St. Ingbert zuständig ist, veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht; ein Gutachten erstellt er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Nettokaltmiete lag beim Zensus 2022 in St. Ingbert bei 6,30 € je m², im Saarland bei 6,12 €. Unterhand bewertet nicht.
Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Notar?
Beurkundung und Eintragung zahlt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer im Saarland, 6,5 %, schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Auf die Erben entfallen Erbnachweis und Löschung alter Grundschulden.
Das Haus ist vermietet. Was ändert sich für den Mieter?
Der Mietvertrag geht mit dem Haus auf den Käufer über (§ 566 Abs. 1 BGB), die Kaution ebenfalls (§ 566a BGB). Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist ein vermietetes Haus deshalb ein anderer Kauf. Vermietete Wohnungen kosteten in St. Ingbert beim Zensus 6,30 € Nettokaltmiete je m².
Kann ich verkaufen, ohne dass Nachbarn und Mieter es erfahren?
Ja: Bei Unterhand sehen nur geprüfte Mitglieder das Haus, ohne Adresse und Fotos, bis Sie freigeben. Kein Schild, kein Portal, solange die Vorlauf-Zusage läuft; jede Ansicht steht im Protokoll.
Was ist zu tun, solange das Erbhaus leer steht?
Melden Sie den Leerstand der Wohngebäudeversicherung, denn viele Verträge verlangen das, und sorgen Sie für Frostschutz: heizen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Jeder Miterbe darf allein veranlassen, was zur Erhaltung nötig ist (§ 2038 Abs. 1 BGB). Beim Zensus standen in St. Ingbert 5,5 % der Wohnungen leer.
Wer trägt die laufenden Kosten des Erbhauses?
Die Erbengemeinschaft, und zwar jeder nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2, § 748 BGB). Dazu gehören Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und nötige Reparaturen. Halten Sie Belege fest; sie werden bei der Teilung des Erlöses verrechnet.
Was geschieht mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch?
Verkaufen ja, aber das Recht bleibt bestehen, bis die Berechtigte die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs. Käufer, die selbst einziehen wollen, kaufen in der Regel nur ohne das Recht; klären Sie deshalb früh, ob die Berechtigte, etwa der überlebende Elternteil, ausziehen und verzichten will.
Wer bezahlt die Beerdigung und die Schulden des Erblassers?
Aus dem Nachlass, also auch aus dem Kaufpreis. Die Erben tragen die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB) und die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB); erst danach wird verteilt (§ 2046 Abs. 1 BGB). Eine Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; die Löschungsbewilligung der Bank holt der Notar ein.
Wie unterschreibt ein Erbe, der weit weg wohnt?
Er muss nicht selbst kommen. Er kann einen anderen Erben oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen; für das Grundbuch muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), im Ausland oft über eine deutsche Auslandsvertretung. Für die Ausschlagung hat er sechs Monate Zeit, wenn er sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010, §§ 1 und 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447). Saarland; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Saarland; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist.
Ob der Erbschein noch aussteht oder die Geschwister noch beraten: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn alle einverstanden sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn alle einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.