Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Kein Portal, kein Schild, keine Adresse vor Ihrer Freigabe. Mitglieder sehen zuerst nur Lageplan, Preisband und Flächen.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Tage am Markt zählt hier niemand. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst wissen, wer kaufen will. Dann die Tür aufmachen.
Haus im Rheinisch-Bergischer KreisBeispielansicht
Rheinisch-Bergischer Kreis, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümer, die ihr Haus im Rheinisch-Bergischer Kreis verkaufen wollen, weil sie umziehen, kleiner wohnen möchten oder eine Vermietung beenden.
Wer im Rheinisch-Bergischer Kreis ein Haus verkauft, braucht Grundbuchauszug, Energieausweis und einen Notar. Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 6,5 % trägt der Käufer; Notar und Grundbuch zahlt nach dem Gesetz ebenfalls er. Einen Gewinn versteuern Sie nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und das Haus nicht Ihr eigenes Zuhause war.
Was der Bestand im Rheinisch-Bergischer Kreis über Ihr Haus sagt
283.775 Menschen leben im Rheinisch-Bergischer Kreis, auf 437,32 km² und in acht Gemeinden. Das eigene Haus ist hier die Regel: 84,3 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, bundesweit 81,8 %.
Der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser liegt im Rheinisch-Bergischer Kreis über dem Wert in Nordrhein-Westfalen von 77,7 %. Käufer vergleichen hier zwischen vielen Häusern und vielen Gemeinden; ein Mandat bei Unterhand nennt oft mehrere davon.
Mehr Häuser als im Bund sind im Rheinisch-Bergischer Kreis Bauten der Nachkriegsjahrzehnte: 44,9 % der Gebäude mit Wohnraum entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, verlangt das Gesetz beim Verkauf eines Hauses mit weniger als fünf Wohnungen in der Regel den Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG).
Wärmepumpen, Solar- und Geothermie heizen im Rheinisch-Bergischer Kreis 4,3 % der Gebäude, mehr als bundesweit (4,2 %); Gas haben 70,1 %. Hat Ihr Haus eine Wärmepumpe, legen Sie Baujahr, Wartung und Stromverbrauch bei.
51,8 % der bewohnten Wohnungen im Rheinisch-Bergischer Kreis bewohnen ihre Eigentümer, in Nordrhein-Westfalen 40,6 %. Wohneigentum ist hier verbreiteter als im Land; viele Käufer wohnen schon in der Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen. Umso mehr zählt, dass Ihr Verkauf nicht in der Nachbarschaft die Runde macht.
Beim Zensus standen im Rheinisch-Bergischer Kreis 3,0 % der Wohnungen leer, weniger als in Nordrhein-Westfalen (3,3 %). Vermietete Wohnungen kosteten 7,49 € Nettokaltmiete je m², in Nordrhein-Westfalen 6,82 €.
Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der sieben Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit Leverkusen.
Rheinisch-Bergischer Kreis im Vergleich
Kennzahl
Rheinisch-Bergischer Kreis
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
283.775
17.986.214
83.467.117
Einwohner je km²
649
527
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
63.690
3.140.492
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
84,3 %
77,7 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
8,8 %
10,8 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
44,9 %
42,5 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
15,3 %
15,0 %
16,5 %
Heizung mit Gas
70,1 %
66,2 %
53,9 %
Heizung mit Öl
16,9 %
17,7 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
4,3 %
3,9 %
4,2 %
Eigentümerquote
51,8 %
40,6 %
44,3 %
Leerstand
3,0 %
3,3 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
7,49 €
6,82 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wert, Preis und Gebot
Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Rheinisch-Bergischer Kreis zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.
Ein Verkehrswertgutachten erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht. Ein Gutachten lohnt, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten, mit Miterben oder mit der Bank über einen Betrag sprechen müssen, der belastbar sein soll.
Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Haus im Rheinisch-Bergischer Kreis kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
26.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Mindestens 28.355 € zahlt der Käufer im Beispiel zusätzlich, also 7,1 % des Kaufpreises, nur für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung. Wer finanziert, braucht diesen Betrag in der Regel aus Eigenkapital.
Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
16.250 €
1.605 €
17.855 €
7,1 %
400.000 €
26.000 €
2.355 €
28.355 €
7,1 %
650.000 €
42.250 €
3.525 €
45.775 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Gewinn, Kredit, Grundsteuer
Zehn Jahre und die eigene Wohnung
Ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie im ganzen Zeitraum dazwischen oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.
Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Darlehen und Grundschuld
Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.
Liegt eine Grundschuld im Grundbuch, löst der Notar sie aus dem Kaufpreis ab: Die Bank erhält, was sie noch fordert, Sie den Rest. Die Löschung im Grundbuch kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag (GNotKG KV 14140), unabhängig davon, wie viel vom Darlehen noch offen ist.
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Für die Grundsteuer zählt der Beginn des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 1 GrStG): Der Bescheid für das Verkaufsjahr geht an Sie. Wie die Last ab der Übergabe verteilt wird, regelt der Kaufvertrag; üblich ist, dass der Käufer den Anteil erstattet. Länder mit eigenem Grundsteuergesetz kennen dieselbe Regel.
Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 %, im Beispiel 26.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt
Die erste Zeile gilt nur in Nordrhein-Westfalen, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015
§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954)
Kaufvertrag
nur mit notarieller Beurkundung gültig
§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung des Ehegatten
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer wird Vermieter
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
besteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Rheinisch-Bergischer Kreis
Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Rheinisch-Bergischer Kreis in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in vier von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in vier von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 28. Februar 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in vier von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Rheinisch-Bergischer Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Nordrhein-Westfalen dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in sieben von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
BaulandmobilisierungsVO NRW (§ 201a BauGB): Verordnung vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. 2023 S. 2), § 1 und Anlage 1
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): vier von acht Gemeinden
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
In dieser Reihenfolge verkaufen Sie Ihr Haus
Neun Schritte, von denen keiner ein Schild am Zaun braucht. Wie schnell Sie gehen, entscheiden Sie.
Entscheiden, wann. Am Anfang steht ein Datum: der Umzug, der Einzug ins Kleinere, das Ende der Zinsbindung. Von dort rechnen Sie rückwärts. Wer noch abwartet, trägt sein Haus ohne Objekt ins Stille Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sieht die Nachfrage, ohne etwas zu zeigen.
Den Ordner anlegen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
Preisband festlegen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Resonanz prüfen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Sie füllen vier Blätter: was Mitglieder sehen, was erst nach Freigabe sichtbar ist, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Stufe 1 zeigt Lageplan, Preisband und Flächen, Stufe 2 Adresse, Fotos und Unterlagen. Bis zum „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie nichts.
Zusagen und prüfen lassen. Mit dem Grundbuchauszug als Nachweis und der Vorlauf-Zusage, ausschließlich über Unterhand und bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal, geben Sie das Haus zur Prüfung. Erst dann zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung von Identität und Nachweis ist es im Netzwerk.
Freigeben und besichtigen. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte: Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis, Mandat, keine Namen. Wem Sie freigeben, sieht Adresse und Fotos und kann einen Termin bekommen. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis aus oder wird vorgelegt (§ 80 Abs. 4 GModG).
Angebotsrunde. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
Beurkunden, zahlen, übergeben. Ein Notar Ihrer Wahl oder der des Käufers beurkundet; Kosten trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit vergehen in der Regel einige Wochen: Vormerkung, Löschungsbewilligung, Zeugnis der Gemeinde. Dann zahlt der Käufer, und Sie übergeben mit Protokoll.
Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen
Diese Unterlagen sehen bei Unterhand nur Mitglieder mit Freigabe, jede Seite mit Wasserzeichen.
Grundbuch und Grundstück
Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
Flurkarte und Lageplan
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden
Bei Vermietung
Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist
Warum Sie verkaufen, bestimmt den Weg
Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.
Umzug
Wer wegzieht, will das Haus nicht monatelang leer stehen lassen. Legen Sie die Frist der Angebotsrunde vor den Umzug, bündeln Sie die Besichtigungen und entscheiden Sie den Rest aus der Ferne; nichts davon braucht ein Schild am Haus.
Das Haus ist zu groß geworden
Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.
Vermietung beenden
Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.
Verkaufen und neu kaufen
Verkauf und Kauf greifen ineinander: Erst die Fälligkeit des einen, dann die Zahlung des anderen. Als Mitglied hinterlegen Sie ein Mandat für das, was Sie suchen, während Ihr Haus als Objekt im Netzwerk ist, und stimmen beide Übergaben aufeinander ab.
Vier Einwände von Eigentümern
„Auf einem Portal sehen es mehr Leute.“
Zeigen ja, aber nur denen, die kaufen können. Wie viele das für Ihren Ort und Preis sind, sagt die Resonanz, ohne Konto. Nach mindestens 30 Tagen ab der Freischaltung endet die Vorlauf-Zusage, und Ihr Haus hat bis dahin keinen öffentlichen Zähler.
„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“
Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.
„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“
Besichtigt wird erst, wenn Sie freigegeben haben, und nur zu Terminen, die Sie anbieten. Wer kommt, hat Beitrag gezahlt und seinen Ausweis gezeigt; Sie kennen seine Nummer und seinen Nachweis.
„Das macht doch ein Makler.“
Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.
Verkaufen, ohne dass es die Straße merkt
Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Wer Mitglied ist, hat einen Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Stufe 1 sieht er von Ihrem Haus Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen; genug, um zu entscheiden, zu wenig, um das Haus zu finden.
Adresse, Fotos und Unterlagen geben nur Sie frei: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Datei trägt die Mitgliedsnummer des Lesenden als Wasserzeichen, jede Ansicht steht in Ihrem Protokoll, und jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Am Ende steht eine Frist und eine Liste verdeckter Gebote, die nur Sie lesen. Kein Zähler, keine Tage am Markt. Was Sie zusagen: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal, ausschließlich Unterhand.
Nachfrage im Rheinisch-Bergischer Kreis
Geprüfte Mandate für Häuser im Rheinisch-Bergischer Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Rheinisch-Bergischer Kreis
nicht ausgewiesen
Ab drei steht hier eine Zahl im Rheinisch-Bergischer Kreis, vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.
Der Rheinisch-Bergischer Kreis und die Nachbarkreise
Wer ein Haus im Rheinisch-Bergischer Kreis sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Rheinisch-Bergischer Kreis
–
283.775
51,8 %
7,49 € je m²
Leverkusen
13,0 km
168.299
32,7 %
7,03 € je m²
Köln
17,8 km
1.025.523
24,7 %
9,39 € je m²
Remscheid
17,9 km
113.333
36,2 %
5,78 € je m²
Solingen
18,0 km
164.621
37,2 %
6,38 € je m²
Oberbergischer Kreis
22,6 km
273.368
54,7 %
5,84 € je m²
Rhein-Sieg-Kreis
29,3 km
603.456
52,8 %
7,25 € je m²
Kreis Mettmann
30,5 km
489.147
43,5 %
7,21 € je m²
Was Eigentümer im Rheinisch-Bergischer Kreis fragen
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 6,5 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Bei einem Haus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel den Bedarfsausweis, außer es erreicht den Wärmeschutz von 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG); sonst wählen Sie. Vorgelegt wird er spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Zwischen 1950 und 1979 gebaut sind im Rheinisch-Bergischer Kreis 44,9 % der Gebäude mit Wohnraum.
Was ist mein Haus im Rheinisch-Bergischer Kreis wert?
Den amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss im Rheinisch-Bergischer Kreis: Bodenrichtwerte, Marktbericht und auf Antrag ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Was Käufer zahlen, zeigt die Angebotsrunde. Unterhand selbst nennt keinen Wert.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja, mit Mieter. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); wer selbst einziehen will, braucht einen Kündigungsgrund nach dem Mietrecht, etwa Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Nettokaltmiete lag im Rheinisch-Bergischer Kreis beim Zensus bei 7,49 € je m².
Brauche ich einen Makler?
Nicht zwingend: Vertrag und Vollzug übernimmt der Notar. Mit Makler gilt beim Einfamilienhaus und privatem Käufer, dass beide Seiten gleich viel Provision zahlen (§§ 656b, 656c BGB). Bei Unterhand fällt keine an.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.
Wer zahlt die Grundsteuer, wenn ich unterm Jahr verkaufe?
Der Bescheid geht an den, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also an Sie. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet. Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde bleiben Sie für dieses Jahr.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954). Nordrhein-Westfalen; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Nordrhein-Westfalen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
Erst die Käufer, dann die Adresse.
Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.