Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Wohnung im Rheinisch-Bergischer Kreis verkaufen, ohne dass das Haus davon erfährt

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse, Etage und Fotos erst nach Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Mein Mieter soll es von mir erfahren
Die Wohnung steht auf keinem Portal. Was Mitglieder sehen, nennt weder Straße noch Etage.
Im Haus soll niemand mitreden
Mitglieder sehen Bereich, Fläche und Preisband, nie Hausnummer oder Etage, bis Sie freigeben.
Nur Käufer, die finanzieren können
Jede Anfrage zeigt Stufe und Nachweis-Stand. Termine geben Sie nur, wenn beides passt.
Die Unterlagen der Gemeinschaft sind vertraulich
Jede Datei trägt die Nummer des Lesenden, jeder Abruf steht im Protokoll. Weitergeben lässt sich nichts unbemerkt.

Ihre Wohnung, Ihre Freigabe.

Erst die Käufer kennen, dann die Etage nennen.

Eigentumswohnung im Rheinisch-Bergischer KreisBeispielansicht

Rheinisch-Bergischer Kreis, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für Vermieter und Selbstnutzer mit einer Eigentumswohnung im Rheinisch-Bergischer Kreis, die den Verkauf in der Hand behalten und Unruhe im Haus vermeiden wollen.

Ihre Wohnung im Rheinisch-Bergischer Kreis verkaufen heißt: Unterlagen beim Verwalter anfordern, Mieter informieren, wenn es soweit ist, beim Notar unterschreiben. Die Kosten von Notar, Grundbuch und 6,5 % Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, die Löschung Ihrer Grundschuld Sie. Ein Gewinn ist nach zehn Jahren oder bei eigener Nutzung steuerfrei (§ 23 EStG).

Rheinisch-Bergischer Kreis: Wohnungen, Mieten, Eigentümer

In den acht Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis gibt es 140.815 Wohnungen, 66.197 davon in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Das sind 47,0 %; daneben stehen 63.690 Ein- und Zweifamilienhäuser, und eine Wohnung im Mehrfamilienhaus ist hier eine eigene Wahl, für Käufer wie für Mieter.

Karte: Rheinisch-Bergischer Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Leverkusen, Köln, Remscheid, Solingen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Mettmann; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Rheinisch-Bergischer Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 11,5 % Ein- und Zweiraumwohnungen liegt der Anteil im Rheinisch-Bergischer Kreis unter dem Bundeswert von 14,4 %. Wer hier verkauft, verkauft eher eine Familienwohnung als ein Apartment, und die Fragen der Käufer gehen in diese Richtung.

Mit 51,8 % wohnen im Rheinisch-Bergischer Kreis mehr Haushalte im Eigentum als im Land (40,6 %). Für Ihren Verkauf heißt das: Viele Interessenten wollen einziehen, und ein Mietvertrag ändert, wer bietet.

Die Nettokaltmiete lag im Rheinisch-Bergischer Kreis bei 7,49 € je m², über dem Landeswert von 6,82 €. Ob Ihre Miete darunter oder darüber liegt, fragt jeder Anleger zuerst. Die Mietpreisbremse gilt im Rheinisch-Bergischer Kreis in vier von acht Gemeinden des Kreises, darunter Bergisch Gladbach, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), befristet bis zum 31. Dezember 2029 (Mieterschutzverordnung NRW: Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage).

44,9 % der Gebäude mit Wohnraum im Rheinisch-Bergischer Kreis entstanden zwischen 1950 und 1979, bundesweit 36,3 %. Viele Wohnanlagen dieser Jahrzehnte stehen vor Arbeiten an Fassade, Fenstern und Leitungen; was die Gemeinschaft dazu beschlossen hat, steht in den Protokollen.

Gas 70,1 %, Öl 16,9 %, Fernwärme 2,8 %: So heizen die Gebäude im Rheinisch-Bergischer Kreis. Für eine Wohnung steckt die Heizung im Hausgeld und in der Rücklage; die Jahresabrechnung zeigt den Anteil Ihrer Wohnung.

Mit 3,0 % liegt der Leerstand im Rheinisch-Bergischer Kreis unter dem Landeswert von 3,3 % und unter dem Bundeswert. Wer hier eine Wohnung sucht, findet wenig freie; das gilt für Käufer wie für Mieter.

Zu den sieben Nachbarkreisen mit gemeinsamer Grenze gehört zuerst Leverkusen; die Tabelle unten zeigt, wie sich Eigentümerquote und Miete über die Grenzen verändern.

Wohnungsbestand im Rheinisch-Bergischer Kreis, Zensus 2022

KennzahlRheinisch-Bergischer KreisNordrhein-WestfalenDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)283.77517.986.21483.467.117
Wohnungen140.8159.132.25243.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen11.855901.7363.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen47,0 %59,3 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen11,5 %14,1 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 19198,8 %10,8 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197944,9 %42,5 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199923,4 %20,9 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,3 %15,0 %16,5 %
Fernwärme2,8 %6,0 %6,6 %
Heizung mit Gas70,1 %66,2 %53,9 %
Eigentümerquote51,8 %40,6 %44,3 %
Leerstand3,0 %3,3 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²7,49 €6,82 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle

Wer zustimmen muss

Was zu Ihrer Wohnung gehört, steht in der Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (§ 8 WEG): Sondereigentum, Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Keller oder Garten. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Verkauf der Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer bedarf (§ 12 Abs. 1 WEG), ist der Kaufvertrag bis zu dieser Zustimmung unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG).

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Erhaltungsrücklage und Hausgeld

Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Hausgeld zahlen Sie, solange Sie im Grundbuch stehen; ab wann der Käufer es Ihnen erstattet, legt der Vertrag fest. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft erst im Folgejahr (§ 28 Abs. 2 WEG); regeln Sie im Vertrag, wer sie für das Verkaufsjahr trägt.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Was die Versammlung beschlossen hat

Sammeln Sie die Protokolle der letzten Jahre und einen Auszug der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 und 7 WEG). Ist eine Sonderumlage beschlossen, nennen Sie sie selbst; im Vertrag regeln Sie, wer sie trägt. Als Eigentümer können Sie alle Verwaltungsunterlagen einsehen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Mietvertrag für den Verkauf bedeutet

Ob Ihre Wohnung vermietet ist, bestimmt, wer sie kauft und wie Sie sie zeigen. Kündigen, um leer zu verkaufen, erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Der Mieter bleibt

Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 Abs. 1 BGB), auch für die Kaution (§ 566a BGB). Teilen Sie dem Mieter den Wechsel mit; bis dahin haften Sie für die Pflichten des Käufers wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB). Käufer sind in der Regel Anleger.

Frei verkaufen

Frei verkauft sich an Selbstnutzer, und die bieten anders als Anleger. Eine Kündigung allein zu diesem Zweck trägt das Mietrecht selten (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); möglich ist ein Aufhebungsvertrag mit dem Mieter, freiwillig und schriftlich.

Der Mieter als Käufer

Der Mieter kann ein guter Käufer sein: Er kennt die Wohnung, und es gibt keinen Leerstand. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er nur, wenn das Wohnungseigentum nach seinem Einzug begründet wurde (§ 577 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie die Wohnung zuerst ihm.

Umgewandelte Wohnung

Für Selbstnutzer ist die Umwandlung eine entscheidende Angabe: Lag sie nach dem Einzug des Mieters, ist Eigenbedarf erst nach drei Jahren möglich, länger, wo das Land es bestimmt (§ 577a Abs. 1 und 2 BGB). Das Datum steht im Wohnungsgrundbuch.

Kosten für beide Seiten, in Euro

Gerechnet ist eine Wohnung im Rheinisch-Bergischer Kreis zu 280.000 €; die Zahl steht für das Beispiel, nicht für Ihre Wohnung. Notar und Grundbuch rechnen nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), bei diesem Preis ist eine volle Gebühr 585 €. Dazu kommen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)18.200 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Umschreibung allein rechnet der Käufer mit 19.955 €, das sind 7,1 %. Dazu kommen Vollzug, Betreuung, Vormerkung und die Umsatzsteuer des Notars.

Sie tragen Grundbuchauszug, Löschung der Grundschuld und das Einzelobjekt; wer die Zustimmung des Verwalters bezahlt, regelt der Vertrag, und manche Verwalter berechnen dafür eine Gebühr nach ihrem Verwaltervertrag. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Läuft Ihr Darlehen noch fest, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung dazu.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €11.700 €1.224 €12.924 €7,2 %
280.000 €18.200 €1.755 €19.955 €7,1 %
420.000 €27.300 €2.505 €29.805 €7,1 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Steuer, Kredit und laufende Kosten im Verkaufsjahr

Gewinn und Zehnjahresfrist

Für die Steuer zählt, wie lange Sie die Wohnung haben und wie Sie sie genutzt haben. Mehr als zehn Jahre: kein steuerpflichtiger Gewinn. Weniger: steuerpflichtig, außer Sie haben selbst darin gewohnt, im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor oder durchgehend (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Darlehen ablösen

Ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen, wenn es seit mindestens sechs Monaten ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung, die Vorfälligkeitsentschädigung; lassen Sie sich den Betrag schriftlich nennen.

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Zwei Steuern, zwei Schuldner

Zwei Steuern hängen am Verkauf: Die Grundsteuer zahlt für das laufende Jahr, wer am Jahresanfang Eigentümer war (§ 9 Abs. 1 GrStG), also Sie; die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, im Beispiel 18.200 €, zahlt nach dem Vertrag in der Regel der Käufer, gesetzlich schulden sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG).

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was beim Wohnungsverkauf gilt

Zuerst das Landesrecht, dann Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2015§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954)
Kaufvertragwirksam nur notariell beurkundet§ 311b Abs. 1 BGB
Veräußerungsbeschränkungsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Unterlagen der Verwaltungjeder Eigentümer kann sie verlangen; die Beschluss-Sammlung auch ein von ihm ermächtigter Dritter§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mietvertragbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Mieter kauftnur nach Umwandlung während seiner Mietzeit; Frist zwei Monate§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristfrühestens drei Jahre nach dem Kauf, per Landesverordnung bis zu zehn§ 577a BGB
Energieausweisfür das Gebäude; spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Vertrag übergeben§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenVerkäufer und privater Käufer zahlen gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Rheinisch-Bergischer Kreis

Vier der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Rheinisch-Bergischer Kreis in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in vier von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in vier von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 28. Februar 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in vier von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW): Verordnung vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. 2025 S. 111), geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025 (GV. NRW. 2025 S. 848), § 1 und Anlage
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Rheinisch-Bergischer Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Nordrhein-Westfalen dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in sieben von acht Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).BaulandmobilisierungsVO NRW (§ 201a BauGB): Verordnung vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. 2023 S. 2), § 1 und Anlage 1

Mietpreisbremse (§ 556d BGB): vier von acht Gemeinden

Bergisch Gladbach, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath.

Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): vier von acht Gemeinden

Bergisch Gladbach, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath.

Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): vier von acht Gemeinden

Bergisch Gladbach, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath.

Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): sieben von acht Gemeinden

Bergisch Gladbach, Wermelskirchen, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath, Burscheid, Odenthal.

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wohnungsverkauf in neun Schritten

Erst Unterlagen und Mieter, dann Käufer, dann Notar und Verwalter. Öffentlich wird nichts.

  1. Vermietet oder frei?. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Unterlagen beim Verwalter anfordern. Schreiben Sie dem Verwalter, welche Unterlagen Sie brauchen, und fragen Sie nach beschlossenen Sonderumlagen und offenen Maßnahmen. Einsicht verlangen können Sie jederzeit (§ 18 Abs. 4 WEG); ob er dem Verkauf zustimmen muss, steht in der Teilungserklärung (§ 12 WEG).
  3. Wert einordnen. Für Wohnungen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht Vergleichswerte je m², oft nach Baujahr und Lage. Eine belastbare Zahl gibt ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Unterhand bewertet nicht; das Preisband legen Sie fest.
  4. Nachfrage zählen. Die Resonanz beantwortet die Frage, ob es Käufer gibt, bevor jemand Ihre Wohnung sieht: Mandate geprüfter Mitglieder für Ort, Objektart und Preis, gezählt ohne Konto.
  5. Stufe 1 und Stufe 2. Ein Entwurf ist schnell angelegt und bleibt unsichtbar, bis Sie ihn zur Prüfung geben. Was auf Stufe 1 steht, findet niemand auf der Straße; was auf Stufe 2 steht, sieht nur, wen Sie auswählen.
  6. Zur Prüfung geben. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung mit Nachweis und Vorlauf-Zusage. Fällig werden 149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage. Nach der Prüfung von Identität und Wohnungsgrundbuch ist die Wohnung im Netzwerk; bis mindestens 30 Tage danach steht sie auf keinem Portal.
  7. Termine mit dem Mieter abstimmen. Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Etage, Fotos und Unterlagen. Besichtigt wird nur nach Freigabe, in vermieteten Wohnungen zu Terminen, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Den Energieausweis des Gebäudes zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Angebotsrunde. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe bieten unverbindlich; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Vom Vertrag bis zum Schlüssel. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; die Kosten trägt nach dem Gesetz er (§ 448 Abs. 2 BGB). Bis zur Fälligkeit dauert es in der Regel einige Wochen, weil die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG) und die Löschung vorliegen müssen. Dann übergeben Sie mit Protokoll und Zählerständen.

Unterlagen für den Wohnungsverkauf

Einen Teil haben Sie selbst, den Rest hat der Verwalter. Bei Unterhand sieht diese Unterlagen nur, wem Sie freigeben, jede Seite mit Wasserzeichen.

Wohnung und Grundbuch

  • Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss der Wohnung mit Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • aktueller Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung des Vorjahres
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Nachweis des Hausgelds und beschlossener Sonderumlagen
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Bei Vermietung

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Nachweis der Kaution
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Darlehensnummer und Ansprechpartner der Bank für die Löschungsbewilligung

Bedenken vor dem Wohnungsverkauf

„Der Mieter wohnt seit Jahren dort.“

Auf Stufe 1 steht weder Adresse noch Etage, und Fotos sieht nur, wem Sie freigeben. Besichtigungen bündeln Sie auf wenige Termine, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Sein Vertrag gilt unverändert weiter (§ 566 BGB).

„Wohnungen verkauft man doch online.“

Ob es Käufer gibt, sagt Ihnen die Resonanz, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung; danach entscheiden Sie frei, und niemand hat mitgezählt, wie lange die Wohnung zu haben war.

„Die Gemeinschaft hat Probleme.“

Viele Gemeinschaften streiten, und Käufer wissen das. Entscheidend ist, dass sie es von Ihnen erfahren und nicht später; die Unterlagen sehen bei Unterhand nur Freigegebene, nummeriert und protokolliert.

„Das macht mein Makler.“

Gut so: Mit Professional stellt er die Wohnung bei Unterhand ein. An seiner Arbeit ändert sich wenig, an der Öffentlichkeit viel.

Unter der Hand, auch mit Mieter

Eine Wohnung auf einem Portal zeigt Fotos vom Wohnzimmer, oft vom Mieter, und eine Adresse, die jeder Nachbar erkennt. Unterhand beginnt anders: Mitglied wird nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis zeigt, und Ihre Wohnung sieht ein Mitglied zuerst ohne Adresse, Etage und Fotos.

Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.

Gebote kommen verdeckt bis zu Ihrer Frist, ohne Überbieten. Niemand sieht, seit wann die Wohnung im Netzwerk ist. Ihre Zusage: bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung kein Portal.

Käufer für Wohnungen im Rheinisch-Bergischer Kreis

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Rheinisch-Bergischer Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Rheinisch-Bergischer Kreis
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie im Rheinisch-Bergischer Kreis drei erreicht, vorher keine. Was zu Ihrer Wohnung passt, zählt die Resonanz, ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne KontoWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um den Rheinisch-Bergischer Kreis

Wer eine Wohnung im Rheinisch-Bergischer Kreis sucht, schaut auch nebenan. Hier stehen die Nachbarkreise mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Rheinisch-Bergischer Kreis–283.77551,8 %7,49 € je m²
Leverkusen13,0 km168.29932,7 %7,03 € je m²
Köln17,8 km1.025.52324,7 %9,39 € je m²
Remscheid17,9 km113.33336,2 %5,78 € je m²
Solingen18,0 km164.62137,2 %6,38 € je m²
Oberbergischer Kreis22,6 km273.36854,7 %5,84 € je m²
Rhein-Sieg-Kreis29,3 km603.45652,8 %7,25 € je m²
Kreis Mettmann30,5 km489.14743,5 %7,21 € je m²

Was Eigentümer einer Wohnung im Rheinisch-Bergischer Kreis fragen

Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

Das hängt an Ihrer Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Viele verlangen sie, manche Gemeinschaften haben die Beschränkung per Beschluss aufgehoben (§ 12 Abs. 4 WEG). Fragen Sie den Verwalter früh; ohne erforderliche Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam.

Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft will ein Käufer sehen?

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Erhaltungsrücklage und den Energieausweis. Einsicht verlangen Sie beim Verwalter (§ 18 Abs. 4 WEG).

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Nicht wegen des Kaufs. Kündigen kann er nur wie jeder Vermieter, etwa bei Eigenbedarf (§ 573 BGB), und bei umgewandelten Wohnungen erst nach der Sperrfrist (§ 577a BGB). Für Anleger zählt die Miete; im Rheinisch-Bergischer Kreis waren es beim Zensus 7,49 € je m².

Ab wann zahlt der Käufer Hausgeld?

Ab dem Tag, den der Vertrag nennt, im Innenverhältnis. Gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie Wohnungseigentümer bis zur Umschreibung. Teilen Sie dem Verwalter den Stichtag mit, damit die Abrechnung später stimmt.

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a Abs. 3 WEG) und bleibt beim Haus. Für den Käufer ist sie trotzdem ein Wert; der Stand steht im Vermögensbericht des Verwalters (§ 28 Abs. 4 WEG).

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Auf einen Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie die Wohnung nicht selbst bewohnt haben, ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung ist deshalb die Zehnjahresfrist entscheidend.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung, Vormerkung, Umschreibung (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, bei 280.000 € also 18.200 €. Ihnen bleiben Löschung und, je nach Vertrag, die Beglaubigung der Verwalterzustimmung.

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Rechnen Sie Zeit für die Unterlagen der Gemeinschaft ein, dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil die Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung vorliegen müssen.

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Abs. 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954). Nordrhein-Westfalen; Steuersatz seit 1. Januar 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Nordrhein-Westfalen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher zählen, wer sucht: Resonanz ohne Konto

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.