Unterhand

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Scheidung in Potsdam: das Haus verkaufen, bevor ein Gericht versteigert

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit geprüftem Ausweis sehen das Haus
  • Adresse und Fotos bekommt nur, wen Sie auswählen
  • Gebote bis zu einer Frist, als Zahl für Sie beide
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Einer will mehr, der andere will schnell
In der Angebotsrunde entsteht der Preis aus Geboten bis zu einer Frist. Jeder Betrag liegt Ihnen beiden als Zahl vor, nicht als Behauptung.
Kein Gericht soll unser Haus versteigern
Freihändig verkauft bestimmen Sie Käufer, Preis und Übergabetag selbst. Der Entwurf kostet nichts, bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Die Kinder sollen es nicht von den Nachbarn hören
Kein Schild am Zaun, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe.
Fremde sollen nicht durch das Haus laufen
Anfragen kommen von geprüften Mitgliedern, mit Stufe und Nachweis. Termine vergeben Sie einzeln, abgestimmt mit dem, der im Haus wohnt.

Wer was sieht, entscheiden Sie beide.

Getrennt leben, gemeinsam verkaufen, und niemand in der Straße schaut zu.

Haus in PotsdamBeispielansicht

Potsdam, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sieht nur, wer das Haus führt. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Wer das Haus führt
Einer von Ihnen legt das Objekt in seinem Konto an. Anfragen, Gebote mit Betrag und das Protokoll jeder Ansicht stehen dort und lassen sich dem anderen vollständig zeigen.
Was niemand sieht
Wie lange das Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung die Identität und den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen, etwa den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht und vertritt keinen von Ihnen.

Für Paare in Trennung oder Scheidung mit einem Haus in Potsdam: im Trennungsjahr, im Verfahren oder danach.

Verkaufen können Sie, wenn beide unterschreiben, die im Grundbuch stehen; gehört das Haus einem allein und ist es fast sein ganzes Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Grunderwerbsteuer von 6,5 % zahlt beim Verkauf an Dritte in der Regel der Käufer; übernimmt einer von Ihnen das Haus, ist sie frei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).

Was die Zahlen in Potsdam für Ihren Verkauf heißen

15.162 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 63,8 % der Gebäude mit Wohnraum: So knapp ist das eigene Haus in Potsdam, bei 185.137 Einwohnern. Bundesweit liegt der Anteil bei 81,8 %. Ein solches Haus zieht Aufmerksamkeit auf sich, sobald es irgendwo steht.

Karte: Potsdam und die Nachbargemeinden Dallgow-Döberitz, Werder (Havel), Schwielowsee, Wustermark, Stahnsdorf, Nuthetal, Michendorf, Ketzin/Havel, Berlin; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Potsdam und die Nachbargemeinden mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Nur 17,6 % der bewohnten Wohnungen in Potsdam bewohnen ihre Eigentümer, bundesweit 44,3 %. Wer hier ein Haus besitzt, gehört zu einer Minderheit, und wer nach der Trennung auszieht, findet sich in einer Stadt der Mieter wieder.

7,85 € je m² Nettokaltmiete in Potsdam, 7,28 € je m² im Bund: Eine eigene Wohnung nach der Trennung kostet hier mehr als im Durchschnitt. Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen 23,6 % des Bestands aus.

Leer standen beim Zensus nur 2,5 % der Wohnungen in Potsdam, bundesweit 4,3 %. Eine Wohnung für den, der auszieht, ist hier nicht von heute auf morgen gefunden; planen Sie den Auszugstermin im Kaufvertrag mit Luft.

Mit Gas heizen in Potsdam 51,9 % der Gebäude, bundesweit 53,9 %; Öl haben 4,3 %. Den Energieausweis braucht das Haus vor der ersten Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG). Wer ihn bestellt und bezahlt, gehört in Ihre schriftliche Einigung.

Ab 2000 gebaut sind in Potsdam 31,5 % der Gebäude mit Wohnraum, bundesweit 16,5 %; bis 1949 stammen 34,6 %. Ob Ihr Haus jung oder alt ist, entscheidet, welche Unterlagen Käufer zuerst sehen wollen: Baugenehmigung und Gewährleistung oder Nachweise über Modernisierungen.

Rund um Potsdam liegen 9 Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, darunter Dallgow-Döberitz und Werder (Havel). Mitglieder mit einem Mandat für mehrere Orte sehen Ihr Haus auch, wenn sie dort suchen.

Eine Bewertung gibt Unterhand nicht ab. Der örtlich zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte und einen Grundstücksmarktbericht und erstellt auf Antrag der Eigentümer ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Beantragen Sie es gemeinsam, gilt es für beide.

Potsdam im Vergleich

KennzahlPotsdamBrandenburgDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)185.1372.551.88983.467.117
Einwohner je km²98486233
Eigentümerquote17,6 %45,5 %44,3 %
Nettokaltmiete je m²7,85 €6,21 €7,28 €
Leerstand2,5 %5,2 %4,3 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen23,6 %12,8 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen15.162618.23216.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum63,8 %86,7 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197912,6 %14,3 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr bis 194934,6 %39,8 %24,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200031,5 %22,8 %16,5 %
Heizung mit Gas51,9 %60,8 %53,9 %
Heizung mit Öl4,3 %13,1 %24,7 %

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Verkaufen, übernehmen, behalten oder versteigern

Miteigentum endet auf einem von vier Wegen. Gemeinsam verfügen Sie nur zusammen (§ 747 Satz 2 BGB); die Aufhebung der Gemeinschaft kann jeder jederzeit verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Gemeinsam verkaufen

Der Weg ohne Gericht: ein Käufer, ein Notartermin, zwei Unterschriften. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, was bleibt, teilen Sie nach Grundbuch oder Vereinbarung. Den Preis bestimmen Gebote, nicht einer von Ihnen.

Einer übernimmt und zahlt aus

Wer bleibt, zahlt den anderen aus und braucht dafür in der Regel eine neue Finanzierung; aus der gemeinsamen Haftung kommt der andere nur mit Zustimmung der Bank (§ 415 BGB). Steuerfrei bei der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG), aber nicht immer bei der Einkommensteuer: Der Anteil des Ausgezogenen kann unter § 23 EStG fallen (BFH, IX R 11/21).

Behalten und vermieten

Sie bleiben beide Eigentümer, vermieten das Haus und teilen die Miete nach Anteilen (§ 743 Abs. 1 BGB). Das verlangt, dass Sie auf Jahre gemeinsam entscheiden; der Kredit bleibt eine gemeinsame Schuld. Jeder kann die Aufhebung später trotzdem verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB).

Teilungsversteigerung

Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen (§§ 753 BGB, 180 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); im ersten Termin scheitert der Zuschlag, wenn das Gebot unter der Hälfte liegt (§ 85a ZVG), auf Antrag auch unter sieben Zehnteln (§ 74a ZVG). Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab (§ 109 ZVG).

Welcher Weg es wird, entscheiden Sie. Für den freihändigen Verkauf bei Unterhand führt einer das Objekt in seinem Konto, der andere sieht auf Wunsch jede Anfrage, jedes Gebot und das Protokoll; unterschrieben wird gemeinsam.

Was das Recht bei einer Trennung mit Haus vorgibt

Zustimmung zum Verkauf

Gemeinsames Eigentum, gemeinsame Unterschrift (§ 747 Satz 2 BGB). Bei Alleineigentum eines Ehegatten gilt in der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB: Ist das Haus fast das ganze Vermögen, braucht der Verkauf die Einwilligung des anderen. Das Familiengericht kann sie ersetzen, wenn der Verkauf ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und die Weigerung keinen ausreichenden Grund hat (§ 1365 Abs. 2 BGB). Bei Gütertrennung gilt die Regel nicht.

Fundstellen: §§ 747, 1365 BGB. Stand 3. November 2026.

Zugewinn

Zugewinn ist, was das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Stichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt und damit rechtshängig wird (§ 1384 BGB). Ob das Haus dann noch steht oder schon der Erlös auf dem Konto liegt, ändert den Wert kaum, aber die Rechnung: Ein Kaufpreis ist leichter zu belegen als ein Schätzwert.

Fundstellen: §§ 1373, 1378, 1384 BGB. Stand 3. November 2026.

Die Ehewohnung im Trennungsjahr

Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, regelt § 1361b BGB: Überlassung der Ehewohnung bei unbilliger Härte, mit Blick auf das Wohl der Kinder (Abs. 1), gegebenenfalls gegen Vergütung (Abs. 3). Nach einem Auszug ohne erklärte Rückkehrabsicht binnen sechs Monaten gilt das Nutzungsrecht als überlassen (Abs. 4). Geschieden wird in der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide es beantragen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB), sonst nach drei Jahren (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: §§ 1361b, 1566 BGB. Stand 3. November 2026.

Der Kredit

Für ein gemeinsames Darlehen haften Sie beide als Gesamtschuldner, jeder für alles (§ 421 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zur Hälfte (§ 426 Abs. 1 BGB). Wer übernimmt, braucht die Zustimmung der Bank, damit der andere frei wird (§ 415 BGB). Verkaufen Sie, ist die vorzeitige Kündigung einer festen Zinsbindung möglich, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB); fragen Sie die Bank früh nach der Höhe.

Fundstellen: §§ 415, 421, 426, 490 BGB. Stand 3. November 2026.

Steuern

Ein Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Frei bleibt, wer das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat. Wer nach der Trennung ausgezogen ist, nutzt das Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn die Kinder dort wohnen (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21). Klären Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater.

Fundstellen: § 3 GrEStG; § 23 EStG; BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 11/21. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder von Ihnen kann sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen; den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Ablauf in Potsdam, Schritt für Schritt

Die Reihenfolge hilft, das Tempo bestimmen Sie beide. Kein Schritt verlangt, dass das Haus schon öffentlich gezeigt wird.

  1. Ziel klären. Wollen Sie beide verkaufen, oder will einer bleiben? Diese Frage steht vor jeder Zahl. Eine Mediation oder ein Gespräch mit Ihren Anwälten klärt sie oft schneller als ein Brief.
  2. Grundbuch und Kredit prüfen. Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Restschuld vom Darlehensgeber. Bei fester Zinsbindung nennt Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall eines Verkaufs (§ 490 Abs. 2 BGB).
  3. Wert klären. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stellt der Gutachterausschuss bereit, oft kostenfrei im Internet. Ein Gutachten erstellt er auf Antrag der Eigentümer (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB); beauftragen Sie es gemeinsam, streitet niemand über den Gutachter.
  4. Einigung aufschreiben. Schriftlich und von beiden unterschrieben: Preisuntergrenze, wer das Objekt bei Unterhand führt, wer Termine gibt, wer auszieht und wann, wie der Erlös nach Ablösung der Bank verteilt wird. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann das mit regeln.
  5. Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, Baujahr, Nachweise über Modernisierungen, Darlehensverträge mit Restschuld. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  6. Haus bei Unterhand anlegen. Mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“: Identität nachweisen, Haus beschreiben, Entwurf speichern, ohne Zahlung. Wenn Sie beide einverstanden sind, die Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen geben, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“; erst dann wird bezahlt.
  7. Anfragen und Termine. Jede Anfrage kommt mit Nummer, Stufe und Stand des Nachweises. Wer Adresse und Fotos bekommt, entscheiden Sie; Besichtigungen legen Sie so, dass der, der im Haus wohnt, nicht überrascht wird.
  8. Angebotsrunde. Starten Sie eine Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder mit Freigabe geben ein Gebot ab; jeden Betrag sehen Sie mit Mitgliedsnummer und können ihn dem anderen zeigen. Sie entscheiden gemeinsam, mit wem Sie weitersprechen.
  9. Beim Notar unterschreiben. Der Notar schickt dem Käufer den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Sie beide unterschreiben, oder einer mit notarieller Vollmacht des anderen. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank abgelöst; den Rest verteilt der Notar nach Ihrer Anweisung.

Die Fristen bei Trennung und Verkauf

WasFristFundstelle
Scheidung im Einvernehmennach einem Trennungsjahr§ 1566 Abs. 1 BGB
Scheidung gegen den Willen des anderendrei Jahre Trennung§ 1566 Abs. 2 BGB
Nach dem Auszug ernsthaft die Rückkehr ankündigenbinnen sechs Monaten§ 1361b Abs. 4 BGB
Stichtag des Endvermögens für den ZugewinnRechtshängigkeit des Scheidungsantrags§ 1384 BGB
Versteigerung auf Antrag anhaltenbis zu sechs Monate, einmal wiederholbar§ 180 Abs. 2 ZVG
Aufschub, wenn ein gemeinsames Kind sonst Schaden nimmtauf Antrag, auch mehrmals§ 180 Abs. 3 ZVG
Einstellungen zusammen höchstensfünf Jahre§ 180 Abs. 4 ZVG
Einstellungsantrag nach Zugang der Belehrunginnerhalb von zwei Wochen§ 30b Abs. 1 ZVG, § 180 Abs. 2 ZVG
Steuer auf den Verkaufsgewinn möglichbis zehn Jahre nach dem Kauf§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Eigene Nutzung, die von der Steuer befreitim Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Energieausweis vorlegenbei der Besichtigung, nicht später§ 80 Abs. 4 GModG
Vertragsentwurf für einen privaten Käuferals Regel zwei Wochen vor dem Notartermin§ 17 Abs. 2a BeurkG

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Unterlagen für Einigung und Verkauf

Für Ihre Einigung

  • aktueller Grundbuchauszug mit den Anteilen von Ihnen beiden
  • Ehevertrag, falls Sie einen geschlossen haben
  • Darlehensverträge, Bescheinigung der Restschuld, Auskunft der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bausparverträge und Lebensversicherungen, die zur Finanzierung gehören
  • Nachweise, wer beim Kauf welches Eigenkapital eingebracht hat, auch Geld von den Eltern
  • Tag der Trennung und, wenn es ihn schon gibt, der Scheidungsantrag
  • Ihre unterschriebene Abrede zu Mindestpreis, Besichtigungen, Auszug und Erlös

Für den Verkauf

  • Energieausweis und Baujahr des Heizkessels
  • Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baujahr
  • Rechnungen über Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Genehmigungen für Haus, Anbau, Garage und ausgebautes Dach
  • Grundsteuerbescheid und Abrechnungen der Versorger
  • für eine vermietete Einliegerwohnung den Mietvertrag, die Kaution und die letzte Abrechnung

Für den Notar

  • gültige Ausweise von Ihnen beiden
  • die Steuer-ID jedes Eigentümers
  • Vollmacht beim Notar, falls einer nicht selbst erscheint
  • die Konten, auf die der Notar Ihre Anteile am Erlös überweist

Was Verkauf oder Übernahme kosten: Rechenbeispiel

Gerechnet für ein Haus in Potsdam zu 450.000 €, je zur Hälfte im Eigentum von Ihnen beiden, belastet mit einer Grundschuld über 200.000 €. Den Preis setzen wir für das Beispiel an, er sagt nichts über den Wert Ihres Hauses. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG); eine volle Gebühr sind hier 885 €, die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 6,5 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie beide, nach Vereinbarung
Löschung der Grundschuld über 200.000 €0,5 Gebühr, GNotKG KV 14140217,50 €Sie beide
Verkauf an Dritte: GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)29.250 €Käufer, nach Vertrag
Verkauf an Dritte: Beurkundung des Kaufvertrags2,0 Gebühr, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.770 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Verkauf an Dritte: Eintragung des Käufers1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110885 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Übernahme durch einen von Ihnen: Beurkundung der Übertragung der Hälfte2,0 Gebühr aus dem halben Beispielpreis von 225.000 €, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.970 €nach Vereinbarung, in der Regel wer übernimmt
Übernahme: Eintragung im Grundbuch1,0 Gebühr aus 225.000 €, GNotKG KV 14110485 €nach Vereinbarung
Übernahme: Grunderwerbsteuerfrei zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG)0 €entfällt

Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer im Beispiel mindestens 31.905 € an Steuer und Gebühren, 7,1 % des Preises. Bei Ihnen bleiben Löschung der Grundschuld, gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung und der Preis für das Einzelobjekt; Unterhand nimmt keine Provision.

Bei einer Übernahme entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG); Notar und Grundbuch rechnen aus dem Wert der Hälfte. Die Kosten einer Teilungsversteigerung, darunter Gerichtsgebühren und Gutachten, entnimmt das Gericht vorab dem Erlös (§ 109 ZVG).

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,5 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
300.000 €19.500 €1.905 €21.405 €7,1 %
450.000 €29.250 €2.655 €31.905 €7,1 %
700.000 €45.500 €3.765 €49.265 €7,0 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Landesrecht und Bundesrecht bei der Trennung

Die erste Zeile gilt nur in Brandenburg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Verkauf eines gemeinsamen Hausesnur gemeinsam; jeder kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen§§ 747, 749 BGB
Verkauf durch einen Ehegatten alleinin der Zugewinngemeinschaft mit Zustimmung des anderen, wenn das Haus nahezu das ganze Vermögen ist§ 1365 BGB
Übertragung unter Ehegattenfrei von Grunderwerbsteuer, auch nach der Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG
Gemeinsames Darlehenjeder haftet der Bank für alles; Entlassung nur mit ihrer Zustimmung§§ 421, 415 BGB
Teilungsversteigerung zum Wohl der Kinderauf Antrag einstweilen einzustellen, zusammen höchstens fünf Jahre§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG
Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorlegen§ 80 Abs. 4 GModG

Mietrecht und Baurecht in Potsdam

Zwei der fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten in Potsdam. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in Potsdam, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in Potsdam, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in Potsdam nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt in Potsdam nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in Potsdam nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Wenn Kinder im Haus wohnen

Für viele Paare ist das Haus vor allem das Zuhause der Kinder. Drei Dinge helfen, den Verkauf so zu legen, dass er sie wenig trifft.

Der Zeitpunkt

Den Übergabetag legt der Kaufvertrag fest. Wählen Sie ihn nach dem Schuljahr, und sagen Sie es Käufern früh; viele planen ihren eigenen Umzug genauso.

Was die Nachbarn sehen

Lageplan ohne Straßennamen, keine Fotos vor der Freigabe, kein Portal: Ihre Nachbarn und die Eltern aus der Klasse erfahren vom Verkauf, wenn Sie es wollen.

Kindeswohl in der Versteigerung

Das Wohl gemeinsamer Kinder kann eine Teilungsversteigerung aufhalten: auf Antrag, mehrfach, zusammen bis zu fünf Jahre (§ 180 Abs. 3 und 4 ZVG). Ein freihändiger Verkauf zu einem Termin, den Sie beide wählen, bleibt der Weg mit weniger Druck.

Vier Einwände bei einer Trennung

„Der andere wird mir nicht glauben, was die Käufer bieten.“

Jedes Gebot steht im Konto mit Betrag, Mitgliedsnummer und Zeitpunkt, und das Protokoll zeigt jede Ansicht. Wer das Objekt führt, zeigt dem anderen dieselbe Seite. Ein Gutachten und die Gebote zusammen sind eine Grundlage, über die man reden kann.

„Fotos von unserem Wohnzimmer gehören nicht ins Netz.“

Vor der Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Zahlen. Fotos gibt es nur für die, die Sie auswählen, mit deren Mitgliedsnummer als Wasserzeichen. Kein Foto steht öffentlich.

„Wir sind noch im Trennungsjahr.“

Dann tragen Sie sich im Stillen Register ein, mit Konto und ohne Zahlung, und sehen die passende Nachfrage, ohne etwas zu zeigen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide so weit sind.

„Wenn es nicht klappt, gilt das Haus als verbrannt.“

Unterhand zählt keine Tage am Markt, und kein Mitglied sieht, wie lange ein Objekt im Netzwerk ist. Ziehen Sie das Haus zurück, endet das Einzelobjekt zum Ende des laufenden Zeitraums.

So verkaufen Sie das gemeinsame Haus über Unterhand

Unterhand ist ein geschlossenes Netzwerk. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist. Geprüfte Mitglieder sehen Ihr Haus zuerst auf Stufe 1: Objektart, Bereich, Preisband, Flächen und einen Lageplan. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.

Was über Stufe 1 hinausgeht, öffnen Sie je Mitglied und widerruflich. Jede Datei trägt die Nummer dessen, der sie liest; das Protokoll zeigt, wer wann was gesehen hat, und lässt sich dem anderen von Ihnen vorlegen.

Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Vor der Freischaltung prüft Unterhand den Nachweis, dass Sie verkaufen dürfen; gehört das Haus Ihnen beiden, unterschreiben beim Notar beide.

Nachfrage in Potsdam

Geprüfte Mandate für Häuser in Potsdam
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser in Potsdam
nicht ausgewiesen

Eine Zahl für Potsdam steht hier, sobald sie drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung, auch gemeinsam an einem Abend.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Potsdam und die Nachbarorte

Die Nachbarorte mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Flächen, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022; die Miete zählt für den, der auszieht.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Potsdam–185.13717,6 %7,85 € je m²
Dallgow-Döberitz10,0 km10.86060,5 %8,43 € je m²
Werder (Havel)10,9 km27.06447,8 %7,71 € je m²
Schwielowsee11,0 km10.74163,6 %8,07 € je m²
Wustermark13,6 km11.05944,0 %7,07 € je m²
Stahnsdorf13,7 km16.04160,4 %7,41 € je m²
Nuthetal14,0 km9.30258,9 %7,61 € je m²
Michendorf14,9 km13.76974,8 %8,06 € je m²
Ketzin/Havel15,4 km6.63651,2 %5,89 € je m²
Berlin26,7 km3.700.57716,4 %7,67 € je m²

Was Paare bei einer Scheidung in Potsdam fragen

Dürfen wir das Haus schon im Trennungsjahr verkaufen?

Ja. Kein Gesetz verlangt, mit dem Verkauf bis zur Scheidung zu warten. Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, unterschreiben Sie beide (§ 747 Satz 2 BGB). Ob ein Verkauf vor oder nach dem Scheidungsantrag für den Zugewinn günstiger ist, hängt vom Stichtag ab (§ 1384 BGB); lassen Sie das von Ihren Anwälten klären.

Was, wenn mein Partner den Verkauf blockiert?

Dann bleibt zunächst das Gespräch, mit Zahlen: ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), eine Auszahlung, eine Frist. Rechtlich kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB), notfalls über die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), die für beide in der Regel teurer ist als ein freihändiger Verkauf.

Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?

Grundsätzlich beide. Einer kann verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; das Wohl der Kinder zählt dabei mit (§ 1361b Abs. 1 BGB). Wer bleibt, kann zu einer Vergütung verpflichtet sein (§ 1361b Abs. 3 BGB). Wer auszieht und sechs Monate keine ernsthafte Rückkehrabsicht erklärt, verliert das Nutzungsrecht (§ 1361b Abs. 4 BGB). Eine Mietwohnung kostete in Potsdam beim Zensus 2022 im Schnitt 7,85 € je m² kalt.

Fällt Steuer an, wenn einer den anderen auszahlt?

Grunderwerbsteuer nicht: Die Übertragung an den Ehegatten ist frei (§ 3 Nr. 4 GrEStG), nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ebenso (§ 3 Nr. 5 GrEStG); sonst wären in Brandenburg 6,5 % fällig. Einkommensteuer kann für den anfallen, der abgibt, wenn er ausgezogen ist und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 23 EStG; BFH, IX R 11/21).

Fällt Steuer an, wenn wir an Dritte verkaufen?

Einkommensteuer auf den Gewinn droht nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst im Haus gewohnt hat, bleibt außen vor; wer früh ausgezogen ist, womöglich nicht. Der Zeitpunkt des Verkaufs kann deshalb für Sie beide unterschiedlich wirken; ein Steuerberater rechnet es aus.

Was ist das Haus wert, wenn wir uns nicht einig sind?

Zwei Meinungen werden zu einer Zahl, wenn ein neutraler Gutachter rechnet (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) und Käufer bieten. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses geben einen ersten Anhalt; in Potsdam stammen 12,6 % der Gebäude aus den Jahren 1950 bis 1979, das Baujahr Ihres Hauses zählt mit.

Können wir verkaufen, ohne dass es jemand merkt?

Ja, soweit Sie es steuern: kein Schild, kein Portal, keine Adresse vor Ihrer Freigabe, jede Ansicht im Protokoll, jede Datei mit der Nummer des Lesenden. Die Eigentümerquote liegt in Potsdam bei 17,6 %; wer Ihr Haus sieht, entscheiden Sie einzeln, ob der Käufer aus der Nachbarschaft kommt oder von weiter her.

Wer vertritt uns beim Verkauf?

Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der keine Seite vertritt und beide belehrt; dafür braucht es keinen Anwalt. Anders die Scheidung: Den Antrag stellt ein Anwalt (§ 114 Abs. 1 FamFG). Geht es um Zugewinn, Unterhalt oder die Höhe einer Auszahlung, ist für jeden von Ihnen ein eigener Rat sinnvoll. Unterhand berät keinen von Ihnen.

Wer trägt Notar und Grunderwerbsteuer?

Der Käufer: Beurkundung, Eintragung (§ 448 Abs. 2 BGB) und nach Vertrag die Grunderwerbsteuer, in Brandenburg 6,5 %. Sie beide: Löschung der Grundschuld, Vorfälligkeitsentschädigung bei fester Zinsbindung, Energieausweis und Unterhand. Im Rechenbeispiel oben stehen die Beträge in Euro.

Welche Unterlagen wollen Käufer für ein älteres Haus sehen?

34,6 % der Gebäude in Potsdam sind bis 1949 gebaut, 12,6 % zwischen 1950 und 1979, 31,5 % ab 2000. Für ältere Häuser wollen Käufer Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen und Angaben zum Kessel sehen; den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 GModG).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Ein Preis, den Sie beide sehen.

Den Entwurf legt einer von Ihnen ohne Zahlung an, der andere kann ihn vorher lesen. Ins Netzwerk geht das Haus erst, wenn Sie beide zugestimmt haben; bis dahin sieht es niemand.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie beide einverstanden sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Nachweis hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab, und Gebote sehen Sie als Zahl.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich alle 30 Tage, monatlich kündbar, und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht. Wer von Ihnen zahlt, regeln Sie in Ihrer Einigung.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.