Unterhand

Das geschlossene Netzwerk für Immobilien unter der Hand

Eigentumswohnung im Main-Tauber-Kreis verkaufen, ohne Adresse im Internet

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen die Wohnung
  • Adresse und Unterlagen bekommt nur, wen Sie wählen
  • Gebote mit Frist, die Beträge sehen nur Sie
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Die Mieter sollen es nicht im Internet lesen
Keine Adresse, keine Fotos, keine Etage vor Ihrer Freigabe. Ihr Mieter erfährt es, wenn Sie es ihm sagen.
Die Nachbarn im Haus
Auf Stufe 1 ist die Wohnung nicht zu finden: Lageplan ohne Straßennamen, Preisband, Fläche, Zimmer.
Keine Besichtigung ohne Finanzierung
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Auf Wunsch geben Sie nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis frei.
Protokolle gehören nicht ins Netz
Was Sie aus der Gemeinschaft hochladen, ist mit Mitgliedsnummer gezeichnet und protokolliert.

Wer was sieht, entscheiden Sie.

Eine Wohnung verkauft man leise, oder das ganze Treppenhaus redet mit.

Wohnung im Main-Tauber-KreisBeispielansicht

Main-Tauber-Kreis, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Vermietet
—
Hausgeld
—
Adresse und Etage nach Ihrer Freigabe
Fotos und Unterlagen nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihre Wohnung auf Stufe 1; Adresse, Etage und Fotos bleiben verdeckt.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Zimmer, ob vermietet, und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Etage, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihre Wohnung im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten die Wohnung ausschließlich über Unterhand an und stellen sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen die Wohnung gehört, in der Regel den Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Unterhand bewertet nicht.

Für alle, die im Main-Tauber-Kreis eine Eigentumswohnung besitzen und sie verkaufen, weil sie umziehen, kleiner wohnen oder nicht mehr vermieten wollen.

Eine Eigentumswohnung im Main-Tauber-Kreis verkaufen Sie mit Wohnungsgrundbuchauszug, Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und einem Notar. Verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein (§ 12 WEG). Ein Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 5,0 % zahlt in der Regel der Käufer.

Wohnungen im Main-Tauber-Kreis in Zahlen

In den 18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis gibt es 67.127 Wohnungen, 24.575 davon in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Das sind 36,6 %; daneben stehen 34.450 Ein- und Zweifamilienhäuser, und eine Wohnung im Mehrfamilienhaus ist hier eine eigene Wahl, für Käufer wie für Mieter.

Karte: Main-Tauber-Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Würzburg, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Miltenberg, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Schwäbisch Hall, Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Landkreis Ansbach; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Main-Tauber-Kreis und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Kleine Wohnungen mit einem oder zwei Räumen machen im Main-Tauber-Kreis 9,4 % aus, bundesweit 14,4 %. Der Bestand ist eher geräumig; Käufer, die selbst einziehen, fragen nach Grundriss, Balkon, Stellplatz und Keller.

60,9 % der bewohnten Wohnungen im Main-Tauber-Kreis bewohnen ihre Eigentümer, in Baden-Württemberg 51,6 %. Viele Käufer suchen hier eine Wohnung, um selbst einzuziehen; eine frei werdende Wohnung erreicht diesen Kreis, eine vermietete eher Anleger.

Mit 6,03 € je m² lag die Nettokaltmiete im Main-Tauber-Kreis beim Zensus unter dem Wert in Baden-Württemberg von 8,13 €. Selbstnutzer vergleichen den Kaufpreis mit ihrer Miete, Anleger mit dieser Zahl.

Mehr als im Bund wurde im Main-Tauber-Kreis in den Jahren 1950 bis 1979 gebaut: 38,6 % der Gebäude mit Wohnraum, im Bund 36,3 %. Für eine Wohnung in einem solchen Haus zählen Erhaltungsrücklage und beschlossene Maßnahmen oft mehr als die Wohnung selbst.

Gas 30,2 %, Öl 32,6 %, Fernwärme 2,6 %: So heizen die Gebäude im Main-Tauber-Kreis. Für eine Wohnung steckt die Heizung im Hausgeld und in der Rücklage; die Jahresabrechnung zeigt den Anteil Ihrer Wohnung.

Der Leerstand lag im Main-Tauber-Kreis bei 6,1 %, über dem Landeswert von 4,2 %. Eine leere Wohnung zeigt sich leichter, kostet aber jeden Monat Hausgeld; eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit.

Ringsum liegen acht Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter der Landkreis Würzburg und der Hohenlohekreis. Wohnungssuchende vergleichen über die Grenze; die Zahlen dazu stehen unten.

Main-Tauber-Kreis im Vergleich

KennzahlMain-Tauber-KreisBaden-WürttembergDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)132.87611.238.76183.467.117
Wohnungen67.1275.461.92143.106.589
Gebäude mit Wohnraum mit drei und mehr Wohnungen4.970502.6453.629.757
Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen36,6 %53,8 %55,8 %
Wohnungen mit einem oder zwei Räumen9,4 %13,7 %14,4 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191913,6 %10,5 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197938,6 %39,6 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1980 bis 199925,1 %23,5 %22,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200015,2 %17,1 %16,5 %
Fernwärme2,6 %5,1 %6,6 %
Heizung mit Gas30,2 %39,6 %53,9 %
Eigentümerquote60,9 %51,6 %44,3 %
Leerstand6,1 %4,2 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²6,03 €8,13 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Teilungserklärung, Hausgeld, Protokolle

Darf ich ohne Zustimmung verkaufen?

Prüfen Sie die Teilungserklärung auf eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG). Steht dort die Zustimmung des Verwalters, wird der Vertrag erst mit ihr wirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Den Antrag stellt der Notar, die Kosten der Beglaubigung regelt der Kaufvertrag.

Fundstellen: §§ 8, 12 WEG. Stand 3. November 2026.

Was in der Rücklage liegt

Die Gemeinschaft sammelt eine Erhaltungsrücklage an (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); sie gehört der Gemeinschaft, nicht Ihnen, und geht beim Verkauf nicht an Sie zurück (§ 9a Abs. 3 WEG). Wie viel darin liegt, steht im Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Das Hausgeld setzt die Versammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres beschließt sie über Nachschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt; gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers Wohnungseigentümer.

Fundstellen: §§ 9a, 19, 28 WEG. Stand 3. November 2026.

Beschluss-Sammlung

Käufer lesen die Niederschriften der Eigentümerversammlungen (§ 24 Abs. 6 WEG) und die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Darin steht, was beschlossen und was nur besprochen wurde: Dach, Fassade, Aufzug, Heizung, Sonderumlagen. Fordern Sie die Unterlagen der letzten drei Jahre früh an; als Eigentümer haben Sie das Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).

Fundstellen: §§ 18, 24 WEG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was der Mietvertrag für den Verkauf bedeutet

Vermietet oder frei: Das ist die erste Angabe auf Stufe 1, und sie entscheidet, wer bietet. Wegen eines Verkaufs allein können Sie einem Mieter nicht kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Der Mieter bleibt

Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 Abs. 1 BGB), auch für die Kaution (§ 566a BGB). Teilen Sie dem Mieter den Wechsel mit; bis dahin haften Sie für die Pflichten des Käufers wie ein Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB). Käufer sind in der Regel Anleger.

Frei verkaufen

Steht die Wohnung leer, zeigen Sie sie leichter, zahlen aber jeden Monat Hausgeld. Eine Angebotsrunde mit Frist begrenzt diese Zeit. Wird sie erst frei, nennen Sie auf Stufe 1 den Tag, ab dem sie es ist.

Vorkaufsrecht des Mieters

Der Mieter kann ein guter Käufer sein: Er kennt die Wohnung, und es gibt keinen Leerstand. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat er nur, wenn das Wohnungseigentum nach seinem Einzug begründet wurde (§ 577 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie die Wohnung zuerst ihm.

Kündigungssperre nach Umwandlung

Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt, kann sich der Käufer frühestens drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB); in Gebieten, die das Land per Verordnung bestimmt, bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB). Das senkt den Kreis der Käufer, die einziehen wollen.

Rechenbeispiel für eine Wohnung im Main-Tauber-Kreis

Beispiel: eine Eigentumswohnung im Main-Tauber-Kreis zu 280.000 €, mit Grundschuld, Teilungserklärung mit Zustimmung des Verwalters. Der Preis ist eine Annahme für die Rechnung. Gebühren nach Tabelle B (§ 34 GNotKG): Eine volle Gebühr beträgt bei diesem Wert 585 €, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 5,0 %.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Unterhand, Einzelobjekt je 30 Tagezum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage, bis die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch, amtlichGNotKG KV 17001, Festgebühr20 €Sie
Grundschuld über 80.000 € löschenGNotKG KV 14140, 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag109,50 €Sie, nach Vertrag
Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters, wenn verlangt (höchstens)GNotKG KV 25100, 0,2 Gebühr, höchstens 70 €, zzgl. USt.70 €nach Vertrag
Grunderwerbsteuer des LandesLandessatz vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)14.000 €Käufer nach Vertrag; Schuldner beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Beurkundung des KaufvertragsGNotKG KV 21100, 2,0 Gebühr, zzgl. USt.1.170 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug, darunter Zustimmung des Verwalters einholenGNotKG KV 22110, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung bis zur FälligkeitGNotKG KV 22200, 0,5 Gebühr, zzgl. USt.292,50 €Käufer, nach Vertrag
Vormerkung für den KäuferGNotKG KV 14150, 0,5 Gebühr292,50 €Käufer, nach Vertrag
Umschreibung im WohnungsgrundbuchGNotKG KV 14110, 1,0 Gebühr585 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Mindestens 15.755 € zahlt der Käufer zusätzlich, 5,6 % des Preises, für Steuer, Beurkundung und Umschreibung. Wer die Wohnung finanziert, bringt diesen Betrag in der Regel aus eigenem Geld auf, und das begrenzt sein Gebot.

Auf Ihrer Seite stehen Grundbuchauszug, Löschung, Einzelobjekt und je nach Vertrag die Beglaubigung der Verwalterzustimmung. Unterhand nimmt keine Provision. Die Zahl, die das Beispiel nicht kennt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 5,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
180.000 €9.000 €1.224 €10.224 €5,7 %
280.000 €14.000 €1.755 €15.755 €5,6 %
420.000 €21.000 €2.505 €23.505 €5,6 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Was beim Verkauf mit dem Geld passiert

Vermietet oder selbst bewohnt

Die Frist von zehn Jahren läuft von Kaufvertrag zu Kaufvertrag (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für Vermieter ist sie die entscheidende Zahl: Eine vermietete Wohnung, die kürzer gehalten wurde, bringt einen steuerpflichtigen Gewinn, eine selbst bewohnte nicht.

Die Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wer mehrere Wohnungen verkauft, fragt seine Steuerberatung, bevor er die zweite anlegt.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn die Bank noch im Grundbuch steht

Liegt noch ein Darlehen auf der Wohnung, löst der Notar es aus dem Kaufpreis ab und lässt die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140). Läuft die Zinsbindung noch, dürfen Sie wegen des Verkaufs kündigen und schulden die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Verkaufsjahr

Die Grundsteuer für das Verkaufsjahr setzt die Gemeinde nach den Verhältnissen zum Jahresbeginn fest (§ 9 Abs. 1 GrStG); der Bescheid bleibt bei Ihnen. Den Anteil ab Übergabe erstattet der Käufer, wenn der Kaufvertrag es so regelt. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 5,0 % schulden beide Seiten (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu.

Fundstellen: § 9 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Die erste Zeile gilt nur in Baden-Württemberg, die übrigen bundesweit.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 5. November 2011§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493)
Formnur beim Notar, sonst nichtig§ 311b Abs. 1 BGB
Zustimmung zum Verkaufsteht sie in der Teilungserklärung, wird der Vertrag erst mit der Zustimmung wirksam§ 12 Abs. 1 und 3 WEG
Einsicht in die Unterlagen der GemeinschaftRecht jedes Eigentümers, auch für Dritte mit seiner Ermächtigung§ 18 Abs. 4, § 24 Abs. 7 WEG
Mieter in der Wohnungbleibt bestehen, der Käufer wird Vermieter§§ 566, 566a BGB
Vorkaufsrecht des Mietersbeim ersten Verkauf nach Umwandlung, wenn sie nach seinem Einzug lag; zwei Monate nach Mitteilung§ 577 BGB, § 469 Abs. 2 BGB
Kündigungssperrfristdrei Jahre, in bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre§ 577a BGB
Energieausweisgilt für das ganze Haus; der Verwalter hat ihn, Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor§ 80 Abs. 3 und 4 GModG
Maklerprovision, wenn Sie einen beauftragenbei einer Wohnung und privatem Käufer nur zu gleichen Teilen§§ 656b, 656c BGB
Verschwiegene Mängelwer Bekanntes verschweigt, haftet trotz Ausschluss§ 444 BGB

Mietrecht und Baurecht im Main-Tauber-Kreis

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Main-Tauber-Kreis. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 144), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 145), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (KSpVO BW): Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 146), §§ 1 und 2
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Main-Tauber-Kreis nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Baden-Württemberg dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. 2022 S. 376), § 1

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom Verwalter bis zum Notar

Die Reihenfolge ergibt sich aus Gemeinschaft, Mieter und Notar. Das Tempo bestimmen Sie.

  1. Den Rahmen setzen. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie vermietet verkaufen oder warten, bis die Wohnung frei ist, und bis wann der Verkauf stehen soll. Ist es noch zu früh, tragen Sie die Wohnung ohne Objekt ins Stille Register ein: mit Konto, ohne Zahlung, mit höchstens einer Nachricht je Woche zur Resonanz.
  2. Den Ordner der Gemeinschaft holen. Fordern Sie beim Verwalter Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Jahre, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Energieausweis an. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG). Fragen Sie zugleich, ob für den Verkauf seine Zustimmung nötig ist.
  3. Den Preis finden. Für Wohnungen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht Vergleichswerte je m², oft nach Baujahr und Lage. Eine belastbare Zahl gibt ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Unterhand bewertet nicht; das Preisband legen Sie fest.
  4. Wer sucht so eine Wohnung. Objektart, Ort, Preis: Mehr braucht die Resonanz nicht, um die Mandate geprüfter Mitglieder zu zählen, die zu Ihrer Wohnung passen. Kein Konto, keine Zahlung, nichts von der Wohnung wird sichtbar.
  5. Beschreiben und freigeben. Trennen Sie beim Anlegen: Fläche, Zimmer, Hausgeld und Preisband für alle Mitglieder, Adresse, Etage, Fotos und Protokolle nur für Freigegebene. Modus und Mindeststufe legen fest, wer anfragen darf.
  6. Zur Prüfung geben. Wohnungsgrundbuchauszug als Nachweis, Vorlauf-Zusage per Kontrollkästchen: ausschließlich über Unterhand, bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf keinem Portal. Dann „Zur Prüfung geben“ und 149 € netto zzgl. USt. zahlen; Unterhand prüft Identität und Nachweis.
  7. Freigeben. Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Etage, Fotos und Unterlagen. Besichtigt wird nur nach Freigabe, in vermieteten Wohnungen zu Terminen, die Sie mit dem Mieter vereinbaren. Den Energieausweis des Gebäudes zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Die Angebotsrunde hat eine Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Jedes Mitglied sieht nur sein eigenes Gebot; Sie sehen alle, mit Nummer und Stufe. Ist die Frist um, wählen Sie, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
  9. Beurkundung und Zustimmung. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung, Verwalterzustimmung und Löschung. Erst wenn sie vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Mit der Zahlung übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen, und der Verwalter erfährt, wer ab wann Hausgeld zahlt.

Der Ordner einer Eigentumswohnung

Die Unterlagen der Gemeinschaft erhalten Sie beim Verwalter; sichtbar werden sie bei Unterhand nur mit Ihrer Freigabe.

Grundbuch und Teilung

  • aktueller Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch mit allen Abteilungen
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Nachträge
  • Sondernutzungsrechte und Zuordnung von Keller und Stellplatz
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung

Von der Gemeinschaft

  • Niederschriften der letzten drei Versammlungen
  • Auszug aus der Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage
  • Höhe des Hausgelds und jede beschlossene Sonderumlage
  • Energieausweis, den der Verwalter für das Haus führt
  • Verwalterbestellung als Nachweis für die Zustimmung

Wenn die Wohnung vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Nachweis der Kaution
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
  • Datum der Umwandlung, wenn der Mieter schon vorher eingezogen war

Für Sie und den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
  • Kontakt zur Bank für die Löschung der Grundschuld

Bedenken vor dem Wohnungsverkauf

„Der Mieter wohnt seit Jahren dort.“

Sein Mietvertrag bleibt, wie er ist (§ 566 BGB). Was sich ändert, sind ein paar Termine, und die vereinbaren Sie mit ihm, nur für Mitglieder, die Sie freigegeben haben.

„Ohne Portal kauft niemand eine Wohnung.“

Schneller gefunden, ja; schneller verkauft, nicht unbedingt, und dafür kennt jeder die Fotos. Bei Unterhand zählt die Resonanz zuerst, ob es passt, und die Angebotsrunde setzt eine Frist, die Sie wählen.

„Die Gemeinschaft hat Probleme.“

Dann sagen Sie es, und zwar nur denen, die Sie freigeben. Protokolle und Beschlüsse lesen Mitglieder mit Wasserzeichen; wer bietet, kennt die Lage und rechnet sie ein. Verschweigen hilft nicht (§ 444 BGB).

„Der Makler kennt das Haus.“

Gut so: Mit Professional stellt er die Wohnung bei Unterhand ein. An seiner Arbeit ändert sich wenig, an der Öffentlichkeit viel.

Eine Wohnung verkaufen, ohne dass das Haus es merkt

Eine Wohnung auf einem Portal zeigt Fotos vom Wohnzimmer, oft vom Mieter, und eine Adresse, die jeder Nachbar erkennt. Unterhand beginnt anders: Mitglied wird nur, wer Beitrag zahlt und den Ausweis zeigt, und Ihre Wohnung sieht ein Mitglied zuerst ohne Adresse, Etage und Fotos.

Was über Stufe 1 hinausgeht, gibt es nur mit Ihrer Freigabe, je Mitglied und widerruflich. Jede Seite der Protokolle und jedes Foto trägt die Nummer dessen, der es öffnet.

Den Preis findet eine Angebotsrunde mit Frist; die Beträge sehen nur Sie, eine Auktion gibt es nicht. Unterhand zählt keine Tage am Markt, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen dafür zu, die Wohnung bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich über Unterhand anzubieten.

Nachfrage im Main-Tauber-Kreis

Geprüfte Mandate für Eigentumswohnungen im Main-Tauber-Kreis
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Wohnungen im Main-Tauber-Kreis
nicht ausgewiesen

Unterhand nennt eine Zahl erst, wenn sie drei erreicht. Für Ihre Wohnung zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Rund um den Main-Tauber-Kreis

Mieten und Eigentümerquote ändern sich über Grenzen hinweg. Die Tabelle stellt die Nachbarkreise nebeneinander.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Main-Tauber-Kreis–132.87660,9 %6,03 € je m²
Landkreis Würzburg24,2 km161.58660,0 %6,83 € je m²
Hohenlohekreis33,2 km115.60162,2 %6,86 € je m²
Neckar-Odenwald-Kreis33,9 km144.90964,4 %5,97 € je m²
Landkreis Miltenberg41,6 km126.74661,9 %6,19 € je m²
Landkreis Main-Spessart47,1 km124.31566,8 %5,58 € je m²
Landkreis Schwäbisch Hall48,2 km201.06461,4 %6,72 € je m²
Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim53,5 km100.76765,5 %5,61 € je m²
Landkreis Ansbach64,1 km187.48766,1 %6,02 € je m²

Fragen von Wohnungseigentümern im Main-Tauber-Kreis

Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?

Nur, wenn an seiner Wohnung nach seinem Einzug Wohnungseigentum begründet wurde, und nur beim ersten Verkauf danach an einen Dritten (§ 577 Abs. 1 BGB). Er hat dann zwei Monate nach Mitteilung des Vertrags Zeit (§ 469 Abs. 2 BGB). Sonst können Sie ihm freiwillig den Vortritt lassen.

Kann der Käufer meinem Mieter kündigen?

Der Kauf allein ist kein Grund. Will der Käufer selbst einziehen, braucht er Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), nach einer Umwandlung während der Mietzeit frühestens nach drei Jahren, in Gemeinden mit Landesverordnung bis zu zehn (§ 577a BGB). Anleger behalten den Mieter; die Nettokaltmiete lag im Main-Tauber-Kreis bei 6,03 € je m².

Wer zahlt das Hausgeld im Monat des Verkaufs?

Gegenüber der Gemeinschaft zahlen Sie, bis der Käufer im Grundbuch steht. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie einen Stichtag, üblich ist die Übergabe, ab dem der Käufer Ihnen das Hausgeld erstattet, und wer Nachschüsse aus der Jahresabrechnung trägt (§ 28 Abs. 2 WEG).

Eine Sonderumlage ist beschlossen: Wer trägt sie?

Fällig wird sie für den, der bei Fälligkeit im Grundbuch steht; wirtschaftlich verteilen Sie sie im Vertrag. Legen Sie den Beschluss offen, bevor Gebote kommen, dann ist er im Preis und nicht im Streit.

Welchen Energieausweis brauche ich für eine Wohnung?

Den des Gebäudes; einen eigenen für die Wohnung gibt es nicht. Er liegt in der Regel beim Verwalter. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 3 und 4 GModG).

Was ist meine Wohnung im Main-Tauber-Kreis wert?

Den Anhalt gibt der Gutachterausschuss im Main-Tauber-Kreis mit Vergleichswerten je m², belastbar wird es mit einem Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Bei einer vermieteten Wohnung rechnen Anleger mit der Miete; im Main-Tauber-Kreis lag sie beim Zensus bei 6,03 € je m² nettokalt.

Brauche ich einen Makler?

Nein. Den Vertrag macht der Notar, die Unterlagen hat der Verwalter. Mit Makler teilen Sie die Provision bei einer Wohnung mit einem privaten Käufer zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Rechnen Sie Zeit für die Unterlagen der Gemeinschaft ein, dann die Angebotsrunde mit Ihrer Frist. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Zahlung in der Regel einige Wochen, weil die Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) und die Löschungsbewilligung vorliegen müssen.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Verkaufe ich besser vermietet oder frei?

Das hängt an Ihren Käufern. Frei spricht Selbstnutzer an, vermietet Anleger. Ihr Eigentum bewohnen im Main-Tauber-Kreis 60,9 % der Haushalte, in Baden-Württemberg 51,6 %; wo die Quote niedrig ist, kaufen oft Anleger. Kündigen, um frei zu verkaufen, erlaubt das Mietrecht nur in engen Grenzen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. S. 493). Baden-Württemberg; Steuersatz seit 5. November 2011. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Baden-Württemberg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

Erst die Käufer, dann die Etage.

Ob vermietet oder frei: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie die Wohnung, wenn Unterlagen und Mieter so weit sind.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, die Wohnung beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie die Wohnung nur über Unterhand anbieten, Wohnungsgrundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn die Wohnung verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Erst die Resonanz prüfen, ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Wohnungen: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie die Wohnung zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist die Wohnung verkauft oder ziehen Sie sie zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.