Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Keine Adresse, kein Foto, kein Name im Internet. Stufe 1 zeigt einen Lageplan ohne Straßennamen.
Wir wohnen noch im Haus
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Den Preis soll nicht der Erste bestimmen
In der Angebotsrunde bieten Mitglieder bis zu einer Frist. Die Beträge sehen nur Sie, und Sie sind an keines der Gebote gebunden.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Erst die Resonanz, dann das Objekt. Im Stillen Register sehen Sie die Nachfrage, ohne Ihr Haus zu zeigen.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Ihr Haus ist kein Schaufenster, auch nicht für ein paar Wochen.
Einfamilienhaus im Landkreis Ostprignitz-RuppinBeispielansicht
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Nur wem Sie freigeben: automatisch ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur für Eingeladene, auf Wunsch nur mit Kapital- oder Finanzierungsnachweis. Jede Freigabe lässt sich widerrufen.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümer, die ihr Haus im Landkreis Ostprignitz-Ruppin verkaufen wollen, weil sie umziehen, kleiner wohnen möchten oder eine Vermietung beenden.
Verkaufen können Sie, wenn Sie im Grundbuch stehen; ist das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen und sind Sie verheiratet, braucht es die Zustimmung Ihres Ehegatten. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, Kosten und 6,5 % Grunderwerbsteuer in Brandenburg trägt in der Regel der Käufer. Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn der Kauf höchstens zehn Jahre zurückliegt und Sie nicht selbst darin gewohnt haben.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin: Häuser, Baujahre, Heizung
In den 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin stehen 25.896 Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, 86,0 % aller Gebäude mit Wohnraum. Allein Neuruppin hat 31.887 Einwohner, der ganze Kreis 98.704.
Häuser mit einer oder zwei Wohnungen machen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 86,0 % der Gebäude mit Wohnraum aus, in Brandenburg 86,7 %. Daneben stehen 4.205 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen.
Mit 29,7 % Gebäuden aus der Zeit vor 1919 liegt der Anteil im Landkreis Ostprignitz-Ruppin über dem Bundeswert von 13,1 %. Ein Haus dieses Alters verkauft sich über seine Geschichte und seine Belege: Was wann erneuert wurde, sollte schriftlich vorliegen.
Fernwärme versorgt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 12,7 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %; Gas haben 45,1 %. Hängt Ihr Haus am Netz, gehören der Liefervertrag und die letzten Abrechnungen zu den Unterlagen.
Die Eigentümerquote liegt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin bei 45,7 %, über dem Wert in Brandenburg von 45,5 %. Häuser wechseln hier oft zwischen Nachbarn, Bekannten und Familien aus dem Umkreis; wer von Ihrem Verkauf erfährt, entscheiden bei Unterhand Sie.
Von den sechs Nachbarn mit gemeinsamer Grenze liegen der Landkreis Oberhavel, der Landkreis Havelland und der Landkreis Prignitz am nächsten. Ein Mandat bei Unterhand kann mehrere Orte nennen; Ihr Haus erreicht so auch Suchende aus der Umgebung.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Vergleich
Kennzahl
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Brandenburg
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
98.704
2.551.889
83.467.117
Einwohner je km²
39
86
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
25.896
618.232
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
86,0 %
86,7 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
29,7 %
16,6 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
14,7 %
14,3 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
13,5 %
22,8 %
16,5 %
Heizung mit Gas
45,1 %
60,8 %
53,9 %
Heizung mit Öl
24,3 %
13,1 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
3,1 %
5,2 %
4,2 %
Eigentümerquote
45,7 %
45,5 %
44,3 %
Leerstand
5,2 %
5,2 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,49 €
6,21 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wie ein Preis für Ihr Haus entsteht
Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.
Auf Antrag der Eigentümer erstellt der Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Das kostet Geld und Zeit, hilft aber, wenn mehrere mitentscheiden oder wenn Sie einen Preis begründen wollen, ohne ihn erst öffentlich auszuprobieren.
Zwischen Bodenrichtwert und Kaufvertrag liegt die Frage, was jemand wirklich zahlt. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate zu Ihrem Preis passen; die Angebotsrunde sammelt danach verdeckte Gebote bis zu Ihrer Frist. Öffentlich wird dabei kein Preis.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Was der Verkauf kostet: Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Haus im Landkreis Ostprignitz-Ruppin kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5 %. Der Preis ist nur eine Annahme.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
26.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 28.355 € hinzu, 7,1 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.
Ihre Seite der Rechnung ist kurz: Grundschuld löschen, Grundbuchausdruck, Einzelobjekt. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Offen bleibt, was Ihre Bank für eine vorzeitige Rückzahlung verlangt; fragen Sie das früh, denn es kann die größere Zahl sein.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,5 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
16.250 €
1.605 €
17.855 €
7,1 %
400.000 €
26.000 €
2.355 €
28.355 €
7,1 %
650.000 €
42.250 €
3.525 €
45.775 €
7,0 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Finanzamt, Bank und Gemeinde
Spekulationsfrist
Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn Sie das Haus vor höchstens zehn Jahren gekauft haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Auch dann bleibt der Gewinn frei, wenn Sie selbst darin gewohnt haben: entweder die ganze Zeit seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor.
Ein vermietetes Haus, verkauft vor Ablauf der zehn Jahre: Dann rechnet das Finanzamt mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn im Kalenderjahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Bank und Grundbuch
Ein Verkauf ist ein berechtigtes Interesse, ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zu kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank verlangt dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie die Zahl an, bevor Sie einen Preis nennen, denn sie verringert, was Ihnen bleibt.
Ihre Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an und zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie; im Grundbuch kostet die Löschung eine 0,5 Gebühr aus dem eingetragenen Betrag (GNotKG KV 14140).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.
Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5 %, im Beispiel 26.000 €. Schuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG); im Kaufvertrag übernimmt sie in der Regel der Käufer. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie halten.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Regeln, die für Ihren Verkauf gelten
Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Brandenburg
6,5 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2015
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16)
Form des Kaufvertrags
notariell beurkundet, sonst unwirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen; bei Gütertrennung nicht
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
beim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
besteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (MietbegrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 95), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.
Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (KappGrenzV): Verordnung vom 3. Dezember 2025 (GVBl. II 2025 Nr. 94), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Brandenburg dazu keine geltende Landesverordnung.
§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Der Ablauf im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Schritt für Schritt
So geht ein Hausverkauf unter der Hand, vom Stichtag bis zum Schlüssel.
Entscheiden, wann. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
Unterlagen ordnen. Sammeln Sie, was ein Käufer und seine Bank sehen wollen: Grundbuch, Energieausweis, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Genehmigungen, Rechnungen der Modernisierungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.
Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Wer sucht, zählen. Sie nennen Objektart, Ort und Preis und sehen, wie viele geprüfte Mitglieder ein passendes Mandat haben. Ohne Konto, ohne Zahlung, und ohne dass etwas von Ihrem Haus sichtbar wird.
Stufe 1 und Stufe 2 füllen. Sie füllen vier Blätter: was Mitglieder sehen, was erst nach Freigabe sichtbar ist, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Stufe 1 zeigt Lageplan, Preisband und Flächen, Stufe 2 Adresse, Fotos und Unterlagen. Bis zum „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie nichts.
Zusagen und prüfen lassen. Per Kontrollkästchen erklären Sie, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen. Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie Ihr Eigentum nach. Beim „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie 149 € netto zzgl. USt.; nach der Prüfung schaltet Unterhand das Haus frei.
Wer darf ins Haus. Jede Anfrage ist eine Entscheidungskarte: Mitgliedsnummer, Stufe, Nachweis, Mandat, keine Namen. Wem Sie freigeben, sieht Adresse und Fotos und kann einen Termin bekommen. Bei der Besichtigung liegt der Energieausweis aus oder wird vorgelegt (§ 80 Abs. 4 GModG).
Angebotsrunde. Ist das Haus besichtigt, starten Sie die Angebotsrunde: eine Frist, ein Mindestgebot nach Wunsch, verdeckte Gebote ohne Überbieten. Nach Ablauf liegen Beträge und Mitgliedsnummern vor Ihnen, und Sie entscheiden, mit wem Sie über Vertrag und Übergabe sprechen.
Der Termin beim Notar. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vom Notar vor dem Termin; lesen Sie Übergabetag, Haftung und Grundsteuer genau. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für Vormerkung, Löschung und Vorkaufsrecht, dann zahlt der Käufer. Übergeben wird mit Protokoll, Schlüsseln und abgelesenen Zählern.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.
Eigentum und Grundstück
Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen in Abteilung II und Grundpfandrechten in Abteilung III
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Haus und Technik
gültiger Energieausweis
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Wohnflächenberechnung
Genehmigungen für jeden Anbau, für Garage, Carport und ausgebautes Dach
Liste der Erneuerungen mit Jahr und Rechnung: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen
Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre
Wenn das Haus vermietet ist
Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für Sie persönlich
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer, die der Notar dem Finanzamt meldet
Kontakt der Bank und Darlehensnummer für die Löschungsbewilligung
bei Ehe im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist (§ 1365 BGB)
Je nach Anlass ein anderer Weg
Ihr Anlass entscheidet, wie viel Zeit Sie haben und wem Sie freigeben.
Sie ziehen weg
Wer wegzieht, will das Haus nicht monatelang leer stehen lassen. Legen Sie die Frist der Angebotsrunde vor den Umzug, bündeln Sie die Besichtigungen und entscheiden Sie den Rest aus der Ferne; nichts davon braucht ein Schild am Haus.
Das Haus ist zu groß geworden
Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.
Das Haus ist vermietet
Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.
Verkaufen und neu kaufen
Das Neue soll nicht vor dem Alten bezahlt werden müssen. Setzen Sie die Übergabe Ihres Hauses nah an die Zahlung des neuen, und hinterlegen Sie als Mitglied ein Mandat für das, was Sie suchen; beides läuft im selben Netzwerk.
Bedenken vor dem Verkauf
„Ein Haus muss man doch zeigen.“
Mehr Leute heißt auch mehr Neugierige, mehr Nachbarn, mehr Anrufe. Die Resonanz zählt vorher, wie viele geprüfte Mandate passen; die Vorlauf-Zusage gilt bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung, danach steht Ihnen jeder Weg offen.
„Was, wenn der Preis zu niedrig ist?“
Sie nennen ein Preisband, keinen Festpreis. Was der Gutachterausschuss sagt und was Mitglieder bieten, legen Sie nebeneinander; gebunden sind Sie an keines der Gebote.
„Fremde im Schlafzimmer, das will ich nicht.“
Wer Ihr Haus betritt, ist kein Unbekannter: Mitglied mit Beitrag, Ausweis geprüft, von Ihnen freigegeben. Wie viele Termine es gibt, bestimmen Sie, und keiner fällt in eine Woche, die Ihnen nicht passt.
„Mein Makler kennt die Gegend.“
Gern auch mit Makler: Er kann das Haus als Professional einstellen, sein Auftrag bleibt sein Auftrag. Unterhand ändert nur, wer das Haus sieht und wann.
So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand
Ein Haus auf einem Portal heißt: Adresse und Fotos für jeden, auch für Nachbarn und Kollegen, und ein Datum, ab dem jeder mitzählt. Unterhand dreht die Reihenfolge um. Mitglied wird nur, wer einen Beitrag zahlt und seine Identität nachweist; Ihr Haus sehen diese Mitglieder zuerst auf Stufe 1, ohne Adresse, ohne Fotos, ohne Ihren Namen.
Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Verkauft wird über eine Angebotsrunde, nicht über einen öffentlichen Preis. Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist, zeigt Unterhand niemandem; Ihre Zusage dafür ist, es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung ausschließlich hier anzubieten.
Nachfrage im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
nicht ausgewiesen
Ab drei steht hier eine Zahl im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vorher keine. Was zu Ihrem Haus passt, zählt die Resonanz, ohne Konto.
Wer ein Haus im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
–
98.704
45,7 %
5,49 € je m²
Landkreis Oberhavel
39,4 km
217.858
50,7 %
6,51 € je m²
Landkreis Havelland
41,2 km
170.792
52,0 %
6,49 € je m²
Landkreis Prignitz
47,1 km
74.942
49,6 %
4,84 € je m²
Landkreis Stendal
62,9 km
105.803
48,4 %
4,99 € je m²
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
66,1 km
245.998
41,8 %
5,36 € je m²
Landkreis Ludwigslust-Parchim
89,6 km
207.160
54,0 %
5,34 € je m²
Häufige Fragen zum Hausverkauf im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?
Nur auf einen Gewinn und nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie das Haus seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt auch ein Gewinn frei. Den Erlös selbst versteuern Sie nicht.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung, das durch eine Grundschuld gesichert ist, können Sie wegen des Verkaufs vorzeitig kündigen; die Bank verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Notar lässt den Restbetrag aus dem Kaufpreis an die Bank zahlen und die Grundschuld löschen (GNotKG KV 14140).
Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?
Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 14,7 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten, auch der Kaution (§§ 566, 566a BGB); der Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Vermietete Wohnungen kosteten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beim Zensus 2022 5,49 € Nettokaltmiete je m², in Brandenburg 6,21 €; damit ordnen Käufer Ihre Miete ein.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Das hängt an Ihren Unterlagen, an der Nachfrage und an Ihrer Entscheidung. Feste Fristen gibt es bei Unterhand zwei: die Angebotsrunde, standardmäßig zwei Wochen, und die Vorlauf-Zusage, mindestens 30 Tage ab der Freischaltung. Nach der Beurkundung hat die Gemeinde für ihr Vorkaufsrecht höchstens drei Monate (§ 28 Abs. 2 BauGB), in der Regel antwortet sie früher.
Brauche ich einen Makler?
Nein. Den Kaufvertrag macht der Notar, Unterlagen und Termine machen Sie. Beauftragen Sie doch einen, teilen Sie die Provision bei einem Einfamilienhaus mit einem Käufer, der Verbraucher ist, zu gleichen Teilen (§§ 656b, 656c BGB). Unterhand nimmt keine Provision.
Was steht auf Stufe 1?
Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.
Kann ich verkaufen und noch eine Weile im Haus wohnen bleiben?
Ja. Der Übergabetag steht im Vertrag, und er kann Monate nach der Zahlung liegen; für die Zeit dazwischen vereinbaren Sie eine Nutzungsentschädigung. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist auch möglich, senkt aber den Kreis der Käufer.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.
Sind Häuser im Landkreis Ostprignitz-Ruppin eher alt oder neu?
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 50,0 % der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit bis 1949, 14,7 % aus den Jahren 1950 bis 1979 und 13,5 % ab 2000; bundesweit sind es 24,8 %, 36,3 % und 16,5 %. Das Baujahr Ihres Hauses gehört auf Stufe 1, die Belege über Modernisierungen auf Stufe 2.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I Nr. 16). Brandenburg; Steuersatz seit 1. Juli 2015. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Brandenburg; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.
Ob Sie umziehen, kleiner wohnen oder eine Vermietung beenden: Den Entwurf legen Sie ohne Zahlung an. Zur Prüfung geben Sie das Haus, wenn Sie so weit sind, und bis dahin sieht es niemand.
1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.