Unterhand

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Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verkaufen: erst Käufer prüfen, dann die Adresse zeigen

Geprüfte Käufer sehen zuerst nur Lage und Zahlen. Adresse, Fotos und Unterlagen gibt es erst, wenn Sie freigeben.

Einzelobjekt

149 €netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

  • Nur Käufer mit Beitrag und Ausweis sehen Ihr Haus
  • Adresse, Fotos, Unterlagen nur mit Ihrer Freigabe
  • Käufer bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden
  • Keine Provision auf den Kaufpreis

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung

Niemand in der Straße soll mitlesen
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Besichtigen darf nur, wen Sie freigeben. Von jedem sehen Sie vorher Nummer, Stufe und Nachweis.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
Mitglieder bieten verdeckt bis zu Ihrer Frist. Erst danach entscheiden Sie, und kein Gebot bindet Sie.
Ich bin mir noch nicht sicher
Unterhand zählt keine Tage am Markt. Wer Ihr Haus nicht freigegeben bekommt, hat weder Adresse noch Fotos.

Was Käufer sehen, bestimmen Sie.

Ein Haus verkauft man selten. Wer es von innen sieht, bestimmen Sie.

Einfamilienhaus im Landkreis Mecklenburgische SeenplatteBeispielansicht

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bereich —

Straße, Name nach FreigabeFlurstückNorden
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“

Objekt —. Ansicht protokolliert.

Beispielansicht ohne Werte: So sieht ein geprüfter Käufer Ihr Haus, bevor Sie etwas freigeben. Die Felder füllen Sie beim Anlegen.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.

Ihr Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 6,0 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).

Ihr Haus im Bestand im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

245.998 Menschen leben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, auf 5.495,40 km² und in 146 Gemeinden. Das eigene Haus ist hier die Regel: 83,5 % der Gebäude mit Wohnraum haben eine oder zwei Wohnungen, bundesweit 81,8 %.

Karte: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Rostock, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Landkreis Uckermark, Landkreis Oberhavel, Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Ludwigslust-Parchim; nur Grenzen, ohne Straßen und Adressen
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Nachbarkreise und kreisfreien Städte mit gemeinsamer Grenze. © GeoBasis-DE / BKG (2026), dl-de/by-2-0, Daten verändert.

Mit 83,5 % Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Kreis über dem Landeswert von 82,6 %. Ein Haus ist hier der übliche Weg ins Eigentum, und Käufer kennen die Preise der Nachbargemeinden.

Viel Altbau steht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 18,1 % der Gebäude mit Wohnraum sind vor 1919 gebaut, in ganz Deutschland 13,1 %. Legen Sie Belege über erneuerte Leitungen, Dach und Fenster bereit; steht das Haus unter Denkmalschutz, gehört der Auszug aus der Denkmalliste dazu.

Fernwärme versorgt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 15,3 % der Gebäude, bundesweit 6,6 %; Gas haben 46,6 %. Hängt Ihr Haus am Netz, gehören der Liefervertrag und die letzten Abrechnungen zu den Unterlagen.

41,8 % der bewohnten Wohnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bewohnen ihre Eigentümer, in Mecklenburg-Vorpommern 39,5 %. Wohneigentum ist hier verbreitet; viele Käufer wohnen schon in der Gegend und kaufen, um selbst einzuziehen. Umso mehr zählt, dass Ihr Verkauf nicht im Ort die Runde macht.

Der Leerstand lag im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beim Zensus bei 6,9 %, über dem Wert in Mecklenburg-Vorpommern von 5,5 %. Steht Ihr Haus schon leer, sagen Sie es Käufern offen und legen Sie den Zustand mit Fotos fest, die nur Freigegebene sehen. Die Nettokaltmiete lag bei 5,36 € je m².

Die Tabelle unten stellt Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete der 7 Nachbarkreise nebeneinander, angefangen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Häuser und Wohnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

KennzahlLandkreis Mecklenburgische SeenplatteMecklenburg-VorpommernDeutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)245.9981.573.68583.467.117
Einwohner je km²4568233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen58.150346.41816.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum83,5 %82,6 %81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 191918,1 %18,2 %13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 197921,9 %19,4 %36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 200016,8 %20,5 %16,5 %
Heizung mit Gas46,6 %56,4 %53,9 %
Heizung mit Öl21,7 %15,4 %24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie2,7 %3,4 %4,2 %
Eigentümerquote41,8 %39,5 %44,3 %
Leerstand6,9 %5,5 %4,3 %
Nettokaltmiete je m²5,36 €5,91 €7,28 €

Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.

Was Ihr Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wert ist, und wer das sagt

Unterhand bewertet nicht. Einen amtlichen Anhalt gibt der Gutachterausschuss, der im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig ist: Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht, in vielen Ländern kostenfrei im Internet. Für Häuser rechnet er häufig mit dem Sachwert, also Boden plus Gebäude abzüglich Alter, angepasst an den Markt.

Wollen Sie eine belastbare Zahl, beantragen Sie als Eigentümer ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder beauftragen einen Sachverständigen. Die Kosten richten sich beim Gutachterausschuss nach Landesrecht, beim Sachverständigen nach Vereinbarung.

Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.

Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.

Rechenbeispiel für ein Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Angenommen, Ihr Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kostet 400.000 € und im Grundbuch steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank. Alle Gebühren folgen Tabelle B (§ 34 GNotKG); bei diesem Wert ist eine volle Gebühr 785 €. Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6,0 %. Der Preis ist nur eine Annahme.

PostenGrundlageBetragWer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tagefällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbarSie
Amtlicher Grundbuchausdruck als EigentumsnachweisFestgebühr, GNotKG KV 1700120 €Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140136,50 €Sie, nach Vertrag
GrunderwerbsteuerSatz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)24.000 €Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.1.570 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.392,50 €Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150392,50 €Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110785 €Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)

Für Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Eintragung allein rechnet der Käufer mit 26.355 €, 6,6 % des Preises; Vollzug, Betreuung und Umsatzsteuer kommen hinzu. Je höher diese Nebenkosten, desto knapper rechnet er beim Gebot.

Für Sie bleiben die Löschung der Grundschuld, der Grundbuchausdruck und das Einzelobjekt. Einen Makler bezahlen Sie nur, wenn Sie einen beauftragen; Unterhand nimmt keine Provision. Zahlen Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die steht in keinem Beispiel, sondern in Ihrem Darlehensvertrag.

Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen

KaufpreisGrunderwerbsteuer 6,0 %Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)ZusammenAnteil am Kaufpreis
250.000 €15.000 €1.605 €16.605 €6,6 %
400.000 €24.000 €2.355 €26.355 €6,6 %
650.000 €39.000 €3.525 €42.525 €6,5 %

Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.

Finanzamt, Bank und Gemeinde

Zehn Jahre und die eigene Wohnung

Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.

Bei einem vermieteten Haus innerhalb der zehn Jahre mindern die Abschreibungen, die Sie abgesetzt haben, die Anschaffungskosten und erhöhen so den Gewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Liegt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wie das bei Ihnen aussieht, rechnet Ihre Steuerberatung.

Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.

Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt

Läuft die Zinsbindung noch, gibt Ihnen der Verkauf ein Recht zur Kündigung, sobald das Darlehen mindestens sechs Monate ausgezahlt ist (§ 490 Abs. 2 BGB). Der Preis dafür ist die Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken lassen stattdessen über einen Tausch der Sicherheit mit sich reden, wenn Sie neu kaufen.

Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).

Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.

Steuern im Jahr des Verkaufs

Für die Grundsteuer zählt der Beginn des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 1 GrStG): Der Bescheid für das Verkaufsjahr geht an Sie. Wie die Last ab der Übergabe verteilt wird, regelt der Kaufvertrag; üblich ist, dass der Käufer den Anteil erstattet. Länder mit eigenem Grundsteuergesetz kennen dieselbe Regel.

Mit 6,0 % Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern rechnet der Käufer, bei 400.000 € also 24.000 €. Gesetzlich schulden Sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG), vertraglich trägt sie in der Regel er; ohne ihre Zahlung trägt das Grundbuchamt ihn nicht ein.

Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Regeln, die für Ihren Verkauf gelten

Landesrecht in der ersten Zeile, danach Bundesrecht.

WasRegelFundstelle
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern6,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Juli 2019§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019)
Kaufvertragnotariell beurkundet, sonst unwirksam§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist Ihr wesentliches Vermögennötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuchträgt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängelein Ausschluss der Haftung hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen§ 444 BGB
Energieausweisvorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietetder Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Kaution§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragenbeim Einfamilienhaus zahlen Sie und ein privater Käufer gleich viel§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeindebesteht nur in Sonderfällen; der Notar fragt bei der Gemeinde an, Frist drei Monate§§ 24, 28 BauGB

Mietrecht und Baurecht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Keine der fünf Regeln aus Landesverordnungen gilt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.

RegelWas giltFundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Gilt in keiner Gemeinde des Kreises; die Verordnung des Landes nennt keine von ihnen.Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V): Landesverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142), § 1; Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V): Landesverordnung vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723), geändert durch Verordnung vom 22. November 2025 (GVOBl. M-V S. 719), § 1
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)Gilt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)Gilt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.§ 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)Gilt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht. Bei der Prüfung am 3. November 2026 gab es in Mecklenburg-Vorpommern dazu keine geltende Landesverordnung.§ 201a Satz 1 BauGB (Ermächtigung); keine Landesverordnung

Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand 3. November 2026.

Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe

Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.

  1. Den Zeitpunkt wählen. Ein Verkauf ohne Datum zieht sich. Klären Sie, wann Sie das Haus räumen können und wann die Zinsbindung endet; daraus ergibt sich die Frist der Angebotsrunde. Ist es noch zu früh, sehen Sie im Stillen Register, ohne Objekt und ohne Zahlung, wie sich die Nachfrage entwickelt.
  2. Papiere zusammenstellen. Zuerst der Grundbuchauszug, dann Energieausweis, Pläne, Wohnfläche und die Belege, was wann erneuert wurde. Fehlende Bauakten fordern Sie bei der Bauaufsicht an. Je vollständiger der Ordner, desto weniger Fragen beim Notar.
  3. Den Preisrahmen finden. Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses geben einen Anhalt, ein Gutachten eine belastbare Zahl (§ 193 Abs. 1 BauGB). Daraus leiten Sie das Preisband ab, das Mitglieder auf Stufe 1 sehen.
  4. Wer sucht, zählen. Mit drei Angaben, Objektart, Ort und Preis, zählt die Resonanz die passenden Mandate geprüfter Mitglieder. Sie brauchen dafür weder Konto noch Zahlung, und Ihr Haus bleibt unsichtbar.
  5. Haus beschreiben. Stufe 1 ist, was geprüfte Mitglieder sehen: Lageplan, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Baujahr. Stufe 2 ist, was erst nach Ihrer Freigabe sichtbar wird: Adresse, Fotos und Unterlagen. Dazu wählen Sie den Modus der Freigabe, die Mindeststufe und ob Sie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis verlangen. Der Entwurf speichert beim Tippen und kostet nichts.
  6. Zusagen und prüfen lassen. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
  7. Freigeben und besichtigen. Treffer gehen per E-Mail an Mitglieder, deren Mandat passt; deren Anfragen entscheiden Sie einzeln, nach Nummer, Stufe und Nachweis. Besichtigt wird erst nach Freigabe, und dort zeigen Sie den Energieausweis spätestens vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
  8. Gebote einholen. Sie setzen eine Frist, standardmäßig zwei Wochen und höchstens bis zum Ende des Vorlaufs, auf Wunsch mit Mindestgebot. Mitglieder mit Freigabe geben unverbindlich ein Gebot ab; die Beträge sehen nur Sie, die anderen nur Frist und Zahl der Gebote. Danach holen Sie ein Mitglied ins Gespräch.
  9. Der Termin beim Notar. Beim Notar unterschreiben Sie und der Käufer; ist das Haus Ihr wesentliches Vermögen, stimmt Ihr Ehegatte zu (§ 1365 BGB). Der Notar sichert den Käufer mit der Vormerkung, löst Ihre Grundschuld ab und meldet die Fälligkeit. Mit dem Geldeingang übergeben Sie, mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.

Der Ordner, den Käufer und Notar sehen wollen

Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.

Eigentum und Grundstück

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
  • Bescheid über Erschließungsbeiträge, falls noch offen
  • Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht

Gebäude

  • gültiger Energieausweis
  • Grundrisse jeder Etage und die Berechnung der Wohnfläche
  • Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
  • Belege über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wasserleitungen, Dämmung
  • Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des Schornsteinfegers
  • Wohngebäudeversicherung mit den Schäden der letzten Jahre

Wenn das Haus vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Nachweis der Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung
  • Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine

Für den Notar

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
  • Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
  • Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus Ihr wesentliches Vermögen ist

Je nach Anlass ein anderer Weg

Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.

Umzug

Wer in eine andere Stadt zieht, verkauft oft aus der Ferne. Anfragen, Freigaben und Gebote entscheiden Sie im Konto, von überall; jede Ansicht steht im Protokoll. Die Frist der Angebotsrunde legen Sie so, dass der Notartermin vor Ihren Umzug fällt.

Kleiner wohnen

Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.

Das Haus ist vermietet

Für ein vermietetes Haus kommen Anleger in Frage, die die Miete schätzen, und der Mieter selbst. Für beide gilt, dass der Mietvertrag bleibt (§ 566 BGB). Mit dem Modus „nur für Eingeladene“ zeigen Sie das Haus zuerst dem Mieter, mit der Mindeststufe Investor zuerst Anlegern.

Verkaufen und neu kaufen

Verkauf und Kauf greifen ineinander: Erst die Fälligkeit des einen, dann die Zahlung des anderen. Als Mitglied hinterlegen Sie ein Mandat für das, was Sie suchen, während Ihr Haus als Objekt im Netzwerk ist, und stimmen beide Übergaben aufeinander ab.

Was Eigentümer uns sagen, und was wir antworten

„Ohne Portal finde ich zu wenige Käufer.“

Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.

„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.

„Wir wohnen noch hier.“

Vor jeder Freigabe sehen Mitglieder nur Lageplan, Preisband und Flächen. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer, Stufe und geprüftem Ausweis. Ins Haus kommt nur, wem Sie einen Termin geben.

„Mein Makler kennt den Ort.“

Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.

So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand

Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.

Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.

Den Preis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, keine Auktion. Eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen.

Nachfrage im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
nicht ausgewiesen

Eine Zahl steht hier, sobald sie im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte drei erreicht; vorher nennt Unterhand keine. Die Resonanz für Ihr Haus zählen Sie ohne Konto und ohne Zahlung.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne ZahlungWie Unterhand Ihre Unterlagen schützt

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Nachbarkreise

Die Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, Luftlinie zwischen den Mittelpunkten, mit Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.

OrtLuftlinieEinwohnerEigentümerquoteNettokaltmiete
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte–245.99841,8 %5,36 € je m²
Landkreis Vorpommern-Greifswald58,4 km225.86742,0 %5,74 € je m²
Landkreis Rostock65,9 km218.12352,5 %5,94 € je m²
Landkreis Ostprignitz-Ruppin66,1 km98.70445,7 %5,49 € je m²
Landkreis Uckermark68,4 km116.42239,5 %5,22 € je m²
Landkreis Oberhavel72,2 km217.85850,7 %6,51 € je m²
Landkreis Vorpommern-Rügen82,5 km217.81741,1 %5,83 € je m²
Landkreis Ludwigslust-Parchim98,0 km207.16054,0 %5,34 € je m²

Häufige Fragen zum Hausverkauf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Wie verkaufe ich mein Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ohne dass Nachbarn es erfahren?

Indem Sie das Haus nur geprüften Mitgliedern zeigen, und zuerst ohne Adresse. Bei Unterhand gibt es kein öffentliches Exemplar Ihrer Fotos und keinen Zähler; spätestens beim Notar und bei der Übergabe erfährt die Nachbarschaft es trotzdem, aber erst dann.

Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer: Beurkundung und Eintragung nach § 448 Abs. 2 BGB, die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern von 6,0 % nach dem Kaufvertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Bei 400.000 € ist eine volle Notargebühr 785 €. Auf Sie entfällt die Löschung der Grundschuld.

Fällt beim Hausverkauf Spekulationssteuer an?

Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.

Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?

Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.

Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?

Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.

Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?

Einen gültigen, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist es in der Regel ein Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Aus den Jahren 1950 bis 1979 stammen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 21,9 % der Gebäude mit Wohnraum; bei vielen Häusern stellt sich die Frage also.

Was ist mein Haus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wert?

Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 83,5 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Mecklenburg-Vorpommern 82,6 %.

Was steht auf Stufe 1?

Objektart, Ort und Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, kein Foto, kein Name, kein Einstelldatum.

Was kostet der Verkauf über Unterhand?

149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.

Muss ich Mängel des Hauses angeben?

Was Sie kennen und was ein Käufer nicht sehen kann, sagen Sie. Ein Ausschluss der Haftung im Kaufvertrag ist üblich, schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB). Feuchtigkeit, alte Schäden, fehlende Genehmigungen gehören deshalb in die Unterlagen, die Freigegebene sehen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Herkunft der Zahlen

  • Gemeindeverzeichnis GV100AD, Quartalsausgabe 30.09.2026. Statistisches Bundesamt (Destatis), im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohner und Fläche zum 31. Dezember 2025. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, dl-de/by-2-0. www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GV100ADQ/GV100AD3QAktuell.html
  • Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Gebäude- und Wohnungszählung), Stichtag 15.05.2022. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes; Stichtag 15. Mai 2022. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024, dl-de/by-2-0; Daten verändert (Summen und Anteile berechnet). www.destatis.de/static/DE/zensus/gitterdaten/Regionaltabelle_Gebaeude_Wohnungen.xlsx
  • Verwaltungsgebiete 1:250 000 mit Einwohnerzahlen (VG250-EW), Stand 31.12.2025. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG); 31. Dezember 2025. © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Daten verändert (Nachbarn, Mittelpunkte und Luftlinien berechnet); Karte aus vereinfachten Grenzen gezeichnet (scripts/seo-daten/karte.py). gdz.bkg.bund.de/index.php/default/verwaltungsgebiete-1-250-000-mit-einwohnerzahlen-stand-31-12-vg250-ew-31-12.html
  • § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012, geändert mit Wirkung vom 1. Juli 2019 (GVOBl. M-V 2019). Mecklenburg-Vorpommern; Steuersatz seit 1. Juli 2019. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Mecklenburg-Vorpommern; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
  • Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
  • Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft

Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.

In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.

Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.

  1. 1HeuteKonto anlegen mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Identität nachweisen, das Haus beschreiben. Bis hierhin zahlen Sie nichts.
  2. 2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
  3. 3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.

149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage
177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar

Konto und Entwurf kosten nichts. Bezahlt wird erst, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben.

Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.

Vorher sehen, wer sucht: Resonanz ohne Konto und ohne Zahlung

Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.