Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Ihr Haus steht nirgends öffentlich. Wer es auf Stufe 1 sieht, erfährt weder Straße noch Hausnummer.
Wir wohnen noch im Haus
Wer anfragt, hat Beitrag gezahlt und den Ausweis gezeigt. Termine vergeben Sie selbst, und nur an Mitglieder, denen Sie freigegeben haben.
Ich will nicht unter Wert verkaufen
Mitglieder bieten verdeckt bis zu Ihrer Frist. Erst danach entscheiden Sie, und kein Gebot bindet Sie.
Erst sehen, ob es Käufer gibt
Die Resonanz prüfen Sie ohne Konto und ohne Zahlung. Im Stillen Register warten Sie, ohne dass etwas sichtbar wird.
Wer was sieht, entscheiden Sie.
Erst wissen, wer kaufen will. Dann die Tür aufmachen.
Einfamilienhaus im Landkreis OsnabrückBeispielansicht
Landkreis Osnabrück, Bereich —
Preisband
—
Wohnfläche
—
Grundstück
—
Zimmer
—
Baujahr
—
Heizung
—
Adresse nach Ihrer Freigabe
Fotos nach Ihrer Freigabemit Wasserzeichen „Mitglied 0000“
Objekt —. Ansicht protokolliert.
Beispielansicht ohne Werte. So erscheint Ihr Haus auf Stufe 1; Adresse und Fotos bleiben verdeckt, bis Sie freigeben.
Was Mitglieder sehen
Objektart, Bereich, Preisband, Wohnfläche, Grundstück und einen Lageplan ohne Straßennamen. Keine Adresse, keine Fotos, kein Name.
Wer mehr sieht
Wem Sie freigeben, sieht Adresse, Fotos und Unterlagen: ab einer Stufe, einzeln auf Anfrage oder nur auf Einladung. Widerrufen können Sie jederzeit.
Wie Gebote kommen
In einer Angebotsrunde mit fester Frist. Mitglieder sehen Frist und Zahl der Gebote, die Beträge sehen nur Sie. Keine Auktion; verbindlich wird erst der Kaufvertrag beim Notar.
Was niemand sieht
Wie lange Ihr Haus im Netzwerk ist. Unterhand zählt keine Tage am Markt.
Was Sie zusagen
Per Kontrollkästchen beim Anlegen: Sie bieten das Haus ausschließlich über Unterhand an und stellen es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal.
Was Unterhand prüft
Vor der Freischaltung Ihre Identität und den Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört, in der Regel den Grundbuchauszug. Unterhand bewertet nicht.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses im Landkreis Osnabrück, die verkaufen, ohne dass Nachbarn, Kollegen oder Mieter es vorher erfahren.
Ihr Haus im Landkreis Osnabrück verkaufen Sie mit Grundbuchauszug, Energieausweis und Notarvertrag. Der Käufer zahlt in der Regel Notar, Grundbuch und 5,0 % Grunderwerbsteuer, Sie die Löschung der Grundschuld. Haben Sie selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG).
Landkreis Osnabrück: Häuser, Baujahre, Heizung
Insgesamt leben im Landkreis Osnabrück 354.130 Menschen in 34 Gemeinden, darunter Melle, Georgsmarienhütte und Bramsche. 89,1 % der Gebäude mit Wohnraum sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, insgesamt 91.523; bundesweit sind es 81,8 %.
Mit 89,1 % Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Kreis über dem Landeswert von 87,3 %. Ein Haus ist hier der übliche Weg ins Eigentum, und Käufer kennen die Preise der Nachbargemeinden.
20,4 % der Gebäude im Landkreis Osnabrück sind ab 2000 gebaut, mehr als im Bundesdurchschnitt von 16,5 %. Ist Ihr Haus eines davon, legen Sie Baugenehmigung, Abnahme und die Unterlagen der Haustechnik bereit; sie ersetzen vieles, was bei Altbauten erst geprüft werden muss.
62,8 % der Gebäude heizen hier mit Gas, bundesweit 53,9 %; Öl haben 24,1 %. Käufer fragen nach dem Baujahr der Therme, der Wartung und dem Verbrauch der letzten Jahre.
Mit 55,6 % wohnen im Landkreis Osnabrück mehr Haushalte im Eigentum als im Land (51,1 %). Käufer, die selbst einziehen wollen, vergleichen genau; ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis als Bedingung der Freigabe trennt Ernst von Neugier.
Beim Zensus standen im Landkreis Osnabrück 3,4 % der Wohnungen leer, weniger als in Niedersachsen (4,0 %). Vermietete Wohnungen kosteten 5,71 € Nettokaltmiete je m², in Niedersachsen 6,56 €.
Rundherum liegen zehn Nachbarkreise mit gemeinsamer Grenze, darunter Osnabrück und der Landkreis Vechta. Käufer suchen oft über die Grenze hinweg; die Zahlen dazu stehen weiter unten.
Landkreis Osnabrück im Vergleich
Kennzahl
Landkreis Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
Einwohner (31. Dezember 2025)
354.130
8.000.826
83.467.117
Einwohner je km²
167
168
233
Gebäude mit Wohnraum mit einer oder zwei Wohnungen
91.523
2.064.659
16.327.510
Anteil der Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen an den Gebäuden mit Wohnraum
89,1 %
87,3 %
81,8 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr vor 1919
9,3 %
10,7 %
13,1 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1950 bis 1979
37,0 %
39,6 %
36,3 %
Gebäude mit Wohnraum, Baujahr ab 2000
20,4 %
17,9 %
16,5 %
Heizung mit Gas
62,8 %
71,0 %
53,9 %
Heizung mit Öl
24,1 %
16,2 %
24,7 %
Wärmepumpe, Solar- und Geothermie
3,2 %
2,6 %
4,2 %
Eigentümerquote
55,6 %
51,1 %
44,3 %
Leerstand
3,4 %
4,0 %
4,3 %
Nettokaltmiete je m²
5,71 €
6,56 €
7,28 €
Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Einwohner und Fläche: Gemeindeverzeichnis, 31. Dezember 2025.
Wert, Preis und Gebot
Den Wert Ihres Hauses ermittelt niemand bei Unterhand. Amtliche Zahlen hat der Gutachterausschuss, der im Landkreis Osnabrück zuständig ist: Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB, den Grundstücksmarktbericht und, auf Antrag, ein Gutachten. Wie gerechnet wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV); bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es in der Regel das Sachwert- oder das Vergleichswertverfahren.
Ein Gutachten ist kein Muss. Sinnvoll ist es, wenn Sie einen Preis gegenüber Dritten vertreten wollen, etwa im Familienrat; als Eigentümer können Sie es beim Gutachterausschuss beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB) oder bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen.
Ein Gutachten sagt, was das Haus wert sein sollte, ein Gebot, was jemand zahlt. Bei Unterhand nennen Sie ein Preisband, sehen vorher in der Resonanz die passenden Mandate und holen dann Gebote ein, deren Beträge nur Sie kennen. Ein Preis, der nicht trägt, hinterlässt keine Spur.
Fundstellen: §§ 193, 196 BauGB; ImmoWertV. Stand 3. November 2026.
Rechenbeispiel für ein Haus im Landkreis Osnabrück
Das Rechenbeispiel nimmt 400.000 € als Kaufpreis an, eine Zahl für die Rechnung, keine Schätzung Ihres Hauses. Eine volle Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) sind dann 785 €; in Niedersachsen kommt die Grunderwerbsteuer von 5,0 % hinzu.
Posten
Grundlage
Betrag
Wer zahlt
Einzelobjekt bei Unterhand, je 30 Tage
fällig beim „Zur Prüfung geben“, danach alle 30 Tage; endet mit dem Verkauf von selbst
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage (177,31 € inkl. USt.), monatlich kündbar
Sie
Amtlicher Grundbuchausdruck als Eigentumsnachweis
Festgebühr, GNotKG KV 17001
20 €
Sie
Löschung Ihrer Grundschuld über 100.000 €
0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag, GNotKG KV 14140
136,50 €
Sie, nach Vertrag
Grunderwerbsteuer
Satz des Landes vom Kaufpreis (§ 11 GrEStG mit Landesgesetz)
20.000 €
Käufer, nach Vertrag (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
Kaufvertrag beim Notar beurkunden
2,0 Gebühr nach Tabelle B, GNotKG KV 21100, zzgl. USt.
1.570 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Vollzug: Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Vorkaufsrecht der Gemeinde
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22110, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Betreuung: Fälligkeit des Kaufpreises mitteilen
0,5 Gebühr, GNotKG KV 22200, zzgl. USt.
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
0,5 Gebühr, GNotKG KV 14150
392,50 €
Käufer, nach Vertrag
Eigentumsumschreibung auf den Käufer
1,0 Gebühr, GNotKG KV 14110
785 €
Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB)
Zum Kaufpreis kommen für den Käufer mindestens 22.355 € hinzu, 5,6 % des Preises, und dabei sind Vollzug, Betreuung, Vormerkung und Umsatzsteuer noch nicht gerechnet. Für einen Käufer, der finanziert, zählt dieser Betrag wie ein Teil des Preises.
Ihre Seite der Rechnung ist kurz: Grundschuld löschen, Grundbuchausdruck, Einzelobjekt. Eine Provision fällt bei Unterhand nicht an. Offen bleibt, was Ihre Bank für eine vorzeitige Rückzahlung verlangt; fragen Sie das früh, denn es kann die größere Zahl sein.
Kaufnebenkosten des Käufers bei drei Kaufpreisen
Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Beurkundung und Eintragung (3,0 Gebühren)
Zusammen
Anteil am Kaufpreis
250.000 €
12.500 €
1.605 €
14.105 €
5,6 %
400.000 €
20.000 €
2.355 €
22.355 €
5,6 %
650.000 €
32.500 €
3.525 €
36.025 €
5,5 %
Beurkundung (2,0) und Eintragung (1,0) nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Landes. Beispielpreise, keine Marktwerte.
Steuer, Darlehen und Grundsteuer beim Hausverkauf
Zehn Jahre und die eigene Wohnung
Die Frist beträgt zehn Jahre ab dem Kauf, maßgeblich sind jeweils die Tage der notariellen Verträge (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Haus selbst bewohnt hat, seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor, versteuert keinen Gewinn.
Haben Sie das Haus vermietet und verkaufen innerhalb der zehn Jahre, zählt als Gewinn der Preis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, wobei die Abschreibungen, die Sie geltend gemacht haben, die Anschaffungskosten mindern (§ 23 Abs. 3 EStG). Frei bleibt der Gewinn auch, wenn alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € Gewinn bringen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Fundstellen: § 23 EStG. Stand 3. November 2026.
Wenn noch ein Kredit auf dem Haus liegt
Wer verkauft, darf ein Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig kündigen, ersetzt der Bank aber den Schaden (§ 490 Abs. 2 BGB). Diese Vorfälligkeitsentschädigung rechnet die Bank Ihnen auf Anfrage aus; sie gehört in Ihre Rechnung, bevor Sie ein Preisband festlegen.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn er ein lastenfreies Grundbuch bekommt. Der Notar holt deshalb die Löschungsbewilligung Ihrer Bank ein, lässt den Restbetrag direkt an die Bank zahlen und den Rest an Sie; die Löschung kostet eine 0,5 Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (GNotKG KV 14140).
Fundstellen: § 490 Abs. 2 BGB; GNotKG KV 14140. Stand 3. November 2026.
Steuern im Jahr des Verkaufs
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG); wer am Jahresanfang Eigentümer war, bleibt für das ganze Jahr Steuerschuldner. Im Kaufvertrag vereinbaren Sie deshalb, dass der Käufer Ihnen den Anteil ab der Übergabe erstattet. Einige Länder haben eigene Grundsteuergesetze; der Stichtag ist derselbe.
Mit 5,0 % Grunderwerbsteuer in Niedersachsen rechnet der Käufer, bei 400.000 € also 20.000 €. Gesetzlich schulden Sie beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG), vertraglich trägt sie in der Regel er; ohne ihre Zahlung trägt das Grundbuchamt ihn nicht ein.
Fundstellen: §§ 9, 10 GrStG; § 13 GrEStG. Stand 3. November 2026.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was das Gesetz beim Hausverkauf vorschreibt
Die erste Zeile gilt nur in Niedersachsen, die übrigen bundesweit.
Was
Regel
Fundstelle
Grunderwerbsteuer Niedersachsen
5,0 % vom Kaufpreis, für Erwerbsvorgänge seit dem 1. Januar 2014
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013)
Form des Kaufvertrags
nur beim Notar wirksam
§ 311b Abs. 1 BGB
Verheiratet, das Haus ist im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen
nötig, wenn das Haus Ihr Vermögen im Ganzen ist und Sie im gesetzlichen Güterstand leben
§ 1365 BGB
Kosten von Notar und Grundbuch
trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt
§ 448 Abs. 2 BGB
Bekannte Mängel
wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss
§ 444 BGB
Energieausweis
vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag; bei bis zu zwei Wohnungen führt der Käufer ein Beratungsgespräch, wenn es unentgeltlich angeboten wird
§ 80 Abs. 4 GModG
Haus vermietet
der Mietvertrag geht mit allen Rechten auf den Käufer über, auch die Kaution
§§ 566, 566a BGB
Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen
bei Einfamilienhaus und Käufer als Verbraucher nur zu gleichen Teilen
§§ 656b, 656c BGB
Vorkaufsrecht der Gemeinde
nur in den Fällen des Baugesetzbuchs; der Notar holt das Zeugnis ein, die Gemeinde hat drei Monate
§§ 24, 28 BauGB
Mietrecht und Baurecht im Landkreis Osnabrück
Alle fünf Regeln aus Landesverordnungen gelten im Landkreis Osnabrück in mindestens einer Gemeinde. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen, gelesen am 3. November 2026; jede Zeile nennt ihre Fundstelle.
Regel
Was gilt
Fundstelle
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Gilt in 1 von 34 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
Gilt in 1 von 34 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 Prozent in drei Jahren statt 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB)
Gilt in 1 von 34 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2031. Nach Umwandlung und Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Erwerber erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen (§ 577a BGB).
Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93), §§ 1 bis 3
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
Gilt in 1 von 34 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Begründung oder Teilung von Wohnungs- und Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nur mit Genehmigung (§ 250 BauGB).
Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB: Verordnung vom 27. November 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91), § 1
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB)
Gilt in 1 von 34 Gemeinden des Kreises, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB: Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken begründen, leichter zugunsten des Wohnungsbaus vom Bebauungsplan befreien und Baugebote anordnen (§§ 25, 31, 175, 176 BauGB).
Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB: Verordnung vom 8. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59), § 1
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): 1 von 34 Gemeinden
Bad Rothenfelde.
Abgesenkte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): 1 von 34 Gemeinden
Bad Rothenfelde.
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (§ 577a Abs. 2 BGB): 1 von 34 Gemeinden
Bad Rothenfelde.
Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB): 1 von 34 Gemeinden
Bad Rothenfelde.
Angespannter Wohnungsmarkt im Baurecht (§ 201a BauGB): 1 von 34 Gemeinden
Bad Rothenfelde.
Gemeindelisten aus dem Text der Landesverordnungen, zugeordnet über Name und Kreis zum Gemeindeverzeichnis; Gemeinden, deren Name nicht eindeutig ist, sind nicht zugeordnet. Stand der Verordnungen 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Stand 3. November 2026.
Hausverkauf in neun Schritten
Die Reihenfolge ist fest, das Tempo bestimmen Sie. Kein Schritt verlangt, dass Ihr Haus öffentlich zu sehen ist.
Den Zeitpunkt wählen. Wer umzieht, verkleinert oder eine Vermietung beendet, hat in der Regel einen Stichtag: den Einzug in die neue Wohnung, das Ende eines Mietvertrags, den Ablauf der Zinsbindung. Rechnen Sie von diesem Tag zurück. Sind Sie noch nicht so weit, tragen Sie das Haus ohne Objekt ins Stille Register ein und erfahren höchstens einmal je Woche, wie sich die Käuferresonanz entwickelt.
Unterlagen ordnen. Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen und Belege über Modernisierungen. Fehlen Bauakten, hilft das Bauaktenarchiv der Gemeinde oder des Kreises. Was fehlt, verzögert später den Notartermin.
Wert einordnen. Ziehen Sie von dem Preis, der Ihnen vorschwebt, Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung ab; was bleibt, ist Ihre Untergrenze. Den oberen Rand liefern Bodenrichtwert und Marktbericht, auf Wunsch ein Gutachten nach § 193 Abs. 1 BauGB.
Wer sucht, zählen. Bevor Sie etwas anlegen, fragen Sie die Resonanz: Haus, Ort, Preis. Die Antwort zählt Mandate geprüfter Mitglieder, die dazu passen, und kostet weder ein Konto noch einen Euro.
Objekt anlegen. Sie füllen vier Blätter: was Mitglieder sehen, was erst nach Freigabe sichtbar ist, wie Sie freigeben, und die Vorlauf-Zusage. Stufe 1 zeigt Lageplan, Preisband und Flächen, Stufe 2 Adresse, Fotos und Unterlagen. Bis zum „Zur Prüfung geben“ zahlen Sie nichts.
Zur Prüfung geben. Sie sagen per Kontrollkästchen zu, das Haus nur über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen, und laden den Grundbuchauszug hoch. Mit dem „Zur Prüfung geben“ werden 149 € netto zzgl. USt. fällig; Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet frei.
Freigeben und besichtigen. Nach der Freischaltung gehen Treffer an passende Mandate. Anfragen kommen mit Nummer, Stufe und Nachweis, ohne Namen; Sie entscheiden jede einzeln. Besichtigungen vereinbaren Sie nur mit Freigegebenen, und spätestens dabei liegt der Energieausweis vor (§ 80 Abs. 4 GModG).
Gebote einholen. In der Angebotsrunde bestimmen Sie Frist und, wenn Sie wollen, ein Mindestgebot. Gebote sind unverbindlich und verdeckt: Jeder sieht nur sein eigenes, Sie sehen alle. Mit dem Mitglied, dessen Gebot und Bedingungen passen, gehen Sie ins Gespräch.
Beurkunden, zahlen, übergeben. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vom Notar vor dem Termin; lesen Sie Übergabetag, Haftung und Grundsteuer genau. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für Vormerkung, Löschung und Vorkaufsrecht, dann zahlt der Käufer. Übergeben wird mit Protokoll, Schlüsseln und abgelesenen Zählern.
Unterlagen für den Hausverkauf
Was Sie für Stufe 2 hochladen, sieht nur, wem Sie freigeben, und jede Datei trägt dessen Mitgliedsnummer.
Grundbuch und Grundstück
Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, mit allen drei Abteilungen
Flurkarte und Lageplan
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht
Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungskosten
Erbbaurechtsvertrag und Höhe des Erbbauzinses, falls das Haus auf Erbbaurecht steht
Gebäude
gültiger Energieausweis
Baupläne und eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
Baugenehmigung, auch für Anbau, Garage, Dachausbau oder Wintergarten
Rechnungen und Daten der Modernisierungen, nach Bauteil geordnet
Protokoll des Schornsteinfegers und Wartungsbelege der Heizung
Police der Wohngebäudeversicherung und gemeldete Schäden
Wenn das Haus vermietet ist
Mietvertrag, Nachträge und die letzte Mieterhöhung
Kautionsnachweis und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres
Vereinbarung mit dem Mieter über Besichtigungstermine
Für den Notar
Personalausweis oder Reisepass
Steuer-Identifikationsnummer für die Meldung an das Finanzamt, die der Notar übernimmt
Ansprechpartner bei der Bank und Darlehensnummer
Zustimmung des Ehegatten, wenn das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist
Je nach Anlass ein anderer Weg
Wer verkauft, hat einen Grund, und der Grund bestimmt Frist, Freigabe und die Fragen an Käufer.
Umzug
Ziehen Sie beruflich oder privat weg, zählt der Stichtag. Die Angebotsrunde hat eine Frist, die Sie wählen; Anfragen und Gebote entscheiden Sie aus der Ferne, und was Mitglieder gesehen haben, zeigt das Protokoll.
Kleiner wohnen
Sind die Kinder aus dem Haus, wird es zu groß, und der Garten zu viel. Verkaufen Sie in Ihrem Tempo: Register zuerst, Objekt später, Freigabe nur einzeln. Den Tag des Auszugs schreiben Sie in den Vertrag, nicht der Käufer.
Vermietung beenden
Mit Mieter verkauft, bleibt der Mieter: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 566 BGB) und kann nur aus den Gründen des Mietrechts kündigen. Wählen Sie Mitglieder, die eine vermietete Immobilie suchen, und vereinbaren Sie Termine im Einvernehmen mit dem Mieter.
Verkaufen und neu kaufen
Verkauf und Kauf greifen ineinander: Erst die Fälligkeit des einen, dann die Zahlung des anderen. Als Mitglied hinterlegen Sie ein Mandat für das, was Sie suchen, während Ihr Haus als Objekt im Netzwerk ist, und stimmen beide Übergaben aufeinander ab.
Bedenken vor dem Verkauf
„Auf einem Portal sehen es mehr Leute.“
Das kann sein, und die Resonanz zeigt es Ihnen, bevor Sie etwas zeigen oder zahlen. Die Vorlauf-Zusage bindet Sie bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung an Unterhand; danach entscheiden Sie frei. Und weil Ihr Haus nirgends öffentlich stand, zählt niemand, wie lange es schon zu haben ist.
„Ich will keinen Preis nennen, der falsch ist.“
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und ein Gutachten geben die amtliche Einordnung, die Angebotsrunde die tatsächliche Zahlungsbereitschaft. Sie nennen nur ein Preisband und sind an kein Gebot gebunden.
„Wir wohnen noch hier.“
Besichtigt wird erst, wenn Sie freigegeben haben, und nur zu Terminen, die Sie anbieten. Wer kommt, hat Beitrag gezahlt und seinen Ausweis gezeigt; Sie kennen seine Nummer und seinen Nachweis.
„Das macht doch ein Makler.“
Dann nutzt er sein Wissen und Unterhand für den Weg: Als Professional stellt er Ihr Haus ein, und nur Freigegebene sehen Adresse und Fotos.
So verkaufen Sie Ihr Haus über Unterhand
Statt das Haus allen zu zeigen und dann zu sortieren, sortiert Unterhand zuerst: Nur geprüfte Mitglieder mit Beitrag und Ausweis sehen es, und zwar auf Stufe 1, ohne Adresse und ohne Fotos. Wer mehr sehen will, fragt an.
Freigeben heißt bei Unterhand: Sie wählen, wer Adresse, Fotos und Unterlagen sieht. Das Wasserzeichen mit Mitgliedsnummer macht jede weitergegebene Seite nachverfolgbar, das Protokoll zeigt jede Ansicht.
Den Preis findet die Angebotsrunde: eine Frist, verdeckte Gebote, keine Auktion. Eine Zählung der Tage am Markt gibt es nicht, weder für Mitglieder noch öffentlich. Sie sagen zu, das Haus ausschließlich über Unterhand anzubieten und es bis mindestens 30 Tage nach der Freischaltung auf kein Portal zu stellen.
Nachfrage im Landkreis Osnabrück
Geprüfte Mandate für Häuser im Landkreis Osnabrück
nicht ausgewiesen
Einträge im Stillen Register für Häuser im Landkreis Osnabrück
nicht ausgewiesen
Unterhand nennt eine Zahl erst ab drei. Für Ihr Haus zählt die Resonanz die passenden Mandate, ohne Konto und ohne Zahlung.
Wer ein Haus im Landkreis Osnabrück sucht, vergleicht mit den Nachbarkreisen. Die Tabelle nennt Luftlinie, Einwohner, Eigentümerquote und Nettokaltmiete aus dem Zensus 2022.
Ort
Luftlinie
Einwohner
Eigentümerquote
Nettokaltmiete
Landkreis Osnabrück
–
354.130
55,6 %
5,71 € je m²
Osnabrück
11,5 km
166.257
31,1 %
7,30 € je m²
Landkreis Vechta
33,3 km
146.838
56,0 %
6,36 € je m²
Kreis Steinfurt
37,0 km
451.004
56,0 %
5,96 € je m²
Kreis Herford
47,2 km
253.431
53,8 %
5,54 € je m²
Kreis Minden-Lübbecke
47,3 km
319.491
54,4 %
5,75 € je m²
Kreis Gütersloh
54,2 km
362.443
51,1 %
6,22 € je m²
Kreis Warendorf
57,2 km
281.872
54,3 %
5,92 € je m²
Landkreis Diepholz
58,9 km
221.384
60,8 %
6,15 € je m²
Landkreis Emsland
59,0 km
334.403
61,9 %
5,89 € je m²
Landkreis Cloppenburg
59,7 km
177.849
58,6 %
5,87 € je m²
Häufige Fragen zum Hausverkauf im Landkreis Osnabrück
Kann ich im Landkreis Osnabrück verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?
Ohne Schild, ohne Portal und ohne Adresse im Internet: Mitglieder sehen Lageplan, Preisband und Flächen, nicht die Straße. Wem Sie freigeben, bekommt mehr, mit Wasserzeichen und Protokoll. Ganz unbemerkt bleibt ein Verkauf nicht, aber Sie bestimmen, wer vorher davon weiß.
Wer zahlt Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?
Notar und Grundbuch trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % in Niedersachsen schulden beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie in der Regel dem Käufer zu. Sie zahlen die Löschung Ihrer Grundschuld und, wenn Sie einen beauftragen, den Makler.
Fällt beim Hausverkauf Spekulationssteuer an?
Steuer auf den Erlös gibt es nicht, auf einen Gewinn nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbst bewohnt, im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor oder durchgehend seit dem Kauf, bleibt der Gewinn auch dann frei.
Brauche ich für den Verkauf die Zustimmung meines Ehepartners?
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben und das Haus im Wesentlichen Ihr ganzes Vermögen ist, ja, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Verweigert der Ehegatte ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen (§ 1365 Abs. 2 BGB). Stehen Sie beide im Grundbuch, unterschreiben ohnehin beide.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn ich vorzeitig verkaufe?
Sie dürfen ihn wegen des Verkaufs kündigen, zahlen der Bank aber den Schaden, die Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Abgelöst wird aus dem Kaufpreis: Der Notar zahlt zuerst die Bank, dann Sie, und lässt die Grundschuld löschen.
Was ist mein Haus im Landkreis Osnabrück wert?
Unterhand bewertet nicht. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss, der im Landkreis Osnabrück zuständig ist; auf Antrag erstellt er ein Gutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB). Zur Einordnung: 89,1 % der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Osnabrück sind Häuser mit einer oder zwei Wohnungen, in Niedersachsen 87,3 %.
Mein Haus ist vermietet. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Ihr Mieter bleibt, sein Vertrag gilt weiter, die Kaution geht mit (§ 566a BGB). Wer kauft, um zu vermieten, rechnet mit der Miete; im Landkreis Osnabrück lag sie beim Zensus bei 5,71 € je m² nettokalt.
Was kostet der Verkauf über Unterhand?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar; bezahlt wird zum ersten Mal beim „Zur Prüfung geben“. Konto, Entwurf, Resonanz und das Stille Register kosten nichts, eine Provision gibt es nicht.
Muss ich Mängel des Hauses angeben?
Bekannte, verborgene Mängel ja. Der übliche Haftungsausschluss hilft nicht, wenn Sie arglistig schweigen (§ 444 BGB). Schreiben Sie lieber einen Satz zu viel in die Unterlagen, etwa zu einem alten Wasserschaden oder einem nicht genehmigten Anbau.
Sind Häuser im Landkreis Osnabrück eher alt oder neu?
Bis 1949 gebaut sind im Landkreis Osnabrück 17,3 % der Gebäude mit Wohnraum, ab 2000 20,4 %, aus den Jahren 1950 bis 1979 37,0 %. Käufer lesen das Baujahr Ihres Hauses vor diesem Hintergrund und fragen nach den Belegen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Niedersachsen), geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. vom 20. Dezember 2013). Niedersachsen; Steuersatz seit 1. Januar 2014. Amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Landesverordnungen nach § 556d, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB sowie § 201a und § 250 BauGB (Fundstelle je Zeile im Abschnitt zu Mietrecht und Baurecht). Niedersachsen; Wortlaut geprüft am 3. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Bundesgesetze in den Fundstellen dieser Seite, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit Tabelle B und Kostenverzeichnis. Bundesamt für Justiz; Wortlaut geprüft am 2. November 2026. Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG). www.gesetze-im-internet.de/
Preise und Mechanik von Unterhand. Unterhand; 3. November 2026. –. /mitgliedschaft
Netzwerkzahlen nennt Unterhand erst ab drei. Kein Objekt, keine Adresse und kein Preis eines einzelnen Objekts steht auf dieser Seite. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 3. November 2026.
In Ruhe verkaufen, auch wenn Sie noch darin wohnen.
Den Entwurf legen Sie heute an, ohne Zahlung, und niemand sieht ihn. Zur Prüfung geben Sie das Haus erst, wenn der Zeitpunkt passt.
1HeuteKonto mit dem Weg „Ich biete ein einzelnes Objekt an“, Ausweis, Beschreibung des Hauses. Bezahlt wird noch nichts.
2Wenn Sie so weit sindPer Kontrollkästchen zusagen, dass Sie das Haus nur über Unterhand anbieten, Grundbuchauszug hochladen, „Zur Prüfung geben“. Erst dann wird bezahlt. Unterhand prüft Identität und Nachweis und schaltet das Haus frei.
3Nach der FreischaltungMitglieder mit passendem Mandat erhalten den Treffer per E-Mail. Jede Anfrage kommt mit Mitgliedsnummer und geprüftem Ausweis; Sie geben frei oder lehnen ab und holen Gebote bis zu einer Frist ein.
149 €Einzelobjekt, netto zzgl. USt. je 30 Tage 177,31 € inkl. USt., monatlich kündbar
Konto, Entwurf und Resonanz kosten nichts. Bezahlt wird erst beim „Zur Prüfung geben“.
Verlängert sich automatisch je 30 Tage und endet von selbst, wenn das Haus verkauft oder zurückgezogen ist; monatlich kündbar. Drei Tage vor jeder Verlängerung kommt eine Erinnerung per E-Mail.
Für mehrere Objekte: Professional mit bis zu zehn aktiven Objekten, 199 € netto zzgl. USt. im Monat für die ersten hundert Anbieter, sonst 249 €; monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Was kostet es?
149 € netto zzgl. USt. je 30 Tage, für Privatleute 177,31 € inkl. USt.; monatlich kündbar. Ohne Zahlung bleiben Konto, Entwurf, Resonanz und Stilles Register; Provision nimmt Unterhand keine.
Wann wird abgebucht?
Zum ersten Mal, wenn Sie das Haus zur Prüfung geben, per Karte oder SEPA-Lastschrift, danach alle 30 Tage. Eine Erinnerung erhalten Sie jeweils drei Tage vorher per E-Mail. Ist das Haus verkauft oder ziehen Sie es zurück, endet es von selbst.
Wie kündige ich?
Monatlich, zum Ende jedes Zeitraums von 30 Tagen: im Konto oder ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen.